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Verfahren

Fahrzeugschein für die THG-Quote: welche Felder zählen

Für die THG-Quote brauchst du kein Gutachten, keinen Kilometerstand und keinen Ladenachweis, sondern ein lesbares Bild deiner Zulassungsbescheinigung Teil I. Entscheidend ist darin nur eine Handvoll Felder: P.3 und der Code in Feld 10 für den Antrieb, J für die Fahrzeugklasse, E für die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und C.1.1 bis C.1.3 für den Halter. Hier steht, wo diese Felder stehen, was das Umweltbundesamt erkennen können muss und woran ein Foto scheitert.

Redaktion thgverkauf.deZuletzt geprüft am 8 Min. Lesezeit

Teil I oder Teil II: welches Dokument brauchst du?

Für die Anrechnung zählt die Zulassungsbescheinigung Teil I, umgangssprachlich der Fahrzeugschein. § 7 Absatz 2 der 38. BImSchV nennt sie ausdrücklich als Nachweis: eine Zulassungsbescheinigung Teil I, die nach § 13 Absatz 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ausgefertigt und als Kopie vorgelegt wird. Steht auf deinem Dokument oben „Zulassungsbescheinigung Teil I“, bist du richtig.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II, früher Fahrzeugbrief, ist damit nicht gemeint. Sie liegt oft bei der Bank oder beim Leasinggeber und wird für die Quote nicht gebraucht. Wir fragen sie auch nicht ab, und du solltest sie niemandem unaufgefordert schicken.

Das Umweltbundesamt beantwortet in seinen FAQ zum Vollzug auch die Frage nach der Seite: Die Vorderseite ist ausreichend. Auf ihr stehen alle Felder, um die es in diesem Artikel geht. Die Rückseite mit den Bemerkungen brauchen wir nicht.

Wenn dein Fahrzeug gar keine Zulassungsbescheinigung Teil I hat, endet der Weg hier. Das betrifft zum Beispiel E-Roller mit Versicherungskennzeichen. Warum das so ist, steht im nächsten Abschnitt zu Feld J.

Die Felder, um die es geht

Kraftstoffart oder Energiequelle, im Klartext
P.3
Quelle [1]
Code zu P.3, die Schlüsselnummer für den Antrieb
10
Quelle [1]
Code in Feld 10 für ein reines Batterie-Elektrofahrzeug
0004
Quelle [8]
Fahrzeugklasse, zum Beispiel M1 oder N1
J
Quelle [1]
Fahrzeug-Identifizierungsnummer
E
Quelle [1]
Name oder Firmenname des Halters
C.1.1
Quelle [1]

Feld P.3 und Feld 10: woran der Antrieb erkannt wird

Nach Anlage 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung heißt Feld P.3 „Kraftstoffart oder Energiequelle“. Bei einem reinen Elektroauto steht dort Elektro. Feld 10 ist in derselben Anlage als „Code zu P.3“ bezeichnet, also die Schlüsselnummer zum Klartext daneben.

Der Code für ein reines Batterie-Elektrofahrzeug ist 0004. Das Landratsamt Freyung-Grafenau listet in seinem Merkblatt zum E-Kennzeichen die Codes in Feld 10 auf: 0004 für reine Batterie-Elektrofahrzeuge, 0015, 0016, 0017 und 0018 für Brennstoffzellenfahrzeuge sowie 0008, 0010, 0012, 0014, 0019, 0022 und 0024 für von außen aufladbare Hybride.

Für die THG-Quote zählt davon nur 0004. § 7 Absatz 1 der 38. BImSchV lässt den Schätzwert allein für reine Batterieelektrofahrzeuge zu, und § 2 der 38. BImSchV verweist für den Begriff auf § 2 Nummer 2 des Elektromobilitätsgesetzes: ein Kraftfahrzeug, dessen Energiewandler ausschließlich elektrische Maschinen sind. Plug-in-Hybride führt dasselbe Gesetz in Nummer 3 als eigene Kategorie, Brennstoffzellenfahrzeuge in Nummer 4. Beide können ein E-Kennzeichen bekommen, beide sind trotzdem keine reinen Batterieelektrofahrzeuge.

Praktisch heißt das: Steht in P.3 etwas anderes als Elektro oder in Feld 10 eine andere Zahl als 0004, wird aus dem Antrag nichts. Mehr dazu im Ratgeber zum Plug-in-Hybrid.

Mehr als diese Felder werden für die Anrechnung nicht gebraucht.

Feld J: warum die Fahrzeugklasse mitentscheidet

In Feld J steht die Fahrzeugklasse, so benennt es Anlage 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Übliche Einträge sind M1 für den Pkw, N1 für den Transporter bis 3,5 Tonnen, N2 und N3 für schwere Lkw, M3 für Busse und die L-Klassen für Krafträder, Trikes und Leichtfahrzeuge.

