THG-Quote für E-Motorräder: L3e, Fahrzeugschein, Antrag
Ein E-Motorrad kann bei der THG-Quote mitmachen, ein E-Roller mit Versicherungskennzeichen nicht. Der Unterschied liegt nicht am Antrieb, sondern an der Zulassung: Das Umweltbundesamt bescheinigt den pauschalen Schätzwert nur für Fahrzeuge, die zugelassen werden müssen. Hier steht, welche Krafträder dazugehören, was im Fahrzeugschein lesbar sein muss, wie viel Strom für ein Motorrad angerechnet wird und was ein Saisonkennzeichen daran ändert.
Redaktion thgverkauf.deZuletzt geprüft am 7 Min. Lesezeit
Welche E-Motorräder zählen für die THG-Quote?
Für die THG-Quote zählt weder die Marke noch die Reichweite, sondern zwei Eigenschaften aus § 7 der 38. BImSchV: Das Fahrzeug muss ein reines Batterieelektrofahrzeug sein, und es muss zulassungspflichtig sein. Ein Plug-in-Hybrid fällt damit heraus, ein E-Motorrad mit eigener Zulassung fällt hinein.
In der EU-Systematik heißt die passende Klasse L3e, zweirädriges Kraftrad. Die Unterklassen trennen nach Leistung: L3e-A1 ist das Kraftrad mit niedriger Leistung bis 11 kW, L3e-A2 reicht bis 35 kW, darüber liegt L3e-A3 (Anlage XXIX StVZO). Im Fahrzeugschein steht die Klasse im Feld J.
Berechtigt ist die Person, auf die das Motorrad zugelassen ist, nicht wer es fährt und nicht, wer es bezahlt hat. Steht eine Firma in der Zulassungsbescheinigung Teil I, gehört die Quote der Firma. Das Umweltbundesamt bescheinigt nur die Strommenge und zahlt selbst nichts aus. Geld fließt erst, wenn ein quotenverpflichtetes Unternehmen die Bescheinigung abnimmt. Wie viel es wird, steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat.
- Bis zu dieser Nennleistung gilt ein Kraftrad als Leichtkraftrad und ist zulassungsfrei
- 11 kW
- Quelle [7]
Warum reicht der Fahrzeugschein allein nicht?
Das Umweltbundesamt beantwortet die Frage, ob jedes Fahrzeug mit einem Fahrzeugschein einen Schätzwert bekommt, in seinen FAQ mit Nein: Bescheinigt wird nur für Elektrofahrzeuge, die zulassungspflichtig sind. Für Fahrzeuge, die nach § 3 Absatz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zulassungsfrei sind, gibt es bisher keine eigenen Schätzwerte, weshalb die Teilnahme dort ausgeschlossen ist.
Genau hier rutschen viele Zweiräder heraus. Zulassungsfrei sind unter anderem:
- Leichtkrafträder, also Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (§ 2 Nummer 10 und § 3 Absatz 3 FZV). Das ist die 125er-Klasse, in der EU-Systematik L3e-A1.
- Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, also die typischen E-Roller mit Versicherungskennzeichen.
Ein Leichtkraftrad führt zwar ein Kennzeichen von der Zulassungsstelle (§ 4 Absatz 2 FZV), zugelassen im Sinne der Verordnung ist es trotzdem nicht. Zulassungsfreie Fahrzeuge können auf Antrag freiwillig zugelassen werden (§ 3 Absatz 4 FZV). Ob das Umweltbundesamt eine solche freiwillige Zulassung für die Quote anerkennt, sagt keine der amtlichen Quellen. Frag in diesem Fall nach, bevor du einen Antrag stellst.
Kommt dein Fahrzeug in Frage?
Drei Angaben aus der Zulassungsbescheinigung Teil I, dann steht die Antwort. Der Check rechnet nur die Regeln nach, die im Gesetz stehen, und speichert nichts.
Der Check ersetzt keine Prüfung. Verbindlich wird es erst, wenn wir den Fahrzeugschein gesehen haben.
Was muss im Fahrzeugschein zu erkennen sein?
Als Nachweis dient eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I, die Vorderseite reicht (§ 7 Absatz 2 der 38. BImSchV). Das Umweltbundesamt zählt in seinen FAQ auf, was darauf erkennbar sein muss: der Halter, auf den das Fahrzeug zugelassen ist, das Datum der Erstzulassung sowie der aktuellen Zulassung, die Fahrzeugidentifikationsnummer mit Prüfziffer und die Fahrzeugklasse. Nur wenn die Kopie lesbar und vollständig ist, wird die Strommenge bescheinigt.
Beim Motorrad klappt das mit dem Handy, wenn du auf drei Dinge achtest: alle vier Ecken im Bild, kein Blitzreflex auf dem Hologramm, das Papier flach ausgelegt. Prüfe vor dem Hochladen außerdem das Feld P.3. Dort muss Elektro stehen, Hybride und Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen.
Der Nachweis muss aktuell bleiben. Die Verordnung verlangt, die Kopie spätestens nach einem Jahr zu erneuern. Praktisch heißt das: Du lädst den Fahrzeugschein für jedes Quotenjahr neu hoch, auch wenn sich an deinem Motorrad nichts geändert hat.
Wie viel Strom wird für ein Motorrad angerechnet?
Beim Laden zu Hause misst niemand, wie viel Strom in dein Motorrad geflossen ist. Statt einer Messung setzt die Verordnung einen pauschalen Schätzwert an. Das zuständige Bundesministerium hat ihn mit Bekanntmachung vom 10. August 2023 festgelegt, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 28. August 2023: 2.000 kWh je reinem Batterieelektrofahrzeug und Jahr. Abweichende Werte gelten nur für die Klassen N1 (3.000 kWh), N2 (20.600 kWh), N3 (33.400 kWh) und M3 (72.000 kWh), also für Transporter, Lkw und Busse. Für Krafträder bleibt es beim allgemeinen Wert.
Im Antragsformular des Umweltbundesamts laufen Motorräder deshalb unter Andere. Das UBA schreibt dazu, diese Auswahl gelte für Fahrzeugklassen, die kein Pkw sind und für die kein eigener Schätzwert existiert, beispielsweise zulassungspflichtige Motorräder, und zwar unabhängig vom konkreten Eintrag im Feld J.
Ein E-Motorrad bringt damit dieselbe angerechnete Strommenge wie ein Pkw. Was am Ende ausgezahlt wird, hängt vom Preis ab, den der Quotenhändler im jeweiligen Quotenjahr erzielt. Der Betrag steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat.
Saisonkennzeichen: zählt dann nur der halbe Sommer?
Viele Motorräder fahren mit Saisonkennzeichen. Der Betriebszeitraum steht in Klammern hinter dem Kennzeichen, er ist auf volle Monate bemessen und umfasst mindestens zwei und höchstens elf Monate (§ 10 Absatz 3 FZV). Fahren und auf öffentlichen Straßen abstellen darfst du das Motorrad nur in diesem Zeitraum.
Für die Quote gilt der Schätzwert pauschal pro Fahrzeug und Jahr. Das Umweltbundesamt schreibt ausdrücklich, dass das auch dann gilt, wenn das Fahrzeug unterjährig zugelassen oder abgemeldet wird. Eine Kürzung nach Monaten sieht die Verordnung nicht vor, eine Zwölftelung des Schätzwerts gibt es nicht.
Eine Lücke bleibt: Eine ausdrückliche Aussage speziell zum Saisonkennzeichen steht in keiner der hier ausgewerteten amtlichen Quellen. Belegt ist die Regel dahinter, also Zulassung, Nachweis über die Zulassungsbescheinigung Teil I und pauschaler Jahreswert. Reiche deine Bescheinigung so ein, wie sie ist, mit dem eingetragenen Betriebszeitraum. Wir denken uns hier nichts dazu.
Wann musst du den Antrag stellen?
Die Quote gibt es einmal je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr. § 7 Absatz 4 der 38. BImSchV sagt, die Anrechnung könne pro reinem Batterieelektrofahrzeug und pro Verpflichtungsjahr nur einmal erfolgen. Im nächsten Kalenderjahr beginnt das Spiel von vorn, solange die Voraussetzungen weiter passen.
Die Mitteilung an das Umweltbundesamt muss bis zum Ablauf des 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres vorliegen (§ 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2). Das UBA nennt das eine gesetzliche Frist, die nicht zur Disposition steht; eine Nachmeldung für weiter zurückliegende Jahre ist nicht möglich. Der oft genannte 28. Februar betrifft den anderen Weg, nämlich Strom aus öffentlich zugänglichen Ladepunkten.
Warte trotzdem nicht bis zum letzten Tag. Dein Antrag läuft über einen Quotenhändler, der viele Fahrzeuge bündelt und selbst rechtzeitig beim Amt sein muss. Welche Termine und welcher Wert im laufenden Jahr gelten, steht auf den Jahresseiten thg2026.de und thg2027.de.
Vor dem Antrag prüfen
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Zweites Motorrad, Halterwechsel, Gebrauchtkauf
Die Quote hängt am Fahrzeug, nicht an der Person. Hast du zwei E-Krafträder, stellst du zwei Anträge. Hast du ein Motorrad und ein E-Auto, sind das ebenfalls zwei Vorgänge, jeder mit seiner eigenen Zulassungsbescheinigung.
Beim Halterwechsel im laufenden Jahr wird es eng. Das Umweltbundesamt beschreibt es so: Berechtigt sind zunächst alle, auf die das Fahrzeug im laufenden Jahr zugelassen war, bescheinigt wird aber nur einmal, und es kommt darauf an, wer zuerst den Antrag stellt. Ist die Strommenge einmal beschieden, ist das Fahrzeug für dieses Jahr verbraucht, weitere Anträge werden abgelehnt. Einen anteiligen Anspruch des Käufers gibt es nicht.
Deshalb steht in § 7 Absatz 5 der 38. BImSchV die Pflicht, den neuen Halter zu informieren, wenn für das Fahrzeug im laufenden Jahr bereits eine Mitteilung abgegeben wurde. Kaufst du ein gebrauchtes E-Motorrad, frag den Verkäufer danach, bevor du deinen Antrag stellst.
Häufige Fragen
Bekomme ich die THG-Quote für mein E-Motorrad?
Ja, wenn das Motorrad ein reines Batterieelektrofahrzeug und zulassungspflichtig ist und du als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I stehst. Das trifft auf Krafträder der Klasse L3e mit mehr als 11 kW Nennleistung zu. Nachweis ist eine lesbare Kopie der Vorderseite des Fahrzeugscheins.
Zählt ein 125er E-Motorrad mit 11 kW auch?
Nach dem Verordnungstext nicht. Krafträder mit höchstens 11 kW Nennleistung sind Leichtkrafträder und damit zulassungsfrei, und für zulassungsfreie Fahrzeuge gibt es bisher keinen eigenen Schätzwert. Das Umweltbundesamt schließt die Teilnahme in seinen FAQ deshalb aus. Ob eine freiwillige Zulassung daran etwas ändert, ist nicht belegt.
Wie viel bekomme ich für die THG-Quote beim Motorrad?
Angerechnet werden 2.000 kWh je Fahrzeug und Jahr, derselbe Schätzwert wie beim Pkw. Was daraus an Geld wird, hängt vom Preis ab, den der Quotenhändler erzielt. Der Betrag steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat. Vorher nennt dir niemand seriös eine Summe.
Geht die THG-Quote auch mit Saisonkennzeichen?
Der Schätzwert wird pauschal pro Fahrzeug und Jahr bescheinigt, laut Umweltbundesamt auch dann, wenn ein Fahrzeug unterjährig zugelassen oder abgemeldet wird. Eine Kürzung nach Monaten sieht die Verordnung nicht vor. Eine Aussage speziell zum Saisonkennzeichen gibt es in den amtlichen Quellen allerdings nicht.
Reicht ein Versicherungskennzeichen für die THG-Quote?
Nein. Ein Versicherungskennzeichen führen Kleinkrafträder bis 45 km/h, also die klassischen E-Roller. Diese Fahrzeuge sind zulassungsfrei, und für sie ist die Teilnahme laut Umweltbundesamt ausgeschlossen. Für die Quote brauchst du eine Zulassungsbescheinigung Teil I.
Kann ich die Quote für mein Motorrad jedes Jahr neu verkaufen?
Ja. Die Anrechnung kann pro Fahrzeug und Verpflichtungsjahr einmal erfolgen, im nächsten Jahr stellst du einen neuen Antrag. Dafür brauchst du auch eine aktuelle Kopie des Fahrzeugscheins, denn der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein.
Quellen
- gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__7.html
- gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__8.html
- umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/banz_at_28.08.2023…
- umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/2025-07-18_uba_faq…
- umweltbundesamt.de/themen/verkehr/kraftstoffe-antriebe/vollzug-38-bimsc…
- umweltbundesamt.de/system/files/document/260702_Anlage1_Veröffentlichun…
- gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__2.html
- gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__3.html
- gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__4.html
- gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__10.html
- gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_xxix.html
- gesetze-im-internet.de/fzv_2023/anlage_6.html
Weiterführend
Redaktion thgverkauf.de. Zuletzt geprüft am . Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Der Auszahlungsbetrag steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat.
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