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THG-Quote beim Leasing: Leasingnehmer oder Leasinggeber?

Beim Leasing fahren zwei Parteien dasselbe Auto: Die Leasinggesellschaft ist Eigentümerin, du nutzt das Fahrzeug. Für die THG-Quote zählt aber weder das Eigentum noch die monatliche Rate, sondern allein die Zulassung. Hier steht, wer nach der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung antragsberechtigt ist, woran du das in deinem Fahrzeugschein erkennst, was im Leasingvertrag stehen kann und was passiert, wenn du das Auto mitten im Jahr zurückgibst.

Redaktion thgverkauf.deZuletzt geprüft am 9 Min. Lesezeit

Wer bekommt die THG-Quote beim Leasing?

Für die THG-Quote zählt genau eine Person: die, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. § 7 Absatz 1 der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung nennt als Betreiber des Ladepunkts ausdrücklich die Person, auf die nachweislich das reine Batterieelektrofahrzeug zugelassen ist. Nicht die Eigentümerin, nicht der Fahrer, nicht diejenige, die die Rate zahlt. Maßgeblich ist der Halter aus der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Beim Leasing fallen Eigentum und Haltereigenschaft auseinander. Die Leasinggesellschaft bleibt Eigentümerin und behält die Zulassungsbescheinigung Teil II. Zugelassen wird das Auto laut ADAC in der Regel auf den Leasingnehmer, der damit als Halter eingetragen wird. Es gibt aber Ausnahmen: In manchen Fällen wird das Auto auf den Leasinggeber zugelassen, dann ist auch dessen Sitz der Zulassungsort.

Damit ist die Titelfrage beantwortet, und zwar für jeden Vertrag einzeln: Wer als Halter in Teil I steht, ist antragsberechtigt. Der Leasingvertrag ändert an dieser gesetzlichen Zuordnung nichts. Er kann nur regeln, wem der Erlös am Ende wirtschaftlich zusteht. Schau also zuerst in den Fahrzeugschein und erst danach in den Vertrag. Wie der Ablauf danach aussieht, steht unter So läuft es.

Die Zahlen, auf die es beim Leasing ankommt

Schätzwert je Pkw der Klasse M1 und Verpflichtungsjahr
2 000 kWh
Quelle [5]
Schätzwert je leichtem Nutzfahrzeug der Klasse N1, oft der geleaste Kastenwagen
3 000 kWh
Quelle [5]
Anrechnung je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr, unabhängig von der Zahl der Halter
einmal je Jahr
Quelle [1]
Nur ein Dienstleister je Betreiber und Jahr, es zählt die zuerst eingegangene Mitteilung
ein Dritter
Quelle [2]
Letzter Tag für die Mitteilung von Fahrzeugmengen im Verpflichtungsjahr
15. November
Quelle [3]
Aufbewahrungsdauer für die Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
3 Jahre
Quelle [1]

Privatleasing: steht dein Name im Fahrzeugschein?

Im Privatleasing bist du in aller Regel selbst der Halter. Prüfen kannst du das in wenigen Sekunden. Der Leitfaden des Kraftfahrt-Bundesamtes zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung führt Feld C.1.1 als Name oder Firmenname des Halters, Feld J als Fahrzeugklasse, Feld B als Datum der Erstzulassung und Feld P.3 als Kraftstoffart oder Energiequelle. Steht in C.1.1 dein Name, in J ein M1 und in P.3 Elektro, sind die Grundvoraussetzungen erfüllt.

Für Pkw der Klasse M1 hat das Bundesumweltministerium einen Schätzwert von 2 000 kWh je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr bekannt gegeben. Wie viel du wirklich lädst, spielt keine Rolle, auch nicht, ob du zu Hause, beim Arbeitgeber oder unterwegs Strom ziehst. Der Wert ist pauschal.

Steht in C.1.1 dagegen der Name der Leasinggesellschaft, bist du nicht Halter und kannst den Antrag nicht selbst stellen. Ein Vertrag oder eine Vollmacht ändert daran nichts, denn das Umweltbundesamt bescheinigt nur gegen eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I. Welche Felder dabei lesbar sein müssen, steht im Ratgeber zum Fahrzeugschein.

Prüfen: zählt dein Leasingfahrzeug?

