Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035
Das Programm läuft nach der jeweiligen Richtlinie.
Reine Elektrofahrzeuge sind zehn Jahre ab Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit. Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Kabinett 15.10.2025, Bundestag 04.12.2025 mit CDU/CSU, SPD und Grünen, Bundesrat ohne Einspruch) wurde die Regelung verlängert: Begünstigt sind Erstzulassungen oder vollständige Umrüstungen bis 31.12.2030 (vorher 31.12.2025), die Befreiung endet spätestens am 31.12.2035 (vorher 31.12.2030). Bereits zugelassene Fahrzeuge profitieren rückwirkend. Ein Anfang 2026 zugelassenes E-Auto ist damit neun Jahre steuerfrei, ab 2027 zugelassene entsprechend kürzer. Der Vorteil geht beim Halterwechsel mit. Ab dem elften Jahr oder ab 01.01.2036 gilt der um 50 Prozent ermäßigte Satz nach Gewicht. Plug-in-Hybride sind nicht erfasst. Das BMF beziffert die Mindereinnahmen mit 50 Millionen Euro 2026 und bis zu 380 Millionen Euro jährlich bis 2030.
- Zeitraum
- bis 31.12.2035
- Für wen
- Privat, Gewerbe
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026
Wer bekommt es
Halter reiner Elektrofahrzeuge (BEV, Brennstoffzelle) mit Erstzulassung bis 31.12.2030, privat und gewerblich.
Wie es läuft
Automatisch durch das Hauptzollamt bei der Zulassung, kein Antrag nötig.
Wann es gilt
bis 31.12.2035
- Beginnnicht angegeben
- Ende31.12.2035
Betrag
Vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer für zehn Jahre ab Erstzulassung, längstens bis 31.12.2035. Danach 50 Prozent Ermäßigung.
Die Angaben stammen aus den Quellen unten, nicht von uns. Was du über deine THG-Quote bekommst, steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat.
Quellen
Stand 07.09.2026, ohne Gewähr. Programme ändern sich, Budgets laufen aus, Richtlinien werden neu gefasst. Prüfe vor einem Antrag immer die verlinkte Quelle. Wir sind keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Die THG-Quote läuft davon unabhängig
Kaufprämien und Zuschüsse betreffen die Anschaffung. Die THG-Quote hängt daran, dass du ein rein batterieelektrisches Fahrzeug hältst, und lässt sich einmal je Kalenderjahr verkaufen. Du trägst das Fahrzeug ein und lädst den Fahrzeugschein hoch, den Antrag übernehmen wir.