THG-Quote für Selbstständige und Freiberufler
Fährst du als Selbstständige, Selbstständiger oder Freiberufler ein reines Batterieelektrofahrzeug, kannst du die THG-Quote grundsätzlich genauso anmelden wie eine Privatperson. Der Unterschied liegt in der Steuer: Ob die Prämie steuerfrei bleibt oder als Betriebseinnahme zählt, hängt davon ab, ob dein Fahrzeug zum Privat- oder zum Betriebsvermögen gehört. Dieser Artikel zeigt genau, worauf es dabei ankommt.
Redaktion thgverkauf.deZuletzt geprüft am 8 Min. Lesezeit
Wer als Selbstständiger oder Freiberufler anmelden darf
Für die THG-Quote gibt es keinen eigenen Status für Selbstständige oder Freiberufler. Nach § 7 Absatz 1 und 2 der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung ist berechtigt, wer nachweislich Halter eines reinen Batterieelektrofahrzeugs ist. Nachweis ist die Zulassungsbescheinigung Teil I. Ob du als natürliche Person, als eingetragene Kauffrau oder als Freiberufler ohne Gewerbeanmeldung auftrittst, ändert daran grundsätzlich nichts.
Entscheidend ist allein, wer im Feld C.1.1 als Halter eingetragen ist. Läuft dein Fahrzeug auf deinen eigenen Namen, meldest du wie jede Privatperson an. Läuft es auf eine GmbH oder UG, die du zusätzlich betreibst, ist die Gesellschaft als eigene juristische Person Halter und damit auch antragsberechtigt, nicht du persönlich.
Trag dein Fahrzeug hier ein, dann prüfen wir die Angaben gegen deinen Fahrzeugschein, egal ob du als Einzelunternehmer, Freiberufler oder über eine Gesellschaft auftrittst. Grundsätzliches zur Berechtigung und zu den Fahrzeugklassen erklärt Was ist die THG-Quote.
Die Zahlen rund um Gewerbe und Quote
- Allgemeiner Schätzwert je Pkw der Klasse M1 und Verpflichtungsjahr, egal ob privat oder betrieblich gehalten
- 2 000 kWh
- Quelle [3]
- Mindestmenge der vorherigen Mitteilung, ab der ein Dritter im selben Jahr erneut melden darf, § 8 Absatz 1 Satz 5 38. BImSchV
- 500 MWh
- Quelle [2]
- Letzter Eingangstag der Mitteilung beim Umweltbundesamt, § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
- 15. November
- Quelle [2]
Privatvermögen oder Betriebsvermögen: was für die Steuer zählt
Wir machen keine Steuerberatung, die Finanzverwaltung hat sich aber klar positioniert. Das Bayerische Landesamt für Steuern schreibt: „Im Privatvermögen unterliegt die Prämienzahlung als nicht steuerbare Leistung weder der Einkommensteuer noch der Umsatzsteuer.“ Fährst du dein E-Auto rein privat, bleibt die THG-Prämie also außen vor.
Gehört das Fahrzeug dagegen zum Betriebsvermögen deines Unternehmens oder deiner freiberuflichen Tätigkeit, gilt nach derselben Quelle: Die Prämie ist als Betriebseinnahme zu erfassen. Ist das Fahrzeug zusätzlich dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zugeordnet, kommt Umsatzsteuer hinzu. Für Freiberufler mit Einnahmenüberschussrechnung landet die Prämie damit als Betriebseinnahme in der Gewinnermittlung und nicht als steuerfreie private Zahlung außerhalb davon.
Die Zuordnung deines konkreten Fahrzeugs zum Privat- oder Betriebsvermögen entscheidest du letztlich selbst nach steuerlichen Kriterien, im Zweifel gemeinsam mit deinem Steuerberater oder deinem Finanzamt. Eine einmal getroffene Zuordnung solltest du über mehrere Verpflichtungsjahre konsistent handhaben, damit die Buchführung nachvollziehbar bleibt.
Kurzcheck: darfst du anmelden?
Drei Angaben aus der Zulassungsbescheinigung Teil I, dann steht die Antwort. Der Check rechnet nur die Regeln nach, die im Gesetz stehen, und speichert nichts.
Der Check ersetzt keine Prüfung. Verbindlich wird es erst, wenn wir den Fahrzeugschein gesehen haben.
Notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen bei gemischter Nutzung
Viele Selbstständige nutzen ein einziges E-Auto sowohl für Fahrten zu Kundinnen und Kunden als auch privat. Das Bayerische Landesamt für Steuern unterscheidet hier zwischen notwendigem und gewillkürtem Betriebsvermögen: Ist das Fahrzeug dem einen oder dem anderen zuzuordnen, greift laut der Behörde in beiden Fällen dieselbe Folge, die Prämie ist als Betriebseinnahme zu erfassen.
Für die THG-Quote selbst spielt der Nutzungsanteil keine Rolle. Die 38. BImSchV fragt grundsätzlich nicht, in welchem Verhältnis du dein Fahrzeug geschäftlich oder privat nutzt, sondern nur, wer als Halter im Fahrzeugschein steht. Der Nutzungsanteil wirkt sich ausschließlich auf die steuerliche Behandlung aus, die dein Finanzamt anhand deiner Buchführung und gegebenenfalls eines Fahrtenbuchs beurteilt.
