THG-Antrag abgelehnt: die häufigsten Gründe und was du tun kannst
Eine Ablehnung beim THG-Antrag hat fast immer einen von vier klar benannten Gründen: doppelte Anmeldung, ein Problem mit dem Fahrzeugschein, ein nicht berechtigtes Fahrzeug oder eine neuere Zulassung, die dem Amt bereits vorliegt. Dieser Artikel erklärt jeden Grund, zeigt, was sich korrigieren lässt, und was endgültig ist.
Redaktion thgverkauf.deZuletzt geprüft am 7 Min. Lesezeit
Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung
Ein abgelehnter THG-Antrag hat fast immer einen von vier Gründen. Das Umweltbundesamt nennt in seinem FAQ zur 38. BImSchV ausdrücklich: Die Strommenge wurde für dieses Fahrzeug im Verpflichtungsjahr bereits bescheinigt, die Zulassungsbescheinigung Teil I fehlt, ist unleserlich oder ungültig und wurde auf Nachforderung nicht behoben, für das Fahrzeug ist keine Bescheinigung vorgesehen, etwa weil es zulassungsfrei oder nicht rein batteriebetrieben ist, oder dem Amt ist eine aktuellere Zulassung für die Fahrzeug-Identifizierungsnummer bekannt.
Die gute Nachricht: Drei der vier Gründe lassen sich klären oder beim nächsten Versuch vermeiden. Nur einer ist endgültig. Welcher das ist und was du bei den anderen tun kannst, erklären die folgenden Abschnitte. Grundlage ist in jedem Fall dieselbe Verordnung, die auch erklärt, was die THG-Quote überhaupt ist. Wer die Gründe einmal kennt, kann die eigenen Unterlagen vor dem Hochladen selbst gegenprüfen und sich so unnötige Wartezeit sparen.
Zahlen rund um Ablehnung und Neueinreichung
- Letzter Tag, an dem eine Mitteilung für reine Batterieelektrofahrzeuge im Verpflichtungsjahr beim Umweltbundesamt eingehen kann
- 15. November
- Quelle [3]
- So lange muss der meldende Dritte die Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I aufbewahren
- drei Jahre
- Quelle [2]
- Bleibt der Antrag eines beauftragten Dienstleisters unter dieser Menge, darf er im selben Verpflichtungsjahr keinen weiteren Antrag stellen
- 500 Megawattstunden
- Quelle [3]
Kein reines Elektrofahrzeug: Hybrid, Wasserstoff und Co
§ 7 Absatz 1 der 38. BImSchV erlaubt die Anrechnung von Ladestrom nur für reine Batterieelektrofahrzeuge. Das Umweltbundesamt nennt „nicht rein batteriebetrieben“ ausdrücklich als Ablehnungsgrund. Betroffen sind Plug-in-Hybride, die zusätzlich einen Verbrennungsmotor haben, und Brennstoffzellenfahrzeuge, die Wasserstoff statt Netzstrom tanken.
Der Grund liegt in der Definition: Ein reines Batterieelektrofahrzeug hat nach dem Elektromobilitätsgesetz ausschließlich elektrische Maschinen als Energiewandler, deren Speicher von außen aufladbar ist. Ein Hybrid erfüllt das nicht, selbst wenn er einen großen Akku und eine hohe elektrische Reichweite hat. Auch ein Mild-Hybrid mit kleinem Elektroanteil fällt aus demselben Grund heraus, denn er hat keinen von außen aufladbaren Speicher.
Dieser Ablehnungsgrund lässt sich nicht reparieren, er hängt am Fahrzeug selbst. Wer sich unsicher ist, findet die Antriebsart in Feld P.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Steht dort ein Code für eine Kombination aus Elektro und Verbrenner, ist das Fahrzeug nicht berechtigt, unabhängig davon, wie oft oder wie sorgfältig der Antrag gestellt wird.
Doppelte Anmeldung: zwei Anbieter, ein Fahrzeug
Pro Fahrzeug und Verpflichtungsjahr kann der Schätzwert nur einmal angerechnet werden. Meldest du dasselbe Fahrzeug über zwei Anbieter gleichzeitig, bescheinigt das Umweltbundesamt nur die zuerst eingegangene Mitteilung, die zweite wird abgelehnt.
Nach Erfahrung des Amtes hat das oft einen einfachen Grund: Ein Dienstleister aus dem Vorjahr hat das Fahrzeug automatisch erneut angemeldet, weil sich der Vertrag stillschweigend verlängert hat. Wer den Anbieter wechseln will, sollte deshalb vorher prüfen, ob die alte Vereinbarung eine solche Klausel enthält und ob sie rechtzeitig gekündigt wurde.
