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THG-Quote für die Flotte: Sammelantrag für viele Fahrzeuge

Viele E-Fahrzeuge, ein Formular: Der Sammelantrag bündelt für Unternehmen die Einreichung bei der THG-Quote, ändert aber nichts an der Rechtslage. Jedes Fahrzeug bleibt ein eigener Vorgang mit eigenem Schätzwert, eigenem Nachweis und eigener Frist. Dieser Artikel erklärt, welche Fahrzeuge in deinen Fuhrpark-Antrag gehören, wer als Halter berechtigt ist, welche Sonderregel für meldende Dienstleister gilt und wie du Doppelanmeldungen vermeidest. Jede Zahl steht mit Quelle.

Redaktion thgverkauf.deZuletzt geprüft am 9 Min. Lesezeit

Was ist am Sammelantrag anders als beim Einzelfahrzeug?

Ein Sammelantrag ändert an der Rechtslage nichts: Jedes Fahrzeug bleibt ein eigener Vorgang mit eigenem Schätzwert, eigenem Nachweis und eigener Prüfung durch das Umweltbundesamt. Die 38. BImSchV kennt den Begriff Sammelantrag nicht: Gebündelt wird nur die Einreichung, nicht die rechtliche Bewertung. Für jedes einzelne Fahrzeug muss weiterhin die Zulassungsbescheinigung Teil I vorliegen, und die Anrechnung kann pro Fahrzeug und Verpflichtungsjahr nur einmal erfolgen (§ 7 Abs. 4 Satz 2 der 38. BImSchV).

Für Halter gibt es dabei keine Mindestmenge: Ob du ein Fahrzeug oder hundert meldest, die Regeln für den einzelnen Vorgang sind identisch. Eine Mindestmenge betrifft nur Dienstleister, die statt des Halters mehrere Mitteilungen im selben Jahr abgeben. Dazu mehr im Abschnitt zu meldenden Dienstleistern. Einen Mengenrabatt oder einen besseren Kurs ab einer bestimmten Fahrzeugzahl gibt es beim Sammelantrag selbst nicht: Was am Ende gezahlt wird, hängt vom jeweiligen Quotenhändler ab, nicht von der Anzahl der Fahrzeuge in einer Mitteilung. Die Grundlagen der THG-Quote insgesamt stehen in Was ist die THG-Quote?.

Zahlen zum Sammelantrag

Frist für die Mitteilung des Fahrzeug-Schätzwerts je Verpflichtungsjahr (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 38. BImSchV)
15. November
Quelle [3]
Anrechnung je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr (§ 7 Abs. 4 Satz 2 38. BImSchV)
Quelle [1]
Mindestmenge der vorherigen Mitteilung, wenn ein Dienstleister im selben Jahr mehrfach meldet (§ 8 Abs. 1 Satz 4 38. BImSchV)
500 MWh
Quelle [3]
Schätzwerte je Fahrzeugklasse: allgemein, N1, N2, N3, M3 (Bekanntmachung BAnz AT 28.08.2023 B2)
2.000 / 3.000 / 20.600 / 33.400 / 72.000 kWh
Quelle [6]
für das Verpflichtungsjahr 2025 bescheinigte Fahrzeuge (UBA-Statistik, Stand 30.06.2026)
rund 1,26 Mio.
Quelle [7]

Welche Fahrzeuge dürfen in einen Sammelantrag?

In einen Sammelantrag gehören alle reinen Batterieelektrofahrzeuge deines Fuhrparks, unabhängig von der Klasse: Pkw (M1), Transporter (N1), Lkw (N2, N3) und Busse (M3) lassen sich in einer Mitteilung mischen. Für jede Klasse gilt ein eigener Schätzwert je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr: 2.000 kWh allgemein, 3.000 kWh für N1, 20.600 kWh für N2, 33.400 kWh für N3 und 72.000 kWh für M3. Diese Werte sind pauschal: Wie viel du tatsächlich lädst, ändert daran nichts.

