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Was ein Quotenhändler ist und warum er den Betrag bestimmt

Wenn deine THG-Quote verkauft wird, tauchen vier Beteiligte auf, die selten auseinandergehalten werden: du als Halter, ein Dienstleister als Dritter, das Umweltbundesamt und ein quotenverpflichtetes Unternehmen. Nur eine dieser Stellen zahlt am Ende Geld, und das erst, wenn ein Kauf zustande kommt. Dieser Artikel trennt die Rollen, zeigt, warum Mineralölunternehmen überhaupt kaufen, was das Umweltbundesamt wirklich tut und warum sich der Betrag erst nach der Bestätigung durch den Quotenhändler beziffern lässt.

Redaktion thgverkauf.deStand: 9 Min. Lesezeit

Wer im THG-System welche Rolle hat

Bei der THG-Quote wirken vier Beteiligte zusammen, die im Alltag oft durcheinandergeworfen werden. Zuerst der Halter: die Person oder Firma, auf die ein reines Batterieelektrofahrzeug zugelassen ist. Für nicht öffentlich zugängliches Laden gilt sie nach § 7 der 38. BImSchV als Betreiberin des Ladepunkts im Sinne des Gesetzes. Als Zweites bestimmt der Halter einen Dritten nach § 5 der 38. BImSchV, meist ein Dienstleistungsunternehmen, das die Strommenge für ihn beim Umweltbundesamt anmeldet.

Drittens prüft das Umweltbundesamt diese Mitteilung und stellt eine Bescheinigung über die Menge aus. Viertens kauft ein quotenverpflichtetes Unternehmen, meist ein Mineralölkonzern, diese Bescheinigung, um seine eigene gesetzliche Pflicht zu erfüllen. Wichtig ist die Reihenfolge: Der Dienstleister, der deine Meldung abgibt, ist nicht automatisch derjenige, der am Ende zahlt. Ob er selbst als Quotenhändler auftritt oder die Bescheinigung an einen anderen Käufer weitergibt, hängt vom jeweiligen Geschäftsmodell ab. Diese vier Rollen ziehen sich durch den gesamten Ablauf, und die folgenden Abschnitte erklären, warum sie so und nicht anders verteilt sind. Mehr zu den Grundlagen findest du unter Was ist die THG-Quote.

Warum Mineralölunternehmen überhaupt kaufen

Der Grund, warum überhaupt jemand eine THG-Bescheinigung kaufen will, steht im Gesetz und nicht im Wohlwollen der Käufer. Nach § 37a Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes müssen Unternehmen, die gewerbsmäßig Otto- oder Dieselkraftstoff in Verkehr bringen, die Treibhausgasemissionen dieser Kraftstoffe jährlich um einen festgelegten Prozentsatz mindern: 2024 waren es 9,35 Prozent, 2025 10,6 Prozent, für 2026 sind es 12 Prozent. Ab 2027 steigt die Pflicht auf 17,5 Prozent, 2030 auf 26,5 Prozent und 2040 auf 65 Prozent.

Wer diese Minderung nicht allein aus eigenen Kraftstoffmischungen erreicht, muss sie anderweitig decken, zum Beispiel durch den Zukauf von Minderungsmengen aus Elektromobilität. Das macht Bescheinigungen für reine Batterieelektrofahrzeuge zu einer handelbaren Ware für genau diese Unternehmen, und je höher die gesetzliche Pflicht steigt, desto mehr Unternehmen brauchen zusätzliche Mengen. Wie hoch die Lücke bei einem einzelnen Unternehmen ausfällt und was eine Nichterfüllung im Einzelfall kostet, ist öffentlich nicht vergleichbar aufbereitet, deshalb nennen wir dazu keine Zahl.

