thgverkauf.deFahrzeugschein hochladenAnmelden

Gewerbe

THG-Quote für Fahrschulen mit E-Fahrschulwagen

Ein E-Fahrschulwagen zählt für die THG-Quote wie jedes andere reine Elektrofahrzeug, nur ist Fahrschulen meist ein besonderer Punkt wichtig: Wer als Halter im Fahrzeugschein steht, ist oft nicht die Fahrschule selbst, sondern die Leasinggesellschaft. Dieser Artikel zeigt, worauf Fahrschulen achten sollten, von der Berechtigung bis zur Sammelmeldung mehrerer Fahrzeuge.

Redaktion thgverkauf.deZuletzt geprüft am 7 Min. Lesezeit

Fahrschule als Halter: was zählt

Berechtigt für die THG-Quote ist nach § 7 Absatz 1 der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung, wer als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist. Bei einer Fahrschule ist das häufig die Fahrschule selbst als Unternehmen, es kommt aber auch vor, dass eine Einzelperson, etwa der Fahrschulinhaber persönlich, im Schein steht. Ob die Fahrschule als Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder GmbH mit mehreren Standorten geführt wird, ändert daran nichts, entscheidend bleibt allein der Eintrag im Fahrzeugschein.

Das Fahrzeug selbst muss zwei Bedingungen erfüllen: reiner Batterieantrieb ohne jeden Verbrennungsmotor und eine durchgehend gültige Zulassung in Deutschland. Ob der Wagen als Fahrschulwagen amtlich gekennzeichnet ist oder ein Dachschild mit doppelten Pedalen trägt, spielt für die Berechtigung keine Rolle, das ändert weder den Antrieb noch die Fahrzeugklasse. Auch die fahrschulinterne Nutzung, etwa für Übungsfahrten, Prüfungsfahrten oder Fahrten zur Werkstatt, hat keinen Einfluss auf die Berechtigung.

Wer prüfen will, ob der eigene E-Fahrschulwagen zählt, findet den Berechtigungs-Check weiter unten. Allgemeine Grundlagen zur THG-Quote stehen in Was ist die THG-Quote.

Die Zahlen für die Fahrschulflotte

Allgemeiner Schätzwert je Pkw und Motorrad (M1, zulassungspflichtiges L3e) und Verpflichtungsjahr
2 000 kWh
Quelle [4]
Schätzwert je Bus der Klasse M3 und Verpflichtungsjahr, etwa für die Führerscheinklasse D
72 000 kWh
Quelle [4]
Schwelle, ab der ein Dienstleister im selben Verpflichtungsjahr mehr als einen Antrag stellen darf
500 MWh
Quelle [5]
Frist, bis zu der die Meldung beim Umweltbundesamt vorliegen muss
15. November
Quelle [3]

Meist Leasing: was im Vertrag stehen sollte

E-Fahrschulwagen laufen in der Praxis häufig über Leasingverträge, weil sich Fahrschulen so regelmäßig neue Modelle mit aktueller Sicherheitstechnik und aktuellen Assistenzsystemen sichern, ohne die Fahrzeuge kaufen zu müssen. Für die THG-Quote entscheidet dabei ausschließlich, wer in Feld C.1.1 bis C.1.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter steht: der Leasingnehmer, also die Fahrschule, oder die Leasinggesellschaft.

Beide Konstellationen kommen vor. Vor der Anmeldung lohnt deshalb ein Blick in den aktuellen Fahrzeugschein statt eine Annahme aus dem Leasingvertrag abzuleiten. Manche Leasinggesellschaften behalten sich die THG-Quote vertraglich vor, wenn sie selbst als Halter eingetragen bleiben, dazu liegt allerdings keine einheitliche amtliche Regel vor, das ist allein Sache des jeweiligen Vertrags zwischen Fahrschule und Leasinggeber. Bei einem Fuhrpark mit mehreren geleasten Fahrzeugen unterschiedlicher Leasinggesellschaften kann die Zuordnung von Fahrzeug zu Fahrzeug unterschiedlich ausfallen. Mehr zum Leasingfall allgemein in THG-Quote beim Leasing.

Nicht nur Pkw: welche Fahrschulfahrzeuge überhaupt berechtigt sind

Die meisten E-Fahrschulwagen für die Führerscheinklasse B sind Personenkraftwagen der Klasse M1, für die ein allgemeiner Schätzwert von 2 000 kWh je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr gilt. Fahrschulen mit größerem Fuhrpark bilden aber auch andere Klassen ab.

Elektrische Fahrschulmotorräder für die Klasse A sind als zulassungspflichtige Krafträder der Klasse L3e ebenfalls berechtigt, sofern sie über die Leichtkraftrad-Grenze hinausgehen und ein amtliches Kennzeichen tragen; auch hier gilt mangels eigenem Schätzwert die allgemeine Pauschale von 2 000 kWh. Elektrische Lkw für die Klassen C oder CE fallen je nach zulässiger Gesamtmasse unter die Klasse N2 mit 20 600 kWh oder die Klasse N3 mit 33 400 kWh, ein elektrischer Fahrschulbus für die Klasse D unter die Klasse M3 mit 72 000 kWh Schätzwert.

