KsNI-Förderung für klimaschonende Nutzfahrzeuge: was galt und was heute noch zählt
Die KsNI-Förderung war das zentrale Bundesprogramm für klimaschonende Lkw und Transporter, ist aber seit 2024 Geschichte. Wer heute nach einer Kaufprämie für den E-Lkw sucht, findet keine mehr, wohl aber andere Unterstützung. Dieser Artikel zeigt, was die KsNI-Richtlinie umfasste, welche Zahlen dazu belegt sind, warum das Programm endete und was Betriebe mit Nutzfahrzeugen der Klassen N1 bis N3 heute stattdessen nutzen können, bei der Ladeinfrastruktur, bei der Steuer und bei der THG-Quote.
Redaktion thgverkauf.deZuletzt geprüft am 7 Min. Lesezeit
Was war die KsNI-Förderung?
KsNI stand für die Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur. Herausgegeben hat sie das damalige Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), heute als Bundesministerium für Verkehr (BMV) firmierend. Gefördert wurden die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit klimaschonendem Antrieb und die dazugehörige, nicht öffentlich zugängliche Tank- und Ladeinfrastruktur.
Zwischen 2021 und 2022 gab es insgesamt drei Förderaufrufe, einer davon eigens für Sonderfahrzeuge wie Kehrfahrzeuge oder Kranwagen. Zielgruppe waren Unternehmen mit Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklassen N1 bis N3, also vom leichten Transporter wie dem Mercedes eSprinter bis zur schweren Sattelzugmaschine wie dem Mercedes eActros 600. Welche Fördersätze im Einzelfall galten, unterschied sich je Fahrzeug, Förderaufruf und Antriebsart und wird hier nicht aufgeschlüsselt.
Die KsNI-Förderung in Zahlen
Warum ist die Förderung beendet?
Die KsNI-Förderung ist beendet. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 zum Klima- und Transformationsfonds standen für einen weiteren Förderaufruf keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung. Durch das Urteil verringerte sich der Umfang des Klima- und Transformationsfonds um rund 60 Milliarden Euro, wie der Abschlussbericht der Evaluation in einer Fußnote festhält. Bereits bewilligte Vorhaben wurden noch auf Grundlage des Haushalts 2024 ausfinanziert, ein neuer Förderaufruf kam aber nicht mehr zustande. Ursprünglich war das Programm bis Ende 2026 vorgesehen, diese Verlängerung fand nicht mehr statt.
Die Bundesregierung ließ das Programm anschließend extern evaluieren. Der Abschlussbericht eines Konsortiums aus Öko-Institut, Fraunhofer ISI und Aproxima wurde am 14.04.2025 veröffentlicht. Für dich als Halter oder Unternehmen heißt das: Eine Antragstellung nach der KsNI-Richtlinie ist nicht mehr möglich, unabhängig davon, welches Fahrzeug oder welche Ladeinfrastruktur du planst.
Von der Förderung bis zur Ladeinfrastruktur heute
2021 und 2022
Drei Förderaufrufe nach der KsNI-Richtlinie, einer davon eigens für Sonderfahrzeuge.
Februar 2024
Keine Haushaltsmittel mehr für einen neuen Förderaufruf. Bewilligte Vorhaben werden noch auf Grundlage des Haushalts 2024 ausfinanziert.
14.04.2025
Der Abschlussbericht der externen Evaluation des KsNI-Förderprogramms wird veröffentlicht.
Mai 2026
Start der Bundesförderung für Ladeinfrastruktur bei schweren Nutzfahrzeugen, verteilt auf drei Förderaufrufe.
Stand September 2026
Alle drei Förderaufrufe für Lkw-Ladeinfrastruktur sind bereits wieder geschlossen, eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich.
über 2026 hinaus
Laut BMV wird es während der vierjährigen Laufzeit der Förderrichtlinie weitere, an die jeweilige Marktsituation angepasste Förderaufrufe für die Lkw-Ladeinfrastruktur geben; ein fester Termin steht noch nicht fest.
Was hat das Programm bewirkt?
Nach Angaben des BMV wurden für das Programm insgesamt rund 1 Milliarde Euro bewilligt. Das bedeutete Unterstützung für mehr als 1.000 Unternehmen, unter anderem für rund 8.500 klimafreundliche Lkw und rund 3.000 Ladesäulen.