Halte deshalb fest, wie du dein Fahrzeug zugeordnet hast, damit du die THG-Prämie beim Jahresabschluss oder in der Einnahmenüberschussrechnung korrekt einordnen kannst. Eine kurze Notiz mit Datum und Zuordnung reicht dafür meist aus, wichtig ist nur, dass sie zu deiner sonstigen Buchführung passt.
Ein Konto für Privat- und Firmenfahrzeuge
Hast du sowohl ein privat gehaltenes als auch ein betrieblich gehaltenes E-Auto, kannst du beide über ein einziges Konto bei uns anmelden. Entscheidend ist bei jedem einzelnen Fahrzeug, wer im Fahrzeugschein als Halter steht, nicht wer das Konto verwaltet. Ein Nebengewerbe ändert daran nichts: Auch dort zählt allein der eingetragene Halter.
Läuft ein Fahrzeug auf dich privat und ein zweites auf deine Firma, reichst du für jedes Fahrzeug einen eigenen Fahrzeugschein ein. Die Auszahlungen können getrennt verbucht werden, weil sie steuerlich unterschiedlich zu behandeln sind: die eine als nicht steuerbare private Zahlung, die andere als Betriebseinnahme.
Wichtig ist, dass Name und Anschrift in den Feldern C.1.1 bis C.1.3 exakt zu dem passen, was im Fahrzeugschein steht, auch wenn du als Person hinter beiden Fahrzeugen stehst. Bei einer GmbH steht dort der Firmenname, nicht dein Privatname. Reichst du versehentlich deinen Privatnamen für ein Firmenfahrzeug ein, weisen wir dich vor der Weitergabe an den Quotenhändler darauf hin.
Das solltest du als Selbstständiger klären
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Mehrere Fahrzeuge im Unternehmen: Pooling und Sammelmitteilung
Betreibst du mehrere E-Fahrzeuge, etwa in einer kleinen Flotte, gibt es dafür keine Mindestmenge. Du kannst dafür einen Dienstleister bestimmen, der mehrere Fahrzeuge gebündelt beim Umweltbundesamt anmeldet, oft Pooling genannt. Das Amt stellt dafür eine eigene Vorlage für die gemeinsame Mitteilung mehrerer Fahrzeuge bereit.
Meldet ein von dir bestimmter Dritter mehrere Male im selben Verpflichtungsjahr für dich, gilt eine Einschränkung: Nach § 8 Absatz 1 Satz 5 der 38. BImSchV darf er nur dann erneut mitteilen, wenn die vorhergehende Mitteilung mindestens 500 Megawattstunden umfasste. Für die meisten Selbstständigen mit ein bis zwei Fahrzeugen bleibt das ohne praktische Bedeutung, bei einer größeren Flotte mit vielen Fahrzeugen solltest du diese Grenze mit deinem Pooling-Dienstleister abstimmen.
Unabhängig von der Flottengröße bleibt die einmalige Anrechnung je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr bestehen, ein Pooling-Dienstleister ändert daran nichts. Mehr zu größeren Flotten und wie Sammelmeldungen organisiert werden, steht in Sammelantrag für Flotten.
Wie der Antrag läuft und wann der Betrag feststeht
Du musst die Quote nicht selbst beim Umweltbundesamt anmelden, ein von dir bestimmter Dritter kann die Strommenge für dich einreichen. Das Amt stellt darüber eine Bescheinigung aus, und erst auf Grundlage dieser Bescheinigung kann die Menge auf die Quote eines quotenverpflichteten Unternehmens angerechnet werden. Eine Auszahlung durch das Umweltbundesamt gibt es dabei zu keinem Zeitpunkt.
Deshalb nennen wir vorab keinen Betrag: Der genaue Betrag steht fest, sobald der Quotenhändler deinen Vorgang bestätigt hat. Seit dem 17. April 2026 ist die Entscheidung des Umweltbundesamts über mitgeteilte Strommengen außerdem gebührenpflichtig. Der Gebührenrahmen reicht von 94,60 Euro bis 6 500,00 Euro, die Gebühr wird dem Antragsteller mitgeteilt, also demjenigen, der die Mitteilung einreicht.
Für reine Batterieelektrofahrzeuge muss die Mitteilung bis zum 15. November des Verpflichtungsjahres beim Umweltbundesamt eingegangen sein, unabhängig davon, ob das Fahrzeug privat oder betrieblich gehalten wird. Diese Frist gilt auch dann, wenn du mehrere Fahrzeuge gleichzeitig anmeldest. Den kompletten Ablauf erklärt So läuft es.
Vom Antrag bis zur Verbuchung
Im laufenden Verpflichtungsjahr
Du reichst Fahrzeugdaten und Zulassungsbescheinigung Teil I ein, getrennt nach privat und betrieblich gehaltenen Fahrzeugen.