Alle diese Werte stammen aus der amtlichen Bekanntmachung des Bundesumweltministeriums vom 10. August 2023 und werden auf dieser Seite bewusst nicht in Euro umgerechnet.

Ist der Fahrschulwagen berechtigt?

Drei Angaben aus der Zulassungsbescheinigung Teil I, dann steht die Antwort. Der Check rechnet nur die Regeln nach, die im Gesetz stehen, und speichert nichts.

Frage 1 von 3
Wie fährt dein Fahrzeug?

Steht im Fahrzeugschein unter Kraftstoff oder Energiequelle, Feld P.3.

Der Check ersetzt keine Prüfung. Verbindlich wird es erst, wenn wir den Fahrzeugschein gesehen haben.

Mehrere Fahrzeuge, eine Meldung: Sammelmeldung für die Fahrschulflotte

Für Fahrschulen mit mehreren E-Fahrzeugen lohnt sich häufig eine gebündelte Meldung. Das Umweltbundesamt kennt keine Mindestmenge für die Mitteilung von Elektrofahrzeugen: Ein einzelnes Fahrzeug lässt sich genauso melden wie eine ganze Flotte aus Fahrschulwagen, Fahrschulmotorrad und Fahrschulbus zusammen, unabhängig davon, wie klein oder groß die Fahrschule ist.

Eine Besonderheit gilt, wenn ein von der Fahrschule bestimmter Dritter, also ein Dienstleister, im selben Verpflichtungsjahr mehrere getrennte Anträge stellen will: Liegt ein Antrag unter 500 Megawattstunden, darf dieser Antragsteller im gleichen Verpflichtungsjahr keinen weiteren Antrag mehr stellen. Für eine Fahrschule mit mehreren Fahrzeugen ist es deshalb meist einfacher, alle Fahrzeuge über einen einzigen Sammelantrag beim selben Dienstleister zu melden, statt einzeln vorzugehen und dabei versehentlich an diese Grenze zu stoßen. Das gilt unabhängig davon, ob die Flotte aus zwei oder aus zwanzig Fahrzeugen besteht. Wie ein Sammelantrag für mehrere Fahrzeuge im Detail funktioniert, erklärt THG-Quote für die Fahrzeugflotte.

Checkliste für die Fahrschulflotte

0 von 5 erledigt

THG-Prämie als Betriebseinnahme

Für ein Fahrzeug im Betriebsvermögen der Fahrschule ordnet das Bayerische Landesamt für Steuern die THG-Prämie als Betriebseinnahme ein, zusätzlich kann Umsatzsteuer anfallen, wenn das Fahrzeug dem Unternehmen zugeordnet ist. Das gilt unabhängig davon, ob die Fahrschule als Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft geführt wird, und unabhängig davon, ob die Fahrzeuge gekauft oder geleast sind, ein steuerlicher Unterschied zwischen beiden Finanzierungswegen besteht dabei nicht.

Für die Buchhaltung heißt das: Die Zahlung des Quotenhändlers gehört in die Einnahmen des Geschäftsjahres, in dem sie zufließt, nicht in das Jahr der Meldung beim Umweltbundesamt. Bei mehreren Fahrzeugen mit unterschiedlichen Käufern kann das mehrere getrennte Zuflüsse in unterschiedlichen Geschäftsjahren bedeuten, je nachdem, wann der jeweilige Quotenhändler zahlt, eine feste Reihenfolge gibt es dabei nicht. Für den konkreten Einzelfall, etwa bei gemischter privater und geschäftlicher Nutzung eines Fahrzeugs oder bei mehreren Gesellschaftern, ersetzt dieser Überblick keine Steuerberatung.

Frist bleibt gleich, unabhängig vom Fahrzeugtyp

Egal ob Fahrschulwagen, Fahrschulmotorrad oder Fahrschulbus: Die Meldung des Fahrzeug-Schätzwerts muss nach § 8 Absatz 1 der 38. BImSchV bis zum Ablauf des 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres beim Umweltbundesamt eingegangen sein. Der oft genannte 28. Februar des Folgejahres betrifft ausschließlich Strom aus öffentlich zugänglichen Ladepunkten, nicht den Fahrzeug-Schätzwert, das gilt für jedes einzelne Fahrzeug der Flotte gleichermaßen, egal wann es im Jahr angeschafft oder zugelassen wurde.

Für alle Fahrzeuge gilt außerdem der Multiplikator Faktor 3 auf die angerechnete Strommenge, gültig bis einschließlich 2034, unabhängig von Fahrzeugklasse oder Führerscheinkategorie. Welche Fristen konkret für das laufende Verpflichtungsjahr gelten, ändert sich jährlich und gehört auf die Jahresseiten thg2026.de und thg2027.de, nicht in diesen Grundlagenartikel, der bewusst jahresunabhängig bleibt und sich nicht mit den Details eines einzelnen Verpflichtungsjahres oder einer Fahrschule allein aufhält.

