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Förderung

KfW 442 Solarstrom für Elektroautos (beendet): was galt und was heute noch zählt

Das KfW-Programm 442 förderte Photovoltaik, Batteriespeicher und Wallbox für Elektroauto-Halter mit Eigenheim, ist aber seit September 2023 ausgeschöpft und seit Februar 2024 offiziell beendet. Ein neuer Antrag ist nicht mehr möglich. Dieser Artikel zeigt, was das Programm genau bot, warum es so schnell ausgeschöpft war und welche laufenden Alternativen es heute für Solarstrom und Ladeinfrastruktur gibt.

Redaktion thgverkauf.deZuletzt geprüft am 7 Min. Lesezeit

KfW 442: Status beendet, kein Antrag mehr möglich

Das Förderprodukt 442 „Solarstrom für Elektroautos“ der KfW ist beendet. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bestätigte im Februar 2024 offiziell, dass für das Programm keine weiteren Fördermittel mehr zur Verfügung stehen. Ein neuer Antrag ist seither nicht mehr möglich, egal wie gut die eigenen Voraussetzungen wären und egal ob Photovoltaikanlage, Speicher und Wallbox längst geplant sind oder sogar schon bestellt wurden.

Das Programm lief nur in einer einzigen Runde. Die erste Tranche von 300 Millionen Euro der insgesamt geplanten 500 Millionen Euro startete am 26. September 2023 und war laut Berichterstattung nicht einmal 24 Stunden später vergeben. Eine zweite Runde mit den restlichen Mitteln fand nicht mehr statt, obwohl sie ursprünglich vorgesehen war.

Wer die Fördersumme heute noch sucht, findet keinen aktiven Antragsweg mehr, weder über das Kundenportal der KfW noch über eine Warteliste. Ältere Zusagen aus dem Jahr 2023 bleiben davon unberührt und sind laut Ministerium in vollem Umfang ausfinanziert, Neuanträge nimmt die KfW für dieses Produkt aber seit der Einstellung nicht mehr an. Das Merkblatt der KfW zum Programm ist weiterhin abrufbar und in der Quellenliste am Ende dieses Artikels verlinkt.

KfW 442 in Zahlen

Maximale Gesamtförderung je Vorhaben aus Photovoltaikanlage, Speicher und Ladestation
10 200 Euro
Quelle [2]
Fördersumme der ersten und einzigen Runde, von 500 Millionen Euro geplant für zwei Runden
300 Millionen Euro
Quelle [1]
Erhielten eine Förderzusage, bevor die Mittel nach weniger als einem Tag ausgeschöpft waren
rund 33 000 Haushalte
Quelle [1]
Start der einzigen und letzten Förderrunde, ab diesem Tag waren Anträge möglich
26. September 2023
Quelle [4]

Was das Programm genau förderte

Gefördert wurde laut KfW-Merkblatt nicht ein Einzelgerät, sondern ein komplettes Gesamtsystem aus drei fabrikneuen Komponenten: eine Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowatt Peak Spitzenleistung, ein stationärer Solarstromspeicher mit mindestens 5 Kilowattstunden nutzbarer Kapazität und eine nicht öffentlich zugängliche Ladestation mit mindestens 11 Kilowatt Ladeleistung. Ziel war laut Merkblatt, den selbst erzeugten Solarstrom direkt fürs eigene Elektroauto nutzbar zu machen, den Eigenverbrauch der Photovoltaikanlage zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Netzstabilität zu leisten.

Voraussetzung war, dass alle drei Komponenten gemeinsam und fabrikneu angeschafft wurden, ein bereits vorhandenes Solarmodul ließ sich also nicht nachträglich in ein gefördertes Gesamtsystem einbauen. Zusätzlich gab es einen Innovationsbonus für Ladestationen, die bidirektionales Laden ermöglichen, also Strom auch aus der Autobatterie zurück ins Hausnetz speisen können.

Antragsberechtigt waren laut KfW-Merkblatt Privatpersonen, die Eigentümer eines selbst bewohnten, bestehenden Wohngebäudes in Deutschland sind und in deren Haushalt ein Elektroauto zugelassen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits verbindlich bestellt ist.

Wie der Antrag ablief, solange er möglich war

Der Ablauf folgte laut KfW-Merkblatt drei Schritten. Zuerst stellte die antragstellende Person den Zuschuss vor Beginn des Vorhabens im Kundenportal Meine KfW, danach durfte mit Photovoltaikanlage, Speicher und Ladestation begonnen werden, sobald die Zusage der KfW vorlag. Erst nach vollständiger Fertigstellung wurde der Zuschuss ausgezahlt. Durchgeführt wurde das Programm im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, begleitet von der NOW GmbH und der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur.

