THG-Quote: Festpreis oder Marktpreis?
Bei der THG-Quote gibt es zwei Preismodelle. Beim Festpreis nennt dir der Anbieter vorab eine feste Summe, beim Marktpreis wirst du am späteren Verkaufserlös beteiligt. Der Unterschied ist keine Geschmacksfrage, sondern eine Frage, wer das Marktrisiko trägt. Dieser Artikel erklärt, wie der Preis entsteht, woran du einen echten Festpreis erkennst und warum wir dir vor der Bestätigung des Quotenhändlers keinen Betrag nennen. Belegt ist alles mit dem Verordnungstext, den Angaben des Umweltbundesamts und den Hinweisen von Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest und ADAC.
Redaktion thgverkauf.deZuletzt geprüft am 9 Min. Lesezeit
Was ist der Unterschied zwischen Festpreis und Marktpreis?
Beide Modelle verkaufen dieselbe Sache: die Strommenge, die dir das Umweltbundesamt für dein reines Batterieelektrofahrzeug bescheinigt. Unterschiedlich ist nur, wann der Preis feststeht und wer bis dahin das Risiko hält.
Beim Festpreis, bei vielen Anbietern Fixprämie genannt, sagt dir der Anbieter schon vor dem Antrag eine bestimmte Summe zu. Die Verbraucherzentrale beschreibt das Modell so: Beim fixen Erlös wird ein fester Betrag für einen bestimmten Zeitpunkt garantiert.
Beim Marktpreis, je nach Anbieter Flexprämie oder Flex-Option, wirst du am tatsächlichen Verkaufserlös beteiligt. Steigende Quotenpreise können zu höheren Erlösen führen, sinkende zu geringeren. Auch das steht in dieser Form bei der Verbraucherzentrale.
Den Preis selbst setzt niemand fest. Der ADAC formuliert es knapp: Er bildet sich frei am Markt, abhängig von Angebot und Nachfrage. Das Umweltbundesamt prüft nur die gemeldete Menge und stellt darüber eine Bescheinigung aus. Geld fließt erst, wenn ein quotenverpflichtetes Unternehmen diese Bescheinigung abnimmt.
Warum schwankt der Quotenpreis überhaupt?
Auf der Nachfrageseite steht eine gesetzliche Pflicht. Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, müssen die Treibhausgasemissionen dieser Kraftstoffe jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz mindern. § 37a Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes schreibt den Pfad vor: 9,35 Prozent im Jahr 2024, 10,6 Prozent 2025, 12 Prozent 2026, 17,5 Prozent 2027, danach weiter steigend. Je höher die Pflicht, desto mehr Minderungsmengen werden gebraucht.
Auf der Angebotsseite steht jedes zugelassene reine Elektrofahrzeug in Deutschland. Wächst der Bestand schneller als die Pflicht, trifft mehr Angebot auf vergleichsweise wenig Nachfrage, und der Preis gibt nach.
Dazu kommen Stellschrauben in der Verordnung selbst. Angerechneter Ladestrom wird mit einem Faktor multipliziert: Faktor 3 ab dem Kalenderjahr 2024, Faktor 2 ab 2035, Faktor 1 ab 2036 (§ 5 Absatz 3 der 38. BImSchV). Für Busse der Klasse M3 und schwere Lkw der Klasse N3 gilt ab 2027 der Faktor 4 (§ 7 Absatz 6).
Deshalb kann dir niemand seriös sagen, was die Quote in zwei Jahren wert sein wird. Wer es trotzdem tut, verkauft dir eine Vermutung als Zusage.
Die Zahlen hinter dem Preis
- Minderungsquote, die Kraftstoffunternehmen im Jahr 2026 erfüllen müssen (§ 37a Absatz 4 BImSchG)
- 12 Prozent
- Quelle [1]
- Multiplikator für angerechneten Ladestrom ab 2024, ab 2035 Faktor 2, ab 2036 Faktor 1 (§ 5 Absatz 3 der 38. BImSchV)
- Faktor 3
- Quelle [2]
- Pauschaler Schätzwert je reinem Batterieelektrofahrzeug und Jahr, mit eigenen Werten für N1, N2, N3 und M3
- 2.000 kWh
- Quelle [7]
Wer trägt bei welchem Modell das Risiko?
