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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen regeln die Vermittlung deiner Treibhausgasminderungsquote über thgverkauf.de. Sie sagen, was wir für dich tun, was du dafür liefern musst und was wir nicht versprechen. Bitte lies vor allem § 7. Dort steht, warum wir vorher keinen festen Betrag nennen. Für den Marktplatz für Unternehmen gelten gesonderte Bedingungen für den Marktplatz.

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Begriffe

Anbieter ist Philipp Schmid, Anschrift siehe Impressum, im Folgenden „wir“. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Vermittlung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote), die über thgverkauf.de geschlossen werden, in der Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses hier veröffentlicht ist. Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihnen ausdrücklich in Textform zu.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Firmenhalter, die die Quote eines Firmenfahrzeugs melden, sind Unternehmer.

Quotenjahr meint das Kalenderjahr, für das die Quote nach § 37a Bundes-Immissionsschutzgesetz und der 38. BImSchV angerechnet werden soll. Quotenhändler meint ein beim Umweltbundesamt registriertes Unternehmen, das Quoten von Fahrzeughaltern bündelt und an Quotenverpflichtete weitergibt. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Vertragsgegenstand

Wir vermitteln die THG-Quote deines reinen Batterie-Elektrofahrzeugs für ein Quotenjahr. Konkret heißt das: Wir nehmen deine Fahrzeugmeldung und den Fahrzeugschein entgegen, prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit, Lesbarkeit und Stimmigkeit, bündeln Meldungen mehrerer Halter und reichen sie bei einem Quotenhändler ein. Der Quotenhändler meldet die Quote beim Umweltbundesamt an. Nach Bestätigung und Zahlung durch den Quotenhändler zahlen wir dir eine Vergütung aus.

Wir handeln nicht selbst mit Quoten. Wir kaufen deine Quote nicht und sind nicht Käufer deiner Quote. Wir sind nicht das Umweltbundesamt und treffen dessen Entscheidungen nicht. Wir schulden die sorgfältige Prüfung und Weiterleitung, nicht den Erfolg. Ob die Quote übernommen, angerechnet und vergütet wird, entscheiden der Quotenhändler und das Umweltbundesamt.

Wir leisten keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Wie du eine Vergütung steuerlich behandeln musst, klärst du selbst oder mit steuerlicher Beratung. Jeder Vertrag betrifft genau ein Fahrzeug und genau ein Quotenjahr. Für ein weiteres Fahrzeug oder ein weiteres Quotenjahr brauchst du eine neue Meldung. Aus einer Meldung folgt kein Auftrag für Folgejahre.

§ 3 Vertragsschluss

Die Darstellung unserer Leistung auf der Website ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung an dich, ein Angebot abzugeben. Du legst ein Konto an, trägst dein Fahrzeug ein, lädst den Fahrzeugschein hoch und reichst den Antrag ein. Mit dem Einreichen gibst du ein Angebot auf Abschluss eines Vermittlungsvertrags ab. Bis zum Klick auf den Einreichen-Knopf kannst du alle Angaben korrigieren und hochgeladene Dateien löschen.

Wir nehmen das Angebot an, indem wir dir die Annahme in Textform bestätigen, in der Regel per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse. Eine automatische Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. Wir dürfen die Annahme ohne Angabe von Gründen ablehnen. Dann entstehen dir keine Kosten und wir löschen die hochgeladenen Unterlagen nach den Regeln der Datenschutzerklärung.

Den Vertragstext, also diese Bedingungen und die Angaben deiner Meldung, speichern wir. Du kannst diese Bedingungen jederzeit hier aufrufen und speichern. Den Stand deines Antrags siehst du in deinem Konto.

§ 4 Voraussetzungen auf deiner Seite

  • Du bist volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig.
  • Das Fahrzeug ist ein reines Batterie-Elektrofahrzeug und in Deutschland zugelassen. Hybride, auch Plug-in-Hybride, und Fahrzeuge mit Brennstoffzelle sind ausgeschlossen, soweit die 38. BImSchV sie nicht ausdrücklich erfasst.
  • Das Fahrzeug gehört zu einer Fahrzeugklasse, für die die Quote nach der 38. BImSchV anrechenbar ist.
  • Du bist der in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Halter oder handelst mit dessen Vollmacht und kannst sie auf Verlangen in Textform nachweisen.
  • Die Quote dieses Fahrzeugs ist für das Quotenjahr noch nicht anderweitig gemeldet, verkauft oder abgetreten.

