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KI-generiertes Bild: Zwei Personen schauen neben einem Elektroauto gemeinsam auf ein Smartphone.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen,kurz beantwortet.

16 Fragen zur THG-Quote in vier Themen. Wo wir etwas nicht wissen oder nicht beantworten dürfen, steht das da.

GrundlagenFahrzeug und HalterGeldDaten, Widerruf, Ablehnung

KI-generiertes Bild

Keine Rechts- und keine Steuerberatung

Die Antworten hier erklären, wie der Verkauf bei uns abläuft. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Was die Quote ist und wie oft es geht

Grundlagen

Was ist die THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsquote verpflichtet Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, ihre Treibhausgasemissionen zu mindern. Wer ein reines Elektrofahrzeug hält, kann den geladenen Strom als Minderungsmenge anrechnen lassen und diese Menge an quotenverpflichtete Unternehmen verkaufen. Die Anrechnung läuft über das Umweltbundesamt, der Verkauf über Quotenhändler.

Wie oft kann ich verkaufen?

Einmal pro Fahrzeug und Kalenderjahr. Zwei Anträge für dasselbe Fahrzeug im selben Jahr gehen nicht, auch nicht über zwei verschiedene Anbieter. Im nächsten Kalenderjahr kannst du wieder verkaufen, solange die Voraussetzungen weiter erfüllt sind.

Was ist die 38. BImSchV?

Die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung regelt, wie die Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen angerechnet wird. Sie ist die rechtliche Grundlage dafür, dass Strom für reine Elektrofahrzeuge angerechnet und die Menge verkauft werden kann. Das Umweltbundesamt bestätigt die angemeldeten Mengen. Ändert der Gesetzgeber die Verordnung, ändern sich auch die Bedingungen für den Verkauf.

Wer verkaufen darf und welche Fahrzeuge zählen

Fahrzeug und Halter

  • Volkswagen ID.3, geparkt, Seitenansicht
    Volkswagen ID.3Pkw, Fahrzeugklasse M1. Der häufigste Fall.

    Foto: Alexander Migl, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

  • Renault Kangoo E-Tech, geparkt, Seitenansicht
    Renault Kangoo E-TechTransporter bis 3,5 t, Fahrzeugklasse N1.

    Foto: Alexander Migl, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

  • BMW CE 04, geparkt, Seitenansicht
    BMW CE 04Elektroroller mit Zulassungsbescheinigung Teil I, Klasse L.

    Foto: AuHaidhausen, CC BY 4.0, Wikimedia Commons

Beispielbilder, keine Aussage über deinen Antrag. Ob dein Fahrzeug anrechenbar ist, entscheidet die Zulassungsbescheinigung Teil I.

Wer darf die Quote verkaufen?

Berechtigt ist, wer in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter eingetragen ist. Nicht der Fahrer, nicht automatisch der Eigentümer, sondern der eingetragene Halter. Bei Fahrzeugen im Betriebsvermögen ist das oft die Firma und nicht die Person am Steuer.

Welche Fahrzeuge kommen infrage?

Reine Batterieelektrofahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind. In der Zulassungsbescheinigung Teil I muss unter P.3 Elektro stehen. Hybride und Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen. Fahrzeuge ohne Zulassungsbescheinigung Teil I, etwa E-Tretroller mit Versicherungskennzeichen, kommen nicht infrage. Ob deine Fahrzeugklasse anrechenbar ist, prüfen wir anhand deiner Zulassungsbescheinigung, bevor wir etwas einreichen.

Brauche ich den Fahrzeugschein?

Ja. Wir brauchen einen lesbaren Scan oder ein Foto der Zulassungsbescheinigung Teil I. Daraus kommen die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, die Kraftstoffart, die Fahrzeugklasse, das Datum der Erstzulassung und der eingetragene Halter. Ohne diesen Nachweis kann der Quotenhändler die Menge nicht anmelden. Die Zulassungsbescheinigung Teil II, also der frühere Fahrzeugbrief, wird nicht gebraucht.

Was gilt bei Leasing oder Firmenwagen?