Diese Zahlen sind Bruttowerte des gesamten Programms von 2021 bis 2024 und keine jährliche Größe. Sie sagen nichts darüber aus, wie viele der geförderten Fahrzeuge heute noch im Einsatz sind oder wie stark das Programm die Neuzulassungen gegenüber einer Entwicklung ohne Förderung tatsächlich verändert hat. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Förderaufrufen oder Fahrzeugklassen liefert die BMV-Übersichtsseite nicht; wer das genauer wissen will, findet eine feinere Auswertung im 193 Seiten starken Evaluationsbericht. Für eine Einordnung, was die Zahlen konkret bedeuten, braucht es diese Detailauswertung, nicht Vergleiche mit Förderprogrammen anderer Länder.
Gibt es heute noch eine Kaufprämie für E-Lkw?
Nein. Seit dem Auslaufen der KsNI-Förderung gibt es keine bundesweite Kaufprämie mehr, weder für E-Lkw noch für E-Transporter. Wer im Internet auf Angebote stößt, die eine solche Prämie versprechen, sollte genau nachfragen, um welches Programm es sich handelt und ob es sich überhaupt an Unternehmen mit Nutzfahrzeugen richtet. Auch Leasing- oder Händlerangebote, die intern mit einer vermeintlichen Bundesförderung rechnen, solltest du kritisch hinterfragen, solange kein konkretes, aktuell laufendes Programm genannt wird.
Der Bund fördert seit 2026 stattdessen nur noch die Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge, nicht die Fahrzeuge selbst. Landesförderprogramme einzelner Bundesländer sind davon zu unterscheiden: Sie laufen unter eigenen Bedingungen und sind keine Bundesförderung. Ob es in deinem Bundesland ein solches Programm gibt, prüfst du am besten direkt bei der zuständigen Landesbehörde, das lässt sich hier nicht pauschal beantworten.
Was fördert der Bund stattdessen?
Seit Mai 2026 fördert das BMV den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Über vier Jahre stehen dafür insgesamt eine Milliarde Euro bereit, für den Start wurden 200 Millionen Euro auf drei Förderaufrufe verteilt: nicht-öffentliche Ladepunkte für kleine und mittlere Unternehmen, nicht-öffentliche Ladepunkte für alle Unternehmen und öffentlich zugängliche Ladepunkte. Bei der Auswahl der Anträge zählte laut BMV vor allem das Verhältnis von Fördereuro je aufgebauter Ladeleistung.
Wichtig für die Einordnung: Gefördert werden ausschließlich Ladepunkte und die dazugehörige Technik wie Netzanschlüsse, Batteriespeicher und Ladelastmanagement, nicht die Fahrzeuge. Laut Elektromobilität.NRW sind mittlerweile alle drei Aufrufe geschlossen, eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich. Laut BMV wird es über 2026 hinaus während der vierjährigen Laufzeit der Förderrichtlinie weitere, an die jeweilige Marktsituation angepasste Förderaufrufe geben; ein fester Termin dafür steht noch nicht fest. Wer ein Fahrzeug plant, sollte die Ladeinfrastruktur separat betrachten und nicht auf einen gemeinsamen Fördertopf mit dem Fahrzeugkauf hoffen.
Prüfen: ist dein Nutzfahrzeug quotenberechtigt?
Drei Angaben aus der Zulassungsbescheinigung Teil I, dann steht die Antwort. Der Check rechnet nur die Regeln nach, die im Gesetz stehen, und speichert nichts.
Der Check ersetzt keine Prüfung. Verbindlich wird es erst, wenn wir den Fahrzeugschein gesehen haben.
Was bleibt steuerlich für E-Nutzfahrzeuge?
Auch ohne Kaufprämie bleiben zwei steuerliche Vorteile für rein elektrische Nutzfahrzeuge im Betriebsvermögen. Nach § 7 Abs. 2a EStG lassen sich Fahrzeuge, die zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 angeschafft werden, im Jahr der Anschaffung mit 75 Prozent abschreiben, danach mit 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent. Ohne diese Sonderregel würde ein Nutzfahrzeug über die gewöhnliche Nutzungsdauer gleichmäßig abgeschrieben; die Staffel verschiebt den Großteil der Abschreibung stattdessen in das erste Jahr nach der Anschaffung.
Dazu kommt die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge. Beide Regelungen gelten unabhängig von der KsNI-Förderung und unabhängig davon, ob für das Fahrzeug jemals ein KsNI-Zuschuss beantragt wurde. Für Betriebe mit mehreren Fahrzeugen wirken Abschreibung und Steuerbefreiung zusammen. Details zu Voraussetzungen und Fristen findest du gebündelt unter Förderung.