§ 5 Mitwirkungspflichten

Ohne deine Mitwirkung geht es nicht. Du sicherst uns zu und verpflichtest dich zu Folgendem:

  1. Richtige Angaben. Alle Angaben zu Fahrzeug und Halter sind vollständig und richtig. Änderungen teilst du uns unverzüglich mit.
  2. Nachweis der Halterschaft. Du bist zum Zeitpunkt der Meldung Halter des Fahrzeugs oder ausdrücklich bevollmächtigt. Fremde Fahrzeuge ohne Vollmacht meldest du nicht.
  3. Lesbare Unterlagen. Du lädst die Zulassungsbescheinigung Teil I vollständig und lesbar hoch, unverändert und ohne Retusche. Nur PDF, JPG und PNG bis 10 MB sind möglich.
  4. Nur eine Meldung je Fahrzeug und Quotenjahr. Die Quote eines Fahrzeugs darf je Quotenjahr nur einmal angerechnet werden. Du bestätigst, dass du sie für dieses Fahrzeug und dieses Quotenjahr nicht bereits anderweitig gemeldet oder verkauft hast, und du meldest sie während der Bearbeitung nirgendwo sonst an. Diese Zusicherung ist die Grundlage unserer Einreichung.
  5. Meldung von Änderungen. Wird das Fahrzeug abgemeldet, verkauft oder wechselt der Halter, sagst du uns das unverzüglich. Dasselbe gilt, wenn du die Quote versehentlich doppelt gemeldet hast.
  6. Rückfragen. Auf Rückfragen zu den Unterlagen antwortest du in angemessener Zeit. Antwortest du trotz Erinnerung in Textform nicht innerhalb von vierzehn Tagen, dürfen wir den Antrag schließen.
  7. Auszahlungskonto. Für die Auszahlung verbindest du bei Stripe ein Auszahlungskonto und machst dort die Angaben, die Stripe gesetzlich erheben muss. Ohne verbundenes Auszahlungskonto können wir nicht auszahlen.
  8. Zugangsdaten. Du hältst deine Zugangsdaten geheim und meldest uns einen Verdacht auf Missbrauch sofort.

Verstößt du schuldhaft gegen diese Pflichten und entsteht uns oder dem Quotenhändler dadurch ein Schaden, etwa durch eine Rückforderung des Umweltbundesamts oder des Quotenhändlers wegen einer Doppelmeldung, haftest du uns dafür nach den gesetzlichen Vorschriften und stellst uns von berechtigten Ansprüchen Dritter frei. Bereits ausgezahlte Vergütung kannst du in diesem Fall zurückzahlen müssen.

§ 6 Ablauf und Prüfung

  1. Eingang. Du meldest das Fahrzeug, lädst den Fahrzeugschein hoch und reichst den Antrag ein. Nach dem Einreichen sind Angaben und Dateien gesperrt.
  2. Vorprüfung. Eine automatische Vorprüfung prüft das Format der FIN, Doppelmeldungen in unserem System und die Anrechenbarkeit der Fahrzeugklasse. Sie bereitet unsere Prüfung vor und entscheidet nichts.
  3. Prüfung durch uns. Wir prüfen, ob die Unterlagen lesbar und vollständig sind und ob das Fahrzeug nach den uns bekannten Vorgaben anrechenbar sein kann. Fehlt etwas, fragen wir nach.
  4. Weiterleitung. Wir reichen die Meldung beim Quotenhändler ein. Was dabei an Daten übermittelt wird, steht in der Datenschutzerklärung.
  5. Prüfung durch den Quotenhändler. Er entscheidet eigenständig, ob er die Quote übernimmt, und meldet sie beim Umweltbundesamt an.
  6. Entscheidung des Umweltbundesamts. Erst dessen Bescheinigung macht die Quote verwertbar.
  7. Rückmeldung. Wir informieren dich per E-Mail über jede Statusänderung. Den Bearbeitungsstand siehst du außerdem in deinem Konto.

Auf die Dauer der Prüfung beim Quotenhändler und beim Umweltbundesamt haben wir keinen Einfluss. Wir nennen deshalb keine Bearbeitungszeit, die wir nicht einhalten können. Maßgeblich sind die Fristen, die Quotenhändler und Umweltbundesamt für das jeweilige Quotenjahr setzen. Reichst du so spät ein, dass diese Fristen nicht mehr eingehalten werden können, dürfen wir den Antrag ablehnen.

§ 7 Vergütung und Auszahlung

Wichtigster Satz dieser Bedingungen: Es gibt keinen zugesagten Betrag, bevor der Quotenhändler bestätigt hat.

