Dienstwagenbesteuerung 0,25 Prozent für E-Dienstwagen
Das Programm läuft nach der jeweiligen Richtlinie.
Bei privater Nutzung eines reinen Elektro- oder Brennstoffzellen-Dienstwagens wird der geldwerte Vorteil nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat angesetzt (Fahrtenbuch: ein Viertel der Anschaffungskosten), Rechtsgrundlage § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm (verkündet im BGBl. am 18.07.2025) wurde die Preisgrenze für Anschaffungen nach dem 30.06.2025 von 70.000 auf 100.000 Euro Bruttolistenpreis angehoben. Teurere E-Fahrzeuge und Plug-in-Hybride mit Mindestreichweite oder CO2-Grenze fallen unter 0,5 Prozent. Die Regelung gilt laut ADAC und Branchenquellen für Anschaffungen bis 31.12.2030.
- Zeitraum
- 01.07.2025 bis 31.12.2030
- Für wen
- Privat, Gewerbe
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026
Wer bekommt es
Arbeitnehmer mit E-Dienstwagen zur Privatnutzung, Selbstständige mit betrieblichem E-Fahrzeug.
Wie es läuft
Automatisch in der Lohnabrechnung bzw. Gewinnermittlung, kein Antrag.
Wann es gilt
01.07.2025 bis 31.12.2030
- Beginn01.07.2025
- Ende31.12.2030
Betrag
0,25 Prozent des Bruttolistenpreises monatlich statt 1 Prozent, bis 100.000 Euro Bruttolistenpreis. Hinweis: Das Enddatum 2030 stammt aus Sekundärquellen (ADAC, Sixt, VWFS), nicht aus dem Gesetzestext selbst.
Die Angaben stammen aus den Quellen unten, nicht von uns. Was du über deine THG-Quote bekommst, steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat.
Quellen
Stand 07.09.2026, ohne Gewähr. Programme ändern sich, Budgets laufen aus, Richtlinien werden neu gefasst. Prüfe vor einem Antrag immer die verlinkte Quelle. Wir sind keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Die THG-Quote läuft davon unabhängig
Kaufprämien und Zuschüsse betreffen die Anschaffung. Die THG-Quote hängt daran, dass du ein rein batterieelektrisches Fahrzeug hältst, und lässt sich einmal je Kalenderjahr verkaufen. Du trägst das Fahrzeug ein und lädst den Fahrzeugschein hoch, den Antrag übernehmen wir.