Ein Festpreis ist eine Wette des Anbieters. Er sagt dir eine Summe zu, bevor er weiß, was er selbst am Markt erlöst. Liegt der Marktpreis später darunter, zahlt er drauf. Für dieses Risiko kalkuliert er einen Abschlag ein. Du bekommst dafür Planungssicherheit und gibst die Chance auf ein starkes Quotenjahr ab.
Beim Marktpreis ist es umgekehrt. Du trägst das Risiko und behältst die Chance. Läuft das Jahr gut, ist mehr drin als bei einem Festpreisangebot. Läuft es schlecht, bleibt weniger übrig, und du erfährst das erst am Ende.
In beiden Modellen stecken Kosten, die der Anbieter vorher abziehen muss. Eine davon ist neu: Für die Entscheidung über mitgeteilte Strommengen erhebt das Umweltbundesamt seit dem 17. April 2026 Gebühren. Der Rahmen reicht nach der Besonderen Gebührenverordnung des zuständigen Ministeriums von 94,60 Euro bis 6.500,00 Euro je Antrag, bemessen nach dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall; fällig sind sie zehn Tage nach Bekanntgabe des Bescheids. Wer viele Fahrzeuge in einem Antrag bündelt, verteilt diese Kosten anders als wer einzelne Anträge stellt.
Woran erkennst du, ob ein Festpreis wirklich fest ist?
Ein zugesagter Betrag ist nur so viel wert wie die Bedingungen dahinter. Die Stiftung Warentest nennt in ihrer Checkliste für die Anbieterauswahl mehrere Punkte, die du in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesen kannst:
- Der Dienstleister darf sich nicht vorbehalten, keine Prämie auszuzahlen, falls er für das Zertifikat keinen Käufer findet.
- Die Vertragslaufzeit sollte nicht länger sein als der Zeitraum, für den die Registrierung beim Umweltbundesamt gilt, also ein Jahr.
- Eine automatische Verlängerung sollte ausgeschlossen sein. Der Anbieter muss dich aktiv ansprechen, und du bestätigst das neue Angebot mit der genannten Prämienhöhe.
- Der Auszahlungszeitpunkt muss eindeutig definiert sein. Ungenaue Formulierungen wie „nach Verkauf des THG-Zertifikats“ solltest du nicht akzeptieren.
Der ADAC weist zusätzlich darauf hin, dass Verträge über zwei oder drei Jahre die Prämienhöhe, wenn überhaupt, nur für das erste Jahr garantieren und sich die Anbieter danach eine Veränderung vorbehalten. Ein Festpreis, der an einen mehrjährigen Vertrag gekoppelt ist, ist deshalb oft nur im ersten Jahr wirklich fest.
Bevor du einen Festpreis annimmst
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Warum nennen wir keinen Betrag, bevor der Quotenhändler bestätigt hat?
Die Menge steht im Gesetz, der Preis nicht. Das zuständige Bundesministerium hat die Schätzwerte mit Bekanntmachung vom 10. August 2023 im Bundesanzeiger (veröffentlicht am 28. August 2023) bekannt gegeben: 2.000 kWh je reinem Batterieelektrofahrzeug und Jahr, abweichend davon 3.000 kWh für die Klasse N1, 20.600 kWh für N2, 33.400 kWh für N3 und 72.000 kWh für Busse der Klasse M3. Diese Werte werden laut Bekanntmachung jährlich überprüft und soweit erforderlich angepasst.
Was diese Menge wert ist, entscheidet der Markt. Das Umweltbundesamt bescheinigt sie nur, es zahlt nichts aus. Wir reichen deinen Antrag bei einem registrierten Quotenhändler ein und handeln den Betrag aus. Deshalb steht bei uns überall derselbe Satz: Der genaue Betrag steht fest, sobald der Partner bestätigt hat.
