Länderprogramm: progres.nrw Emissionsarme Mobilität (Nordrhein-Westfalen)
Das Programm läuft nach der jeweiligen Richtlinie.
NRW fördert nicht öffentliche Ladeinfrastruktur und einzelne Fahrzeuge. Das Landesportal nennt als Antragszeitraum 17.02.2026 bis 30.06.2027. Nach einer Pause im Frühjahr 2026 (der ADAC meldet einen Stopp ab 25.03.2026, die Bezirksregierung Arnsberg verwies auf die neue Bundesförderung) hat das Land die Richtlinie überarbeitet. Laut Pressemitteilung vom 14.08.2026 stehen für 2026 und 2027 zusätzlich 25 Millionen Euro bereit, plus 7 Millionen Euro für Logistikunternehmen in 2026. Bausteine: Ladepunkte an kleinen Mehrparteienhäusern (ab zwei Wohneinheiten, bis fünf Stellplätze, für Vermieter, Mieter, kleine WEG, 40 Prozent bis 1.500 Euro je Ladepunkt, Ökostrompflicht), Schnellladepunkte in Logistikdepots für KMU (30 Prozent bis 30.000 Euro je Ladepunkt), Grundinstallation in Garagen- und Stellplatzkomplexen ab zehn Stellplätzen (20 Prozent bis 50.000 Euro), Ladepunkte für Arbeitgeber und öffentlich (bis 1.500 Euro je Ladepunkt), leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen (bis 8.000 Euro), Fahrzeuge mobiler sozialer Dienste und Kommunen, Umsetzungskonzepte. Eine Einzelwallbox im Einfamilienhaus ist nicht förderfähig. Das Land setzt bewusst dort an, wo der Bund nicht fördert.
- Zeitraum
- 17.02.2026 bis 30.06.2027
- Für wen
- Privat, Gewerbe, Laden
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026
Wer bekommt es
Privatpersonen als Vermieter oder Mieter, WEG, KMU, Logistiker, soziale Dienste und Kommunen in NRW, je nach Baustein.
Wie es läuft
Stelle den Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg über das Förderportal des Landes (nordrhein-westfalen-foerdert.nrw), vor Beginn der Maßnahme. Prüfe vorher die aktuelle Richtlinie, die Bausteine wurden 2026 mehrfach geändert.
Wann es gilt
17.02.2026 bis 30.06.2027
- Beginn17.02.2026
- Ende30.06.2027
Betrag
Je nach Baustein: 40 Prozent bis 1.500 Euro je Ladepunkt (kleine Mehrparteienhäuser), 30 Prozent bis 30.000 Euro je Schnellladepunkt (KMU-Depots), 20 Prozent bis 50.000 Euro (Stellplatzkomplexe), bis 1.500 Euro (Arbeitgeber- und öffentliche Ladepunkte), bis 8.000 Euro je leichtem E-Nutzfahrzeug. Welche Bausteine gerade offen sind, wechselt.
Die Angaben stammen aus den Quellen unten, nicht von uns. Was du über deine THG-Quote bekommst, steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat.
Quellen
- wirtschaft.nrw/einfacher-laden-einfacher-umsteigen-nordrhein-westfalen-…
- nordrhein-westfalen-foerdert.nrw/foerdermassnahmen/progresnrw-emissions…
- elektromobilitaet.nrw/privatpersonen/foerderung-fuer-privatpersonen
- bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energi…
- adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/laden/foerderung-wallbox
Stand 07.09.2026, ohne Gewähr. Programme ändern sich, Budgets laufen aus, Richtlinien werden neu gefasst. Prüfe vor einem Antrag immer die verlinkte Quelle. Wir sind keine Rechts- oder Steuerberatung.
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