Die Zahlen hinter dem Handel

Minderungspflicht für Otto- und Dieselkraftstoff im Jahr 2026 nach § 37a Absatz 4 BImSchG
12 Prozent
Quelle [1]
Minderungspflicht ab dem Jahr 2027 nach dem Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote
17,5 Prozent
Quelle [2]
Multiplikator für angerechneten Ladestrom nach § 5 Absatz 3 der 38. BImSchV
Faktor 3
Quelle [3]
Treibhausgaswert für Strom im Verpflichtungsjahr 2026
119 kg CO2-Äq/GJ
Quelle [8]
Fahrzeuge, für die das Umweltbundesamt im Verpflichtungsjahr 2025 einen Schätzwert bescheinigt hat
rund 1,26 Millionen
Quelle [10]

Was das Umweltbundesamt macht und was nicht

Ein Missverständnis hält sich hartnäckig: die Formulierung, man bekomme eine „Prämie vom Umweltbundesamt“. Das trifft nicht zu. Das Umweltbundesamt prüft nach § 8 der 38. BImSchV die eingereichte Mitteilung und stellt dem Dritten eine Bescheinigung über die energetische Strommenge und die daraus errechneten Treibhausgasemissionen in Kilogramm CO2-Äquivalent aus. Unvollständige Mitteilungen lehnt es ab. Eine Auszahlung ist damit nicht verbunden, das Amt zahlt an dieser Stelle kein Geld aus.

Die eigentliche Quotenabrechnung, also der Ausgleich zwischen den beteiligten Unternehmen, läuft über das Hauptzollamt Frankfurt (Oder). Sie setzt aber erst nach dem Quotenvertrag ein: Der Vertrag über Mengen eines Verpflichtungsjahres muss bis zum 15. April des Folgejahres abgeschlossen und beim Hauptzollamt eingereicht sein. Für dich als Halter bleibt das vollständig im Hintergrund. An deiner Auszahlung selbst ist keine Behörde beteiligt, sie kommt von dem privaten Anbieter, der die bescheinigte Menge vermarktet. Offene Fragen rund um den Ablauf beantwortet die Seite häufige Fragen.

Der Weg der Bescheinigung, nicht des Geldes.

Wie aus der Bescheinigung Geld wird

Die Bescheinigung des Umweltbundesamts ist noch kein Geld wert, sie ist zunächst nur ein Nachweis über eine Menge. Wert bekommt sie erst durch den Verkauf, und dieser Verkauf ist eng geregelt: Laut der UBA-FAQ ist ein Zwischenhandel mit den Bescheinigungen ausgeschlossen. Der Dritte, der die Bescheinigung erhält, kann sie ausschließlich direkt an ein quotenverpflichtetes Unternehmen übertragen, nicht an einen weiteren Dienstleister zur Weitervermarktung.

Diese Grenze betrifft ausschließlich die bereits ausgestellte Bescheinigung. Vor der Bescheinigung ist eine Kette dagegen ausdrücklich erlaubt: Nach derselben UBA-FAQ kann der von dir bestimmte Dritte selbst wieder eine Person oder ein Unternehmen als Dritten benennen, und ein so benanntes Unternehmen kann seinerseits Dienstleister damit beauftragen, die Meldung an das Umweltbundesamt zu übernehmen. Der Dienstleister, bei dem du dein Fahrzeug anmeldest, muss deshalb weder selbst quotenverpflichtet sein noch einen eigenen Draht zu einem Mineralölkonzern haben. Entscheidend ist allein, dass am Ende derjenige, auf den die Bescheinigung ausgestellt ist, sie direkt an ein quotenverpflichtetes Unternehmen überträgt. Erst wenn dieser Kauf zustande kommt, entsteht überhaupt ein Erlös, aus dem deine Auszahlung finanziert wird. Vorher existiert nur eine geprüfte Menge, kein Preis. Wie du dein Fahrzeug dafür anmeldest, steht unter Fahrzeugschein hochladen.

Von der Mitteilung bis zum Kaufvertrag

  1. Im laufenden Verpflichtungsjahr

    Du bestimmst genau einen Dritten, der die Strommenge für dich meldet; ein zweiter Dritter im selben Jahr ist ausgeschlossen.

    Quelle [3]

  2. Bis zum Ablauf des 15. November

    Die Mitteilung für reine Batterieelektrofahrzeuge muss beim Umweltbundesamt eingegangen sein.

    Quelle [5]

  3. Nach der Prüfung

    Das Umweltbundesamt bescheinigt die Menge und die Treibhausgasemissionen; seit dem 17. April 2026 kostet die Entscheidung 94,60 bis 6.500,00 Euro je Antrag.