Bei zulassungspflichtigen Leichtfahrzeugen der L-Klassen ist die Lage nicht für alle gleich klar. Für L5e (dreirädrige Fahrzeuge über 45 km/h) und L7e (schwere Vierräder bis 15 kW) gilt der allgemeine Wert von 2.000 kWh, weil sie zulassungspflichtig sind und für ihre Klasse kein eigener Wert existiert. Für Leichtkrafträder der Klassen L3e und L4e bis 11 kW ist dagegen offen, ob die Zulassungspflicht im Sinne der Verordnung erfüllt ist: Sie führen zwar ein amtliches Kennzeichen, gelten nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe c der Fahrzeug-Zulassungsverordnung aber als zulassungsfrei, und die 38. BImSchV setzt für die Bescheinigung eine Zulassungspflicht voraus. Führe solche Fahrzeuge im Fuhrpark-Check deshalb als zu prüfen, nicht als sicheres Ja. Nicht in den Sammelantrag gehören Plug-in-Hybride und Fahrzeuge, die ganz zulassungsfrei sind. Für sie gibt es keinen Schätzwert.

Klasse für Klasse prüfen

Drei Angaben aus der Zulassungsbescheinigung Teil I, dann steht die Antwort. Der Check rechnet nur die Regeln nach, die im Gesetz stehen, und speichert nichts.

Frage 1 von 3
Wie fährt dein Fahrzeug?

Steht im Fahrzeugschein unter Kraftstoff oder Energiequelle, Feld P.3.

Der Check ersetzt keine Prüfung. Verbindlich wird es erst, wenn wir den Fahrzeugschein gesehen haben.

Wer muss Halter sein, damit die Firma beantragen darf?

Berechtigt ist, wer laut Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter eingetragen ist (§ 7 Abs. 1 Satz 2 der 38. BImSchV). Für den Sammelantrag deiner Firma muss das der Betrieb selbst sein, nicht nur eine Person, die das Fahrzeug fährt. Steht im Fahrzeugschein eine andere Person, gehört diesem Fahrzeug die Quote, nicht deinem Unternehmen.

Drei Fälle kommen im Fuhrpark häufig vor: Ist ein Mitarbeiter privat Halter eines E-Autos, das er auch dienstlich nutzt, bleibt er selbst antragsberechtigt. Die Firma kann das Fahrzeug nicht in ihren Sammelantrag aufnehmen, auch nicht mit seiner Zustimmung. Bei geleasten Fahrzeugen steht in der Regel der Leasingnehmer, also dein Betrieb, in Teil I; maßgeblich ist aber immer der tatsächliche Eintrag, den du vorab prüfen solltest (mehr dazu unter THG-Quote beim Leasing). Bei echten Poolfahrzeugen, die auf den Betrieb zugelassen sind und von wechselnden Mitarbeitern gefahren werden, ist die Sache klar: Halter ist die Firma.

Eine Vollmacht ersetzt den Haltereintrag nicht. Sie regelt nur, wer die Meldung für den Halter vornehmen darf. Berechtigt bleibt, wer in Teil I steht. Das legt die Verordnung fest, alles Weitere ist Vertragssache zwischen euch und eurem Dienstleister.

Fuhrpark-Checkliste für den Sammelantrag

0 von 10 erledigt

Welche Regeln gelten für meldende Dienstleister?

Meldest du nicht selbst, sondern ein von dir beauftragter Dienstleister die Strommengen deines Fuhrparks, gilt eine Sonderregel, die ausschließlich diesen Dritten betrifft: Gibt er im selben Verpflichtungsjahr mehrere Mitteilungen ab, ist das nur zulässig, wenn die jeweils vorhergehende Mitteilung mindestens 500 Megawattstunden umfasst hat (§ 8 Abs. 1 Satz 4 der 38. BImSchV). Für dich als Halter ändert diese Grenze nichts. Sie soll verhindern, dass Dienstleister das Verfahren mit vielen kleinen Einzelmeldungen überlasten.

Für die technische Abwicklung großer Fuhrparks stellt das Umweltbundesamt eigene Excel-Vorlagen bereit: eine Fassung für Mitteilungen mit bis zu 5.000 Fahrzeugen und eine für mehr als 5.000 Fahrzeuge (Version 1.5, Stand 01.07.2025). Dein Dienstleister trägt darin jedes Fahrzeug einzeln mit Fahrzeugklasse und Nachweis ein. Die Sammlung ist eine technische Erleichterung, keine eigene Antragsform.

Warum gilt die Frist je Fahrzeug und nicht je Antrag?

