THG-Quote beim Gebrauchtwagen: was vor dem Kauf zu klären ist
Ein gebrauchtes Elektroauto zu kaufen bedeutet nicht automatisch, dass du für das laufende Jahr auch die THG-Quote bekommst. Ob das noch möglich ist, entscheidet allein, wer zuerst beim Umweltbundesamt gemeldet hat, und das kann auch der Vorbesitzer gewesen sein. Dieser Artikel zeigt, welche Frage du vor dem Kauf stellen musst, warum das Baujahr keine Rolle spielt und was ab dem nächsten Verpflichtungsjahr für dich gilt.
Redaktion thgverkauf.deZuletzt geprüft am 8 Min. Lesezeit
Die eine Frage, die du dem Verkäufer stellen musst
Bevor du unterschreibst, gehört eine Frage in jedes Gespräch: Wurde für das laufende Verpflichtungsjahr für dieses Fahrzeug schon eine Strommenge beim Umweltbundesamt gemeldet oder bereits bescheinigt? Die Antwort entscheidet, ob du selbst noch etwas beantragen kannst oder ob die Quote für dieses Jahr bereits vergeben ist.
Lass dir die Antwort nicht nur mündlich geben. Halte sie schriftlich fest, als Zusatz im Kaufvertrag oder als Nachricht, die du aufbewahrst. Das ist wichtig, weil das Umweltbundesamt später keine Auskunft darüber gibt, ob für ein Fahrzeug schon gemeldet wurde, dazu gleich mehr.
Was du nicht tun solltest: dich mit der Aussage vertrösten lassen, man könne das später klären, notfalls direkt beim Umweltbundesamt. Das geht nicht. Es gibt keine Stelle, die dir nachträglich mitteilt, ob der Vorbesitzer schon gemeldet hat. Die einzige verlässliche Quelle ist der Verkäufer selbst, jetzt, vor dem Kauf. Weitere Sonderfälle beantworten die häufigen Fragen.
Warum das Baujahr keine Rolle spielt
Ob ein gebrauchtes Elektroauto für die THG-Quote infrage kommt, hängt nicht davon ab, wie alt es ist. Entscheidend sind drei Angaben aus der Zulassungsbescheinigung Teil I: der Antrieb, die Fahrzeugklasse und die aktuelle Zulassung auf dich als Halter. Das Datum der Erstzulassung spielt für die Berechtigung keine Rolle.
Ein Beispiel: Ein Tesla Model 3 vor dem Facelift ist bei der THG-Quote genauso berechtigt wie ein aktuelles Modell. Ausschlaggebend ist allein, dass es sich um ein reines Batterieelektrofahrzeug einer zulassungspflichtigen Klasse handelt, das im Verpflichtungsjahr in Deutschland auf dich zugelassen ist.
Eine Altersgrenze, ab der ein Fahrzeug nicht mehr zählt, gibt es in der 38. BImSchV nicht. Auch ein zehn Jahre altes Elektroauto ist berechtigt, solange Antrieb, Klasse und Zulassung stimmen. Welche Klassen allgemein berechtigt sind, steht in Was ist die THG-Quote?. Für dich als Käufer zählt daher nicht das Baujahr, sondern der Blick in den eigenen Fahrzeugschein nach dem Kauf.
Die Regeln beim Halterwechsel
- Bei mehreren Mitteilungen für dasselbe Fahrzeug zählt die zuerst eingegangene
- wer zuerst meldet
- Quelle [2]
- Der Schätzwert wird pauschal fürs ganze Verpflichtungsjahr bescheinigt, auch bei unterjähriger Zulassung oder Abmeldung
- kein Anteil für Teiljahre
- Quelle [3]
- Der bisherige Halter muss dich informieren, wenn im laufenden Verpflichtungsjahr für das Fahrzeug schon eine Bescheinigung ausgestellt wurde
- Informationspflicht
- Quelle [1]
Halterwechsel im Jahr: wer bekommt die Quote?
Wechselt ein Fahrzeug im Laufe eines Verpflichtungsjahres den Halter, gilt eine klare Reihenfolge. Zunächst sind alle Personen berechtigt, auf die das Fahrzeug in diesem Jahr zugelassen war oder ist, also sowohl der Vorbesitzer als auch du als neuer Halter. Entscheidend ist, wer beim Umweltbundesamt zuerst die Strommenge mitteilt.
Sobald eine Mitteilung bescheinigt wurde, gilt das Fahrzeug für dieses Verpflichtungsjahr als verbraucht. Weitere Anträge, auch von anderen Haltern desselben Jahres, werden abgelehnt. Es kommt also nicht darauf an, wie lange du das Fahrzeug im Jahr schon besitzt, sondern allein darauf, wer zuerst gemeldet hat.
