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Gewerbe

THG-Quote beim Firmenwagen: wer die Prämie bekommt

Bei einem Elektro-Firmenwagen fragen sich Arbeitgeber und Mitarbeiter oft, wem die THG-Prämie eigentlich zusteht. Die Antwort hängt an einer einzigen Stelle im Fahrzeugschein, nicht daran, wer das Fahrzeug tatsächlich fährt. Dieser Artikel zeigt, wie die Zuordnung funktioniert, was das steuerlich bedeutet und was bei Leasing oder mehreren Firmenwagen gilt.

Redaktion thgverkauf.deStand: 8 Min. Lesezeit

Wer die THG-Quote beim Firmenwagen bekommt: Feld C.1.1 entscheidet

Berechtigt für die THG-Quote ist nach § 7 Absatz 1 und 2 der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung die Person, auf die das reine Batterieelektrofahrzeug nachweislich zugelassen ist. Nachweis ist die Zulassungsbescheinigung Teil I, konkret das Feld C.1.1, in dem Name oder Firmenname des Halters steht.

Für einen Firmenwagen heißt das: Es zählt nicht, wer im Alltag hinter dem Steuer sitzt, sondern wer im Fahrzeugschein als Halter eingetragen ist. Steht dort das Unternehmen, ist das Unternehmen antragsberechtigt. Steht dort die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter persönlich, liegt die Berechtigung bei ihr oder ihm, obwohl das Fahrzeug dienstlich genutzt wird.

Ein Blick in den eigenen Fahrzeugschein klärt die Frage meist in Sekunden. Was die übrigen Felder wie P.3 oder E bedeuten, erklärt Fahrzeugschein-Felder für die THG-Quote. Interne Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, etwa in einer Car Policy oder einem Arbeitsvertrag, ändern an dieser gesetzlichen Zuordnung nichts, solange sie nicht auch den Halter im Fahrzeugschein selbst betreffen.

Die Zahlen zum Firmenwagen und zur Quote

Allgemeiner Schätzwert je Pkw der Klasse M1 und Verpflichtungsjahr, unabhängig vom Halter
2 000 kWh
Quelle [3]
Mindestmenge der vorherigen Mitteilung, ab der ein Dritter im selben Jahr erneut melden darf, § 8 Absatz 1 Satz 5 der 38. BImSchV
500 MWh
Quelle [2]
Letzter Eingangstag der Mitteilung beim Umweltbundesamt, § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
15. November
Quelle [2]

Arbeitgeber als Halter: Prämie ist Betriebseinnahme

Ist das Unternehmen als Halter eingetragen, ist ausschließlich das Unternehmen antragsberechtigt. Die Auszahlung fließt auf das Firmenkonto und ist dort keine private Zahlung, sondern eine Betriebseinnahme. Das Bayerische Landesamt für Steuern bestätigt dieses Prinzip allgemein: Ist ein Elektrofahrzeug dem notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen zuzuordnen, ist die Prämie als Betriebseinnahme zu erfassen.

Für die fahrende Mitarbeiterin oder den fahrenden Mitarbeiter bedeutet das: Weil das Geld nie an sie oder ihn persönlich fließt, sondern direkt an das Unternehmen, entsteht daraus kein zusätzlicher Arbeitslohn und keine gesonderte Lohnsteuerpflicht für die Person am Steuer. Die Prämie bleibt Sache des Unternehmens als eingetragenem Halter.

Wie Unternehmen ihre Fahrzeuge dafür korrekt anmelden, kannst du direkt hier einreichen. Das gilt unabhängig davon, ob nur ein einzelnes Fahrzeug oder ein größerer Fuhrpark angemeldet werden soll, die rechtliche Grundlage bleibt in beiden Fällen dieselbe.

Kurzcheck: darfst du anmelden?

Drei Angaben aus der Zulassungsbescheinigung Teil I, dann steht die Antwort. Der Check rechnet nur die Regeln nach, die im Gesetz stehen, und speichert nichts.

Frage 1 von 3
Wie fährt dein Fahrzeug?

Steht im Fahrzeugschein unter Kraftstoff oder Energiequelle, Feld P.3.

Der Check ersetzt keine Prüfung. Verbindlich wird es erst, wenn wir den Fahrzeugschein gesehen haben.

Mitarbeiter als Halter: privater Antrag trotz Firmenwagen

In manchen Konstellationen, etwa bei bestimmten Gehaltsumwandlungsmodellen oder wenn das Fahrzeug formal privat geleast wird, steht nicht das Unternehmen, sondern die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter selbst als Halter im Fahrzeugschein. Dann ist sie oder er auch für die THG-Quote antragsberechtigt, unabhängig davon, dass die Nutzung dienstlich veranlasst ist.

Steuerlich zählt dann die Regel für Privatpersonen: Nach dem Bayerischen Landesamt für Steuern unterliegt die Prämienzahlung im Privatvermögen als nicht steuerbare Leistung weder der Einkommensteuer noch der Umsatzsteuer, wenn das Fahrzeug privat gehalten wird.