Bei einem Sammelantrag reichst du eine Mitteilung ein, die mehrere Fahrzeuge trägt. Für jedes dieser Fahrzeuge gilt dieselbe gesetzliche Frist einzeln. Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der 38. BImSchV muss die Mitteilung für den Fahrzeug-Schätzwert bis zum Ablauf des 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres beim Umweltbundesamt eingehen. Ein Fahrzeug, das im Oktober auf den Betrieb zugelassen wurde, muss also entweder noch in deine laufende Sammelmeldung aufgenommen oder in einer weiteren, rechtzeitig eingehenden Mitteilung nachgereicht werden. Eine automatische Nachfrist für einzelne Fahrzeuge gibt es nicht.

Wichtig für die Praxis: Verpasst du die Frist für ein Fahrzeug, ist eine Nachmeldung für das betreffende Verpflichtungsjahr ausgeschlossen; das Fahrzeug ist für dieses Jahr verloren, unabhängig davon, wie viele andere Fahrzeuge du fristgerecht gemeldet hast. Die genauen Stichtage und die für das jeweils laufende Jahr geltende Pauschale findest du gebündelt auf thg2026.de beziehungsweise thg2027.de. Hier auf thgverkauf.de geht es nur um die Systematik hinter der Frist.

Der Jahreslauf für die Flotte

  1. laufend

    Neu erworbene oder zugelassene E-Fahrzeuge kommen auf den Betrieb als Halter.

    Quelle [1]

  2. bis 15. November

    Sammelmeldung für alle im Verpflichtungsjahr zu berücksichtigenden Fahrzeuge geht beim Umweltbundesamt ein.

    Quelle [3]

  3. seit 17.04.2026

    Das UBA erhebt für die Entscheidung über die Mitteilung eine Gebühr zwischen 94,60 und 6.500,00 Euro je Antrag, gestaffelt nach Verwaltungsaufwand.

    Quelle [4]

  4. Stand 04.09.2026

    Das UBA bearbeitet Anträge für das Verpflichtungsjahr 2026, die ab dem 18. Juni 2026 eingereicht wurden. Eine Bearbeitungsdauer sagt es nicht zu.

    Quelle [4]

  5. nach der Bescheinigung

    Verkauf der bescheinigten Strommenge an einen Quotenverpflichteten; die Höhe der Auszahlung steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat.

Wie vermeidest du Doppelanmeldungen im Fuhrpark?

Pro Fahrzeug und Verpflichtungsjahr ist nur ein Dritter anrechnungsberechtigt; gehen mehrere Mitteilungen für dasselbe Fahrzeug ein, zählt ausschließlich die zuerst eingegangene, ein späterer Wechsel ist danach ausgeschlossen (§ 5 Abs. 2 der 38. BImSchV). Bei einer wachsenden oder wechselnden Flotte entstehen Doppelmeldungen leicht, meist unabsichtlich.

Das Umweltbundesamt nennt in seinem FAQ mehrere gleichrangig häufige Gründe für abgelehnte Mitteilungen: Für das Fahrzeug wurde die Strommenge im Verpflichtungsjahr bereits bescheinigt, etwa weil ein Halterwechsel stattfand oder weil der Dienstleister des Vorjahres die Meldung erneut vorgenommen hat; der Nachweis war unvollständig oder unleserlich; für das Fahrzeug ist gar keine Bescheinigung vorgesehen; oder dem UBA liegt eine aktuellere Zulassung vor, als eingereicht wurde. Prüfe deshalb bei jedem Fahrzeugwechsel den Dienstleister-Vertrag auf automatische Verlängerung, und kläre Zu- und Abgänge im Jahr sauber mit Datum.

Eine Vorab-Prüfung, ob ein Fahrzeug schon irgendwo gemeldet wurde, kannst du nicht bekommen: Das UBA gibt diese Information auf Anfrage grundsätzlich nicht heraus, auch nicht an den aktuellen Halter.

Eine Einreichung, aber für jedes Fahrzeug ein eigener Vorgang mit eigenem Nachweis.

Was passiert nach der Bescheinigung und was gilt steuerlich?