Das ist keine Ausweichformel, sondern die ehrliche Reihenfolge. Alles, was wir dir vorher nennen könnten, wäre ein Marktwert von gestern. Was unser Angebot kostet, steht unter Preise, der Ablauf Schritt für Schritt unter So läuft es, die kurzen Antworten unter Häufige Fragen.
Was passiert, wenn du dich einmal entschieden hast?
Die Entscheidung für ein Modell ist zugleich eine Entscheidung für ein ganzes Jahr. Die 38. BImSchV lässt pro Betreiber und Verpflichtungsjahr nur einen einzigen Dritten zu. Werden mehrere benannt, bekommt derjenige die Bescheinigung, der die Menge zuerst mitgeteilt hat; ein Wechsel danach ist ausgeschlossen (§ 5 Absatz 2). Und § 7 Absatz 4 stellt klar, dass die Anrechnung pro reinem Batterieelektrofahrzeug und pro Verpflichtungsjahr nur einmal erfolgen kann.
Praktisch heißt das: Zwei Anträge über zwei Anbieter bringen dir nicht zweimal Geld, sondern eine Ablehnung. Und ein Festpreis, der dir im Nachhinein zu niedrig erscheint, lässt sich im laufenden Jahr nicht gegen ein Marktpreisangebot tauschen.
Zeit zum Vergleichen hast du trotzdem. Die Mitteilung an das Umweltbundesamt muss bis zum Ablauf des 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres vorliegen (§ 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2). Der oft genannte 28. Februar des Folgejahres gilt nur für Strom aus öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Die Verbraucherzentrale sieht bei der Auswahl des Abwicklungsunternehmens deshalb ausdrücklich keine Eile. Rechne aber damit, dass dein Anbieter selbst früher schließt, weil er die Anträge bündeln muss.
Termine, die auf den Preis wirken
15. November
Letzter Tag, an dem die Menge für dein Fahrzeug beim Umweltbundesamt gemeldet sein muss, jeweils im Verpflichtungsjahr selbst (§ 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der 38. BImSchV).
28. Februar des Folgejahres
Diese Frist gilt nur für Strom aus öffentlich zugänglichen Ladepunkten (§ 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1), nicht für Fahrzeughalter.
seit 17. April 2026
Das Umweltbundesamt erhebt Gebühren für die Entscheidung über mitgeteilte Strommengen, im Rahmen von 94,60 Euro bis 6.500,00 Euro je Antrag. Diese Kosten stecken in jedem Preismodell.
bis 15. April 2028
Antragsfrist, um Übererfüllungen aus den Jahren 2024 und 2025 auf das Verpflichtungsjahr 2027 anrechnen zu lassen (§ 4a der 38. BImSchV). Das verschiebt Angebot zwischen den Jahren.
Festpreis oder Marktpreis: was passt zu dir?
Eine allgemein richtige Antwort gibt es nicht, aber eine brauchbare Faustregel.
Festpreis passt, wenn du ein Fahrzeug hast, den Betrag einplanen willst und keine Lust hast, den Quotenmarkt zu beobachten. Du kaufst dir Sicherheit und bezahlst sie mit dem Abschlag, den der Anbieter für sein Risiko nimmt.
Marktpreis passt, wenn du mehrere Fahrzeuge meldest, das Ergebnis über eine Flotte mittelst und ein schwaches Jahr verkraften kannst. Wichtig ist dann die Untergrenze: Die Stiftung Warentest rät, sich nur dann für eine Flexprämie zu entscheiden, wenn ein Mindestauszahlungsbetrag garantiert wird. Die Verbraucherzentrale empfiehlt ebenfalls, in den Geschäftsbedingungen zu prüfen, ob ein Mindesterlös zugesichert ist.
