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Datenschutzerklärung

Für die Vermittlung der THG-Quote brauchen wir deinen Fahrzeugschein. Das ist ein sensibles Dokument. Diese Erklärung beschreibt den tatsächlichen technischen Ablauf auf thgverkauf.de: was wir speichern, wo es liegt, wer es bekommt und wann wir es löschen. Es gibt auf dieser Seite keine Analyse-Werkzeuge von Dritten, keine Werbenetzwerke, keine Social-Media-Plugins und keine Schriftarten von fremden Servern. Wie wir die Nutzung selbst und ohne Cookies messen, steht in Abschnitt 4.

1. Verantwortlicher

Verantwortlich im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:

Philipp Schmid
Steinenberg 10
88339 Bad Waldsee
E-Mail: info@thgverkauf.de

Einen Datenschutzbeauftragten haben wir nicht benannt, weil die Voraussetzungen des § 38 Bundesdatenschutzgesetz und des Art. 37 DSGVO bei uns nicht vorliegen. Alle Anfragen zum Datenschutz gehen an die genannte E-Mail-Adresse. Weitere Angaben zum Anbieter stehen im Impressum.

2. Grundsätze

Wir verarbeiten nur die Daten, die für den Betrieb der Seite, dein Konto, die Prüfung und Weiterleitung deiner Quotenmeldung, die Auszahlung und den Marktplatz nötig sind. Wir verkaufen keine Daten, wir geben keine Daten zu Werbezwecken weiter, wir bilden keine Profile und wir holen keine Bonitätsauskünfte ein. Wo wir Dienstleister einsetzen, nennen wir sie in dieser Erklärung mit Namen, Sitz und Rolle. Alle Systeme, die wir selbst betreiben, stehen in der Europäischen Union.

thgverkauf.de und unsere Jahresseiten (zum Beispiel thg2026.de) werden von demselben Verantwortlichen betrieben und nutzen dieselbe Datenbank. Dein Konto, deine Fahrzeuge und deine Anträge sind an dein Nutzerkonto gebunden, nicht an die Seite, über die du sie angelegt hast. Wir vermerken lediglich, über welche Seite ein Datensatz entstanden ist.

3. Hosting und Server-Protokolle

Diese Seite läuft auf einem von uns gemieteten Server bei OVH SAS, 2 rue Kellermann, 59100 Roubaix, Frankreich, in einem Rechenzentrum von OVH in Frankreich. OVH stellt Hardware, Strom und Netzanbindung bereit und ist insoweit Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. OVH hat keinen inhaltlichen Zugriff auf die Daten der Anwendung. Die Anwendung selbst, die Datenbank und der Anmeldedienst laufen auf diesem Server unter unserer Kontrolle.

Bei jedem Aufruf einer Seite verarbeitet der Webserver (Caddy) Verbindungsdaten und schreibt sie in Protokolldateien. Dazu gehören die IP-Adresse deines Geräts, Datum und Uhrzeit des Aufrufs, die aufgerufene Adresse, der HTTP-Statuscode, die übertragene Datenmenge, der Browser-Typ mit Version und Betriebssystem sowie die zuvor besuchte Seite, sofern dein Browser sie mitschickt.

Zweck dieser Verarbeitung ist die Auslieferung der Seite, die Sicherstellung eines stabilen Betriebs, die Fehlersuche und die Abwehr von Angriffen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt im sicheren und funktionsfähigen Betrieb der Seite. Die Protokolle werden nicht mit deinem Konto verknüpft und nicht zur Erstellung von Nutzungsprofilen verwendet. Automatisch ausgewertet werden sie nur für die Zugriffszählung und das Fehlerprotokoll, die unten beschrieben sind. Darüber hinaus sehen wir sie nur anlassbezogen ein. Wir löschen sie, sobald sie für diese Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Eine feste Löschfrist ist derzeit nicht gesetzt. Sobald sie technisch gesetzt ist, tragen wir sie hier nach.

Zugriffszählung aus den Server-Protokollen

Ein Programm auf unserem Server liest die Protokolle des Webservers alle fünf Minuten und bildet daraus Tagessummen je Seite (thgverkauf.de, thg2026.de und thg2027.de): die Zahl aller Anfragen, der Seitenabrufe von Menschen (getrennt nach Browsern, die die Skripte der Seite laden, und Abrufen ohne Skripte, dazu die Zahl solcher Browser), der Anfragen von Suchmaschinen und anderen automatischen Abrufern, aufgeteilt nach bekannten Familien wie Google, Bing oder KI-Crawlern, der Abrufe durch unsere eigenen automatischen Funktionstests, der Antworten je Statusklasse (etwa erfolgreich, umgeleitet, nicht gefunden, Serverfehler) sowie die übertragene Datenmenge. Diese Summen enthalten keine IP-Adressen, keine aufgerufenen Adressen und keine Browserkennungen. Für die Trennung merkt sich das Programm nur für den laufenden und den vorigen Tag je Abrufer einen kurzen Prüfwert (Hash) aus IP-Adresse und Browserkennung, gebildet mit einem täglich wechselnden geheimen Zusatzwert, dazu die Zahl seiner Seitenabrufe und ob er Skripte geladen hat. Ältere Prüfwerte löscht es beim nächsten Lauf; in die Datenbank gelangen nur die Tagessummen. Zweck ist, Auslastung, Fehlerquote und den Anteil automatischer Zugriffe zu erkennen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO mit dem berechtigten Interesse am sicheren und funktionsfähigen Betrieb der Seite. Wir löschen die Tagessummen nach 25 Monaten.

Technische Fehlerberichte

Damit wir Fehler erkennen und beheben können, führen wir in unserer Datenbank ein Fehlerprotokoll. Einträge entstehen auf vier Wegen: wenn beim Aufbau einer Seite oder bei einer Anfrage an unseren Server ein Fehler auftritt; wenn auf unserer Seite in deinem Browser ein Skriptfehler auftritt oder sich nach einer Aktualisierung ein Teil der Seite nicht nachladen lässt; wenn unsere Anwendung eine Fehlermeldung in das Systemprotokoll des Servers schreibt; und wenn der Webserver eine Anfrage mit einem Serverfehler (Statuscode 5xx) beantwortet. Fehler im Browser meldet dein Browser an unseren Server, höchstens fünf Meldungen je Seitenaufruf. Fehler aus Browsererweiterungen und aus Skripten fremder Adressen melden wir nicht. Systemprotokoll und Webserver-Protokolle liest ein Programm auf unserem Server alle fünf Minuten aus.

Gespeichert werden, soweit vorhanden: Zeitpunkt, Seite, Herkunft und Art des Fehlers, der Fehlertext (höchstens 500 Zeichen), der technische Aufrufstapel (höchstens 4.000 Zeichen), der gekürzte Pfad der betroffenen Seite, Anfragemethode und Statuscode, die Browser- und Systemfamilie ohne Versionsnummer und die Version unserer Anwendung. Dazu kommen technische Angaben zur betroffenen Stelle: bei Meldungen aus dem Browser Skriptdatei, Zeile, Spalte und Fensterbreite, bei Fehlern der Anwendung die betroffene Route, bei Serverfehlern aus den Webserver-Protokollen die Dauer der Anfrage und ob sie von einem automatischen Abrufer kam, bei Einträgen aus den Protokollen eine Prüfsumme der Protokollzeile, damit nichts doppelt gespeichert wird. Deine IP-Adresse speichern wir nicht, sondern nur denselben Tages-Kurzhash wie bei der Reichweitenmessung (Abschnitt 4). Damit zählen wir, wie viele verschiedene Besucher ein Fehler betrifft. Vor dem Speichern entfernen wir aus allen Texten Query-Strings und ersetzen E-Mail-Adressen, Zugangs- und Sitzungsschlüssel, lange Zeichenfolgen, Kennungen, IBAN, IP-Adressen sowie Telefon- und Kartennummern durch Platzhalter. Formulareingaben und Cookies sind nicht Teil der Meldung aus dem Browser.