Die Klasse entscheidet zweierlei. Erstens, ob es überhaupt geht. Das Umweltbundesamt bescheinigt einen Schätzwert nur für zulassungspflichtige Elektrofahrzeuge. Für Fahrzeuge, die nach § 3 Absatz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zulassungsfrei sind, ist derzeit kein Schätzwert bekanntgegeben, und damit ist die Teilnahme laut UBA-FAQ ausgeschlossen. Genau deshalb fallen E-Roller mit Versicherungskennzeichen heraus: Sie haben keine Zulassungsbescheinigung Teil I.

Zweitens hängt die anrechenbare Strommenge an der Klasse. Das zuständige Bundesministerium gibt eigene Schätzwerte für M1, N1, N2, N3 und M3 bekannt; alles andere läuft im UBA-Formular unter „Andere“. Welche Kilowattstunden für welches Jahr gelten und bis wann gemeldet werden muss, hängt am Verpflichtungsjahr. Die Jahreszahlen führen wir hier bewusst nicht aus, sie stehen auf thg2026.de und thg2027.de.

Feld C.1.1 bis C.1.3: wer als Halter gilt

Anlage 6 belegt die drei Halterfelder so: C.1.1 „Name oder Firmenname des Halters“, C.1.2 „Vorname(n)“, C.1.3 „Anschrift“. Berechtigt ist nach § 7 der 38. BImSchV die Person, auf die das Fahrzeug nachweislich zugelassen ist. Nicht der Fahrer, nicht automatisch der Eigentümer.

Ob dort eine natürliche oder eine juristische Person steht, ist nach den UBA-FAQ nicht relevant. Steht die Firma in C.1.1, gehört die Quote der Firma. Steht dein Name dort, dir. Bei einem Dienstwagen entscheidet also der Eintrag im Fahrzeugschein und nicht, wer den Wagen fährt.

Beim Leasing ist häufig der Leasingnehmer eingetragen, in einzelnen Fällen bleibt der Leasinggeber Halter. Der Fahrzeugschein zeigt, wer es ist. Zusätzlich kann der Vertrag regeln, wem der Erlös zusteht. Lies beides, bevor du anmeldest.

Trage den Halter genau so ein, wie er in C.1.1 bis C.1.3 steht, mit Rechtsform und ohne Abkürzungen, die dort nicht stehen. Weicht der Name von deinem Kontonamen ab, bekommst du bei uns einen Hinweis und keinen Abbruch: Wir fragen nach, statt den Vorgang stillschweigend zu schließen.

Feld E, A und B: FIN, Kennzeichen, Erstzulassung

Feld E ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Feld A das amtliche Kennzeichen, Feld B das Datum der Erstzulassung. So benennt Anlage 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung diese Felder.

Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer ist der Schlüssel des ganzen Verfahrens, weil das Umweltbundesamt je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr nur einmal bescheinigt. Wurde zu dieser Nummer im laufenden Jahr schon bescheinigt, wird jeder weitere Antrag abgelehnt. Dasselbe gilt, wenn dem Amt eine aktuellere Zulassung zu dieser Nummer bekannt ist und du eine ältere Bescheinigung einreichst.

Das Umweltbundesamt verlangt, dass der eingetragene Halter, das Datum der Erstzulassung und der aktuellen Zulassung, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer mit Prüfziffer und die Fahrzeugklasse erkennbar sind. Erst wenn die Kopie lesbar und vollständig ist, kann die Strommenge für dieses Fahrzeug bescheinigt werden.

Tippe die Nummer aus Feld E in Ruhe ab und vergleiche sie danach noch einmal Zeichen für Zeichen mit dem Bild. Ein einziges falsches Zeichen führt dazu, dass Eingabe und Nachweis nicht zusammenpassen und der Vorgang liegen bleibt.

Wie das Foto aussehen muss

Ein Handyfoto reicht, ein Scan natürlich auch. Entscheidend ist nicht die Kamera, sondern dass jedes Zeichen lesbar bleibt. Das Umweltbundesamt bescheinigt nur bei lesbarer und vollständiger Kopie, und eine fehlende, unleserliche oder ungültige Zulassungsbescheinigung Teil I nennt es selbst als einen der häufigsten Ablehnungsgründe, wenn sie auf Nachforderung nicht nachgereicht wird.

  • Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I, alle vier Ecken im Bild.
  • Gerade von oben aufgenommen, nicht schräg über den Beifahrersitz.
  • Kein Finger über einem Feld, besonders nicht über E, J, P.3 oder C.1.1.
  • Gleichmäßiges Licht, kein Blitz auf dem Hologramm, kein Schatten quer über einer Zeile.
  • Nichts abgedeckt und nichts geschwärzt. Ein geschwärztes Feld ist ein fehlendes Feld.
  • Das Dokument flach ausgebreitet, keine Knickfalte mitten durch die Nummer.
  • Teil II nicht mitschicken.