Was du heute noch prüfen kannst
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Was hat das mit der THG-Quote zu tun?
Die THG-Quote ist keine Förderung, sondern ein Anrechnungsverfahren nach der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (38. BImSchV). Sie läuft unabhängig von der KsNI-Förderung: Ein Nutzfahrzeug, für das früher ein KsNI-Zuschuss floss, kann genauso an der THG-Quote teilnehmen wie eines, das nie gefördert wurde. Ob sich beides kombinieren lässt, hängt von den Bedingungen des jeweiligen Förderprogramms ab, nicht von der THG-Quote selbst.
Für die Schätzwerte gilt je Fahrzeugklasse ein fester Wert: 3.000 kWh für die Klasse N1, 20.600 kWh für N2 und 33.400 kWh für N3, jeweils je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr. Mehr zur Funktionsweise der Quote liest du in Was ist die THG-Quote?, wie Betriebe mit Transportern konkret vorgehen, steht in E-Transporter im Handwerk und die THG-Quote, eine Übersicht weiterer Programme neben der Quote findest du in Förderung und THG-Prämie im Vergleich.
Startest du direkt, führt dich Fahrzeugschein hochladen zur eigenen THG-Quote, Fragen dazu beantwortet unser FAQ, den Ablauf zeigt So läuft es, und was das kostet, steht unter Preise.
Quellen
- bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/Klimaschutz-im-Verkehr/richtlinie-ksni.h…
- balm.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Foerderprogramme/KsNI/KsNI_Kei…
- bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/abschlussbericht-ksni-evaluation.html
- bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/abschlussbericht-ksni-evaluation.pdf
- bmv.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2026/036-schnieder-foerderung-l…
- elektromobilitaet.nrw/foerderprogramme/ladeinfrastruktur-fuer-schwere-n…
- gesetze-im-internet.de/estg/__7.html
- gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3d.html
- umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/banz_at_28.08.2023…
- gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__7.html
- gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__8.html
- zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Treibhausgasquote-THG-Qu…
- umweltbundesamt.de/system/files/document/260702_Anlage1_Veröffentlichun…
- gesetze-im-internet.de/bimschg/__37a.html
- balm.bund.de/DE/Themen/Foerderprogramme/KlimaschutzundMobilitaet/KSNI/K…
Häufige Fragen
Gibt es die KsNI-Förderung noch?
Nein. Nach dem letzten Förderaufruf 2022 gab es keine neuen Aufrufe mehr. Das Programm wurde Anfang 2024 eingestellt, bewilligte Vorhaben liefen noch bis Ende 2024 aus. Eine Antragstellung ist seitdem nicht mehr möglich.
Was war die KsNI-Förderung genau?
Eine Richtlinie des damaligen Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für leichte und schwere Nutzfahrzeuge mit klimaschonenden Antrieben samt Tank- und Ladeinfrastruktur. Zwischen 2021 und 2022 gab es drei Förderaufrufe, Zielgruppe waren Unternehmen mit Fahrzeugen der Klassen N1 bis N3.
Was ist der Nachfolger der KsNI-Förderung?
Eine direkte Nachfolgeförderung für den Kauf klimaschonender Nutzfahrzeuge gibt es nicht. Der Bund fördert seit Mai 2026 nur noch den Aufbau von Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge, nicht die Fahrzeuge selbst. Alle drei bisherigen Förderaufrufe dafür sind bereits wieder geschlossen.
Welche Förderung gibt es 2026 für E-Lkw und E-Transporter?
Eine bundesweite Kaufprämie gibt es nicht. Für Ladeinfrastruktur läuft seit Mai 2026 ein eigenes Förderprogramm, dessen Aufrufe aktuell geschlossen sind. Steuerlich bleiben die Abschreibung nach § 7 Abs. 2a EStG und die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, unabhängig von KsNI.
Kann ich die KsNI-Förderung rückwirkend beantragen?
Nein. Die Antragstellung nach der KsNI-Richtlinie ist endgültig beendet, unabhängig davon, wann das Fahrzeug angeschafft wurde. Es gibt keinen rückwirkenden oder nachträglichen Antragsweg.
Was hat die KsNI-Förderung mit der THG-Quote zu tun?
Nichts Unmittelbares. Die THG-Quote ist ein Anrechnungsverfahren nach der 38. BImSchV und keine Förderung. Sie läuft unabhängig von KsNI, ein früher gefördertes Fahrzeug kann daran genauso teilnehmen wie jedes andere reine Batterieelektrofahrzeug der passenden Klasse.
Weiterführend
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