Drei Angaben aus der Zulassungsbescheinigung Teil I, dann steht die Antwort. Der Check rechnet nur die Regeln nach, die im Gesetz stehen, und speichert nichts.

Frage 1 von 3
Wie fährt dein Fahrzeug?

Steht im Fahrzeugschein unter Kraftstoff oder Energiequelle, Feld P.3.

Der Check ersetzt keine Prüfung. Verbindlich wird es erst, wenn wir den Fahrzeugschein gesehen haben.

Gewerbeleasing: Firma, Mitarbeiterin oder Leasinggesellschaft?

Im Gewerbeleasing gilt dieselbe Regel, nur mit anderen Namen im Feld C.1.1. Dem Umweltbundesamt ist es ausdrücklich egal, wer dort steht: Auf die Frage, ob es relevant sei, ob das Fahrzeug auf eine natürliche oder eine juristische Person zugelassen ist, antwortet die UBA-FAQ mit einem klaren Nein. Auch Behörden dürfen mit ihren Elektrofahrzeugen am Quotenhandel teilnehmen.

Praktisch heißt das: Steht die GmbH als Halterin im Fahrzeugschein, gehört die Quote der GmbH. Steht die Mitarbeiterin dort, die den Wagen als Dienstwagen fährt, gehört sie ihr. Und bleibt die Leasinggesellschaft eingetragen, ist sie die Berechtigte. Der Dienstwagenfall ist häufig genug für einen eigenen Text: THG-Quote beim Firmenwagen.

Wichtig für Flotten mit gemischtem Fuhrpark: Der Schätzwert hängt an der Fahrzeugklasse in Feld J. Für leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1, also die typischen geleasten Kastenwagen bis 3,5 Tonnen, sind es 3 000 kWh je Fahrzeug und Jahr statt der 2 000 kWh für Pkw. Wie die Prämie im Betrieb verbucht wird, steht im Ratgeber zur Betriebseinnahme.

VW ID. Buzz Cargo, ein elektrischer Kastenwagen der Fahrzeugklasse N1, seitlich von vorn
Foto: Alexander-93, Lizenz CC BY-SA 4.0, Quelle: Wikimedia Commons.

Was regelt der Leasingvertrag zur THG-Quote?

Der Gesetzestext kennt nur den Halter. Wem der Erlös am Ende zufließt, ist davon getrennt und eine Frage des Vertrags zwischen dir und der Leasinggesellschaft. Beides kann auseinanderfallen: Du bist Halter und darfst beantragen, hast aber vertraglich zugesagt, den Erlös abzuführen. Oder umgekehrt: Die Gesellschaft ist Halterin, überlässt dir die Quote aber ausdrücklich.

Der ADAC listet als Bestandteile eines Leasingvertrags unter anderem die Basisdaten beider Seiten, die Fahrzeugbeschreibung, Laufzeit und Kilometerbegrenzung, die Raten sowie die Rückgabebedingungen. Eine Regelung zur THG-Quote gehört nicht zum Standardbestand. Ob deiner eine hat, siehst du nur, wenn du nachsiehst.

Such im Vertrag und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Begriffen wie Treibhausgasminderungsquote, THG-Quote, Umweltprämie, Erlöse aus Zertifikaten oder Abtretung. Findest du nichts, frage schriftlich beim Leasinggeber nach und hebe die Antwort auf. Findest du eine Klausel, lies mit, ob sie nur den Erlös betrifft oder dich verpflichtet, den Antrag gar nicht erst zu stellen. Für Flottenverträge geht der Ratgeber zu Abtretung und Vertragslaufzeit tiefer.

Fahrzeugschein und Leasingvertrag durchgehen

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Warum die Quote nur einmal je Fahrzeug und Jahr geht

§ 7 Absatz 4 der 38. BImSchV ist eindeutig: Die Anrechnung der dem jeweiligen Schätzwert entsprechenden Strommenge kann pro reinem Batterieelektrofahrzeug und pro Verpflichtungsjahr nur einmal erfolgen. Dazu kommt § 5 Absatz 2: In jedem Verpflichtungsjahr kann von jedem Betreiber nur ein einziger Dritter bestimmt werden. Gehen doch zwei Mitteilungen ein, bescheinigt das Amt nur die zuerst eingegangene. Ein Wechsel nach der Mitteilung ist ausgeschlossen.