Meldet dein Browser einen Skriptfehler, schickt er zusätzlich die zufällige Sitzungsnummer der Reichweitenmessung (siehe Abschnitt 4) und die laufende Nummer des Seitenaufrufs mit. Die Sitzungsnummer speichern wir nicht im Fehlerprotokoll. Wir legen dafür einen eigenen Eintrag in der Reichweitenmessung an, mit der Art des Fehlers, der Prüfsumme der Fehlergruppe, dem gekürzten Pfad und der Nummer des Seitenaufrufs. So sehen wir, ob jemand nach einem Fehler abbricht. Dieser Eintrag folgt den Regeln der Reichweitenmessung und wird nach 12 Monaten gelöscht. Mit deinem Konto verknüpfen wir ihn nicht.

Zweck ist, Fehler zu finden, einzugrenzen und zu beheben. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt im sicheren und funktionsfähigen Betrieb der Seite. Die Einträge werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht mit deinem Konto verknüpft. Wir löschen sie nach 90 Tagen.

4. Cookies und lokale Speicherung

Für die Anmeldung setzt die Anwendung Cookies, deren Name mit sb- beginnt. Beginnst du eine Anmeldung oder Registrierung, enthält eines davon einen einmaligen Prüfwert, der den Anmeldevorgang absichert. Nach dem Anmelden enthalten sie dein Anmelde-Token und halten die Sitzung aufrecht. Bei jedem Aufruf eines geschützten Bereichs prüft unser Server das Token und erneuert es bei Bedarf. Ohne diese Cookies kannst du dich nicht anmelden. Die Cookies werden beim Abmelden gelöscht oder laufen nach Ablauf der Sitzung ab. Rufst du die Anmeldung mit einer Zielseite auf, merkt sich das Cookie nach_login für höchstens eine Stunde, auf welche Seite wir dich nach dem Anmelden weiterleiten. Nach dem Anmelden löschen wir es. Weitere Cookies setzen wir nur, wenn du über einen Partnerlink kommst (siehe „Partnerlinks und Creator-Programm“ weiter unten).

Im lokalen Speicher deines Browsers (localStorage) legen wir je nach genutzter Funktion diese Einträge ab:

  • einen Merker, wenn du den Hinweis zu Cookies geschlossen hast, damit wir dir den Hinweis nicht bei jedem Aufruf erneut zeigen
  • das Datum deines letzten Besuchs für die Reichweitenmessung (siehe unten)
  • nach einer Anmeldung den gewählten Anmeldeweg (Google, Passwort oder Link per E-Mail, nur dieses Wort, keine Adresse), damit die Anmeldemaske ihn beim nächsten Mal vorschlägt
  • auf Ratgeberseiten mit Checkliste die Häkchen, die du gesetzt hast
  • im Spiel deinen besten Punktestand und die Bestenliste mit dem Namen, den du dort selbst einträgst

Im Sitzungsspeicher (sessionStorage) liegen für die Reichweitenmessung eine zufällige Sitzungsnummer und ein Zähler der Seitenaufrufe, dazu ein Merker, wenn du den Hinweis „Jetzt THG-Quote sichern“ geschlossen hast. Das ist mit dem Schließen des Tabs weg.

Beim Hochladen deines Fahrzeugscheins legen wir einen Entwurf in einer Datenbank deines Browsers (IndexedDB) ab: die gewählten Dateien (Vorder- und Rückseite des Fahrzeugscheins) mit ihren Namen, die ausgelesenen und die von dir eingetragenen Fahrzeugdaten, deine Antworten auf die Fragen und wie weit du gekommen bist. So geht nichts verloren, wenn du dich zwischendurch anmeldest oder registrierst. Ist der Antrag gesendet oder fängst du neu an, löschen wir den Entwurf; einen Entwurf, der älter als sieben Tage ist, laden wir nicht mehr.

Keinen dieser Einträge überträgt dein Browser als solchen an uns. Aus dem Datum des letzten Besuchs sendet die Reichweitenmessung nur, ob und vor wie vielen Tagen du zuletzt hier warst; Dateien und Angaben aus dem Entwurf erreichen uns erst, wenn du die Vorderseite auslesen lässt oder absendest. Alle Einträge kannst du jederzeit über die Einstellungen deines Browsers löschen.

Rechtsgrundlage für das Speichern und Auslesen der Anmelde-Cookies, des Cookies nach_login, der Merker zu den beiden Hinweisen, des Entwurfs beim Hochladen, der Checklisten-Häkchen und des Spielstands ist § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG, weil diese Speicherung unbedingt erforderlich ist, um den von dir ausdrücklich gewünschten Dienst bereitzustellen. Für die weitere Verarbeitung der Sitzungsdaten gilt Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Eine Einwilligung ist dafür nicht nötig. Der Hinweis, den du beim ersten Besuch siehst, dient nur der Information und bietet keine Auswahl. Analyse-Cookies und Cookies Dritter setzen wir nicht. Die Bezahlseite und die Onboarding-Seiten von Stripe sind eigene Websites von Stripe und setzen ihre Cookies dort, nicht auf thgverkauf.de.

Reichweitenmessung ohne Cookies

Wir messen selbst und ohne Dienste Dritter, wie unsere Seiten genutzt werden. Auf thgverkauf.de, thg2026.de und thg2027.de messen wir auf dieselbe Weise, jeder Eintrag trägt die Seite, auf der er entstanden ist. Erfasst werden:

  • jeder Seitenaufruf mit dem gekürzten Pfad der Seite, der Sprache des Browsers, der Fensterbreite und der daraus abgeleiteten Geräteklasse sowie den Kampagnen-Parametern utm_source, utm_medium, utm_campaign, utm_content und utm_term, wenn die Adresse welche enthält
  • beim ersten Aufruf einer Sitzung die Einstiegsseite, der Hostname der Seite, von der du kamst (nie deren Pfad), und daraus der Kanal: Suchmaschine mit ihrem Namen, soziales Netzwerk oder Messenger, Video oder Podcast, E-Mail, Creator-Link, andere Website, eine unserer anderen THG-Seiten, bezahlte Werbung oder direkt, dazu die erkannte Plattform, etwa YouTube oder Instagram
  • Browser- und Systemfamilie (etwa Chrome oder Safari, Android oder iOS) und ob die Seite im eingebauten Browser einer App wie Instagram oder TikTok geöffnet wurde. Das leitet unser Server ohne Versionsnummern aus der Browserkennung ab, die Browserkennung selbst speichern wir nicht.
  • wie weit gescrollt wurde (25, 50, 75 oder 100 Prozent) und wie lange die Seite sichtbar war
  • Klicks auf Links und Knöpfe: die Art des Ziels (Antragsweg, Navigation, fremde Seite, Download oder sonstiger Knopf), bei unseren Seiten der gekürzte Zielpfad, bei fremden Seiten nur der Hostname, bei E-Mail- und Telefonlinks nur diese Art, nie die Adresse oder Nummer, und höchstens 60 Zeichen des sichtbaren Beschriftungstexts, in dem E-Mail-Adressen und längere Zahlen unkenntlich gemacht sind. Auf Seiten mit persönlichen Daten (etwa Konto, Fahrzeug, Auszahlung, Firmendaten) und beim Hochladen des Fahrzeugscheins speichern wir keinen Text, ebenso wenig bei Links zu deinem Konto oder deinen Fahrzeugen. Eingabefelder lesen wir nie aus, Klicks hinein zählen nicht.
  • Wut-Klicks, also mindestens drei Klicks innerhalb einer Sekunde auf dieselbe Stelle, weil das oft auf etwas hinweist, das nicht wie erwartet reagiert. Einen Text speichern wir dabei nur wie oben bei Links und Knöpfen, bei anderen Stellen nur die Art des Elements.
  • Lade- und Reaktionszeiten der Seite, gemessen in deinem Browser (Web Vitals: Largest Contentful Paint, Interaction to Next Paint, Cumulative Layout Shift, First Contentful Paint, Time to First Byte)
  • Aufrufe nicht vorhandener Seiten mit dem gekürzten angefragten Pfad und der Herkunft des Links (Hostname der fremden Seite oder unsere vorige Seite)
  • die erreichten Schritte des Antragsablaufs, etwa „Datei gewählt“ und „Rückseite gewählt“ mit Dateiformat und ungefährer Größe, die Antworten auf die Fragen nach Antrieb und Halter, ob die Felder beim automatischen Auslesen sicher erkannt wurden, der gewählte Anmeldeweg und „Antrag gesendet“, ohne Dateiname, Dateiinhalt oder ausgelesene Werte
  • Fehlermeldungen, die dir auf unserer Seite angezeigt werden: ob es ein Fehler, eine Warnung oder ein Hinweis zu einem Eingabefeld ist, eine feste Bezeichnung des betroffenen Felds (etwa „vin“, nie dein Eintrag), eine aus dem Text gebildete Prüfzahl und der Text selbst, gekürzt auf 120 Zeichen. Vorher entfernen wir alles in Anführungszeichen, E-Mail-Adressen, Webadressen bis auf den Hostnamen, lange Kennungen, Fahrzeug-Identifizierungsnummern, IBAN, Kennzeichen und Zahlen ab drei Ziffern. Auf Seiten mit persönlichen Daten (etwa Konto, Fahrzeug, Auszahlung) und beim Hochladen des Fahrzeugscheins speichern wir keinen Text, nur die Art, das Feld und die Prüfzahl.
  • Anfragen deines Browsers an unseren Server und an unseren Anmeldedienst, die fehlschlagen (Statuscode ab 400, keine Verbindung oder Zeitüberschreitung): die gekürzte Adresse ohne Parameter, beim Anmeldedienst nur der Pfad, bei anderen Websites nur der Hostname, dazu Anfragemethode, Statuscode und Dauer. Inhalte der Anfrage oder der Antwort, deine Eingaben, Zugangsdaten und Parameter erfassen wir nie.
  • ob vor dem Verlassen einer Seite solche Fehler angezeigt wurden, wie viele es waren und wie viele Sekunden seit dem letzten vergangen sind

Damit wir erkennen, ob jemand wiederkommt, speichert dein Browser im lokalen Speicher (localStorage) unter thg_zuletzt nur das Datum deines letzten Besuchs, etwa 2026-09-24, keine Kennung. Beim ersten Aufruf einer Sitzung senden wir daraus nur, ob schon ein Datum vorhanden war und wie viele Tage seitdem vergangen sind (höchstens 400). Das Datum gilt nur für die jeweilige Domain und bleibt, bis du die Websitedaten deines Browsers löschst. Einen früher gesetzten Merker thg_besucht entfernen wir dabei.

Dafür setzen wir kein Cookie und legen keine dauerhafte Kennung an. Eine zufällige Sitzungsnummer liegt nur im Sitzungsspeicher deines Browsers (sessionStorage) und ist mit dem Schließen des Tabs weg. Deine IP-Adresse speichern wir nicht; wir bilden daraus einen verkürzten Hashwert mit einem täglich wechselnden Geheimnis, der sich nicht auf die Adresse zurückrechnen lässt. Er ist am selben Tag auf thgverkauf.de, thg2026.de und thg2027.de gleich und am nächsten Tag ein anderer. Steht beim Laden der Seite ein Creator-Parameter (?c=) in der Adresse oder trägt dein Browser das Partner-Cookie thg_creator_klick zu einem Klick, der höchstens 30 Minuten zurückliegt, zählt der Einstieg als Kanal „Creator-Link“. Welcher Creator es war, speichern wir in der Messung nicht. Adressen von Einzelseiten kürzen wir auf die Seitenart, Eingaben, Dateinamen und ausgelesene Fahrzeugscheindaten werden nicht erfasst.

Zusätzlich zählen wir Seitenaufrufe mit dem gekürzten Pfad, dem Hostnamen einer fremden verweisenden Seite, der Geräteklasse aus der Browserkennung, dem Tages-Kurzhash und der Angabe, ob der Browser schon einmal hier war. Außerdem halten wir fest, wenn bestimmte Schritte gelingen: Registrierung und Anmeldung mit dem gewählten Weg, Fahrzeug angelegt mit der Fahrzeugklasse, Antrag eingereicht mit dem Quotenjahr, Express-Option bezahlt, Firma eingereicht, Bedarf eingestellt und Anfrage gesendet, dazu, ob das Registrierungsformular angezeigt und abgeschickt wurde und ob jemand von einer unserer anderen THG-Seiten herüberkam. Diese Einträge enthalten weder deinen Namen noch deine E-Mail-Adresse noch deine Nutzerkennung. Bei Firma, Bedarf, Anfrage und Express-Bestellung speichern wir die interne Nummer des Vorgangs. Deine E-Mail-Adresse prüfen wir dabei nur darauf, ob es eines unserer Testkonten ist.

Die Browser-Signale Do-Not-Track und Global Privacy Control werten wir bei dieser Messung nicht aus, weil sie ohne Cookies, ohne dauerhafte Kennung und ohne Weitergabe an Dritte arbeitet. Das Einreichen einer Firma und die Bezahlung der Express-Option zählen wir ohne Bezug zu deinem Browser und ohne Kurzhash. Aufrufe durch Suchmaschinen und andere automatische Abrufer sowie durch unsere eigenen Funktionstests zählen wir nicht.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt darin, zu erkennen, welche Seiten gelesen werden, über welche Wege Besucher zu uns kommen, wo Seiten langsam laden oder nicht wie erwartet reagieren, an welcher Stelle Nutzer den Antragsablauf abbrechen und ob Fehler zu Abbrüchen führen, um die Seite zu verbessern. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbung verwendet. Mit deinem Konto verknüpfen wir sie nicht; nur über die genannten Vorgangsnummern ließe sich ein Eintrag einem Vorgang zuordnen. Wir löschen die Daten nach 12 Monaten.

Partnerlinks und Creator-Programm

Creator, die an unserem Partnerprogramm teilnehmen, empfehlen uns mit eigenen Links, etwa thgverkauf.de/c/name oder einer Adresse mit dem Parameter ?c=name. Öffnest du einen solchen Link, speichern wir den Klick: Zeitpunkt, Creator, Seite und Zielseite, die Kennung des Links, Hostname und Pfad der Seite, von der du kamst (ohne Query-String, bei E-Mail-Diensten nur der Hostname, bei YouTube-Videos mit der Videokennung), die Kampagnen-Parameter aus der Adresse, die daraus erkannte Plattform, die Geräteklasse, einen eingebauten App-Browser und einen Tageswert. Der Tageswert ist ein verkürzter Hashwert aus IP-Adresse und Browserkennung, gebildet mit einem täglich neu erzeugten Zufallswert, der nur im Arbeitsspeicher unseres Servers liegt. Damit erkennen wir wiederholte Klicks aus demselben Browser am selben Tag. Die IP-Adresse selbst speichern wir nicht, und über Tage hinweg lässt sich der Tageswert nicht verbinden. Link-Vorschauen und Suchmaschinen zählen nicht und bekommen keine Cookies.