Hat das UBA die Strommenge deines Fuhrparks bescheinigt, ist der behördliche Teil erledigt. Verkauft wird die Bescheinigung anschließend an ein quotenverpflichtetes Mineralölunternehmen, direkt oder über den von dir beauftragten Dritten. Wie hoch die Auszahlung ausfällt, steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat; einen Betrag nennen wir hier bewusst nicht, weil er vom Markt und vom einzelnen Geschäft abhängt.

Im Betrieb ist der Erlös eine Betriebseinnahme und fließt in die reguläre Buchführung ein, unabhängig davon, ob das Fahrzeug dem Unternehmen oder im Sonderfall einer Mitarbeiterin privat gehört. Die genaue steuerliche Einordnung ist einzelfallabhängig und gehört in die Hände deiner Steuerberatung; einen Überblick für den Handwerksbetrieb findest du im Artikel E-Transporter im Handwerk.

Am Prinzip ändert die Flottengröße nichts: Jede Bescheinigung bleibt an ein einzelnes Fahrzeug gebunden, auch wenn du sie gesammelt eingereicht hast, und jeder Verkauf an einen Quotenverpflichteten ist ein eigenes Geschäft. Eine Sammelabrechnung über alle Fahrzeuge hinweg gibt es nicht.

Quellen

  1. gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__7.html
  2. gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__5.html
  3. gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__8.html
  4. umweltbundesamt.de/themen/verkehr/kraftstoffe-antriebe/vollzug-38-bimsc…
  5. umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/2025-07-18_uba_faq…
  6. umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/banz_at_28.08.2023…
  7. umweltbundesamt.de/system/files/document/260702_Anlage1_Veröffentlichun…
  8. gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__3.html

Häufige Fragen

Gibt es eine Mindestanzahl an Fahrzeugen für den THG-Sammelantrag?

Nein. Für Halter gibt es keine Mindestmenge: Ein einzelnes Fahrzeug lässt sich genauso melden wie hundert. Die 500-Megawattstunden-Regel betrifft nur Dienstleister, die statt des Halters mehrere Mitteilungen im selben Jahr abgeben (§ 8 Abs. 1 Satz 4 38. BImSchV).

Kann ich mehrere E-Autos meines Unternehmens in einem Antrag melden?

Ja, das ist der Sinn des Sammelantrags: Alle reinen Batterieelektrofahrzeuge deines Betriebs lassen sich in einer Mitteilung bündeln, unabhängig von der Fahrzeugklasse. Rechtlich bleibt aber jedes Fahrzeug ein eigener Vorgang mit eigenem Schätzwert und eigenem Nachweis.

Wer bekommt die THG-Prämie, wenn ein Mitarbeiter sein privates E-Auto dienstlich fährt?

Der Mitarbeiter selbst, sofern er laut Zulassungsbescheinigung Teil I Halter ist. Der Betrieb kann dieses Fahrzeug nicht in seinen eigenen Sammelantrag aufnehmen, weil die Berechtigung an den Haltereintrag gebunden ist (§ 7 Abs. 1 Satz 2 38. BImSchV).

Was tun, wenn das UBA ein Fahrzeug aus dem Sammelantrag ablehnt?

Ablehnungen haben laut Umweltbundesamt mehrere ähnlich häufige Ursachen, etwa eine bereits erfolgte Bescheinigung für dasselbe Fahrzeug, ein unvollständiger Nachweis oder eine dem UBA bekannte, aktuellere Zulassung. Prüfe die Meldung Fahrzeug für Fahrzeug, statt den ganzen Antrag infrage zu stellen.

Gibt es eine Excel-Vorlage für den THG-Antrag im Fuhrpark?

Ja, das Umweltbundesamt stellt Vorlagen für Mitteilungen mit bis zu und mit mehr als 5.000 Fahrzeugen bereit (Version 1.5, Stand 01.07.2025). Dein Dienstleister trägt darin jedes Fahrzeug einzeln ein.

Muss ich für jedes Fahrzeug die Frist 15. November einzeln einhalten?

Ja. Die Frist gilt je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr, nicht je Antrag. Ein im Jahresverlauf neu zugelassenes Fahrzeug muss so rechtzeitig gemeldet werden, dass die Mitteilung noch vor Fristablauf beim Umweltbundesamt eingeht.

Weiterführend

Redaktion thgverkauf.de. Zuletzt geprüft am . Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Der Auszahlungsbetrag steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat.

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