Beim Leasing ist das die häufigste Stolperfalle. Viele Leasinggesellschaften und Fuhrparkdienstleister melden Fahrzeuge gebündelt an, teils Jahr für Jahr automatisch. Das Umweltbundesamt nennt als häufigen Ablehnungsgrund genau das: Der Dienstleister, der im vergangenen Jahr mit der Bescheinigung beauftragt war, hat sie im aktuellen Verpflichtungsjahr erneut vorgenommen. Die FAQ rät, die Bedingungen des konkreten Vertrags mit dem Dienstleister sorgfältig zu prüfen.

Kläre deshalb vor dem Antrag, ob für dein Fahrzeug in diesem Jahr schon jemand gemeldet hat. Eine Vorabauskunft je Fahrzeug-Identifizierungsnummer gibt das Amt nicht heraus. Bleibt also nur die Nachfrage beim Leasinggeber oder beim Fuhrparkdienstleister, am besten schriftlich.

Leasingrückgabe und Halterwechsel mitten im Jahr

Ein Leasingvertrag endet selten am 31. Dezember. Für die Quote ist das kein Problem: Der Schätzwert wird laut UBA-FAQ pauschal pro Fahrzeug und Jahr bescheinigt, auch dann, wenn das Fahrzeug unterjährig zugelassen oder abgemeldet wird. Eine anteilige Kürzung nach Monaten gibt es nicht.

Wechselt der Halter im laufenden Jahr, sind zunächst alle berechtigt, auf die das Fahrzeug in diesem Jahr zugelassen war oder ist. Es entscheidet, wer zuerst den Antrag stellt. Ist die Strommenge einmal beschieden, ist das Fahrzeug für dieses Jahr verbraucht, weitere Anträge anderer Halter werden abgelehnt. Einen anteiligen Anspruch der Nachfolgerin kennt die Verordnung nicht.

Daran hängt eine Pflicht, die viele übersehen: Wird das Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen, muss die Person, auf die es bisher zugelassen war, die andere über eine bereits erfolgte Mitteilung informieren (§ 7 Absatz 5). Wer sein Leasingauto zurückgibt, sagt also Bescheid, wenn er die Quote für das Jahr schon angemeldet hat. Die Mitteilung an das Amt muss für Fahrzeuge bis zum Ablauf des 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres vorliegen (§ 8 Absatz 1). Was das für ein konkretes Jahr bedeutet, steht auf thg2026.de und thg2027.de. Mehr zum Vertragsende im Ratgeber zur Leasingrückgabe.

Das Leasingjahr aus Sicht der THG-Quote

  1. Bei der Zulassung

    Die Zulassungsstelle trägt den Halter in Feld C.1.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I ein. Diese Person ist für die THG-Quote berechtigt.

    Quelle [1]

  2. Vor dem Antrag

    Klären, ob der Leasinggeber oder ein Fuhrparkdienstleister das Fahrzeug in diesem Jahr schon gemeldet hat. Pro Betreiber und Jahr ist nur ein Dritter möglich.

    Quelle [2]

  3. Nach dem Antrag

    Die Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I wird drei Jahre aufbewahrt, nach einem Jahr wird eine aktuelle Kopie fällig.

    Quelle [1]

  4. Bis zum 15. November des Verpflichtungsjahres

    Die Mitteilung der Strommenge für Fahrzeuge muss beim Umweltbundesamt eingegangen sein. Es ist eine gesetzliche Frist, eine Nachmeldung für zurückliegende Jahre gibt es nicht.

    Quelle [3]

  5. Bei Rückgabe im Jahr

    Der bisherige Halter informiert den neuen, wenn die Strommenge für dieses Jahr schon mitgeteilt wurde. Eine anteilige Aufteilung gibt es nicht.

    Quelle [1]

Was du für den eigenen Antrag brauchst

Der Nachweis ist knapp gehalten. Nach § 7 Absatz 2 der 38. BImSchV genügt eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I. Wer die Anrechnung übernimmt, führt Aufzeichnungen über Fahrzeughalter und Fahrzeuge und bewahrt die Kopien drei Jahre auf. Nach Ablauf eines Jahres ist eine aktuelle Kopie nötig, die alte reicht dann nicht mehr.