Was daraus nicht folgt: eine Aufteilung nach Monaten. Es gibt keinen anteiligen Anspruch, wenn du das Fahrzeug erst im Oktober gekauft hast und der Vorbesitzer im Januar gemeldet hat. Die Pauschale wird immer für das ganze Fahrzeug und das ganze Jahr vergeben, nie zwischen zwei Haltern gesplittet.
Vor dem Gebrauchtkauf abhaken
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Was der Verkäufer dir sagen muss
Nach § 7 Absatz 5 der 38. BImSchV muss der bisherige Halter den Käufer informieren, wenn für das Fahrzeug im laufenden Verpflichtungsjahr bereits eine Mitteilung über die Strommenge stattgefunden hat. Diese Pflicht trifft den Verkäufer, nicht dich, aber sie hilft dir nur, wenn du aktiv danach fragst und dir die Antwort dokumentieren lässt.
Das Umweltbundesamt selbst kann dir hier nicht weiterhelfen. Es prüft auf Anfrage von Fahrzeughaltern nicht vorab, ob für ein Fahrzeug bereits eine Bescheinigung ausgestellt wurde, und gibt diese Information auch nicht heraus. Die einzige Quelle für diese Auskunft ist der Verkäufer selbst.
Was dieser Abschnitt bewusst nicht tut: aus der Informationspflicht einen Anspruch auf Geld ableiten oder dir sagen, was zu tun ist, wenn ein Verkäufer die Auskunft verweigert oder falsch informiert. Das wäre Rechtsberatung im Einzelfall. Wende dich dazu an eine Rechtsberatung, die den konkreten Fall kennt.
Ab dem nächsten Verpflichtungsjahr bist du frei
Was im Verkaufsjahr noch unklar sein kann, klärt sich im nächsten Verpflichtungsjahr von selbst. Ab dann zählt nur noch, dass das Fahrzeug auf dich zugelassen ist. Wer es vorher gehalten hat und ob dafür schon einmal gemeldet wurde, spielt keine Rolle mehr. Jedes Verpflichtungsjahr beginnt für den aktuellen Halter neu.
Das gilt unabhängig davon, wie lange du das Fahrzeug im jeweiligen Jahr schon fährst. Der Schätzwert wird pauschal je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr bescheinigt, auch wenn die Zulassung erst im Laufe des Jahres erfolgt oder das Fahrzeug unterjährig abgemeldet wird.
Für dich als Käufer eines gebrauchten Elektroautos heißt das: Selbst wenn du für das laufende Jahr leer ausgehst, weil der Vorbesitzer schon gemeldet hat, ist das kein Dauerzustand. Eine Kürzung um die Monate, die dir im laufenden Jahr fehlen, gibt es dabei nicht. Im Folgejahr steht dir der volle Schätzwert zu, sobald du selbst meldest.
Der Halterwechsel im Jahresverlauf
Kauf und Ummeldung
Alle Personen, auf die das Fahrzeug in diesem Verpflichtungsjahr zugelassen war oder ist, sind zunächst berechtigt, sowohl der Vorbesitzer als auch du als neuer Halter.
Meldung durch einen Dritten
Es zählt die zuerst beim Umweltbundesamt eingegangene Mitteilung.
Nach der Bescheinigung
Das Fahrzeug ist für dieses Verpflichtungsjahr verbraucht, weitere Anträge werden abgelehnt.
Im neuen Verpflichtungsjahr
Es beginnt für dich von vorn, unabhängig vom Vorbesitzer und einer Meldung im Vorjahr.
Was du für den eigenen Antrag brauchst
Für den eigenen Antrag brauchst du eine aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil I auf deinen Namen, nicht Teil II. Gelesen werden mehrere Felder: B für das Datum der Erstzulassung, C.1.1 bis C.1.3 für Name, Vorname und Anschrift des Halters, E für die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, J für die Fahrzeugklasse und P.3 für die Kraftstoffart oder Energiequelle. Was hinter den einzelnen Feldern steckt, erklärt Fahrzeugschein für die THG-Quote im Detail.
Nach einem Halterwechsel reicht die alte Bescheinigung nicht mehr aus, du brauchst die neue, auf dich umgeschriebene Fassung. Achte darauf, dass Foto oder Scan alle vier Ecken zeigen und kein Feld abgeschnitten oder unscharf ist.
Bis wann deine eigene Mitteilung beim Umweltbundesamt eingegangen sein muss und welcher Schätzwert dafür gilt, kann sich mit jeder Gesetzesnovelle und jedem Verpflichtungsjahr ändern. Diese jahresunabhängige Seite führt solche Angaben deshalb bewusst nicht aus. Die aktuell geltenden Werte und Termine findest du auf thg2026.de und thg2027.de. Starten kannst du mit Fahrzeug eintragen, den Ablauf beschreibt So läuft es, was wir zur Auszahlung sagen können, steht unter Preise.
Prüfen: zählt dein gebrauchtes Fahrzeug?