Entscheidend ist, wer als Halter eingetragen ist. Bei Leasing ist das häufig der Leasingnehmer, manchmal aber die Leasinggesellschaft. Zusätzlich kann der Leasing- oder Dienstwagenvertrag regeln, wem die Quote zusteht. Schau in den Vertrag oder frag den Leasinggeber, bevor du verkaufst.

Was passiert bei einem Halterwechsel?

Verkaufen kann, wer zum Zeitpunkt des Antrags als Halter eingetragen ist. Hat der Vorhalter die Quote für dieses Fahrzeug und Kalenderjahr schon verkauft, ist sie für dieses Jahr vergeben und ein zweiter Antrag wird abgelehnt. Frag beim Kauf eines gebrauchten Elektrofahrzeugs am besten nach, ob die Quote für das laufende Jahr schon weg ist.

Auszahlung, Kosten, Steuern

Geld

Wie hoch ist die Auszahlung?

Bis zu 540 € für deine Pkw-THG-Quote. Höchstwert für Pkw (Klasse M1). Der Betrag hängt vom Marktpreis ab und kann variieren. Er steht fest, sobald der Partner bestätigt hat. Andere Fahrzeugklassen werden gesondert bewertet. In deinem Konto steht bis zur Bestätigung noch offen, danach der bestätigte Betrag.

Sind die bis zu 540 € garantiert?

Nein. Bis zu 540 € für deine Pkw-THG-Quote ist ein Höchstwert für E-Pkw der Klasse M1 und keine eigene Auszahlungszusage. Der Marktpreis kann sich ändern. Verbindlich ist erst der Betrag, den der Partner für deinen Vorgang bestätigt hat.

Wann kommt das Geld?

Nach der Bestätigung. Ein festes Datum nennen wir nicht, weil die Bestätigung nicht bei uns liegt, sondern beim Quotenhändler und beim Umweltbundesamt. Jede Auszahlung wird bei uns von Hand freigegeben, bevor Geld fließt. Den Status siehst du jederzeit in deinem Konto.

Was kostet mich der Verkauf?

Der Standardweg kostet dich nichts, auch dann nicht, wenn der Antrag abgelehnt wird. Auf der Seite zur THG-Prämie geht es um den Wert deiner Quote und den Ablauf der Auszahlung.

Muss ich die Auszahlung versteuern?

Dazu geben wir keine Auskunft, weil wir keine Steuerberatung machen. Ob und wie du die Auszahlung angeben musst, hängt unter anderem davon ab, ob das Fahrzeug privat oder im Betriebsvermögen gehalten wird. Frag deinen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt. Eine Bestätigung über die ausgezahlte Summe bekommst du von uns.

Was mit deinen Daten passiert und wie du aussteigst

Daten, Widerruf, Ablehnung

Was passiert mit meinen Daten?

Wir speichern nur, was für den Antrag nötig ist: die Fahrzeugdaten, den Nachweis aus der Zulassungsbescheinigung, deine Kontaktdaten und die Auszahlungsdaten. Fahrzeugdaten und Nachweis gehen an den Quotenhändler, der die Menge beim Umweltbundesamt anmeldet. Wir verkaufen keine Daten und setzen kein Tracking ein. Auskunft, Berichtigung und Löschung bekommst du per E-Mail an info@thgverkauf.de.

Kann ich widerrufen?

Als Verbraucher hast du bei online geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die genauen Bedingungen stehen in der Widerrufsbelehrung, die du vor dem Abschluss bekommst. Melde dich früh, wenn du aussteigen willst. Sobald der Antrag beim Quotenhändler liegt, hängt eine Rücknahme nicht mehr allein an uns.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Wir sagen dir konkret, an welchem Feld und aus welchem Grund es hakt. Meist fehlt nur ein lesbarer Scan oder eine Angabe passt nicht zum Nachweis. Du kannst nachbessern, der Vorgang bleibt so lange offen. Geht es endgültig nicht, schließen wir den Vorgang mit schriftlicher Begründung. Kosten entstehen dir dadurch keine, und eine gezahlte Express-Gebühr bekommst du zurück, wenn wir gar nicht eingereicht haben.

Weiter

Frage nicht dabei?

Schreib uns. Wir antworten schriftlich und tragen gute Fragen hier nach.

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