Für dich heißt das: Teil I, nicht Teil II, denn Teil II liegt beim Leasinggeber und wird gar nicht gebraucht. Alle vier Ecken sichtbar, C.1.1, J, B und P.3 lesbar, und der Name im Feld C.1.1 muss zu dem Namen passen, unter dem du dein Konto führst. Bei einer Firma ist das der Firmenname, nicht der Name der Geschäftsführerin.

Danach läuft alles wie bei jedem anderen Fahrzeug: Fahrzeug eintragen, Fahrzeugschein hochladen, zur Prüfung einreichen. Die Höhe der Auszahlung steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat. Offene Fragen zum Ablauf beantwortet die FAQ, alle weiteren Texte findest du im Ratgeber. Los geht es unter Fahrzeug eintragen. Kaufst du das Leasingauto am Ende heraus oder gebraucht, hilft der Ratgeber zum Gebrauchtwagen weiter.

Bei der Rückgabe wechselt der Halter. Für die THG-Quote zählt, wer im laufenden Jahr zuerst gemeldet hat.

Häufige Fragen

Wer bekommt die THG-Quote beim Leasing, Leasingnehmer oder Leasinggeber?

Wer in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter steht. Nach § 7 Absatz 1 der 38. BImSchV ist das die Person, auf die das Fahrzeug nachweislich zugelassen ist. Laut ADAC wird beim Leasing in der Regel der Leasingnehmer als Halter eingetragen, in manchen Fällen aber der Leasinggeber. Das Eigentum am Fahrzeug spielt keine Rolle.

Darf der Leasinggeber sich die THG-Quote per Vertragsklausel sichern?

Die Verordnung regelt nur, wer antragsberechtigt ist, nämlich der Halter. Wem der Erlös wirtschaftlich zusteht, ist Sache des Vertrags zwischen dir und der Leasinggesellschaft. Such in Vertrag und AGB nach THG-Quote, Umweltprämie, Erlösen aus Zertifikaten oder Abtretung. Findest du nichts, frag schriftlich nach und heb die Antwort auf.

Was passiert, wenn Leasinggeber und ich gleichzeitig beantragen?

Das Umweltbundesamt bescheinigt nur die zuerst eingegangene Mitteilung, ein Wechsel danach ist ausgeschlossen (§ 5 Absatz 2 der 38. BImSchV). Der zweite Antrag wird abgelehnt. Das UBA nennt als häufigen Ablehnungsgrund, dass der Dienstleister des Vorjahres erneut gemeldet hat.

Ich gebe mein Leasingauto im Sommer zurück, bekomme ich die Quote anteilig?

Nein. Der Schätzwert wird pauschal pro Fahrzeug und Jahr bescheinigt, auch bei unterjähriger Zulassung oder Abmeldung. Bei einem Halterwechsel im Jahr sind zunächst alle Halter berechtigt, es zählt, wer zuerst beantragt. Danach ist das Fahrzeug für dieses Jahr verbraucht.

Zählt ein Leasingfahrzeug mit Plug-in-Hybrid?

Nein. § 7 Absatz 1 der 38. BImSchV nennt ausdrücklich nur reine Batterieelektrofahrzeuge. In Feld P.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I muss Elektro stehen. Ein Hybrid ist kein reines Batterieelektrofahrzeug und bekommt keinen Schätzwert.

Was brauche ich als Firma für ein geleastes E-Auto?

Dasselbe wie eine Privatperson: eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I, in der die Firma als Halterin steht. Dem UBA ist es nicht relevant, ob das Fahrzeug auf eine natürliche oder eine juristische Person zugelassen ist. Auch Behörden dürfen teilnehmen.

Quellen

  1. gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__7.html
  2. gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__5.html
  3. gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__8.html
  4. umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/2025-07-18_uba_faq…
  5. umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/banz_at_28.08.2023…
  6. adac.de/fahrzeugwelt/faq/faq-auto/zulassung-leasing/
  7. adac.de/fahrzeugwelt/faq/faq-auto/leasingvertrag/
  8. kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/ZFZR/Info_behoerden/Regelungen_ZulBes…
  9. gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_xxix.html

Weiterführend

Redaktion thgverkauf.de. Zuletzt geprüft am . Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Der Auszahlungsbetrag steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat.

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