Ablauf für die Fahrschulflotte

  1. Vor der Meldung

    Für jedes Fahrzeug wird geprüft, wer als Halter im Schein steht, und ein gemeinsamer Dritter für die Meldung bestimmt.

    Quelle [2]

  2. Bis zum 15. November

    Die Strommengen aller Fahrzeuge werden beim Umweltbundesamt gemeldet, einzeln oder als Sammelantrag.

    Quelle [3]

  3. Nach der Prüfung

    Das Amt bescheinigt für jedes Fahrzeug die energetische Menge und die errechneten Treibhausgasemissionen.

    Quelle [3]

  4. Nach dem Verkauf

    Ein quotenverpflichtetes Unternehmen kauft die Bescheinigungen; der Erlös zählt in der Buchhaltung der Fahrschule als Betriebseinnahme.

    Quelle [8]

Was die Auszahlung angeht

Zur Höhe der Auszahlung lässt sich vorab nichts Festes versprechen. Das Umweltbundesamt bescheinigt nur eine Strommenge und die daraus errechnete Treibhausgasminderung, keinen Geldbetrag. Für Pkw der Klasse M1, also die meisten E-Fahrschulwagen der Klasse B, gilt bei uns eine Spanne bis zu 540 €*, der genaue Betrag steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat, und hängt von der Marktlage ab, nicht von der Ausstattung des Fahrzeugs. Für Motorräder, Lkw und Busse nennen wir bewusst keinen Betrag, weil dafür keine verlässliche Grundlage existiert.

Für eine Fahrschule mit gemischtem Fuhrpark bedeutet das: Jedes Fahrzeug wird einzeln bewertet, ein pauschaler Gesamtbetrag für die ganze Flotte lässt sich vorab nicht nennen und sollte auch von keinem Anbieter versprochen werden. Den Fahrzeugschein für einen E-Fahrschulwagen kannst du direkt hochladen, unsere Konditionen stehen unter Preise, offene Fragen beantwortet Fragen und Antworten.

Häufige Fragen

Wer bekommt die THG-Quote für den E-Fahrschulwagen, die Fahrschule oder die Leasinggesellschaft?

Das entscheidet ausschließlich der Eintrag in Feld C.1.1 bis C.1.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Steht die Fahrschule als Halterin im Schein, ist sie berechtigt, steht die Leasinggesellschaft im Schein, ist sie es. Ein Blick in den aktuellen Fahrzeugschein zeigt es zuverlässiger als der Leasingvertrag allein.

Bekommt eine Fahrschule für ein E-Motorrad auch die THG-Quote?

Ja, sofern es sich um ein zulassungspflichtiges Kraftrad der Klasse L3e handelt und ein amtliches Kennzeichen trägt. Mangels eigenem Schätzwert gilt dafür die allgemeine Pauschale von 2 000 kWh je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr, dieselbe wie für Pkw der Klasse M1.

Müssen wir jedes Fahrzeug der Fahrschulflotte einzeln melden?

Nein, notwendig ist das nicht. Für die Mitteilung von Elektrofahrzeugen gibt es grundsätzlich keine Mindestmenge, mehrere Fahrzeuge lassen sich über einen Sammelantrag beim selben Dienstleister bündeln. Das spart Aufwand gegenüber vielen Einzelanträgen im selben Verpflichtungsjahr und hilft, die 500-Megawattstunden-Grenze für mehrfache Anträge desselben Dienstleisters gar nicht erst zu berühren.

Muss die Fahrschule die THG-Prämie versteuern?

Für ein Fahrzeug im Betriebsvermögen ja: Das Bayerische Landesamt für Steuern ordnet die Zahlung als Betriebseinnahme ein, zusätzlich kann Umsatzsteuer anfallen, wenn das Fahrzeug dem Unternehmen zugeordnet ist. Sie gehört in die Buchhaltung des Geschäftsjahres, in dem der Erlös aus dem Verkauf an den Quotenhändler tatsächlich zufließt, nicht in das Jahr der Meldung.

Gilt für den Fahrschulbus derselbe Schätzwert wie für den Fahrschulwagen?

Nein. Busse der Klasse M3, etwa für die Führerscheinklasse D, haben einen eigenen Schätzwert von 72 000 kWh je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr, deutlich mehr als die 2 000 kWh für Pkw der Klasse M1. Lkw der Klassen N2 und N3 haben wiederum eigene, andere Pauschalen.

Quellen

  1. gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__5.html
  2. gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__7.html
  3. gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__8.html
  4. umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/banz_at_28.08.2023…
  5. umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/2025-07-18_uba_faq…
  6. gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_xxix.html
  7. gesetze-im-internet.de/fzv_2023/anlage_6.html
  8. lfst.bayern.de/steuerinfos/weitere-themen/elektromobilitaet

Weiterführend

Redaktion thgverkauf.de. Zuletzt geprüft am . Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Der Auszahlungsbetrag steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat.

Verwandte Ratgeber

THG-Quote für Fahrschulen: E-Fahrschulwagen anmelden | THG-Verkauf