Auch ein Halterwechsel im laufenden Jahr kann dazu führen, dass zwei Personen unabhängig voneinander denselben Wagen anmelden. Berechtigt ist dann, wer zuerst mitgeteilt hat, das Fahrzeug gilt danach für dieses Jahr als verbraucht. Der Käufer eines Gebrauchtwagens sollte den Verkäufer deshalb aktiv fragen, ob für das laufende Jahr schon gemeldet wurde. Mehr dazu in THG-Quote beim Gebrauchtwagen.
Unleserlicher oder unvollständiger Fahrzeugschein
Als Nachweis reicht die Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I als Kopie, sie muss aber lesbar und vollständig sein. Fehlt sie, ist sie unscharf fotografiert oder ungültig und wird das auf Nachforderung nicht behoben, lehnt das Amt den Antrag ab. Unvollständige Mitteilungen werden nach § 8 Absatz 5 der 38. BImSchV grundsätzlich abgelehnt.
Erkennbar sein müssen mindestens Halter, Datum der Erstzulassung, aktuelle Zulassung, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer mit Prüfziffer und die Fahrzeugklasse. Welches Feld wofür steht, erklärt unser Ratgeber zu den Feldern im Fahrzeugschein im Detail, inklusive Beispielfotos für ein gültiges Dokument. Typische Fehler sind ein abgeschnittener Rand, Spiegelungen durch Blitzlicht oder eine Aufnahme aus zu großer Entfernung.
Dieser Grund ist der am leichtesten vermeidbare: Ein zweites, schärferes Foto bei Tageslicht, alle vier Ecken im Bild, reicht meist aus. Bei uns kannst du ein korrigiertes Dokument direkt nachreichen, ohne den ganzen Antrag neu zu stellen. Eine Übersicht, was wir automatisch prüfen und was erst beim Quotenhändler landet, steht im FAQ.
Bevor du erneut einreichst
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Falsche FIN oder Halter stimmt nicht überein
Zwei Angaben müssen exakt zum Fahrzeugschein passen: die Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E und der Name des Halters aus den Feldern C.1.1 bis C.1.3. Ein Tippfehler in der FIN führt dazu, dass sich Antrag und Dokument nicht eindeutig demselben Fahrzeug zuordnen lassen.
Beim Halter prüft das Amt, ob die im Antrag genannte Person mit dem Eintrag im Schein übereinstimmt. Berechtigt ist ausschließlich die Person, auf die das Fahrzeug nachweislich zugelassen ist, unabhängig davon, wer tatsächlich fährt. Bei Firmenwagen steht dort häufig das Unternehmen, nicht die Person am Steuer.
Kennt das Umweltbundesamt für die FIN bereits eine aktuellere Zulassung als die eingereichte, lehnt es den Antrag ebenfalls ab. Das passiert etwa, wenn zwischen Fotografieren und Einreichen ein Halterwechsel eingetragen wurde. Ein aktueller Scan direkt vor dem Hochladen vermeidet diesen Fall.
Was danach passiert: Mail mit Grund, neue Einreichung
Wird ein Antrag abgelehnt, bekommst du bei uns eine Mail mit dem konkreten Ablehnungsgrund. Anders als bei einer pauschalen Fehlermeldung weißt du damit, an welcher der oben genannten Stellen es hakt, und musst nicht raten, was zu tun ist.
Bei den korrigierbaren Gründen, also unleserlicher Schein, falsche FIN oder ein missverständlicher Halterabgleich, kannst du danach erneut einreichen. Eine feste Bearbeitungszeit für die neue Prüfung kann dir niemand versprechen, auch das Umweltbundesamt selbst nennt dafür keine Zusage und richtet sich nach der Reihenfolge der Eingänge. Was wir bei der Prüfung deines Antrags im Einzelnen ansehen, steht in So läuft es.
Wichtig bei der Doppelanmeldung: Ist die Strommenge für das Fahrzeug in diesem Jahr bereits bei einem anderen Anbieter bescheinigt, hilft eine Neueinreichung bei uns nicht. Das Fahrzeug gilt für dieses Verpflichtungsjahr als verbraucht, ein neuer Antrag ist erst im nächsten Jahr wieder möglich. Fragen dazu beantwortet unser FAQ.
Ist dein Fahrzeug grundsätzlich berechtigt?
Drei Angaben aus der Zulassungsbescheinigung Teil I, dann steht die Antwort. Der Check rechnet nur die Regeln nach, die im Gesetz stehen, und speichert nichts.
Der Check ersetzt keine Prüfung. Verbindlich wird es erst, wenn wir den Fahrzeugschein gesehen haben.
Was sich grundsätzlich nicht reparieren lässt
Neben dem für dieses Jahr verbrauchten Fahrzeug gibt es einen zweiten Fall ohne Korrekturmöglichkeit: zulassungsfreie Fahrzeuge. Für sie hat das zuständige Ministerium keinen Schätzwert bekannt gegeben, eine Teilnahme ist deshalb ausgeschlossen, unabhängig davon, wie vollständig die Unterlagen sind.
Das betrifft nach § 3 Absatz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung unter anderem Leichtkrafträder, zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder und bestimmte leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge. Ein neuer Anlauf mit besseren Fotos ändert daran nichts, weil der Grund nicht in den Unterlagen liegt, sondern in der Fahrzeugklasse selbst.
Genauso endgültig ist die Antriebsart: Ein Plug-in-Hybrid wird nicht dadurch zum reinen Batterieelektrofahrzeug, dass der Antrag ein zweites Mal gestellt wird. Wer unsicher ist, ob sein Fahrzeug grundsätzlich infrage kommt, nutzt am besten den Berechtigungs-Check weiter unten, bevor er Zeit in einen Antrag investiert. So lässt sich ein aussichtsloser Versuch von vornherein vermeiden.
Häufige Fragen
Warum wurde mein THG-Antrag abgelehnt?
Die häufigsten Gründe sind eine bereits bescheinigte Strommenge für dasselbe Fahrzeug und Jahr, ein fehlender, unleserlicher oder ungültiger Fahrzeugschein, ein Fahrzeug ohne eigenen Schätzwert wie ein zulassungsfreies Modell oder ein Plug-in-Hybrid, sowie eine dem Umweltbundesamt bekannte, aktuellere Zulassung für die Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Die Ablehnungsmail nennt dir den konkreten Grund.
Kann ich nach einer Ablehnung erneut einreichen?
Bei korrigierbaren Gründen wie einem unscharfen Foto, einer falsch übertragenen FIN oder einem missverständlichen Halterabgleich ja. Lädst du ein korrigiertes Dokument hoch, prüfen wir erneut. Ist die Strommenge für das Fahrzeug im laufenden Jahr bereits bei einem anderen Anbieter bescheinigt, hilft eine neue Einreichung dagegen nicht.
Was passiert bei einer doppelten Anmeldung?
Das Umweltbundesamt bescheinigt nur die zuerst eingegangene Mitteilung. Häufige Ursache ist ein Dienstleister aus dem Vorjahr, der das Fahrzeug automatisch erneut anmeldet, oder ein Halterwechsel, bei dem zwei Personen unabhängig voneinander melden. Prüfe vor einem Wechsel, ob dein bisheriger Vertrag eine automatische Verlängerung vorsieht.
Warum wird ein Plug-in-Hybrid abgelehnt?
§ 7 Absatz 1 der 38. BImSchV erlaubt die Anrechnung nur für reine Batterieelektrofahrzeuge. Ein Plug-in-Hybrid hat zusätzlich einen Verbrennungsmotor und erfüllt die Definition eines reinen Batterieelektrofahrzeugs nicht, unabhängig von der elektrischen Reichweite. Dieser Ablehnungsgrund lässt sich durch eine erneute Einreichung nicht ändern.
Was tue ich, wenn die FIN oder der Halter nicht übereinstimmt?
Gleiche die Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E und den Halter aus den Feldern C.1.1 bis C.1.3 Zeichen für Zeichen mit deinem Antrag ab und reiche einen aktuellen, scharfen Scan ein. Kennt das Umweltbundesamt bereits eine neuere Zulassung für diese FIN, zählt nur die aktuellste Version davon.
Wie vermeide ich eine Ablehnung von vornherein?
Ein scharfes, vollständiges Foto der Zulassungsbescheinigung Teil I, ein zum Antrag passender Halter und die Gewissheit, dass für das Fahrzeug in diesem Verpflichtungsjahr noch nicht gemeldet wurde, decken die meisten Ablehnungsgründe ab. Die Checkliste in diesem Artikel führt dich vor dem Hochladen einmal durch alle Punkte.
Quellen
- gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__5.html
- gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__7.html
- gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__8.html
- umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/2025-07-18_uba_faq…
- gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__3.html
- gesetze-im-internet.de/fzv_2023/anlage_6.html
- gesetze-im-internet.de/emog/__2.html
Weiterführend
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