Beim Klick setzen wir drei Cookies für 60 Tage: thg_creator mit dem Namen des Creators, thg_creator_k mit der Kennung des Links, falls der Link eine hat, und thg_creator_klick mit der Nummer des gezählten Klicks. Skripte auf der Seite können sie nicht lesen (httpOnly). Legst du in dieser Zeit ein Konto an, meldest dich an oder reichst einen Antrag ein, ordnen wir dein Konto anhand dieser Cookies fest dem Creator zu. Fehlt das Klick-Cookie, nehmen wir den Klick desselben Creators mit demselben Tageswert. Nie zugeordnet werden Konten von Creatorn und Konten, zu denen schon vor mehr als 24 Stunden ein Antrag eingereicht wurde. Zur Zuordnung speichern wir, wann, auf welchem Weg und über welchen Link, welche Plattform, welche verweisende Seite, welche Kampagne und mit welcher Geräteklasse du gekommen bist. Für Anträge, die du danach einreichst und die genehmigt werden, zahlen wir dem Creator eine Provision.

Bestätigst du deine Registrierung auf einem anderen Gerät, fehlen dort die Cookies. Deshalb schicken die Formulare für die Registrierung und für den Anmeldelink, auch im Schritt „Konto“ beim Hochladen, deine E-Mail-Adresse beim Absenden zusätzlich an unseren Server. Trägt dein Browser dabei das Partner-Cookie eines aktiven Creators und gehört dazu ein gezählter Klick, merken wir uns nur einen Hashwert deiner E-Mail-Adresse (SHA-256), nie die Adresse selbst, zusammen mit Creator, Link, Klick und Seite. Ohne Partner-Cookie speichern wir dabei nichts. Die Vormerkung gilt 14 Tage. Wird dein Konto dem Creator zugeordnet, löschen wir sie sofort. Abgelaufene Vormerkungen verwenden wir nicht mehr und löschen sie spätestens mit dem täglichen Löschlauf.

Der Creator sieht in seinem Creator-Konto zu jedem zugeordneten Konto nur ein Pseudonym (etwa K-3F9A2C), das er nicht auf dich zurückführen kann, den Tag der Zuordnung, über welche Seite, welchen Link, welche Plattform, welche verweisende Seite und welche Kampagne du kamst, und deinen Fortschritt: wie viele Fahrzeuge, Fahrzeugscheine und Anträge es gibt, deren Stand (in Prüfung, genehmigt, abgelehnt), die Provision daraus und wann du zuletzt aktiv warst. Dazu kommen Summen über alle Klicks auf seine Links, auch nach verweisender Adresse. Deinen Namen, deine E-Mail-Adresse, dein Kennzeichen oder deine FIN sieht der Creator nie.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt darin, Empfehlungen dem richtigen Creator zuzuordnen, Provisionen korrekt abzurechnen und Missbrauch zu verhindern. Du kannst die Cookies jederzeit in deinem Browser löschen. Dann ist eine Zuordnung nur noch über eine bestehende Vormerkung möglich.

Nimmst du selbst als Creator teil, verarbeiten wir die Angaben zu deinem Creator-Profil (Anzeigename, Linkname, Kanal und dessen Adresse, Zeitpunkt deiner Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen), deine Links mit Kennung, Bezeichnung, Zielseite und, falls angegeben, der Adresse des Beitrags, die Zahlen zu deinen Links und deine Provisionen. Wir schreiben dir eine E-Mail, wenn dein Profil angelegt ist, wenn eine Provision freigegeben wird und wenn eine Auszahlung veranlasst wurde. Auszahlungen laufen über Stripe Connect wie in Abschnitt 9 beschrieben. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

5. Konto und Anmeldung

Um eine Quote zu melden, brauchst du ein Konto. Die Anmeldung läuft über eine von uns selbst betriebene Authentifizierungssoftware (GoTrue) auf unserem eigenen Server. Es ist kein externer Identitätsdienst beteiligt, außer du wählst die Anmeldung mit Google (Abschnitt 6).

Du kannst dich auf drei Wegen anmelden:

  • Mit E-Mail-Adresse und Passwort. Das Passwort speichern wir ausschließlich als Hash. Wir können es nicht im Klartext lesen.
  • Mit einem Anmeldelink (Magic-Link). Du gibst deine E-Mail-Adresse ein, wir schicken dir einen Link mit einem einmaligen, zeitlich begrenzten Token. Ein Klick darauf meldet dich an.
  • Mit deinem Google-Konto (Abschnitt 6).

Verarbeitet werden deine E-Mail-Adresse, der Passwort-Hash oder die Kennung deines Google-Kontos, ein Anzeigename, sofern Google ihn liefert, der Zeitpunkt der Registrierung, die Zeitpunkte deiner Anmeldungen, die dabei verwendete IP-Adresse sowie die zur Bestätigung der E-Mail-Adresse und zum Zurücksetzen des Passworts erzeugten Token. Zu deinem Konto legen wir außerdem ein Profil mit E-Mail-Adresse und Anzeigename an, an dem Fahrzeuge, Anträge, Bestellungen und Auszahlungen hängen. Zweck ist die Bereitstellung des Kontos, die Zuordnung deiner Vorgänge und der Schutz deines Zugangs. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Protokollierung der Anmeldungen stützt sich zusätzlich auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO mit dem berechtigten Interesse, Missbrauch des Kontos zu erkennen.

Das Konto bleibt bestehen, bis du es kündigst. Die Kündigung erklärst du per E-Mail an info@thgverkauf.de von der im Konto hinterlegten Adresse. Danach löschen wir die Kontodaten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht und kein Antrag mehr in Bearbeitung ist (Abschnitt 13).

6. Anmeldung mit Google

Wenn du dich mit Google anmeldest, leiten wir dich zu Google weiter. Anbieter für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum ist Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Muttergesellschaft ist die Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.

Du meldest dich bei Google an und bestätigst dort, dass Google uns Daten übermitteln darf. Wir erhalten von Google eine eindeutige Kennung deines Google-Kontos, deine E-Mail-Adresse und, falls hinterlegt, deinen Anzeigenamen und die Adresse deines Profilbilds. Dein Google-Passwort sehen wir nie. Gleichzeitig erfährt Google, dass du dich bei uns anmeldest, und verarbeitet dabei deine IP-Adresse und weitere technische Daten in eigener Verantwortung.

Zweck ist die Anmeldung ohne eigenes Passwort. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, weil du diesen Anmeldeweg selbst wählst, um den Vertrag über dein Konto zu begründen und zu nutzen.

Bei dieser Anmeldung können Daten an die Google LLC in den USA übermittelt werden. Google LLC ist unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert. Für diese Übermittlung liegt damit ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission nach Art. 45 DSGVO vor. Ergänzend stützt Google die Übermittlung auf Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO. Was Google mit den Daten in eigener Verantwortung tut, steht in der Datenschutzerklärung von Google. Wenn du diese Übermittlung vermeiden willst, nutze die Anmeldung mit E-Mail und Passwort oder den Anmeldelink. Beide Wege stehen gleichwertig zur Verfügung.

7. Fahrzeugdaten und Fahrzeugschein

Das ist der Kern dieser Erklärung. Ohne Nachweis der Halterschaft kann keine Quote gemeldet werden.