Für die Auszahlung musste die ordnungsgemäße Durchführung im Kundenportal bestätigt werden, zusammen mit den Rechnungen der Fachunternehmen über alle förderfähigen Kosten. Der Zuschuss wurde dann als Investitionszuschuss direkt aufs Bankkonto überwiesen, nicht als Rabatt auf den Kaufpreis. Dieser Ablauf ist heute nur noch für Interesse an vergleichbaren, aktuell laufenden Programmen relevant, ein neuer Antrag über dieses Verfahren ist für KfW 442 selbst nicht mehr möglich.

Wie die Förderhöhe berechnet wurde

Der Zuschuss setzte sich laut KfW-Merkblatt aus mehreren, klar definierten Pauschalen zusammen, nicht aus einem prozentualen Anteil der Investitionskosten. Für die Photovoltaikanlage gab es 600 Euro je Kilowatt Peak Spitzenleistung, maximal 6 000 Euro, für den Solarstromspeicher 250 Euro je Kilowattstunde nutzbarer Kapazität, maximal 3 000 Euro. Für die Ladestation kamen pauschal 600 Euro dazu, für eine zusätzlich bidirektional ladefähige Ladestation kam ein weiterer Innovationsbonus von noch einmal 600 Euro hinzu.

In der Summe konnte ein Haushalt so bis zu 10 200 Euro für ein komplettes Vorhaben erhalten, allerdings nur bei einer bidirektionalen Wallbox zusammen mit dem vollen Innovationsbonus. Unterschritten die Gesamtkosten des Vorhabens den errechneten Zuschussbetrag, wurde laut Merkblatt keine Förderung gewährt: Der Zuschuss wurde in diesem Fall nicht auf die Kosten gekürzt, sondern fiel ganz weg. Zu den anrechenbaren Kosten zählten laut Merkblatt neben den drei Kernkomponenten auch Wechselrichter, Energiemanagementsystem, notwendige Elektroinstallationsarbeiten sowie bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude selbst.

Gefördert wurde nie eine einzelne Komponente, sondern immer das Gesamtsystem aus Photovoltaikanlage, Speicher und Ladestation.

Warum die Mittel so schnell ausgeschöpft waren

Von den geplanten 500 Millionen Euro für zwei Förderrunden stand zum Start nur die erste Tranche von 300 Millionen Euro bereit. Berichten zufolge waren diese Mittel bereits nach weniger als einem Tag vollständig ausgeschöpft, rund 33 000 Haushalte erhielten in dieser kurzen Zeit eine Förderzusage, wie viele Interessenten dagegen leer ausgingen und keinen Zuschuss mehr erhielten, nennt die Berichterstattung nicht.

Die zweite Runde mit den restlichen Mitteln, ursprünglich für das Folgejahr vorgesehen, wurde nie gestartet. Das Bundesverkehrsministerium begründete die endgültige Einstellung mit notwendiger Haushaltskonsolidierung und einer Schwerpunktsetzung auf andere Vorhaben wie den weiteren Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur. Für Haushalte, die 2023 keine Zusage mehr erhielten, gibt es seither keinen Weg zurück in dieses Programm, auch nicht über eine Warteliste oder einen späteren Nachrückantrag.

Was KfW 442 verlangte, solange es lief

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Wie sich das von der THG-Quote unterscheidet

Anders als die einmalige KfW-Förderung für die eigene Solaranlage läuft die THG-Quote jedes Jahr neu und unabhängig davon, ob zu Hause eine Photovoltaikanlage installiert ist. Berechtigt ist nach § 7 der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung, wer Halter eines in Deutschland zugelassenen reinen Batterieelektrofahrzeugs ist und das mit der Zulassungsbescheinigung Teil I nachweist, egal ob mit oder ohne eigene Solaranlage, mit oder ohne private Wallbox, mit oder ohne frühere KfW-Förderung, das Jahr der Anschaffung des Fahrzeugs spielt ebenfalls keine Rolle.

Für die THG-Quote zählt außerdem nicht, wie und wo tatsächlich geladen wird: Für nicht öffentlich zugängliches Laden gilt ein pauschaler Schätzwert je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr, unabhängig vom tatsächlichen Ladeverhalten. Wer sein Elektroauto also weiterhin ganz normal an einer Steckdose oder einer einfachen Wallbox lädt, verliert dadurch keinen Anspruch auf die THG-Quote, ein Nachweis über die Ladequelle wird dafür nicht verlangt. Grundlagen dazu stehen in Was ist die THG-Quote.

Ist dein Elektroauto für die THG-Quote berechtigt?

Drei Angaben aus der Zulassungsbescheinigung Teil I, dann steht die Antwort. Der Check rechnet nur die Regeln nach, die im Gesetz stehen, und speichert nichts.

Frage 1 von 3
Wie fährt dein Fahrzeug?

Steht im Fahrzeugschein unter Kraftstoff oder Energiequelle, Feld P.3.

Der Check ersetzt keine Prüfung. Verbindlich wird es erst, wenn wir den Fahrzeugschein gesehen haben.

Welche laufenden Alternativen es heute gibt

Ein direkter Nachfolger mit identischer Fördersumme existiert nicht. Für Ladeinfrastruktur speziell in Mehrfamilienhäusern gibt es aktuell ein anderes Bundesprogramm, Details dazu findest du unter Laden im Mehrparteienhaus. Für die frühere Wallbox-Förderung KfW 440 für Wohngebäude, die im November 2020 startete und im Oktober 2021 wegen ausgeschöpfter Mittel gestoppt wurde, gibt es einen eigenen Überblick unter Wallbox-Zuschuss KfW 440, auch dieses Programm ist längst beendet, zeigt aber, wie sich frühere Förderungen von der heutigen Lage unterscheiden.

Zusätzlich bieten einzelne Bundesländer und Kommunen eigene Zuschüsse für Wallboxen oder Solaranlagen an, ein Überblick über aktuell laufende Programme steht unter Förderung im Überblick. Unabhängig von jedem dieser Programme bleibt die jährliche THG-Quote ein Weg, der weder eine eigene Solaranlage noch eine bestimmte Ladeform voraussetzt und sich unabhängig von jeder Kaufentscheidung jedes Jahr neu anmelden lässt, ganz ohne Investitionszuschuss oder Kundenportal.

Häufige Fragen

Kann ich KfW 442 noch beantragen?

Nein. Das Bundesverkehrsministerium hat im Februar 2024 offiziell bestätigt, dass für das Programm keine weiteren Fördermittel zur Verfügung stehen. Die einzige Förderrunde startete am 26. September 2023 und war nicht einmal 24 Stunden später ausgeschöpft, seither nimmt die KfW keine neuen Anträge für dieses Produkt an.

Wie viel Geld gab es bei KfW 442 maximal?

Bis zu 10 200 Euro je Vorhaben, zusammengesetzt aus bis zu 6 000 Euro für die Photovoltaikanlage, bis zu 3 000 Euro für den Speicher, 600 Euro für die Ladestation und weiteren 600 Euro Innovationsbonus für bidirektionales Laden. Gefördert wurde nur das komplette Gesamtsystem, nicht einzelne Komponenten.

Gibt es einen Nachfolger für KfW 442?

Ein Programm mit identischem Zuschnitt existiert nicht. Für Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern läuft ein eigenes Bundesprogramm, einzelne Bundesländer und Kommunen bieten zusätzlich eigene Zuschüsse für Wallboxen oder Solaranlagen an, die sich im Umfang und in den Bedingungen von KfW 442 unterscheiden.

Brauche ich eine eigene Solaranlage, um die THG-Quote zu bekommen?

Nein. Die THG-Quote nach der 38. BImSchV setzt keine eigene Photovoltaikanlage, keinen Speicher und keine bestimmte Wallbox voraus. Berechtigt ist, wer ein reines Batterieelektrofahrzeug hält und in Deutschland zugelassen hat, unabhängig davon, wie und wo das Fahrzeug tatsächlich geladen wird, ob am Solarstrom, an einer einfachen Steckdose oder öffentlich.

Warum war KfW 442 so schnell ausgeschöpft?

Weil zum Start nur die erste Tranche von 300 Millionen Euro der insgesamt geplanten 500 Millionen Euro bereitstand und die Nachfrage die verfügbaren Mittel weit überstieg. Rund 33 000 Haushalte erhielten in der ersten Runde eine Zusage, danach waren die Mittel vergeben, eine zweite Runde folgte nie.

Quellen

  1. pv-magazine.de/2024/02/13/bundesverkehrsministerium-bestaetigt-einstell…
  2. kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokum…
  3. gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__7.html
  4. pv-magazine.de/2023/09/26/kfw-foerderprogramm-fuer-elektromobilitaet-mi…
  5. pv-magazine.de/2023/09/27/kfw-foerdermittel-fuer-solares-laden-bereits-…
  6. electrive.net/2021/10/27/kfw-stoppt-wallbox-foerderung/

Weiterführend

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