Drei Angaben aus der Zulassungsbescheinigung Teil I, dann steht die Antwort. Der Check rechnet nur die Regeln nach, die im Gesetz stehen, und speichert nichts.
Der Check ersetzt keine Prüfung. Verbindlich wird es erst, wenn wir den Fahrzeugschein gesehen haben.
Beim Händlerkauf und beim Jahreswagen
Auch beim Kauf über einen Händler ändert sich an den Regeln nichts: Berechtigt ist, wer in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter eingetragen ist, unabhängig davon, ob privat oder gewerblich verkauft wird. Die Frage nach einer bereits erfolgten Meldung stellst du also unabhängig davon, ob du von einer Privatperson oder einem Autohaus kaufst.
Beim Jahreswagen kommt eine Besonderheit hinzu: Weil solche Fahrzeuge oft schon zu Jahresbeginn auf einen Vorhalter zugelassen waren, ist die Quote des laufenden Jahres in vielen Fällen bereits genutzt. Ob das im Einzelfall so ist, lässt sich nicht pauschal beantworten und auch nicht aus Modell oder Marke ableiten, das klärt sich nur direkt beim Verkäufer.
Ist das Fahrzeug geleast statt gekauft, gilt zusätzlich eine eigene Regel dazu, wer überhaupt als Halter eingetragen ist, mehr dazu in THG-Quote beim Leasing. Neben der THG-Quote lohnt bei einem gebrauchten Elektroauto oft auch ein Blick auf andere Förderprogramme, einen Überblick gibt Förderung. Für den reinen Gebrauchtkauf bleibt es bei der einen Frage aus dem ersten Abschnitt: schon gemeldet oder nicht.
Quellen
Häufige Fragen
Bekomme ich beim gebrauchten E-Auto noch die THG-Quote für dieses Jahr?
Nur, wenn für dieses Fahrzeug im laufenden Verpflichtungsjahr noch niemand gemeldet hat. Zunächst sind alle Halter des Jahres berechtigt, es zählt aber, wer zuerst beim Umweltbundesamt mitteilt. Hat der Vorbesitzer schon gemeldet, ist das Fahrzeug für dieses Jahr verbraucht, und ein zweiter Antrag wird abgelehnt.
Woher weiß ich, ob für mein gebrauchtes Elektroauto schon eine THG-Prämie beantragt wurde?
Frag den Verkäufer direkt und lass dir die Antwort schriftlich geben, etwa im Kaufvertrag oder per Nachricht. Das Umweltbundesamt prüft auf Anfrage nicht vorab, ob für ein Fahrzeug schon gemeldet wurde, und gibt diese Information nicht heraus.
Zählt das Baujahr meines gebrauchten Elektroautos für die THG-Quote?
Nein. Entscheidend sind Antrieb, Fahrzeugklasse und die aktuelle Zulassung auf dich, nicht das Datum der Erstzulassung. Auch ein älteres Elektroauto ist berechtigt, solange es ein reines Batterieelektrofahrzeug einer zulassungspflichtigen Klasse ist und im Verpflichtungsjahr in Deutschland auf dich zugelassen ist.
Wer bekommt die THG-Quote bei einem gebrauchten Jahreswagen?
Auch hier zählt allein der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei Jahreswagen ist die Quote des laufenden Jahres oft schon vom Vorhalter genutzt, weil das Fahrzeug meist schon zu Jahresbeginn zugelassen war. Ob das so ist, lässt sich nur beim Verkäufer klären.
Muss mich der Verkäufer informieren, wenn für das Auto schon gemeldet wurde?
Ja. Nach § 7 Absatz 5 der 38. BImSchV muss der bisherige Halter den Käufer informieren, wenn im laufenden Verpflichtungsjahr bereits eine Mitteilung über die Strommenge stattgefunden hat. Frag beim Kauf trotzdem aktiv nach und lass dir die Antwort schriftlich geben.
Kann ich die THG-Quote noch nachträglich für das Jahr beantragen, in dem ich das Auto gekauft habe?
Nein, für ein bereits abgelaufenes Verpflichtungsjahr ist eine Nachmeldung ausgeschlossen, diese Frist steht nicht zur Disposition. Innerhalb des laufenden Verpflichtungsjahres ist eine Mitteilung dagegen möglich; wann genau sie spätestens eingehen muss, steht auf thg2026.de oder thg2027.de.
Weiterführend
- Häufige Fragen
- Fahrzeug eintragen
- So läuft es
- Preise und Auszahlung
- /foerderung
- Fahrzeugschein für die THG-Quote: welche Felder zählen
- THG-Quote beim Leasing: Leasingnehmer oder Leasinggeber?
- Was ist die THG-Quote? Grundlagen für E-Auto-Halter
- THG-Quote für Tesla Model 3 (bis 2023): Voraussetzungen, Fahrzeugschein, Antrag
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