Was ist die THG-Quote? Grundlagen für E-Auto-Halter
Die THG-Quote klingt nach Behördendeutsch, dahinter steckt aber eine einfache Idee: Wer ein reines Elektroauto hält, spart Treibhausgase, und diese Einsparung ist für Mineralölunternehmen bares Geld wert. Der Gesetzgeber lässt dich diesen Vorteil weitergeben. Dieser Artikel erklärt, worauf die Quote beruht, wer im Ablauf welche Rolle spielt, welche Fahrzeuge infrage kommen und was du selbst tun musst. Ohne Versprechen, mit Verweis auf die Paragrafen, aus denen die Regeln stammen.
Redaktion thgverkauf.deZuletzt geprüft am 9 Min. Lesezeit
Was steckt hinter der Treibhausgasminderungsquote?
Der lange Name steht im Gesetz. Nach § 37a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes müssen Unternehmen, die gewerbsmäßig zu versteuernde Otto- oder Dieselkraftstoffe in Verkehr bringen, die Treibhausgasemissionen dieser Kraftstoffe jedes Jahr um einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz mindern. Diese Pflicht heißt Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote. Sie trifft nicht dich als Fahrzeughalter, sondern die Mineralölwirtschaft.
Der Prozentsatz steigt von Jahr zu Jahr. Das Gesetz nennt in Absatz 4 für 2024 9,35 Prozent, für 2025 10,6 Prozent, für 2026 12 Prozent und für 2027 17,5 Prozent, danach weiter aufsteigend bis 65 Prozent im Jahr 2040. Wer die Vorgabe nicht aus eigener Kraft erreicht, muss Minderungsmengen von anderen zukaufen. Genau an dieser Stelle kommen Elektrofahrzeuge ins Spiel.
Denn Strom, der im Straßenverkehr statt Benzin oder Diesel genutzt wird, mindert Emissionen. Wie dieser Strom auf die Quote angerechnet wird, regelt die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung, kurz 38. BImSchV. Sie ist die Verordnung, um die sich in diesem Artikel alles dreht. Wie das bei uns praktisch abläuft, steht unter So läuft es.
Die Zahlen hinter der Quote
- Treibhausgasminderung, die Inverkehrbringer von Otto- und Dieselkraftstoff 2026 erreichen müssen (§ 37a Absatz 4 BImSchG)
- 12 Prozent
- Quelle [1]
- Allgemeiner Schätzwert je reinem Batterieelektrofahrzeug und Verpflichtungsjahr, Bekanntmachung vom 10.08.2023
- 2 000 kWh
- Quelle [5]
- Multiplikator für die angerechnete Strommenge ab dem Kalenderjahr 2024 (§ 5 Absatz 3 der 38. BImSchV)
- Faktor 3
- Quelle [2]
- Fahrzeuge, für die das Umweltbundesamt im Verpflichtungsjahr 2025 einen Schätzwert bescheinigt hat
- rund 1,26 Millionen
- Quelle [8]
- Anteil der berechtigten Elektrofahrzeuge, für die im Verpflichtungsjahr 2025 eine Bescheinigung ausgestellt wurde
- rund 58 Prozent
- Quelle [8]
Wie kommt der Strom aus deinem E-Auto in die Quote?
Die 38. BImSchV kennt zwei Wege. Der eine gilt für öffentlich zugängliche Ladepunkte: Dort wird gemessen, welche Strommenge tatsächlich geflossen ist. Der andere gilt für alles übrige Laden, also zu Hause, beim Arbeitgeber oder an der eigenen Wallbox. Hier wird nicht gemessen, sondern pauschal geschätzt.
Nach § 7 der 38. BImSchV wird je reinem Batterieelektrofahrzeug und Verpflichtungsjahr ein Schätzwert angesetzt, den das Bundesumweltministerium im Bundesanzeiger bekannt gibt. Die Bekanntmachung vom 10. August 2023 nennt allgemein 2 000 kWh, für leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 3 000 kWh, für die Klasse N2 20 600 kWh, für die Klasse N3 33 400 kWh und für Busse der Klasse M3 72 000 kWh. Diese Werte werden laut Bekanntmachung jährlich überprüft und, soweit erforderlich, angepasst.