Welche Fristen und Werte im laufenden Quotenjahr gelten, steht auf den Jahresseiten thg2026.de und thg2027.de. Wer am Ende kauft und warum er den Betrag bestimmt, erklärt der Artikel über den Quotenhändler. Welche Fahrzeuge überhaupt infrage kommen, siehst du unter Modelle.
Häufige Fragen
Was ist bei der THG-Quote besser, Festpreis oder Marktpreis?
Das hängt davon ab, wer das Risiko tragen soll. Beim Festpreis garantiert der Anbieter eine Summe und trägt das Marktrisiko, dafür rechnet er einen Abschlag ein. Beim Marktpreis wirst du am Verkaufserlös beteiligt: Steigende Quotenpreise bringen mehr, sinkende weniger. Für ein einzelnes Fahrzeug ist Planungssicherheit oft mehr wert, bei mehreren Fahrzeugen gleicht sich ein schwaches Jahr eher aus.
Ist die THG-Prämie beim Festpreis wirklich garantiert?
Nur wenn die Geschäftsbedingungen es hergeben. Die Stiftung Warentest rät, Angebote auszuschließen, bei denen sich der Dienstleister vorbehält, nichts auszuzahlen, falls er keinen Käufer für das Zertifikat findet. Außerdem sollte der Auszahlungszeitpunkt eindeutig benannt sein. Der ADAC weist darauf hin, dass mehrjährige Verträge die Prämienhöhe, wenn überhaupt, nur für das erste Jahr garantieren.
Warum nennt ihr keine konkrete Prämienhöhe?
Weil sie zum Zeitpunkt deines Antrags noch niemand kennt. Das Umweltbundesamt bescheinigt nur die Strommenge und zahlt selbst nichts aus. Der Preis bildet sich frei am Markt, abhängig von Angebot und Nachfrage. Der genaue Betrag steht fest, sobald der Partner bestätigt hat. Alles andere wäre ein Wert aus der Vergangenheit, als Zusage verkauft.
Kann ich im laufenden Jahr vom Festpreis zum Marktpreis wechseln?
Nein. Pro Verpflichtungsjahr kann nur ein einziger Dritter bestimmt werden, und maßgeblich ist, wer die Menge zuerst beim Umweltbundesamt mitteilt; ein Wechsel danach ist ausgeschlossen (§ 5 Absatz 2 der 38. BImSchV). Zusätzlich kann die Anrechnung pro Fahrzeug und Verpflichtungsjahr nur einmal erfolgen. Im nächsten Jahr entscheidest du neu.
Wovon hängt der Quotenpreis ab?
Von Angebot und Nachfrage. Die Nachfrage kommt aus der gesetzlichen Minderungspflicht der Kraftstoffunternehmen: 12 Prozent im Jahr 2026, 17,5 Prozent im Jahr 2027, danach steigend (§ 37a Absatz 4 BImSchG). Das Angebot kommt aus der Zahl der gemeldeten Elektrofahrzeuge. Dazu kommen Faktoren in der Verordnung, etwa der Multiplikator 3 für Ladestrom bis einschließlich 2034.
Bis wann muss ich mich für ein Modell entschieden haben?
Die Mitteilung muss bis zum Ablauf des 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres beim Umweltbundesamt sein. Anbieter schließen ihre Annahme in der Praxis früher, weil sie Anträge bündeln. Die Verbraucherzentrale sieht bei der Auswahl trotzdem keine Eile. Welche Termine im laufenden Jahr gelten, steht auf thg2026.de und thg2027.de.
Quellen
- gesetze-im-internet.de/bimschg/__37a.html
- gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__5.html
- gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__7.html
- gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__8.html
- gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/BJNR389200017.html
- umweltbundesamt.de/themen/verkehr/kraftstoffe-antriebe/vollzug-38-bimsc…
- umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/banz_at_28.08.2023…
- test.de/THG-Quote-mit-dem-E-Auto-Geld-verdienen-5848186-5850245/
- verbraucherzentrale.de/wissen/energie/emobilitaet/thgquote-so-koennen-s…
- adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/elektroauto/thg-quote/
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