    Quelle [9]

  4. Nach der Bescheinigung

    Die Menge geht ausschließlich direkt an ein quotenverpflichtetes Unternehmen, ein Zwischenhandel ist ausgeschlossen.

    Quelle [7]

  5. Nach dem Verkauf

    Die Abrechnung zwischen den beteiligten Unternehmen läuft über das Hauptzollamt Frankfurt (Oder).

    Quelle [6]

Warum niemand vorab einen Betrag nennen kann

Der Preis für eine Bescheinigung ist Verhandlungssache zwischen dem Dritten und dem quotenverpflichteten Unternehmen. Weder das Umweltbundesamt noch eine andere Behörde legt ihn fest, und er hängt unter anderem davon ab, wie dringend Käufer gerade Minderungsmengen brauchen, um ihre eigene Quote zu erfüllen. Deshalb nennen wir vorab keinen Betrag: Der Betrag steht erst fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat.

Das gilt unabhängig davon, wie überzeugend eine Zahl auf einer Werbeseite klingt. Eine Angabe kann höchstens eine vergangene Entwicklung beschreiben, niemals eine Zusage für deinen konkreten Antrag, und selbst das sagt nichts über den künftigen Markt aus. Wenn dir ein Angebot vor der Bestätigung einen festen Euro-Betrag zusagt, ist das ein Warnsignal, kein Vorteil. Woran du überzogene Versprechen sonst noch erkennst, steht unter unseriöse Angebote erkennen. Was unser eigenes Vorgehen dazu ist, steht unter Preise und So läuft es.

Was die Multiplikatoren mit dem Wert zu tun haben

Die Menge, die am Ende verkauft wird, ist nicht einfach die geladene Strommenge, sondern das Ergebnis einer Rechnung. Nach § 5 Absatz 3 der 38. BImSchV wird die angerechnete Strommenge mit dem Faktor 3 multipliziert, ab dem Kalenderjahr 2035 mit dem Faktor 2 und ab 2036 nur noch mit dem Faktor 1. Neu ist die dreifache Anrechnung damit nicht: Nach Angabe der Zollverwaltung gilt sie bereits beginnend mit dem Verpflichtungsjahr 2022. Für Busse der Klasse M3 und schwere Lkw der Klasse N3 gilt nach § 7 Absatz 6 der 38. BImSchV ein eigener Pfad: ab 2027 der Faktor 4, danach eine schrittweise Abschmelzung bis zum Faktor 1 im Jahr 2040.

Diese Faktoren bestimmen, wie groß die angerechnete Menge ist, die überhaupt zum Verkauf steht, nicht ihren Preis je Einheit. Eine größere angerechnete Menge kann zu einem höheren Erlös führen, muss es aber nicht, weil der Preis je Einheit weiterhin frei zwischen Dritten und Quotenverpflichteten verhandelt wird. Eine Umrechnung dieser Faktoren in einen Euro-Betrag wäre deshalb reine Spekulation, und genau das vermeiden wir hier bewusst.

Woran du einen seriösen Vermittler erkennst

Weil sich der Betrag nicht vorab beziffern lässt, hilft es, das Angebot selbst zu prüfen statt der genannten Zahl zu vertrauen. Ein seriöser Vertrag sagt klar, wer die Mitteilung beim Umweltbundesamt abgibt, also wer als Dritter nach § 5 auftritt. Er nennt eine Laufzeit je Verpflichtungsjahr statt einer unbefristeten Bindung, und eine automatische Verlängerung ist entweder ausdrücklich ausgeschlossen oder deutlich als solche gekennzeichnet.

Seit dem 17. April 2026 erhebt das Umweltbundesamt für die Entscheidung über eine Mitteilung eine Gebühr zwischen 94,60 Euro und 6.500,00 Euro je Antrag, abhängig vom Verwaltungsaufwand. Ein seriöses Angebot sagt, wer diese Gebühr trägt, und es nennt vor der Bestätigung durch den Quotenhändler keinen festen Betrag. Die Checkliste unten fasst diese Punkte zusammen, bevor du unterschreibst. Weitere Modelle zum Vergleich findest du im Marktplatz, laufende Verträge sind unter THG-Quote beim Leasing und Festpreis oder Marktpreis beschrieben, Förderprogramme daneben stehen in Förderung und THG-Prämie.

