THG-Quote beim Carsharing: wer sie bekommt und warum
Carsharing wirft eine Frage auf, die viele falsch beantworten: Wem gehört die THG-Quote, wenn ständig andere Menschen ein Elektroauto fahren? Die Verordnung kennt dafür nur eine Antwort, und die steht im Fahrzeugschein. Dieser Artikel sortiert die drei praktischen Fälle, nennt die Paragrafen dazu und sagt, was du selbst tun kannst.
Redaktion thgverkauf.deZuletzt geprüft am 9 Min. Lesezeit
Carsharing, Mietwagen und private Vermietung sind drei Fälle
Umgangssprachlich heißt alles Carsharing, sobald sich mehrere Leute ein Auto teilen. Rechtlich sind das verschiedene Dinge, und genau daran hängt die Antwort auf die Quotenfrage.
Das Carsharinggesetz beschreibt Carsharing als Angebotsmodell, bei dem Fahrzeuge einer unbestimmten Anzahl von Nutzern auf Basis einer Rahmenvereinbarung mit Zeit- oder Kilometertarif zur Verfügung stehen. Es unterscheidet zwei Formen: stationsbasiertes Carsharing beruht auf vorab reservierbaren Fahrzeugen und örtlich festgelegten Abhol- oder Rückgabestellen, stationsunabhängiges Carsharing kommt ohne solche festen Stellen aus.
Davon zu trennen ist die klassische Autovermietung, bei der du ein Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum mietest. Und davon wiederum die private Vermietung, bei der du dein eigenes Auto über eine Plattform oder direkt an Nachbarn und Bekannte weitergibst.
Für die Treibhausgasminderungsquote spielt keine dieser Bezeichnungen eine Rolle. Entscheidend ist nur, wer als Halter eingetragen ist. Bei Anbieterflotten ist das der Anbieter, bei privater Vermietung bleibst du es. Alles Weitere folgt aus dieser einen Unterscheidung. Wie die Quote grundsätzlich funktioniert, steht in Was ist die THG-Quote.
Der Fahrzeugschein entscheidet, nicht der Nutzungsvertrag
Nach § 7 Absatz 1 der 38. BImSchV ist die Person berechtigt, auf die das reine Batterieelektrofahrzeug nachweislich zugelassen ist. Nicht die Person, die fährt. Nicht die Person, die lädt. Nicht die Person, der das Auto wirtschaftlich gehört. Nur der eingetragene Halter.
Als Nachweis verlangt Absatz 2 eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I. Der meldende Dienstleister führt dazu Aufzeichnungen über Halter und Fahrzeuge, braucht spätestens nach Ablauf eines Jahres eine Kopie der aktuellen Bescheinigung und bewahrt die Kopien für die Dauer von drei Jahren auf.
Im Schein steht der Halter in den Feldern C.1.1 bis C.1.3. Ein Mietvertrag, eine Rahmenvereinbarung oder ein Nutzungsprofil in einer App ändern daran nichts. Selbst wenn im Kleingedruckten stünde, die Quote gehöre dem Nutzer, könnte der Nutzer sie nicht anmelden, weil ihm der Nachweis fehlt. Welche Felder im Schein wofür zählen, zeigt Die Felder im Fahrzeugschein.
Die Größen, um die es geht
- Allgemeiner Schätzwert je reinem Batterieelektrofahrzeug und Verpflichtungsjahr, unter anderem für Pkw der Klasse M1 (Bekanntmachung vom 10.08.2023)
- 2 000 kWh
- Quelle [8]
- Abweichender Schätzwert für leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1, die in Sharing-Flotten häufig vorkommen
- 3 000 kWh
- Quelle [8]
- Multiplikator für die angerechnete Strommenge ab dem Kalenderjahr 2024 (§ 5 Absatz 3 der 38. BImSchV)
- Faktor 3
- Quelle [2]
- Freigrenze für Einkünfte aus Leistungen im Kalenderjahr, etwa aus gelegentlicher Vermietung (§ 22 Nummer 3 EStG)
- 256 Euro
- Quelle [5]
Fahrzeug aus einer Anbieterflotte: die Quote liegt beim Anbieter
Buchst du ein Elektroauto minutenweise oder stundenweise bei einem Carsharing-Anbieter, ist dieser Anbieter der Halter. Damit ist er berechtigt, und du bist es nicht. Das gilt unabhängig davon, wie viel du fährst und wie oft du lädst, denn angerechnet wird nach § 7 der 38. BImSchV ein pauschaler Schätzwert je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr, nicht dein tatsächlicher Ladestrom.
Große Flotten melden gebündelt. Die Verordnung sieht dafür vor, dass ein Dritter im selben Verpflichtungsjahr weitere Mitteilungen nur abgeben darf, wenn die jeweils vorhergehende mindestens 500 Megawattstunden umfasst hat. Für dich als Nutzer bedeutet das schlicht: In deinem Tarif steckt keine Quote, die du abrufen könntest.
Sinnvoll bleibt die Frage trotzdem, wenn du gewerblich mit eigenen Fahrzeugen ein Sharing-Angebot betreibst. Dann bist du Halter und meldest selbst, auch als Unternehmen oder Verein. Wie das bei mehreren Fahrzeugen läuft, steht in Sammelantrag für die Flotte.
Du vermietest dein eigenes E-Auto: die Quote bleibt bei dir
Gibst du dein privates Elektroauto stundenweise oder tageweise an andere weiter, ändert das an der Zulassung nichts. Du bleibst Halter, du bleibst berechtigt, du meldest. Der Mieter hat keinen Anspruch auf einen Anteil, auch nicht anteilig nach gefahrenen Kilometern, weil die Verordnung keine Aufteilung kennt.
Zwei Regeln solltest du dabei im Kopf behalten. Erstens: Nach § 7 Absatz 4 der 38. BImSchV kann die Anrechnung pro reinem Batterieelektrofahrzeug und pro Verpflichtungsjahr nur einmal erfolgen. Zweitens: Nach § 5 Absatz 2 kann in jedem Verpflichtungsjahr nur ein einziger Dritter bestimmt werden. Wer melden soll, muss also vorher feststehen.
Dazu kommt die Frist. Für reine Batterieelektrofahrzeuge muss die Mitteilung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis zum Ablauf des 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres beim Umweltbundesamt eingegangen sein. Der 28. Februar des Folgejahres betrifft nur öffentlich zugängliche Ladepunkte, nicht dein Fahrzeug. Welche Termine im laufenden Jahr gelten, steht auf der Jahresseite zur Anmeldung.
Ist dein Fahrzeug berechtigt?
Drei Angaben aus der Zulassungsbescheinigung Teil I, dann steht die Antwort. Der Check rechnet nur die Regeln nach, die im Gesetz stehen, und speichert nichts.
Der Check ersetzt keine Prüfung. Verbindlich wird es erst, wenn wir den Fahrzeugschein gesehen haben.
Steuern: ab wann die Vermietung eine eigene Baustelle wird
Wir sind keine Steuerberatung und geben keine Auskunft zu deinem Einzelfall. Zwei Punkte solltest du aber kennen, bevor du dein Auto regelmäßig gegen Geld weitergibst.
Erstens: Einnahmen aus der gelegentlichen Vermietung beweglicher Gegenstände zählen zu den Einkünften aus Leistungen. § 22 Nummer 3 des Einkommensteuergesetzes nennt dafür eine Freigrenze und sagt, solche Einkünfte seien nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben. Eine Freigrenze ist kein Freibetrag: Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Zweitens: Wird aus der Vermietung ein dauerhaftes Geschäft, kann daraus ein Gewerbebetrieb werden. § 15 Absatz 2 Satz 1 EStG beschreibt ihn als selbständige nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Ab da gelten andere Pflichten, und auch der Erlös aus der Quote wird anders behandelt als im Privatvermögen.
Wo die Grenze in deinem Fall liegt, klärt eine Steuerberatung. Unsere häufigen Fragen sagen, welche Angaben wir dafür nicht brauchen.
Halterwechsel, Abmeldung und veraltete Scheine
Verkaufst du dein Fahrzeug oder gibst du es aus dem Sharing-Betrieb heraus, greift § 7 Absatz 5 der 38. BImSchV: Wurde die Strommenge im laufenden Verpflichtungsjahr schon mitgeteilt und wird das Fahrzeug danach auf eine andere Person zugelassen, musst du diese Person darüber informieren. Das ist eine Pflicht, kein Höflichkeitsakt.
Umgekehrt lohnt beim Kauf die Frage, ob für das laufende Jahr schon gemeldet wurde. Das Umweltbundesamt gibt zu einzelnen Fahrzeug-Identifizierungsnummern keine Auskunft, und ein zweiter Antrag für dasselbe Fahrzeug und Jahr läuft ins Leere. Mehr dazu in THG-Quote beim Gebrauchtwagen.
Zwei weitere Punkte aus der Praxis: Ist dem Amt für eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer eine neuere Zulassung bekannt, bescheinigt es nur bei Nachweis der aktuellsten Zulassung. Reiche also nie einen alten Schein ein. Und eine unterjährige Abmeldung kostet dich den Schätzwert nicht: Er wird pauschal je Fahrzeug und Jahr angesetzt, nicht anteilig nach Monaten. Voraussetzung bleibt, dass das Fahrzeug im Verpflichtungsjahr in Deutschland zugelassen war.
Vor der Anmeldung bei geteilten Fahrzeugen
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So läuft die Anmeldung, wenn du der Halter bist
Der Weg ist derselbe wie bei jedem anderen Elektroauto. Du reichst die Fahrzeugdaten und die Zulassungsbescheinigung Teil I ein, wir prüfen Format und Plausibilität, ein Quotenhändler meldet die Menge beim Umweltbundesamt an, und nach dem Verkauf der bescheinigten Menge forderst du die Auszahlung in deinem Konto an.
Zur Höhe: Für einen rein elektrischen Pkw der Klasse M1 nennen wir bis zu 540 €* als Höchstwert. Das ist keine Zusage. Der Betrag hängt von der Marktlage ab und steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat. Für andere Fahrzeugklassen nennen wir vorab keinen Betrag, weil dort andere Schätzwerte und eine andere Nachfrage gelten.
Wichtig für geteilte Fahrzeuge: Reiche den Schein so ein, wie er aktuell gilt, mit allen vier Ecken im Bild und lesbaren Feldern. Und entscheide vor der Mitteilung, wer melden soll, denn ein Wechsel ist danach ausgeschlossen. Den Ablauf im Detail beschreibt So läuft es, was am Ende ausgezahlt wird, steht unter Preise. Starten kannst du direkt beim Hochladen.
Der Weg vom Schein bis zum Erlös
Im laufenden Verpflichtungsjahr
Du bestimmst in Textform einen Dritten, der die Strommenge für dich meldet. Je Verpflichtungsjahr ist nur ein einziger Dritter möglich.
Bis zum Ablauf des 15. November
Letzter Tag, an dem die Mitteilung für reine Batterieelektrofahrzeuge beim Umweltbundesamt eingehen kann. Der 28. Februar des Folgejahres gilt nur für öffentlich zugängliche Ladepunkte.
Nach der Prüfung
Das Umweltbundesamt bescheinigt die Menge. Unvollständige Mitteilungen werden abgelehnt, und eine zweite Anrechnung für dasselbe Fahrzeug und Jahr ist ausgeschlossen.
Nach dem Verkauf
Erst wenn ein quotenverpflichtetes Unternehmen die bescheinigte Menge kauft, entsteht ein Erlös. Danach forderst du die Auszahlung in deinem Konto an.
Häufige Fragen
Bekomme ich die THG-Quote, wenn ich nur Carsharing nutze?
Nein. Berechtigt ist nach § 7 Absatz 1 der 38. BImSchV die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Bei einem Carsharing-Anbieter ist das der Anbieter selbst. Als Nutzer hast du keinen Anspruch, weder anteilig noch nach gefahrenen Kilometern. Die Quote steckt auch nicht in deinem Tarif.
Ich vermiete mein E-Auto privat. Darf ich die Quote trotzdem melden?
Ja. Solange du im Fahrzeugschein als Halter stehst, bleibst du berechtigt. Die Vermietung ändert an der Zulassung nichts, und wie oft das Auto in fremden Händen ist, spielt keine Rolle. Du meldest wie jeder andere Halter, einmal je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr, und musst dich vor der Mitteilung für einen Dienstleister entscheiden.
Muss ich den Mieter am Erlös beteiligen?
Die Verordnung sieht keine Aufteilung vor, sie kennt nur den Halter. Ob du freiwillig etwas weitergibst oder es im Mietvertrag regelst, ist deine Sache. Ein gesetzlicher Anspruch des Mieters besteht nicht, und melden könnte er die Menge ohnehin nicht, weil ihm der Nachweis fehlt.
Wird der Quotenerlös aus privater Vermietung besteuert?
Das hängt vom Einzelfall ab und gehört in eine Steuerberatung. Zur Einordnung: § 22 Nummer 3 EStG nennt für Einkünfte aus Leistungen eine Freigrenze von 256 Euro im Kalenderjahr, und § 15 Absatz 2 EStG beschreibt, wann aus einer Tätigkeit ein Gewerbebetrieb wird. Wir beraten dazu nicht.
Was passiert, wenn das Fahrzeug mitten im Jahr den Halter wechselt?
Angerechnet wird der Schätzwert nur einmal je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr. Wer zuerst mitteilt, bekommt die Bescheinigung. Wurde bereits gemeldet und wird das Fahrzeug danach umgeschrieben, muss die bisherige Person die neue nach § 7 Absatz 5 der 38. BImSchV darüber informieren.
Wie viel bekomme ich für ein geteiltes Elektroauto?
Für einen rein elektrischen Pkw der Klasse M1 nennen wir bis zu 540 €* als Höchstwert. Das ist keine Zusage: Der Betrag hängt von der Marktlage ab und steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat. Für andere Fahrzeugklassen nennen wir vorab keinen Betrag.
Quellen
- gesetze-im-internet.de/csgg/__2.html
- gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__5.html
- gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__7.html
- gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__8.html
- gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
- gesetze-im-internet.de/estg/__15.html
- gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_xxix.html
- umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/banz_at_28.08.2023…
- umweltbundesamt.de/themen/verkehr/kraftstoffe-antriebe/vollzug-38-bimsc…
- thgverkauf.de/preise
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