Bis zum 15. November
Letzter Tag, an dem die Mitteilung für reine Batterieelektrofahrzeuge beim Umweltbundesamt eingehen kann.
Nach der Bestätigung
Die Prämie ist bei privat gehaltenen Fahrzeugen nicht steuerbar, bei Fahrzeugen im Betriebsvermögen als Betriebseinnahme zu erfassen.
Häufige Fehler bei Selbstständigen
Typische Stolpersteine bei Selbstständigen sind Formalien, nicht die Berechtigung selbst.
- Name stimmt nicht überein. Steht im Fahrzeugschein deine Firma, meldest du aber unter deinem Privatnamen an, passen die Angaben nicht zusammen.
- Fahrzeug falsch zugeordnet. Ein privat gehaltenes Fahrzeug wird versehentlich als Firmenfahrzeug eingereicht oder umgekehrt, das erschwert die steuerlich saubere Verbuchung im Nachhinein und kann eine Korrektur bei deinem Finanzamt nötig machen.
- Doppelanmeldung. Bei mehreren Fahrzeugen im Unternehmen wird eines davon versehentlich zweimal gemeldet, oft weil ein alter Vertrag automatisch weiterläuft.
- Unvollständiger Fahrzeugschein. Unvollständige Mitteilungen lehnt das Umweltbundesamt nach § 8 Absatz 5 grundsätzlich ab, egal ob privat oder gewerblich angemeldet wird.
Passt ein Feld nicht, melden wir zurück, was konkret fehlt, statt den Vorgang kommentarlos abzulehnen. Kurze Antworten auf Einzelfragen findest du unter Häufige Fragen, Grundsätzliches zum Ablauf unter So läuft es.
Häufige Fragen
Ich bin freiberuflich tätig und fahre mein E-Auto privat. Zählt das für die Steuer?
Ja. Solange das Fahrzeug deinem Privatvermögen zugeordnet ist, gilt nach dem Bayerischen Landesamt für Steuern eine nicht steuerbare Leistung, weder Einkommensteuer noch Umsatzsteuer fallen an. Das gilt unabhängig davon, dass du daneben freiberuflich tätig bist, solange das konkrete Fahrzeug privat gehalten wird.
Mein Firmenwagen läuft auf meine GmbH. Wer meldet die Quote an?
Antragsberechtigt ist, wer im Fahrzeugschein als Halter steht. Läuft das Fahrzeug auf die GmbH, ist die GmbH als eigene juristische Person berechtigt, nicht du persönlich als Geschäftsführer oder Gesellschafter. Die Prämie fließt dann in die Buchhaltung der Gesellschaft und ist dort als Betriebseinnahme zu erfassen, nicht als dein privates Einkommen.
Ich nutze mein E-Auto gemischt, privat und geschäftlich. Was gilt dann?
Für die Anmeldung selbst zählt nur, wer als Halter im Fahrzeugschein steht, der Nutzungsanteil spielt keine Rolle. Steuerlich ist entscheidend, ob du das Fahrzeug deinem notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet hast. In beiden Fällen ist die Prämie laut dem Bayerischen Landesamt für Steuern als Betriebseinnahme zu erfassen, auch wenn du das Fahrzeug überwiegend privat fährst.
Kann ich ein privates und ein betriebliches Fahrzeug über dasselbe Konto anmelden?
Ja. Du kannst mehrere Fahrzeuge über ein Konto einreichen, für jedes Fahrzeug zählt aber der eigene Fahrzeugschein mit dem jeweils eingetragenen Halter. Die Auszahlungen werden getrennt behandelt, weil sie steuerlich unterschiedlich einzuordnen sind, einmal privat und nicht steuerbar, einmal als Betriebseinnahme in deiner Buchführung.
Brauche ich für mehrere Firmenfahrzeuge eine Mindestmenge?
Nein, eine Mindestmenge gibt es nicht. Erst wenn ein von dir bestimmter Dritter im selben Verpflichtungsjahr mehrfach für dich meldet, muss die jeweils vorherige Mitteilung mindestens 500 Megawattstunden umfasst haben, bevor eine weitere möglich ist. Für ein bis zwei Fahrzeuge betrifft dich diese Regel in der Praxis nicht.
Wie hoch ist die Auszahlung für Selbstständige?
Einen Betrag nennen wir vorab nicht, unabhängig davon, ob du privat oder gewerblich anmeldest. Was Quoten wert sind, wird zwischen Unternehmen gehandelt und hängt vom Quotenjahr und der Marktlage ab. Der genaue Betrag steht fest, sobald der Quotenhändler deinen Vorgang bestätigt hat.
Quellen
- gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__7.html
- gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__8.html
- umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/banz_at_28.08.2023…
- umweltbundesamt.de/themen/verkehr/kraftstoffe-antriebe/vollzug-38-bimsc…
- lfst.bayern.de/steuerinfos/weitere-themen/elektromobilitaet
- gesetze-im-internet.de/fzv_2023/anlage_6.html
Weiterführend
Redaktion thgverkauf.de. Zuletzt geprüft am . Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Der Auszahlungsbetrag steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat.