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THG-Quote für E-Roller: nur mit Zulassung (L3e), nicht mit Versicherungskennzeichen

E-Roller sind bei der THG-Quote ein Sonderfall. Nur wer eine echte Zulassungsbescheinigung Teil I vorlegen kann, kommt überhaupt infrage, ein Versicherungskennzeichen reicht nicht. Das betrifft vor allem Roller der Klasse L3e mit mehr als 45 km/h. Bei 125er-Leichtkrafträdern bis 11 Kilowatt ist die Rechtslage ungeklärt, auch wenn sie ein amtliches Kennzeichen tragen. Dieser Artikel erklärt, welche Roller berechtigt sind, warum die Batteriegröße keine Rolle spielt und welche Modelle wir bereits geprüft haben.

Redaktion thgverkauf.deStand: 8 Min. Lesezeit

Welche E-Roller sind für die THG-Quote berechtigt?

Für die THG-Quote zählt bei einem E-Roller nicht der Name oder die Optik, sondern die Frage, ob er zulassungspflichtig ist. Berechtigt sind nach § 7 der 38. BImSchV nur reine Batterieelektrofahrzeuge, für die eine Zulassungspflicht nach § 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung besteht und die dafür eine Zulassungsbescheinigung Teil I vorweisen können. Bei E-Rollern ist das in der Regel die Klasse L3e: ein zweirädriges Kraftrad, dessen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h liegt und das deshalb nicht mehr als Kleinkraftrad gilt.

Das Umweltbundesamt stellt in seiner FAQ klar: Für Fahrzeuge, die nach § 3 Absatz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nicht zulassungspflichtig, also zulassungsfrei sind, gibt es keine eigenen Schätzwerte, weshalb eine Teilnahme für sie ausgeschlossen ist. Ein 45-km/h-Roller fällt genau in diese Gruppe und bleibt außen vor, unabhängig davon, wie leistungsstark sein Motor sonst wäre.

Wichtig: Nicht jeder Roller mit 125-Kubik-Vergleichsleistung ist automatisch berechtigt. Leichtkrafträder bis 11 Kilowatt bilden eine eigene, ungeklärte Zwischenstufe, die im Abschnitt zum Sonderfall Leichtkraftrad erklärt wird.

Die wichtigsten Werte zum E-Roller

Allgemeiner Schätzwert je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr (Auswahl „Andere“, gilt auch für berechtigte Krafträder wie E-Roller)
2 000 kWh
Quelle [4]
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, ab der ein Kraftrad als Klasse L3e und nicht mehr als Kleinkraftrad (L1e) gilt
45 km/h
Quelle [8]
So oft kann die Anrechnung für ein Fahrzeug höchstens im selben Verpflichtungsjahr erfolgen
einmal je Fahrzeug und Jahr
Quelle [1]
Datum der Änderungsverordnung, mit der zulassungsfreie Fahrzeuge von der Anrechnung ausgeschlossen wurden
13.07.2023
Quelle [7]

Warum reicht ein Versicherungskennzeichen nicht?

Ein Versicherungskennzeichen ist kein amtliches Kennzeichen aus dem Zulassungsverfahren. Es wird von der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgegeben, ohne dass eine Zulassungsstelle das Fahrzeug prüft oder eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausstellt. Genau diese Bescheinigung verlangt aber § 7 Absatz 2 der 38. BImSchV als Nachweis, und zwar ausdrücklich für ein Fahrzeug, für das eine Zulassungspflicht nach § 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung besteht. Ein Roller mit Versicherungskennzeichen erfüllt diese Voraussetzung nicht, weil er gerade keiner Zulassungspflicht unterliegt.

Dahinter steckt § 7 Absatz 1 Satz 3: Strom für Fahrzeuge, die nach § 3 Absatz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zulassungsfrei sind, wird nur angerechnet, wenn für ihre Klasse ein eigener Schätzwert bekannt gegeben wurde. Für Kleinkrafträder, also 45-km/h-Roller nach Buchstabe d dieser Vorschrift, gibt es einen solchen Wert nicht.

Eine freiwillige Zulassung ist dabei kein rechtliches Niemandsland: § 3 Absatz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung erlaubt sie ausdrücklich für die Buchstaben a bis f, und Buchstabe d, die zwei- oder dreirädrigen Kleinkrafträder, gehört dazu. Ein 45-km/h-Roller kann also auf Antrag freiwillig zugelassen werden. Für die THG-Quote bringt das trotzdem nichts: Das Fahrzeug bleibt rechtlich ein nach § 3 Absatz 3 zulassungsfreies Fahrzeug, für das kein eigener Schätzwert existiert, und die freiwillige Zulassung begründet keine Zulassungspflicht im Sinne von § 7 Absatz 2. Ohne Zulassungspflicht bleibt der Nachweis unvollständig, egal welches Kennzeichen am Roller hängt.

Prüfen: zählt dein Roller?

Drei Angaben aus der Zulassungsbescheinigung Teil I, dann steht die Antwort. Der Check rechnet nur die Regeln nach, die im Gesetz stehen, und speichert nichts.

Frage 1 von 3
Wie fährt dein Fahrzeug?

Steht im Fahrzeugschein unter Kraftstoff oder Energiequelle, Feld P.3.

Der Check ersetzt keine Prüfung. Verbindlich wird es erst, wenn wir den Fahrzeugschein gesehen haben.

Sonderfall Leichtkraftrad: 125 Kubik, 11 Kilowatt

Leichtkrafträder mit bis zu 11 Kilowatt Leistung, umgangssprachlich oft „125er“ genannt, sind nach § 3 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe c der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zulassungsfrei. Das gilt unabhängig vom Antrieb, also auch für elektrische Modelle wie den BMW CE 02 in seiner 11-kW-Version. Trotzdem führen sie ein amtliches Kennzeichen: § 4 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung wendet auf zulassungsfreie Fahrzeuge die Regeln zur Kennzeichenzuteilung an, nur die Vorschriften zur Zulassungsbescheinigung Teil II gelten nicht.

Das ist der schwierigste Punkt bei E-Rollern: Ein Leichtkraftrad trägt ein Kennzeichen, das aussieht wie das eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs, ist aber rechtlich zulassungsfrei. Ob das Umweltbundesamt für ein Leichtkraftrad trotzdem eine Zulassungsbescheinigung Teil I akzeptiert oder ob eine freiwillige Zulassung nach § 3 Absatz 4 hier ausnahmsweise genügt, ist durch keine der hier verwendeten Quellen belegt.

Wir stufen die Berechtigung von Leichtkrafträdern deshalb bewusst als zu prüfen ein, weder als berechtigt noch als ausgeschlossen. Wenn du ein Leichtkraftrad wie den BMW CE 02 in der 11-kW-Version hältst, frag uns vor dem Hochladen, statt dich auf eine pauschale Zusage zu verlassen.

Wie viel Strom wird für einen Roller angerechnet?

Für Krafträder wie E-Roller gibt es keinen eigenen Schätzwert. Das Umweltbundesamt erklärt in seiner FAQ, dass die Auswahl „Andere“ für Fahrzeugklassen verwendet wird, bei denen es sich nicht um einen Pkw der Klasse M1 handelt und für die kein eigener Schätzwert existiert, etwa zulassungspflichtige Motorräder. Ein berechtigter L3e-Roller läuft also unter „Andere“ mit demselben allgemeinen Schätzwert von 2 000 kWh je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr, den auch ein Pkw bekommt.

Batteriegröße und Reichweite spielen dabei keine Rolle. Ob dein Roller 4 kWh oder 8 kWh Kapazität hat, ändert am Schätzwert nichts, weil ohnehin nicht gemessen wird, wie viel Strom tatsächlich fließt. Das gilt genauso wie bei jedem Pkw: Der Wert ist pauschal und unabhängig vom Ladeverhalten.

Wir rechnen diesen Wert bewusst nicht in Euro um. Was eine bescheinigte Strommenge am Ende wert ist, entscheidet der Handel mit einem quotenverpflichteten Unternehmen, nicht das Umweltbundesamt.

Welche Felder im Fahrzeugschein zählen?

Für den Antrag zählt die Zulassungsbescheinigung Teil I, nicht Teil II. Fünf Felder sind dabei besonders wichtig:

  • Feld J: die Fahrzeugklasse, bei einem berechtigten Roller L3e
  • Feld P.3: die Energiequelle, hier Elektro
  • Feld E: die Fahrzeug-Identifizierungsnummer
  • Feld B: das Datum der Erstzulassung
  • Felder C.1.1 bis C.1.3: Name und Anschrift des Halters

Foto oder Scan sollten alle vier Ecken zeigen und jedes Feld lesbar machen, gerade bei kleineren Formaten wie dem Fahrzeugschein eines Rollers ist das schnell knapp. Was hinter den einzelnen Codes im Detail steckt, erklärt Fahrzeugschein für die THG-Quote ausführlich.

Das solltest du für deinen E-Roller klären

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Welche E-Roller stehen bei uns in der Liste?

In unserer Datenbank stehen bereits mehrere E-Roller, die als L3e zugelassen sind. Der BMW CE 04 ist ein eigenständiges Kraftrad der Klasse L3e mit eigenem Fahrzeugschein, Details dazu stehen im Datenblatt. Beim BMW CE 02 zählt nur die 11-kW-Version mit 3,9 kWh Batterie und 90 Kilometern Reichweite nach WMTC, die leistungsschwächere 4-kW-Version mit 45 km/h fällt als Kleinkraftrad in die zulassungsfreie Klasse L1e.

Der Seat Mó 125 kommt laut ADAC auf 5,6 kWh Batteriekapazität, 133 Kilometer Reichweite und 95 km/h Höchstgeschwindigkeit, ebenfalls als zulassungspflichtiges L3e-Kraftrad. Bei der Vespa Elettrica gilt das nur für die 70-km/h-Version mit 4,2 kWh Batterie, die 45-km/h-Schwester ist als Kleinkraftrad L1e ohne eigene Zulassung nicht berechtigt.

Der NIU NQi GTS zählt in der zugelassenen Version ebenfalls als L3e, eine belegte Batteriekapazität können wir dafür derzeit nicht nennen, weil die Herstellerseite nicht abrufbar war. Alle Modelle findest du mit vollständigem Datenblatt unter den verlinkten Seiten, weitere E-Zweiräder stehen im Ratgeber zu E-Motorrädern.

BMW CE 04, ein Elektroroller der Klasse L3e mit amtlichem Kennzeichen
Foto: AuHaidhausen, Lizenz CC BY 4.0, Quelle: Wikimedia Commons.

BMW CE 04, BMW CE 02 und Seat Mó 125 im Vergleich

MerkmalBMW Motorrad CE 04BMW Motorrad CE 02Seat Mó 125
VarianteElektroroller (L3e)11-kW-Version (L3e, 3,9 kWh)L3e (5,6 kWh, 95 km/h)
FahrzeugklasseL (Kraftrad oder Leichtfahrzeug)L3eL3e
Batterie (netto)8,5 kWh3,9 kWhk. A.
Reichweite (WLTP)k. A.k. A.k. A.

Daten je Modell aus BMW Motorrad CE 04: en.wikipedia.org/wiki/BMW_CE_04, bmw-motorrad.de/de/models/urban_mobilit…, adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motor…, motorradundreisen.de/motorraddatenbank/…; BMW Motorrad CE 02: adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motor…, de.wikipedia.org/wiki/BMW_CE_02, gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__3.html; Seat Mó 125: adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motor…, 1000ps.de/testbericht-id-3008030-seat-m…, motorradundreisen.de/motorraddatenbank/…, motorradundreisen.de/motorraddatenbank/…. Angaben der Hersteller, Stand der Datei.

Fristen, Saisonkennzeichen und Halterwechsel

Bis wann du für welches Jahr melden musst und welcher Schätzwert in diesem Jahr gilt, ist eine jahresbezogene Frage. Die genauen Termine und Werte für das laufende Verpflichtungsjahr findest du auf thg2026.de und thg2027.de, hier gehen wir bewusst nicht darauf ein.

Unabhängig vom Jahr gilt: Die Anrechnung ist je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr nur einmal möglich. Wurde für deinen Roller in diesem Jahr schon gemeldet, muss dich der bisherige Halter darüber informieren, bevor du selbst einen Antrag stellst. Ob ein Saisonkennzeichen an dieser Mitteilung etwas ändert, ist durch keine der hier verwendeten Quellen geklärt, wir behandeln das als offen.

Quellen

  1. gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__7.html
  2. gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__8.html
  3. umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/2025-07-18_uba_faq…
  4. umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/banz_at_28.08.2023…
  5. gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__3.html
  6. gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__4.html
  7. recht.bund.de/bgbl/1/2023/200/regelungstext.pdf
  8. gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_xxix.html
  9. adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motorrad-roller/motorradkatalog/marke…
  10. adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motorrad-roller/motorradkatalog/marke…
  11. adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motorrad-roller/roller/vespa-elettric…
  12. gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__2.html
  13. gesetze-im-internet.de/fzv_2023/anlage_6.html

Häufige Fragen

Bekommt man die THG-Quote für einen E-Roller?

Nur wenn der Roller zulassungspflichtig ist und eine Zulassungsbescheinigung Teil I hat, in der Regel ein Kraftrad der Klasse L3e mit mehr als 45 km/h. Roller mit Versicherungskennzeichen sind ausgeschlossen, weil für sie kein eigener Schätzwert bekannt gegeben wurde.

Reicht ein Versicherungskennzeichen für die THG-Prämie beim E-Roller?

Nein. § 7 der 38. BImSchV verlangt eine Zulassungsbescheinigung Teil I für ein Fahrzeug, für das eine Zulassungspflicht nach § 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung besteht. Ein Versicherungskennzeichen wird für zulassungsfreie Fahrzeuge ausgegeben und erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Ist ein 125er-E-Roller mit Leichtkraftrad-Zulassung THG-berechtigt?

Das ist ungeklärt. Leichtkrafträder bis 11 Kilowatt sind nach § 3 Absatz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zulassungsfrei, führen aber trotzdem ein amtliches Kennzeichen. Ob das für die THG-Quote reicht, ist durch keine der hier verwendeten Quellen belegt, wir stufen es als offen ein.

Wie viel Geld gibt es für die THG-Quote bei einem E-Roller?

Das lässt sich vorab nicht seriös beziffern. Angerechnet wird für einen berechtigten Roller der allgemeine Schätzwert von 2 000 kWh je Verpflichtungsjahr, was diese Menge am Markt wert ist, entscheidet der Handel mit einem quotenverpflichteten Unternehmen.

Welche E-Roller sind bei der THG-Quote als L3e gelistet?

In unserer Liste stehen unter anderem der BMW CE 04, die 11-kW-Version des BMW CE 02, der Seat Mó 125, die 70-km/h-Version der Vespa Elettrica und die zugelassene Version des NIU NQi GTS. Die jeweiligen 45-km/h-Geschwistermodelle sind nicht berechtigt.

Bekommt man die THG-Prämie für einen NIU-Roller?

Nur für eine zugelassene, zulassungspflichtige Version wie den NIU NQi GTS mit Zulassungsbescheinigung Teil I. Eine belegte Batteriekapazität können wir für dieses Modell derzeit nicht nennen, weil die Herstellerseite nicht abrufbar war.

Weiterführend

Redaktion thgverkauf.de. Zuletzt geprüft am . Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Der Auszahlungsbetrag steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat.

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