7.1 Welche Daten wir verarbeiten

  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Kennzeichen, Fahrzeugklasse, Datum der Erstzulassung und Name des Halters, so wie du sie im Formular eingibst
  • Bild oder Scan der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I. Darauf stehen zusätzlich Anschrift des Halters, technische Fahrzeugdaten und die Antriebsart.
  • Bild oder Scan der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I. Mit beiden Seiten prüfen wir, ob dein Fahrzeugschein vollständig und amtlich ausgefertigt ist. Auf der Rückseite stehen Siegel und Vermerke der Zulassungsstelle. Den Sicherheitscode auf der Rückseite brauchen wir nicht. Du kannst ihn abdecken.
  • Beide Seiten nehmen wir je als eigene Datei an, in fast jedem Format (Foto, Scan, PDF, Word- oder anderes Office-Dokument, Video, ZIP) mit höchstens 1 GB je Datei. Programme und Skripte nehmen wir nicht an. Unter „Sonstiges“ kannst du beim Fahrzeug weitere Dateien hochladen. Dateien über 20 MB lädt dein Browser direkt in unseren Objektspeicher bei Hetzner (Abschnitt 7.2).
  • Zu jeder Datei: ursprünglicher Dateiname, Dateityp, Dateigröße, Zeitpunkt des Hochladens, beim Fahrzeugschein die Seite (Vorder- oder Rückseite) und bei Videos die Länge
  • Zu jedem Antrag: Quotenjahr, Bearbeitungsstand, Zeitpunkt der Einreichung, Zeitpunkt und Grund einer Ablehnung sowie die Ergebnisse unserer automatischen Vorprüfung (Abschnitt 12)

Lade bitte nur die Zulassungsbescheinigung Teil I hoch. Andere Dokumente, Ausweise oder Unterlagen mit Gesundheitsdaten brauchen wir nicht und wollen wir nicht. Erhalten wir solche Unterlagen trotzdem, löschen wir sie.

7.2 Wo die Datei liegt und wer sie sehen kann

Der Fahrzeugschein wird verschlüsselt an unseren Server übertragen und von dort in einem privaten Objektspeicher der Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland, am Standort Falkenstein abgelegt. Der Speicher ist nicht öffentlich erreichbar. Die Datei wird unter einem zufällig erzeugten Namen gespeichert, der keinen Rückschluss auf dich zulässt. Der ursprüngliche Dateiname steht nur in unserer Datenbank. Willst du die Datei ansehen, erzeugt unser Server nach Prüfung deiner Anmeldung einen signierten Link, der nur wenige Minuten gültig ist. Auf demselben Weg greifen wir bei der Bearbeitung darauf zu. Hetzner ist insoweit Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO und verarbeitet beim Abruf die IP-Adresse des Abrufenden und den Zeitpunkt.

Vorder- und Rückseite speichern wir erst, wenn du sie absendest, also beim Anlegen des Fahrzeugs oder beim Hochladen auf der Seite deines Fahrzeugs. Bis dahin liegen sie nur in deinem Browser. Nur die Vorderseite geht vorher an die Erkennung, wenn du sie auslesen lässt (siehe „Automatisches Auslesen des Fahrzeugscheins“). Von Bildern und PDFs legen wir zusätzlich eine Vorschau als JPEG ohne Metadaten neben die Datei, damit wir sie bei der Prüfung ansehen können. Für die Vorschau gilt dasselbe wie für die Datei.

Solange dein Antrag im Entwurf ist oder abgelehnt wurde, kannst du die Dateien in deinem Konto selbst löschen. Nach dem Einreichen sind die Dateien gesperrt, damit der Nachweis, den wir weiterleiten, dem entspricht, was du eingereicht hast.

7.3 Wozu wir sie verarbeiten

  • Nachweis deiner Halterschaft gegenüber dem Quotenhändler und gegenüber dem Umweltbundesamt (mit der Vorderseite)
  • Prüfung, ob dein Fahrzeugschein vollständig und amtlich ausgefertigt ist (mit Vorder- und Rückseite)
  • Prüfung, ob das Fahrzeug für die Treibhausgasminderungsquote anrechenbar sein kann
  • Prüfung, ob die Quote für dieses Fahrzeug im betreffenden Quotenjahr in unserem System bereits gemeldet wurde. Eine Doppelanmeldung ist unzulässig.
  • Bearbeitung, Rückfragen und Rückmeldung zu deinem Antrag
  • Abwicklung der Auszahlung, falls die Quote bestätigt wird

7.4 Rechtsgrundlage

Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Verarbeitung der Fahrzeugdaten und des Fahrzeugscheins ist für die Erfüllung des Vermittlungsvertrags mit dir erforderlich. Ohne diese Daten können wir die Quote nicht melden. Soweit wir Belege wegen handels- und steuerrechtlicher Vorgaben aufbewahren müssen, stützt sich das auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Die Prüfung auf Doppelanmeldungen stützt sich zusätzlich auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO mit dem berechtigten Interesse, Rückforderungen und Falschmeldungen zu vermeiden.

7.5 Weitergabe an Quotenhändler und Umweltbundesamt

Zum Zweck der Quotenbescheinigung geben wir deine Fahrzeugdaten und die Vorderseite des Fahrzeugscheins an einen beim Umweltbundesamt registrierten Quotenhändler weiter. Die Rückseite geben wir nicht weiter. Sie dient nur unserer eigenen Prüfung. Der Quotenhändler meldet die Quote beim Umweltbundesamt an und braucht dafür den Nachweis der Halterschaft. Das Umweltbundesamt prüft die Anrechnung und kann dafür die Vorderseite der Zulassungsbescheinigung und die Fahrzeugdaten einsehen. Beide Stellen verarbeiten die Daten in eigener Verantwortung nach ihren eigenen Vorgaben, das Umweltbundesamt auf gesetzlicher Grundlage nach der 38. BImSchV. Rechtsgrundlage für die Übermittlung durch uns ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, weil sie der einzige Weg ist, den Vertrag mit dir zu erfüllen. Hast du die automatische Einreichung eingeschaltet, übermitteln wir in jedem Quotenjahr auf dieselbe Weise, und zwar an den Partner mit dem besten Angebot zum Zeitpunkt der Einreichung.

Den Quotenhändler benennen wir an dieser Stelle mit Namen und Anschrift, bevor wir zum ersten Mal Daten an ihn übermitteln. Solange hier kein Name steht, ist noch keine Übermittlung an einen Quotenhändler erfolgt. Wir nennen keinen Partner, mit dem noch kein Vertrag besteht.

8. Zahlung der Express-Option über Stripe

Buchst du die kostenpflichtige Express-Option, wickelt Stripe die Zahlung ab. Anbieter für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum ist Stripe Payments Europe, Limited, 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Irland. Beim Klick auf den Kaufknopf legen wir in unserer Datenbank eine Bestellung mit dem Status offen an und leiten dich auf eine von Stripe betriebene Bezahlseite. Deine Zahlungsdaten gibst du dort direkt bei Stripe ein. Sie erreichen unseren Server nicht.

An Stripe übermitteln wir deine E-Mail-Adresse, den Betrag, die Bezeichnung der Leistung und interne Kennungen (Nutzer-ID, Bestellnummer, Kennung dieser Seite). Von Stripe erhalten wir über eine signierte Rückmeldung (Webhook) die Vorgangskennung, den Betrag, den Zahlungsstatus und das Ergebnis der Zahlung. Vollständige Kartennummern sehen und speichern wir nicht. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die Zahlungsabwicklung und Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO für die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

9. Auszahlung über Stripe Connect

Die Auszahlung deiner Vergütung läuft über Stripe Connect. Damit wir dir Geld überweisen können, legen wir bei Stripe ein Auszahlungskonto für dich an. Dabei übermitteln wir an Stripe deine E-Mail-Adresse, das Land Deutschland, die Angabe, dass du als Privatperson handelst, und interne Kennungen (Nutzer-ID, Kennung dieser Seite). Anschließend leiten wir dich zu Stripe weiter. Dort gibst du direkt bei Stripe die Angaben ein, die Stripe als Zahlungsdienstleister gesetzlich erheben muss, insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum und Bankverbindung, und gegebenenfalls einen Identitätsnachweis. Diese Angaben erhebt und prüft Stripe in eigener Verantwortung nach dem Geldwäschegesetz und den Vorgaben seiner Aufsicht. Sie erreichen unseren Server nicht. Wir speichern die Kennung deines Auszahlungskontos bei Stripe, ob Auszahlungen darauf möglich sind, und als Anzeigehilfe höchstens die letzten vier Stellen der hinterlegten Bankverbindung.