Entscheidend ist auch hier ausschließlich der Fahrzeugschein, nicht die interne Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Kostenübernahme oder Nutzung. Wer sich unsicher ist, sollte vor der Anmeldung einen Blick in Feld C.1.1 werfen, statt sich auf mündliche Absprachen im Betrieb zu verlassen.

Solche Konstellationen kommen häufiger vor, als man denkt, etwa wenn ein Fahrzeug ursprünglich privat gekauft und erst später überwiegend dienstlich genutzt wird, ohne dass sich der Halter im Fahrzeugschein ändert.

Feld C.1.1 nennt den Halter. Nur diese Person oder Firma darf die THG-Quote anmelden.

Leasing-Firmenwagen: wer zusätzlich mitreden darf

Bei geleasten Firmenwagen kommt ein dritter Beteiligter ins Spiel: die Leasinggesellschaft. Maßgeblich bleibt trotzdem allein der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I. In der Regel steht dort der Leasingnehmer, meist das Unternehmen, als Halter, in einzelnen Fällen bleibt die Leasinggesellschaft selbst eingetragen.

Zusätzlich kann der Leasingvertrag eigene Regelungen enthalten, wem die THG-Quote zusteht, auch wenn formal der Leasingnehmer als Halter gilt. Solche vertraglichen Abtretungsklauseln sind in der Praxis verbreitet, dazu liegt aber keine amtliche Quelle vor, sie sind reine Vertragssache zwischen den Parteien.

Prüfe deshalb bei einem geleasten Firmenwagen sowohl den Fahrzeugschein als auch den Leasingvertrag, bevor du die THG-Quote anmeldest. Mehr zu Leasing im Allgemeinen, auch außerhalb von Firmenwagen, steht in Leasing: wer bekommt die Prämie.

Wechselt während der Leasinglaufzeit der Fuhrparkdienstleister oder wird das Fahrzeug umgeschrieben, lohnt sich ein erneuter Blick in den aktuellen Fahrzeugschein, damit die Anmeldung nicht an einem veralteten Halter-Eintrag scheitert.

Das solltet ihr beim Firmenwagen klären

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Mehrere Firmenwagen: wie Unternehmen das organisieren

Hat ein Unternehmen mehrere Elektrofahrzeuge im Fuhrpark, gibt es dafür keine Mindestanzahl. Unternehmen dürfen Pooling-Dienstleister nutzen, die mehrere Fahrzeuge gebündelt beim Umweltbundesamt anmelden, unabhängig davon, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die einzelnen Fahrzeuge jeweils fahren oder wie sie intern zugeordnet sind.

Meldet ein von dir bestimmter Dritter im selben Verpflichtungsjahr mehrfach für dein Unternehmen, gilt eine Einschränkung: Nach § 8 Absatz 1 Satz 5 der 38. BImSchV darf er nur dann erneut mitteilen, wenn die vorhergehende Mitteilung mindestens 500 Megawattstunden umfasste. Für kleinere Fuhrparks mit wenigen Fahrzeugen bleibt das in der Praxis ohne Bedeutung, relevant wird es erst bei größeren Flotten mit entsprechend hohem Strommengenaufkommen.

Für jedes einzelne Fahrzeug gilt weiterhin die einmalige Anrechnung je Verpflichtungsjahr, egal wie viele Fahrzeuge insgesamt im Fuhrpark stehen. Mehr zu größeren Flotten und wie Sammelmeldungen organisiert werden, steht in Sammelantrag für Flotten.

Wie der Antrag läuft und wann der Betrag feststeht

Egal ob Unternehmen oder Mitarbeiterin oder Mitarbeiter antragsberechtigt sind, der Ablauf bleibt derselbe: Ein von der berechtigten Person oder dem Unternehmen bestimmter Dritter meldet die Strommenge beim Umweltbundesamt an. Das Amt bescheinigt Strommenge und Treibhausgasminderung, erst diese Bescheinigung geht anschließend an ein quotenverpflichtetes Unternehmen.

Einen Betrag nennen wir deshalb vorab nicht: Der genaue Betrag steht fest, sobald der Quotenhändler den Vorgang bestätigt hat. Seit dem 17. April 2026 erhebt das Umweltbundesamt zusätzlich eine Gebühr für die Entscheidung über mitgeteilte Strommengen, je nach Verwaltungsaufwand zwischen 94,60 Euro und 6 500,00 Euro je Antrag.

Für reine Batterieelektrofahrzeuge muss die Mitteilung bis zum 15. November des Verpflichtungsjahres beim Umweltbundesamt eingegangen sein, unabhängig davon, ob Unternehmen oder Mitarbeiter anmelden. Diese Frist gilt für jedes einzelne Fahrzeug im Fuhrpark gesondert. Den kompletten Ablauf erklärt So läuft es Schritt für Schritt.

Vom Antrag bis zur Bestätigung

  1. Im laufenden Verpflichtungsjahr

    Die berechtigte Person oder das Unternehmen reicht Fahrzeugdaten und Zulassungsbescheinigung Teil I ein.