  1. Kein zugesicherter Betrag. Die Höhe einer möglichen Vergütung richtet sich nach dem Preis, den der Quotenhändler für das jeweilige Quotenjahr und die jeweilige Fahrzeugklasse zahlt. Dieser Preis steht bei der Meldung noch nicht fest. Wir nennen dir vorher keinen festen Betrag und sichern dir keinen zu. Angaben wie „bis zu“ sind Höchstwerte für Pkw (Klasse M1). Sie hängen vom Marktpreis ab, können variieren und sind keine Zusage. Angaben Dritter über marktübliche Beträge sind keine Zusage von uns.
  2. Doppelter Vorbehalt. Ein Anspruch auf Vergütung entsteht erst, wenn der Quotenhändler die Übernahme der Quote bestätigt hat und das Umweltbundesamt die Quote bescheinigt hat. Lehnt eine der beiden Stellen ab, entsteht kein Anspruch.
  3. Zahlungsfluss. Wir zahlen aus, sobald der Quotenhändler den Betrag für deine Meldung an uns gezahlt hat. Wir treten nicht in Vorleistung. Zahlt der Quotenhändler nicht, obwohl die Quote bescheinigt ist, machen wir den Anspruch gegen ihn geltend und informieren dich.
  4. Betrag. Bevor du die Auszahlung beantragst, zeigen wir dir in deinem Konto den Betrag, der an dich geht. Unser Anteil steckt in der Differenz zwischen dem Erlös vom Quotenhändler und diesem Betrag. Eine gesonderte Rechnung für die Vermittlung stellen wir dir nicht.
  5. Auszahlungskonto. Die Auszahlung erfolgt über Stripe Connect auf das Auszahlungskonto, das du bei Stripe verbunden hast. Die Bankverbindung gibst du direkt bei Stripe ein. Für Fehler durch eine falsch hinterlegte Bankverbindung haften wir nicht. Kosten, die uns durch eine fehlgeschlagene Auszahlung wegen falscher Angaben entstehen, dürfen wir mit der Vergütung verrechnen.
  6. Freigabe. Jede Auszahlung wird von uns geprüft und von Hand freigegeben. Ein automatischer Geldfluss ohne diese Freigabe findet nicht statt. Einen Auszahlungstermin sagen wir nicht zu.
  7. Zahlungsdienstleister. Die Prüfungen zur Identität des Empfängers verantwortet Stripe. Verweigert Stripe die Auszahlung, weil du die dort erforderlichen Angaben nicht machst, geraten wir nicht in Verzug. Wir suchen dann mit dir nach einem anderen Weg.
  8. Steuern. Für die steuerliche Behandlung der Vergütung bist du selbst verantwortlich.

§ 8 Express-Option

Zusätzlich kannst du eine kostenpflichtige Express-Option buchen. Der Preis beträgt 9,00 Euro und ist ein Endpreis in Euro. Die Zahlung erfolgt vorab über Stripe. Enthaltene Umsatzsteuer weisen wir aus, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind.

  • Die Express-Option bevorzugt unsere eigene Prüfung und die Einreichung beim Quotenhändler. Dein Antrag wird vor Anträgen ohne Express-Option bearbeitet.
  • Auf die Bearbeitungszeit beim Quotenhändler und beim Umweltbundesamt hat sie keinen Einfluss. Sie beschleunigt nur den Teil, den wir selbst in der Hand haben.
  • Sie erhöht die Vergütung nicht und macht eine Ablehnung nicht unwahrscheinlicher.
  • Lehnen wir deinen Antrag aus einem Grund nach § 9 ab, der schon bei der Buchung vorlag und den du nicht zu vertreten hast, erstatten wir das Entgelt für die Express-Option. Lehnen Quotenhändler oder Umweltbundesamt ab, bleibt das Entgelt bei uns, weil unsere Leistung erbracht ist.

Für Verbraucher gilt zusätzlich die Widerrufsbelehrung. Verlangst du ausdrücklich, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Express-Bearbeitung beginnen, gelten die dort genannten Folgen.