Beantragst du eine Auszahlung, legen wir dafür einen Datensatz mit Betrag, Antrag und Auszahlungskonto an. Geld fließt erst nach manueller Freigabe durch uns. An Stripe übermitteln wir dann den Betrag und die Kennung deines Auszahlungskontos.

Zweck ist die Auszahlung der Vergütung und die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten des Zahlungsdienstleisters. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung und Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO für gesetzliche Pflichten aus dem Geldwäsche- und Steuerrecht. Stripe verarbeitet die Daten als eigenständiger Verantwortlicher und kann sie an die Stripe, Inc. in den USA übermitteln. Grundlage sind das EU-US Data Privacy Framework, unter dem Stripe, Inc. zertifiziert ist, und ergänzend Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO.

10. Marktplatz für Unternehmen

Der Marktplatz richtet sich ausschließlich an Unternehmen. Er wird gemeinsam über thgverkauf.de und unsere Jahresseiten (zum Beispiel thg2026.de) betrieben. Bedarfe, die über eine dieser Seiten eingestellt werden, sind auf allen diesen Seiten sichtbar.

10.1 Firmendaten

Zur Verifizierung deiner Firma verarbeiten wir Firmenname, Rechtsform, Anschrift, Land, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr), Steuernummer, Registergericht und Registernummer sowie Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer eines Ansprechpartners und die Webadresse. Verarbeitet werden außerdem Status und Zeitpunkt der Verifizierung, der Grund einer Ablehnung und das Ergebnis der USt-IdNr-Prüfung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit es sich um Daten natürlicher Personen handelt, etwa des Ansprechpartners oder eines Einzelunternehmers. Für die Prüfung von Falschangaben stützen wir uns zusätzlich auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO mit dem berechtigten Interesse, den Marktplatz vor Missbrauch zu schützen.

10.2 Prüfung der USt-IdNr über VIES

Beim Einreichen der Firma prüfen wir die USt-IdNr über das Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (VIES) der Europäischen Kommission. Dazu übermitteln wir das Länderkürzel und die Nummer an die Schnittstelle der Europäischen Kommission, Generaldirektion Steuern und Zollunion, die die Anfrage an die zuständige nationale Finanzverwaltung weiterleitet. Wir erhalten zurück, ob die Nummer gültig ist, und, soweit der Mitgliedstaat das herausgibt, den dort hinterlegten Namen und die Anschrift. Die Antwort speichern wir zusammen mit dem Prüfzeitpunkt. Weitere Daten übermitteln wir nicht. Ist VIES nicht erreichbar, bleibt die Prüfung offen und wird später wiederholt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO mit dem berechtigten Interesse, nur tatsächlich bestehende Unternehmen zuzulassen. Die Europäische Kommission verarbeitet die Anfrage in eigener Verantwortung.

10.3 Nachweisdokumente

Zur Verifizierung lädst du Nachweise hoch, etwa einen Handelsregisterauszug, eine Gewerbeanmeldung oder eine Vollmacht, als PDF, JPG oder PNG mit höchstens 10 MB je Datei und höchstens 10 Dateien je Firma. Diese Dateien liegen wie der Fahrzeugschein im privaten Objektspeicher bei Hetzner (Abschnitt 7.2) unter einem zufälligen Namen und sind nur über kurzlebige signierte Links erreichbar. Wir prüfen beim Hochladen, ob der Dateiinhalt zum angegebenen Dateityp passt. Auf den Nachweisen können personenbezogene Daten von Geschäftsführern, Inhabern oder Bevollmächtigten stehen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO.

10.4 Bedarfe und Anfragen

Stellt deine Firma einen Bedarf ein, speichern wir Quotenjahr, Zertifikatsart, Menge, eine Notiz und, falls angegeben, eine Preisobergrenze. Andere verifizierte Firmen sehen den Bedarf nur in anonymisierter Form: Quotenjahr, Zertifikatsart, Menge, Datum der Veröffentlichung, Land und bei deutschen Firmen die ersten beiden Ziffern der Postleitzahl. Firmenname, Notiz, Preisobergrenze und Ansprechpartner werden anderen Firmen nie angezeigt. Stellt eine Firma eine Anfrage auf einen Bedarf, speichern wir die Anfrage mit Nachricht, Zeitpunkt und Status. Die anfragende Firma bleibt gegenüber dem Bedarfsinhaber anonym, bis wir den Kontakt herstellen. Jede Änderung an einem Bedarf protokollieren wir mit Zeitpunkt und handelndem Konto. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

11. E-Mail-Versand und Kontakt

Bestätigungsmails, Anmeldelinks, Links zum Zurücksetzen des Passworts, Statusmeldungen zu deinem Antrag und Zahlungsbelege versenden wir über einen eigenen Mailserver (Stalwart), der auf einem von uns gemieteten Server bei OVH am Standort Warschau, Polen, läuft. Ein externer Versanddienst ist nicht beteiligt. Für den Versand verarbeiten wir deine E-Mail-Adresse, den Inhalt der Nachricht und die Zustellprotokolle. Jede versendete Mail vermerken wir mit Empfänger, Vorlage, Zeitpunkt und Ergebnis in unserer Datenbank, damit wir bei Rückfragen nachvollziehen können, welche Nachricht dich erreicht hat. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Werbliche E-Mails versenden wir nicht.

Schreibst du uns eine E-Mail, verarbeiten wir deine Adresse, deinen Namen, soweit du ihn angibst, und den Inhalt der Nachricht, um deine Anfrage zu beantworten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, wenn es um deinen Vertrag oder dessen Anbahnung geht, sonst Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO mit unserem berechtigten Interesse an der Beantwortung. Wir löschen die Korrespondenz, sobald der Vorgang erledigt ist und keine Aufbewahrungspflicht besteht.

Automatische Einreichung und WhatsApp

Schaltest du in deinem Konto die automatische Einreichung ein (§ 3a der AGB), speichern wir diese Einstellung, den Zeitpunkt und die Fassung deiner Bestätigung. Den Wortlaut jeder Fassung bewahren wir auf. Bei jedem Lauf halten wir fest, welche Website und welches Quotenjahr betroffen sind, wie viele Anträge geprüft und eingereicht wurden und welche Fahrzeuge und Anträge es betraf, ohne E-Mail-Adressen oder Rufnummern im Klartext. An jedem Antrag vermerken wir, ob er automatisch angelegt wurde. Zweck ist die Durchführung deines Auftrags, Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Das Laufprotokoll dient dem Nachweis und der Fehlersuche (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Einstellung und Bestätigung speichern wir, solange dein Konto besteht, damit wir belegen können, wann du den Auftrag erteilt oder beendet hast. Laufprotokolle löschen wir nach 12 Monaten automatisch. Die Mails zur automatischen Einreichung sind Mitteilungen zu deinem Auftrag, keine Werbung.

Hinterlegst du für Nachrichten per WhatsApp eine Mobilnummer, speichern wir sie nur zu diesem Zweck: dich über Einreichung, Hindernisse, Bestätigung und Auszahlung zu informieren. Rechtsgrundlage ist deine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Du kannst sie jederzeit in deinem Konto zurücknehmen. Dann löschen wir die Nummer sofort und verwerfen noch nicht versandte Nachrichten an sie. Derzeit versenden wir noch nicht per WhatsApp: Nachrichten warten in einer Ausgangsliste, bis der Kanal freigeschaltet ist, und gehen bis dahin per E-Mail an dich. Bevor wir die erste Nachricht per WhatsApp versenden, nennen wir hier den Versanddienst und die Übermittlung an WhatsApp (Meta Platforms Ireland Ltd.). Einträge der Ausgangsliste löschen wir 90 Tage nach Versand oder Verwerfen automatisch.