Angebot prüfen, bevor du unterschreibst

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Quellen

  1. gesetze-im-internet.de/bimschg/__37a.html
  2. recht.bund.de/bgbl/1/2026/163/regelungstext.pdf
  3. gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__5.html
  4. gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__7.html
  5. gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__8.html
  6. zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Treibhausgasquote-THG-Qu…
  7. umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/2025-07-18_uba_faq…
  8. umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/banz_at_05.11.2025…
  9. umweltbundesamt.de/themen/verkehr/kraftstoffe-antriebe/vollzug-38-bimsc…
  10. umweltbundesamt.de/system/files/document/260702_Anlage1_Veröffentlichun…

Häufige Fragen

Wer ist der Quotenhändler bei der THG-Quote?

Als Quotenhändler wird meist der Dienstleister bezeichnet, den du als Dritten nach § 5 der 38. BImSchV bestimmst. Er meldet deine Strommenge beim Umweltbundesamt und verkauft die Bescheinigung anschließend an ein quotenverpflichtetes Unternehmen, oft einen Mineralölkonzern. Dienstleister und Käufer sind rechtlich zwei unterschiedliche Rollen, auch wenn beide umgangssprachlich Quotenhändler heißen.

Wer kauft die THG-Quote am Ende?

Gekauft wird sie von quotenverpflichteten Unternehmen, also von Firmen, die nach § 37a BImSchG die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe jährlich mindern müssen. Der Zukauf bescheinigter Strommengen ist dabei eine von mehreren Erfüllungsoptionen neben Biokraftstoffen oder grünem Wasserstoff, kein Zwang. Ein Zwischenhandel mit weiteren Dienstleistern ist nach der UBA-FAQ ausgeschlossen, die Übertragung der Bescheinigung erfolgt direkt an den Quotenverpflichteten.

Zahlt das Umweltbundesamt die THG-Prämie aus?

Nein. Das Umweltbundesamt prüft die Mitteilung und bescheinigt nach § 8 der 38. BImSchV die energetische Strommenge und die errechneten Treibhausgasemissionen. Eine Zahlung ist damit nicht verbunden. Geld entsteht erst, wenn ein quotenverpflichtetes Unternehmen die Bescheinigung kauft.

Warum wird kein fester Betrag für die THG-Quote genannt?

Weil der Preis zwischen dem Dritten und dem quotenverpflichteten Unternehmen verhandelt wird und keine Behörde ihn festlegt. Der Betrag steht erst fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat. Angebote, die vorab einen festen Euro-Betrag zusagen, solltest du kritisch prüfen.

Was bedeutet der Faktor 3 bei der THG-Quote?

Nach § 5 Absatz 3 der 38. BImSchV wird die angerechnete Strommenge mit dem Faktor 3 multipliziert, ab dem Kalenderjahr 2035 mit dem Faktor 2 und ab 2036 mit dem Faktor 1. In dreifacher Höhe angerechnet wird der Ladestrom nach Angabe der Zollverwaltung bereits seit dem Verpflichtungsjahr 2022. Für Busse der Klasse M3 und schwere Lkw der Klasse N3 gilt nach § 7 Absatz 6 der 38. BImSchV ab 2027 ein eigener Pfad mit dem Faktor 4. Der Faktor bestimmt die angerechnete Menge, nicht den Preis.

Wie erkenne ich einen unseriösen THG-Anbieter?

Ein Warnsignal ist, wenn ein Anbieter dir einen festen Auszahlungsbetrag zusagt, bevor der Quotenhändler bestätigt hat, oder wenn unklar bleibt, wer die Mitteilung beim Umweltbundesamt abgibt und wer die seit dem 17. April 2026 anfallende UBA-Gebühr trägt. Die Checkliste in diesem Artikel listet die wichtigsten Prüfpunkte.

Weiterführend

Redaktion thgverkauf.de. Zuletzt geprüft am . Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Der Auszahlungsbetrag steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat.

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