§ 9 Ablehnungsgründe

Wir dürfen eine Meldung ablehnen oder ein bereits begonnenes Verfahren beenden, insbesondere wenn:

  • die Unterlagen unleserlich, unvollständig oder verändert sind
  • die Halterschaft nicht nachgewiesen ist oder Angaben und Fahrzeugschein nicht zusammenpassen
  • das Fahrzeug nicht anrechenbar ist, etwa weil es kein reines Elektrofahrzeug ist oder nicht in Deutschland zugelassen ist
  • die Quote für dieses Fahrzeug im selben Quotenjahr bereits gemeldet oder verkauft wurde, bei uns oder anderswo
  • das Fahrzeug vor der Meldung abgemeldet oder der Halter gewechselt wurde
  • ein begründeter Verdacht auf falsche Angaben, Missbrauch oder Täuschung besteht
  • du auf Rückfragen trotz Erinnerung nicht innerhalb von vierzehn Tagen antwortest
  • der Quotenhändler oder das Umweltbundesamt die Quote ablehnen
  • eine Frist des Quotenhändlers oder des Umweltbundesamts für das betreffende Quotenjahr abgelaufen ist oder nicht mehr eingehalten werden kann
  • wir für das betreffende Quotenjahr keinen Quotenhändler unter Vertrag haben

Wir nennen dir den Grund in Textform. Bei einer Ablehnung entsteht kein Anspruch auf Vergütung. Du kannst einen abgelehnten Antrag mit korrigierten Angaben erneut einreichen, solange die Fristen des Quotenjahrs das zulassen.

§ 10 Haftung

Wir haften unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
  • bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, auch bei einfacher Fahrlässigkeit
  • soweit wir eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben
  • nach dem Produkthaftungsgesetz

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst, insbesondere die sorgfältige Prüfung und die fristgerechte Weiterleitung deiner Meldung. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Eine Umkehr der Beweislast zu deinem Nachteil ist damit nicht verbunden.

Wir haften nicht für Entscheidungen des Quotenhändlers oder des Umweltbundesamts, für deren Bearbeitungszeiten und nicht für entgangene Vergütung, die auf einer solchen Entscheidung beruht. Wir haften nicht für Schäden, die auf falschen oder unvollständigen Angaben von dir beruhen, und nicht für eine Ablehnung wegen einer Doppelmeldung, die du zu vertreten hast. Für den Verlust von Daten haften wir nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch dich eingetreten wäre. Bewahre deinen Fahrzeugschein im Original auf, wir ersetzen ihn nicht.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vermittlungsvertrag endet, wenn die Vergütung ausgezahlt ist oder der Antrag endgültig abgelehnt wurde. Bis dahin können beide Seiten ihn jederzeit in Textform ohne Frist kündigen, etwa per E-Mail an info@thgverkauf.de.
  2. Das Nutzerkonto läuft auf unbestimmte Zeit. Du kannst es jederzeit per E-Mail von der im Konto hinterlegten Adresse kündigen. Die Kündigung des Kontos wirkt zugleich als Kündigung aller noch nicht eingereichten Anträge.
  3. Ist eine Meldung bereits beim Quotenhändler oder beim Umweltbundesamt eingereicht, lässt sie sich in der Regel nicht mehr zurückholen. Für solche Meldungen wickeln wir das Verfahren und eine mögliche Auszahlung noch ab. Das Konto bleibt bis dahin in einem eingeschränkten Zustand bestehen.
  4. Wir können das Konto mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen, wenn keine Meldung mehr in Bearbeitung ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere bei falschen Angaben, versuchter Doppelmeldung, Missbrauch oder Angriffen auf unsere Systeme vor.
  5. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben von einer Kündigung unberührt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung.

§ 12 Widerrufsrecht

Als Verbraucher hast du ein gesetzliches Widerrufsrecht für den Vermittlungsvertrag und für die Buchung der Express-Option. Die Belehrung, die Regeln zum vorzeitigen Beginn und zum Erlöschen sowie das Muster-Widerrufsformular findest du auf der Seite Widerrufsbelehrung.

§ 13 Änderungen dieser Bedingungen

Für einen bereits geschlossenen Vermittlungsvertrag gelten die Bedingungen in der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Für das Nutzerkonto als Dauerschuldverhältnis können wir diese Bedingungen ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt, etwa eine Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung, der Vorgaben des Umweltbundesamts oder der technischen Abläufe, und die Änderung für dich zumutbar ist. Wir informieren dich mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden per E-Mail. Widersprichst du nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Folge weisen wir in der Mitteilung gesondert hin. Widersprichst du, kannst du das Konto kündigen. Die Regeln zur Vergütung nach § 7 ändern wir für laufende Anträge auf diesem Weg nicht.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bist du Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.

Bist du Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Sitz. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Du kannst Ansprüche gegen uns nur mit unserer Zustimmung in Textform abtreten. Das gilt nicht für Geldforderungen. Aufrechnen darfst du nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen oder mit Forderungen, die mit unserer Forderung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.

Die Europäische Kommission hat ihre Plattform zur Online-Streitbeilegung im Jahr 2025 abgeschaltet. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Die anderen Rechtstexte

Diese Texte sind nicht anwaltlich geprüft.

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