Prüfe die Aufnahme mit einem einfachen Test: Zoome auf Feld E und lies die Nummer laut vor. Was du selbst nicht entziffern kannst, kann auch niemand sonst entziffern.

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Was wir automatisch prüfen und was beim Quotenhändler bleibt

Sobald Fahrzeug und Nachweis bei uns liegen, laufen Formatprüfungen: Aufbau der Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Plausibilität der Erstzulassung, ob die Fahrzeugklasse aus Feld J zu den berechtigten Klassen gehört, ob für dieses Fahrzeug und Kalenderjahr bei uns schon ein Antrag liegt und ob der Halter zum Kontonamen passt. Passt etwas nicht, sagen wir dir, welches Feld hakt, und der Vorgang bleibt offen, solange sich etwas korrigieren lässt.

Zwei Dinge können wir nicht prüfen, und wir behaupten es auch nicht. Erstens, ob dem Umweltbundesamt zu deiner Fahrzeug-Identifizierungsnummer eine aktuellere Zulassung vorliegt. Zweitens, ob für dieses Fahrzeug im selben Jahr bereits jemand anderes bescheinigt bekommen hat; diese Auskunft gibt das Amt vorab nicht heraus. Beides zeigt sich erst im Verfahren.

Deshalb steht in deinem Konto zunächst der Stand der Prüfung und keine Zusage. Bestätigt wird über den Quotenhändler und das Umweltbundesamt, nicht bei uns. Wie der Weg im Ganzen aussieht, steht unter So läuft es, die Kosten unter Preise, und was mit deinen Daten passiert, unter Datenschutz.

Vom Foto bis zur Bescheinigung

  1. Beim Hochladen

    Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I als Foto oder Scan. Die Vorderseite ist nach Auskunft des Umweltbundesamtes ausreichend.

    Quelle [7]

  2. Bei der Prüfung

    Halter, Erstzulassung, aktuelle Zulassung, Fahrzeug-Identifizierungsnummer mit Prüfziffer und Fahrzeugklasse müssen erkennbar sein.

    Quelle [7]

  3. Bei der Anmeldung

    Die Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I ist der Nachweis nach § 7 Absatz 2 der 38. BImSchV.

    Quelle [4]

  4. Nach Ablauf eines Jahres

    Für eine erneute Anrechnung ist eine Kopie der aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I nötig.

    Quelle [4]

Häufige Fragen

Welche Seite vom Fahrzeugschein brauche ich für die THG-Quote?

Die Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I. Das Umweltbundesamt schreibt in seinen FAQ, die Vorderseite sei ausreichend. Die Rückseite und die Zulassungsbescheinigung Teil II werden für die Anrechnung nicht gebraucht.

Was bedeutet 0004 im Fahrzeugschein?

0004 ist der Code in Feld 10 für ein reines Batterie-Elektrofahrzeug. Feld 10 ist nach Anlage 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung der Code zu P.3. Steht in Feld 10 die 0004 und in P.3 Elektro, passt der Antrieb für die Quote.

Wo steht die Fahrzeugklasse im Fahrzeugschein?

In Feld J. Dort stehen Angaben wie M1 für einen Pkw oder N1 für einen Transporter bis 3,5 Tonnen. Die Klasse entscheidet mit darüber, ob und mit welchem Schätzwert das Umweltbundesamt bescheinigt.

Reicht ein Handyfoto der Zulassungsbescheinigung?

Ja, solange jedes Feld lesbar ist. Das Umweltbundesamt bescheinigt nur bei lesbarer und vollständiger Kopie. Fotografiere gerade von oben, ohne Blitz auf dem Hologramm, mit allen vier Ecken im Bild und ohne Finger über einem Feld.

Brauche ich die Zulassungsbescheinigung Teil 2?

Nein. § 7 Absatz 2 der 38. BImSchV nennt als Nachweis die Zulassungsbescheinigung Teil I. Teil II, früher Fahrzeugbrief, wird für die THG-Quote nicht verlangt, und wir fragen ihn nicht ab.

Was gilt, wenn im Fahrzeugschein die Leasingfirma als Halter steht?

Dann ist die Leasingfirma die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist, und damit nach § 7 der 38. BImSchV berechtigt. Häufig steht dort allerdings der Leasingnehmer. Prüfe den Eintrag in C.1.1 und zusätzlich den Leasingvertrag, bevor du anmeldest.

Quellen

  1. gesetze-im-internet.de/fzv_2023/anlage_6.html
  2. gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__3.html
  3. gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_xxix.html
  4. gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__7.html
  5. gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__2.html
  6. gesetze-im-internet.de/emog/__2.html
  7. umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/2025-07-18_uba_faq…
  8. freyung-grafenau.de/fileadmin/content/leben_wohnen/Verkehr/Zulassung/E-…

Weiterführend

Redaktion thgverkauf.de. Zuletzt geprüft am . Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Der Auszahlungsbetrag steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat.

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