    Quelle [1]

  2. Bis zum 15. November

    Letzter Tag, an dem die Mitteilung für reine Batterieelektrofahrzeuge beim Umweltbundesamt eingehen kann.

    Quelle [2]

  3. Nach der Bestätigung

    Beim Unternehmen als Halter ist die Prämie Betriebseinnahme, bei einer Privatperson als Halter eine nicht steuerbare Leistung.

    Quelle [5]

Häufige Streitpunkte zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter

In der Praxis entstehen die meisten Unklarheiten nicht am Gesetz, sondern an der Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter.

  • Falsche Annahme. Mitarbeitende gehen manchmal davon aus, ihnen stehe die Prämie automatisch zu, weil sie das Fahrzeug fahren. Entscheidend ist aber allein der Halter im Fahrzeugschein.
  • Fehlende interne Regelung. Viele Unternehmen klären die Zuordnung erst, wenn die Frage konkret auftaucht, statt sie vorab im Arbeitsvertrag oder in der Car Policy festzuhalten.
  • Doppelanmeldung. Meldet sowohl das Unternehmen als auch versehentlich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter dasselbe Fahrzeug an, bleibt es trotzdem bei einer Anrechnung: Nach § 7 Absatz 4 Satz 2 der 38. BImSchV kann die Anrechnung je reinem Batterieelektrofahrzeug und Verpflichtungsjahr nur einmal erfolgen.
  • Unklare Leasingverträge. Ohne ausdrückliche Regelung im Leasingvertrag bleibt offen, ob die Quote beim Leasingnehmer oder der Leasinggesellschaft landet.

Am einfachsten lässt sich das vermeiden, indem Unternehmen die Zuständigkeit für die THG-Quote einmal schriftlich festlegen. Weitere Antworten findest du unter Häufige Fragen.

Häufige Fragen

Wer bekommt die THG-Quote beim Firmenwagen, der Arbeitgeber oder der Mitarbeiter?

Es zählt allein, wer im Feld C.1.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter eingetragen ist. Steht dort das Unternehmen, ist das Unternehmen berechtigt. Steht dort die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter persönlich, liegt die Berechtigung bei ihr oder ihm, unabhängig davon, wer den Wagen tatsächlich fährt.

Muss ich als Mitarbeiter die Prämie versteuern, wenn mein Arbeitgeber Halter ist?

Nein. Ist dein Arbeitgeber als Halter eingetragen, fließt die Auszahlung direkt an das Unternehmen und wird dort als Betriebseinnahme erfasst. Für dich als fahrende Person entsteht daraus kein zusätzlicher Arbeitslohn, weil das Geld nie an dich persönlich ausgezahlt wird, unabhängig davon, wie oft du das Fahrzeug privat nutzt.

Ich bin selbst Halter meines Firmenwagens. Darf ich die THG-Quote privat beantragen?

Ja. Steht dein Name im Fahrzeugschein als Halter, bist du für die THG-Quote antragsberechtigt, auch wenn du das Fahrzeug dienstlich nutzt. Steuerlich gilt dann die Regel für Privatpersonen, die Prämie ist als nicht steuerbare Leistung weder einkommensteuer- noch umsatzsteuerpflichtig, solange das Fahrzeug privat gehalten wird.

Unser Firmenwagen ist geleast. Wer ist berechtigt, wir oder die Leasinggesellschaft?

Maßgeblich ist auch hier der Fahrzeugschein. Meist steht der Leasingnehmer, also das Unternehmen, als Halter und ist berechtigt. In einzelnen Fällen bleibt die Leasinggesellschaft eingetragen. Zusätzlich kann der Leasingvertrag die THG-Quote gesondert regeln, das solltest du vor der Anmeldung prüfen.

Wir haben mehrere Elektro-Firmenwagen. Gibt es eine Mindestanzahl für die Anmeldung?

Nein, eine Mindestanzahl gibt es nicht. Ihr könnt jedes Fahrzeug einzeln oder über einen Pooling-Dienstleister gebündelt anmelden. Erst wenn ein Dritter im selben Jahr mehrfach für euch meldet, muss die jeweils vorherige Mitteilung mindestens 500 Megawattstunden umfasst haben, bevor eine weitere möglich ist.

Wie hoch ist die Auszahlung für einen Firmenwagen?

Einen Betrag nennen wir vorab nicht, unabhängig davon, ob Unternehmen oder Mitarbeiter anmelden. Was Quoten wert sind, wird zwischen Unternehmen gehandelt und hängt vom Quotenjahr und der Marktlage ab. Der genaue Betrag steht fest, sobald der Quotenhändler den Vorgang bestätigt hat.

Quellen

  1. gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__7.html
  2. gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__8.html
  3. umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/banz_at_28.08.2023…
  4. umweltbundesamt.de/themen/verkehr/kraftstoffe-antriebe/vollzug-38-bimsc…
  5. lfst.bayern.de/steuerinfos/weitere-themen/elektromobilitaet
  6. gesetze-im-internet.de/fzv_2023/anlage_6.html

Weiterführend

Redaktion thgverkauf.de. Zuletzt geprüft am . Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Der Auszahlungsbetrag steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat.

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