12. Automatische Vorprüfung, keine automatisierte Entscheidung

Nach dem Einreichen eines Antrags läuft eine automatische Vorprüfung. Sie prüft das Format der FIN, ob dieselbe FIN für dasselbe Quotenjahr in unserem System bereits eingereicht wurde, ob die Fahrzeugklasse grundsätzlich anrechenbar ist, ob Vorder- und Rückseite des Fahrzeugscheins vorliegen und ob die Angaben in sich stimmig sind. Das Ergebnis wird zum Antrag gespeichert und dient ausschließlich der Vorbereitung unserer manuellen Prüfung. Ob ein Antrag abgelehnt wird, entscheidet ein Mensch. Ob die Quote angerechnet wird, entscheidet das Umweltbundesamt. Eine Entscheidung mit rechtlicher Wirkung, die ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruht, findet bei uns nicht statt (Art. 22 DSGVO). Profilbildung findet nicht statt.

13. Speicherdauer und Löschung

  • Server-Protokolle: nur so lange, wie sie für Betrieb, Fehlersuche und Sicherheit nötig sind, danach Löschung.
  • Tagessummen der Zugriffszählung: 25 Monate, danach Löschung.
  • Prüfwerte der Zugriffszählung (Hash aus IP-Adresse und Browserkennung): nur für den laufenden und den vorigen Tag, danach Löschung.
  • Technische Fehlerberichte: 90 Tage, danach Löschung.
  • Kontodaten: bis zur Kündigung des Kontos.
  • Reichweitenmessung, einschließlich der gezählten Schritte wie Registrierung oder Antrag eingereicht, der angezeigten Fehlermeldungen, der fehlgeschlagenen Anfragen und der Zuordnung von Skriptfehlern zur Sitzungsnummer: 12 Monate, danach Löschung.
  • Datum des letzten Besuchs (thg_zuletzt) und die übrigen Einträge im lokalen Speicher deines Browsers (Hinweis-Merker, Anmeldeweg, Checklisten, Spielstand): bis du die Websitedaten deines Browsers löschst. Sitzungsnummer, Zähler und Hinweis-Merker im Sitzungsspeicher: bis zum Schließen des Tabs. Entwurf beim Hochladen: bis der Antrag gesendet ist, du neu beginnst oder die Websitedaten löschst.
  • Protokoll der Fahrzeugschein-Erkennung: Eine feste Löschfrist ist derzeit nicht gesetzt. Sobald sie technisch gesetzt ist, tragen wir sie hier nach.
  • Partner-Cookies: 60 Tage ab dem Klick, sofern du sie nicht vorher löschst.
  • Vormerkung für das Creator-Programm (Hashwert der E-Mail-Adresse): gültig 14 Tage, nach der Zuordnung sofort gelöscht, sonst nach Ablauf der 14 Tage.
  • Klicks auf Partnerlinks und die Zuordnung eines Kontos zu einem Creator: Eine feste Löschfrist ist derzeit nicht gesetzt. Sobald sie technisch gesetzt ist, tragen wir sie hier nach.
  • Fahrzeugschein (Vorder- und Rückseite samt Vorschau): Wir löschen die Dateien, sobald der Nachweis gegenüber Quotenhändler und Umweltbundesamt für das betreffende Quotenjahr erbracht und die Auszahlung abgeschlossen ist, spätestens aber mit Ablauf der Aufbewahrungsfrist, wenn eine Datei zugleich Buchungsbeleg ist. Wird der Antrag abgelehnt oder zurückgezogen, löschen wir die Dateien, sobald mögliche Rückfragen geklärt sind. Solange der Antrag im Entwurf ist, kannst du sie jederzeit selbst löschen.
  • Fahrzeugstammdaten und Antragsstatus: für das laufende Verfahren und danach so lange, wie es nötig ist, um eine unzulässige Doppelanmeldung im selben Quotenjahr zu erkennen, längstens bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist der zugehörigen Belege.
  • Bestell-, Zahlungs- und Auszahlungsdaten: nach § 147 Abgabenordnung und § 257 Handelsgesetzbuch je nach Art des Belegs sechs oder zehn Jahre ab dem Ende des Kalenderjahrs, in dem der Beleg entstanden ist. In dieser Zeit sind die Daten gesperrt.
  • Firmendaten und Nachweise im Marktplatz: für die Dauer der Teilnahme. Nach Beendigung löschen wir Nachweisdokumente, sobald keine Rückfragen mehr offen sind. Bei einer Sperre wegen Falschangaben behalten wir Firmenname, USt-IdNr und Sperrgrund, um eine erneute Anmeldung zu erkennen.
  • Bedarfe und Anfragen: bis zum Abschluss oder Rückzug des Bedarfs, danach so lange, wie es für die Nachvollziehbarkeit von Streitigkeiten zwischen den beteiligten Firmen nötig ist.
  • Mailprotokoll und E-Mail-Korrespondenz: bis der Vorgang erledigt ist, sofern keine Aufbewahrungspflicht besteht.
  • Einstellung und Bestätigung der automatischen Einreichung: solange dein Konto besteht. Laufprotokolle der Automatik: 12 Monate.
  • Mobilnummer für WhatsApp: bis du die Einwilligung zurücknimmst, spätestens mit deinem Konto. Ausgangsliste: 90 Tage nach Versand oder Verwerfen.

Die Fristen für Zugriffszählung, Fehlerberichte, Reichweitenmessung und die Vormerkung für das Creator-Programm setzt ein automatischer Löschlauf durch, der täglich läuft.

Du kannst die Löschung jederzeit verlangen. Wir setzen sie um, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht, und sagen dir, was aus welchem Grund bleiben muss.

14. Empfänger deiner Daten

  • OVH SAS, Frankreich, als Hosting-Anbieter für Anwendung, Datenbank, Anmeldedienst und Mailserver (Auftragsverarbeiter)
  • Hetzner Online GmbH, Deutschland, als Anbieter des Objektspeichers für Fahrzeugscheine und Nachweisdokumente und des Servers unserer KI-Schaltstelle (Auftragsverarbeiter)
  • OpenAI Ireland Ltd., Irland, für das automatische Auslesen der Vorderseite und die automatische Prüfung beider Seiten des Fahrzeugscheins, mit Verarbeitung auch in den USA (Auftragsverarbeiter, siehe „Automatisches Auslesen des Fahrzeugscheins“)
  • der beim Umweltbundesamt registrierte Quotenhändler, sobald er hier benannt ist (eigenständiger Verantwortlicher)
  • das Umweltbundesamt (Behörde, eigenständiger Verantwortlicher)
  • Stripe Payments Europe, Limited, Irland, für Zahlung und Auszahlung (eigenständiger Verantwortlicher)
  • Google Ireland Limited und Google LLC, nur wenn du dich mit Google anmeldest (eigenständiger Verantwortlicher)
  • die Europäische Kommission für die VIES-Abfrage, nur bei Teilnahme am Marktplatz
  • andere verifizierte Firmen, nur in der in Abschnitt 10.4 beschriebenen anonymisierten Form
  • der Creator, über dessen Partnerlink du gekommen bist, nur als Pseudonym mit Herkunft und Fortschritt wie in Abschnitt 4 unter „Partnerlinks und Creator-Programm“ beschrieben
  • Steuerberatung, Behörden und Gerichte, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind

Eine weitere Weitergabe findet nicht statt. Fahrzeugscheine gehen weder an Stripe noch an Google noch an andere Firmen im Marktplatz. An OpenAI gehen die Bilder nur zum Auslesen der Vorderseite und zur automatischen Prüfung beider Seiten. Darüber hinaus geben wir die Rückseite des Fahrzeugscheins nicht weiter. Gespeichert wird sie nur in unserem Objektspeicher bei Hetzner.