Wichtig für die Praxis: Es zählt nicht, wie viel du wirklich lädst. Das Umweltbundesamt schreibt ausdrücklich, dass eine messgenaue Anrechnung von Strom aus privaten Ladestationen nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich ist, auch nicht mit eigenem Messgerät. Angerechnet wird das Fahrzeug, nicht dein Ladeverhalten.
Wer bekommt was: Halter, Vermittler, Quotenhändler
Berechtigt ist nach § 7 Absatz 1 der 38. BImSchV die Person, auf die das reine Batterieelektrofahrzeug nachweislich zugelassen ist. Nicht der Fahrer, nicht automatisch der Eigentümer, sondern der eingetragene Halter. Als Nachweis verlangt Absatz 2 die Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei Firmenwagen steht dort häufig das Unternehmen und nicht die Person am Steuer.
Als Halter darfst du eine andere Person oder ein Unternehmen als sogenannten Dritten bestimmen, der die Menge für dich beim Umweltbundesamt anmeldet. Das Amt nennt diesen Weg Pooling: Dienstleister sammeln viele einzelne, kleinere Strommengen, lassen sie bescheinigen und veräußern sie gebündelt an einen Quotenverpflichteten. Ohne diese Bündelung wäre der Aufwand je Einzelfahrzeug zu hoch.
Das Umweltbundesamt prüft und bescheinigt, es zahlt aber nichts aus. Geld entsteht erst, wenn ein quotenverpflichtetes Unternehmen die bescheinigte Menge kauft. Für die Quotenabrechnung selbst ist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) zuständig. Wer am Ende welchen Preis zahlt, entscheidet der Markt und nicht die Behörde. Mehr dazu in Was ein Quotenhändler ist.
Welche Fahrzeuge sind berechtigt und welche nicht?
Zwei Bedingungen müssen zusammenkommen: reiner Batterieantrieb und Zulassungspflicht in Deutschland. Plug-in-Hybride fallen heraus, weil § 7 nur reine Batterieelektrofahrzeuge nennt. Brennstoffzellenfahrzeuge ebenfalls, sie beziehen zum Fahren keinen Netzstrom. Warum das so ist, steht in Plug-in-Hybrid und THG-Quote.
Bei den Fahrzeugklassen entscheidet, ob ein Schätzwert bekannt gegeben wurde. Das Umweltbundesamt formuliert es so: Für Fahrzeuge, die nach § 3 Absatz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zulassungsfrei sind, gibt es derzeit keine Schätzwerte, weshalb eine Teilnahme ausgeschlossen ist. Zulassungsfrei sind dort unter anderem Leichtkrafträder, zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e.
| Klasse | Fahrzeugtyp | Schätzwert je Fahrzeug und Jahr |
|---|---|---|
| M1 | Personenbeförderung, höchstens acht Sitzplätze außer dem Fahrersitz | 2 000 kWh |
| N1 | Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse | 3 000 kWh |
| N2 | Güterbeförderung über 3,5 bis 12 Tonnen | 20 600 kWh |
| N3 | Güterbeförderung über 12 Tonnen | 33 400 kWh |
| M3 | Personenbeförderung, mehr als acht Sitzplätze, über 5 Tonnen | 72 000 kWh |
Für alle übrigen zulassungspflichtigen Klassen gilt der allgemeine Wert. Der Berechtigungs-Check weiter unten führt dich durch die Fragen. Welche Modelle wir bereits hinterlegt haben, siehst du unter THG-Quote nach Modell.
Ist dein Fahrzeug berechtigt?
Drei Angaben aus der Zulassungsbescheinigung Teil I, dann steht die Antwort. Der Check rechnet nur die Regeln nach, die im Gesetz stehen, und speichert nichts.
Der Check ersetzt keine Prüfung. Verbindlich wird es erst, wenn wir den Fahrzeugschein gesehen haben.
So läuft es ab: der Weg in vier Schritten
Der Ablauf ist in der Verordnung angelegt und ändert sich nicht von Anbieter zu Anbieter. Nur der erste Schritt liegt allein bei dir.
- Voraussetzungen prüfen. Reines Batterieelektrofahrzeug, in Deutschland zugelassen, du selbst als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Unterlagen einreichen. Fahrzeugdaten und eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I. Der meldende Dienstleister braucht spätestens nach Ablauf eines Jahres eine aktualisierte Kopie und bewahrt die Kopien drei Jahre auf.
- Mitteilung an das Umweltbundesamt. Der von dir bestimmte Dritte meldet die Strommenge. Das Amt bescheinigt die energetische Menge in Megawattstunden und die errechneten Treibhausgasemissionen in Kilogramm CO2-Äquivalent. Unvollständige Mitteilungen werden abgelehnt.
- Verkauf und Auszahlung. Die Bescheinigung geht an ein quotenverpflichtetes Unternehmen. Erst danach steht fest, was die Menge wert ist. Bei uns forderst du die Auszahlung in deinem Konto an, sobald der Antrag bestätigt ist.
Deinen Fahrzeugschein kannst du direkt hochladen. Was wir dabei prüfen und welche Angaben wir nicht brauchen, steht in den häufigen Fragen.
Das solltest du vor dem Antrag beisammen haben
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Warum dir niemand vorab einen Betrag nennen kann
Die Höhe der Auszahlung ist kein Behördenwert. Das Umweltbundesamt bescheinigt eine Strommenge und die daraus errechnete Treibhausgasminderung, mehr nicht. Was diese Menge wert ist, ergibt sich erst im Handel mit einem quotenverpflichteten Unternehmen. Der genaue Betrag steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat. Alles, was vorher als feste Zusage auftritt, solltest du hinterfragen.
Zwei Größen wirken auf den Wert. Erstens der Multiplikator: Nach § 5 Absatz 3 der 38. BImSchV wird die Strommenge ab dem Kalenderjahr 2024 mit dem Faktor 3 angesetzt, ab 2035 mit dem Faktor 2 und ab 2036 mit dem Faktor 1. Zweitens der Quotenpfad: Steigt die Minderungspflicht der Mineralölunternehmen, steigt tendenziell die Nachfrage nach Minderungsmengen. Beides sind Rahmenbedingungen, keine Preiszusage.
Dazu kommt ein Punkt, den viele Angebote nicht erwähnen: Der Bescheid ist nicht mehr kostenlos. Das Umweltbundesamt erhebt seit dem 17. April 2026 Gebühren für die Entscheidung über mitgeteilte Strommengen, mit einem Rahmen von 94,60 Euro bis 6 500,00 Euro je Antrag je nach Verwaltungsaufwand. Woran du unrealistische Zusagen erkennst, steht in Hohe THG-Versprechen kritisch prüfen, unsere Konditionen findest du unter Preise.
Was du vor dem Antrag klären solltest
Eine Anrechnung je Fahrzeug und Jahr. § 7 Absatz 4 der 38. BImSchV sagt es wörtlich: Die Anrechnung kann pro reinem Batterieelektrofahrzeug und pro Verpflichtungsjahr nur einmal erfolgen. Zwei Anträge über zwei Anbieter bringen also nichts.
Nur ein Dritter. Nach § 5 Absatz 2 kann je Verpflichtungsjahr nur ein einziger Dritter bestimmt werden, und die Bescheinigung geht an denjenigen, der zuerst mitgeteilt hat. Das Umweltbundesamt weist zusätzlich darauf hin, dass eine Änderung des Dritten nach der Antragstellung ausgeschlossen ist. Wer melden soll, muss also vorher feststehen.
Halterwechsel. Wird das Fahrzeug auf eine andere Person umgeschrieben, muss die bisherige Person die neue über eine bereits erfolgte Mitteilung informieren (§ 7 Absatz 5). Vor einem Gebrauchtkauf lohnt deshalb die Frage, ob für das laufende Jahr schon gemeldet wurde.
Frist. Für reine Batterieelektrofahrzeuge muss die Mitteilung bis zum Ablauf des 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres beim Umweltbundesamt eingegangen sein (§ 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2). Der 28. Februar des Folgejahres gilt nur für öffentlich zugängliche Ladepunkte. Welche Termine und Werte im jeweiligen Jahr gelten, steht auf thg2026.de und thg2027.de. Weitere Grundlagen findest du im Ratgeber.
Von der Mitteilung bis zum Erlös
Im laufenden Verpflichtungsjahr
Du bestimmst einen Dritten, der die Strommenge für dich meldet. Je Verpflichtungsjahr ist nur ein einziger Dritter möglich.