15. Übermittlung in Drittländer

Unsere eigenen Systeme stehen ausschließlich in der Europäischen Union. Eine Übermittlung in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums findet nur in drei Fällen statt: bei der Anmeldung mit Google (Abschnitt 6), bei Zahlung und Auszahlung über Stripe (Abschnitte 8 und 9) und beim automatischen Auslesen und Prüfen des Fahrzeugscheins durch OpenAI (Abschnitt „Automatisches Auslesen des Fahrzeugscheins“). Google und Stripe sind in den USA unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert, sodass ein Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO vorliegt. Ergänzend bestehen Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO. Für OpenAI gelten die EU-Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO. Gespeichert wird der Fahrzeugschein nur in der Europäischen Union.

16. Pflicht zur Bereitstellung

Du bist weder gesetzlich noch vertraglich verpflichtet, uns Daten bereitzustellen. Ohne E-Mail-Adresse können wir aber kein Konto anlegen, ohne Vorder- und Rückseite des Fahrzeugscheins keine Quote melden und ohne Auszahlungskonto bei Stripe keine Vergütung überweisen.

Automatisches Auslesen des Fahrzeugscheins

Wenn du auf der Seite "Hochladen" oder beim Eintragen eines Fahrzeugs ein Foto oder einen Scan der Vorderseite deiner Zulassungsbescheinigung Teil I einreichst, können wir die Felder E (FIN), A (Kennzeichen), J (Fahrzeugklasse), B (Erstzulassung), C.1.1 (Halter) und P.3 (Antriebsart) automatisch auslesen lassen, damit du sie nicht abtippen musst. Dazu übermitteln wir das Bild über unsere eigene KI-Schaltstelle an OpenAI (OpenAI Ireland Ltd., Dublin, Irland, mit Verarbeitung auch in den USA auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln). Die KI-Schaltstelle ist ein Dienst auf unserem eigenen Server bei der Hetzner Online GmbH in Deutschland. Sie reicht die Anfrage an OpenAI weiter und speichert das Bild nicht. An andere KI-Anbieter geht das Bild nicht, ein Ausweichen auf andere Anbieter ist für die Erkennung abgeschaltet. Übermittelt wird nur die Vorderseite. Die Rückseite geht nicht an die Erkennung. Das Bild wird dort nur zur Erkennung verarbeitet und nicht zum Training verwendet. Wir speichern das Bild bei diesem Schritt nicht; gespeichert wird erst, wenn du das Fahrzeug anlegst. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragsanbahnung). Du kannst die Felder auch von Hand ausfüllen, dann findet keine Übermittlung statt.

Nach dem Hochladen prüfen wir beide Seiten des Fahrzeugscheins automatisch mit einem KI-Sprachmodell. Dazu übermitteln wir das Bild jeder Seite auf demselben Weg wie bei der Erkennung an OpenAI, also über unsere KI-Schaltstelle und ohne Ausweichen auf andere Anbieter. Auch hier wird das Bild nicht zum Training verwendet. Geprüft werden Lesbarkeit, Vollständigkeit und Echtheitsmerkmale, etwa ob die Fahrzeugdaten ganz zu sehen sind, ob die Rückseite das Siegel der Zulassungsstelle trägt und ob es sich um ein Musterdokument handelt. Die gelesenen Angaben gleichen wir mit dem Fahrzeug und deinem Konto ab (FIN, Fahrzeugklasse, Name des Halters). Weicht die eingetragene FIN oder Fahrzeugklasse ab, übernehmen wir vor dem Einreichen den Wert aus dem Fahrzeugschein. Außerdem vergleichen wir eine Prüfsumme jeder Datei mit den übrigen bei uns gespeicherten Fahrzeugscheinen, damit dieselbe Datei nicht für mehrere Fahrzeuge genutzt wird. Das Ergebnis mit den Befunden und den gelesenen Angaben speichern wir bei deinem Antrag, es fließt in die automatische Vorprüfung ein (Abschnitt 12). Für das Ergebnis gilt dieselbe Speicherdauer wie für die Datei. Zweck ist, deinen Antrag zu prüfen und Missbrauch zu verhindern. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, für die Prüfung auf Missbrauch zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO mit dem berechtigten Interesse, Rückforderungen und Falschmeldungen zu vermeiden.

Damit wir Fehler der Erkennung nachvollziehen können, halten wir zu jedem Versuch ein Protokoll fest: Zeitpunkt, Dateiformat, Größe der Datei und des Bildes, Dauer, das verwendete Modell, wie viele Felder sicher, unsicher oder nicht erkannt wurden, einen kurzen Hinweis der Erkennung (etwa „kein Fahrzeugschein“), bei einem Fehler eine gekürzte Fehlermeldung und den Tages-Kurzhash deiner IP-Adresse wie bei der Reichweitenmessung (Abschnitt 4). Bild, Dateiname und erkannte Werte stehen nicht darin. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist eine zuverlässige Erkennung. Eine feste Löschfrist ist dafür derzeit nicht gesetzt.

17. Deine Rechte

  • Auskunft nach Art. 15 DSGVO über die Daten, die wir zu dir verarbeiten, sowie eine Kopie dieser Daten
  • Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten nach Art. 16 DSGVO
  • Löschung nach Art. 17 DSGVO, soweit keine Aufbewahrungspflicht oder ein anderer gesetzlicher Grund entgegensteht
  • Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
  • Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO in einem gängigen, maschinenlesbaren Format
  • Widerspruch nach Art. 21 DSGVO gegen Verarbeitungen, die wir auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO stützen, aus Gründen, die sich aus deiner besonderen Situation ergeben

Für all das reicht eine E-Mail an info@thgverkauf.de. Wir antworten innerhalb eines Monats nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO. Zur Sicherheit können wir dich bitten, deine Identität nachzuweisen, etwa durch eine Nachricht von der im Konto hinterlegten E-Mail-Adresse. Eine Einwilligung holen wir nur für Nachrichten per WhatsApp ein (Abschnitt 11). Du kannst sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in deinem Konto oder per E-Mail widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.

18. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Du hast nach Art. 77 DSGVO das Recht, dich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren, insbesondere in dem Mitgliedstaat deines Aufenthaltsorts, deines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes. Eine Liste der deutschen Aufsichtsbehörden veröffentlicht der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Welche Behörde für uns zuständig ist, ergänzen wir zusammen mit der Anschrift.

19. Sicherheit

Alle Verbindungen zu dieser Seite sind mit TLS verschlüsselt. Passwörter speichern wir ausschließlich als Hash. Fahrzeugscheine und Nachweise liegen in einem privaten Objektspeicher und sind nur über kurzlebige signierte Links erreichbar, die unser Server nach Prüfung der Anmeldung erzeugt. Dateinamen im Speicher werden zufällig vergeben. Rückmeldungen von Stripe nehmen wir nur an, wenn ihre Signatur stimmt. Zugriff auf die Datenbank hat nur der Verantwortliche. Wir halten die eingesetzte Software aktuell.

20. Änderungen dieser Erklärung

Ändert sich der technische Ablauf oder kommt ein neuer Empfänger hinzu, insbesondere sobald der Quotenhändler feststeht, passen wir diese Erklärung an, bevor die neue Verarbeitung beginnt. Es gilt die Fassung, die hier veröffentlicht ist.

Die anderen Rechtstexte

Diese Texte sind nicht anwaltlich geprüft.

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