Bis zum Ablauf des 15. November
Letzter Tag, an dem die Mitteilung für reine Batterieelektrofahrzeuge beim Umweltbundesamt eingehen kann. Der 28. Februar des Folgejahres gilt nur für öffentlich zugängliche Ladepunkte.
Nach der Prüfung
Das Umweltbundesamt bescheinigt die energetische Menge in Megawattstunden und die errechneten Treibhausgasemissionen in Kilogramm CO2-Äquivalent. Unvollständige Mitteilungen werden abgelehnt.
Nach dem Verkauf
Erst wenn ein quotenverpflichtetes Unternehmen die bescheinigte Menge kauft, entsteht ein Erlös. Die Quotenabrechnung läuft über das Hauptzollamt Frankfurt (Oder).
Häufige Fragen
Was ist die THG-Quote einfach erklärt?
Die Treibhausgasminderungsquote verpflichtet Unternehmen, die Otto- und Dieselkraftstoffe in Verkehr bringen, die Treibhausgasemissionen dieser Kraftstoffe jährlich um einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz zu mindern. Strom für reine Batterieelektrofahrzeuge darf auf diese Pflicht angerechnet werden. Als Halter kannst du diese Minderungsmenge anmelden lassen und über einen Dienstleister an ein quotenverpflichtetes Unternehmen verkaufen.
Wer bekommt die THG-Prämie, der Halter oder der Eigentümer?
Es zählt der Halter. Nach § 7 Absatz 1 der 38. BImSchV ist die Person berechtigt, auf die das Fahrzeug nachweislich zugelassen ist. Nachweis ist die Zulassungsbescheinigung Teil I. Steht dort eine Firma oder eine Leasinggesellschaft als Halter, ist nicht der Fahrer berechtigt, sondern der Eintrag im Schein.
Bekomme ich die THG-Quote auch für einen Plug-in-Hybrid?
Nein. § 7 der 38. BImSchV erlaubt die pauschale Anrechnung nur für reine Batterieelektrofahrzeuge. Das Umweltbundesamt nennt als Ablehnungsgrund ausdrücklich, dass ein Fahrzeug nicht rein batteriebetrieben ist. Brennstoffzellenfahrzeuge fallen ebenfalls nicht unter diese Regel.
Wie oft kann ich die THG-Quote verkaufen?
Einmal je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr. § 7 Absatz 4 der 38. BImSchV sagt, dass die Anrechnung pro reinem Batterieelektrofahrzeug und pro Verpflichtungsjahr nur einmal erfolgen kann. Meldest du über zwei Anbieter, wird nur die zuerst eingegangene Mitteilung bescheinigt. Im nächsten Verpflichtungsjahr kannst du wieder anmelden.
Muss ich zu Hause laden, damit es zählt?
Nein. Für nicht öffentlich zugängliches Laden wird kein Zähler abgelesen, sondern ein pauschaler Schätzwert je Fahrzeug und Jahr angesetzt. Das Umweltbundesamt stellt klar, dass eine messgenaue Anrechnung aus privaten Ladestationen nicht möglich ist, auch nicht mit eigenem Messgerät. Wo und wie viel du lädst, ändert am Schätzwert nichts.
Wie viel Geld bekomme ich für die THG-Quote?
Das lässt sich vorab nicht seriös beziffern. Das Umweltbundesamt bescheinigt nur eine Strommenge und die daraus errechnete Treibhausgasminderung, einen Preis legt es nicht fest. Was die Menge wert ist, ergibt sich im Handel mit einem quotenverpflichteten Unternehmen und hängt von Fahrzeugklasse und Marktlage ab. Der genaue Betrag steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat.
Quellen
- gesetze-im-internet.de/bimschg/__37a.html
- gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__5.html
- gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__7.html
- gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__8.html
- umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/banz_at_28.08.2023…
- umweltbundesamt.de/themen/verkehr/kraftstoffe-antriebe/vollzug-38-bimsc…
- umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/2025-07-18_uba_faq…
- umweltbundesamt.de/system/files/document/260702_Anlage1_Veröffentlichun…
- gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_xxix.html
- gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__3.html
- gesetze-im-internet.de/fzv_2023/anlage_6.html
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