Die Bescheinigung vom Umweltbundesamt: was drinsteht und wie es weitergeht
Die Bescheinigung des Umweltbundesamts ist das Dokument, das am Ende der Mitteilung nach der 38. BImSchV steht. Sie weist eine Strommenge und die daraus errechneten Treibhausgasemissionen aus, mehr nicht: kein Zahlungsbeleg, keine Prämie, keine Zusage zur Bearbeitungsdauer. Dieser Artikel erklärt, wer den Antrag stellt, woran er scheitern kann, seit wann eine Gebühr anfällt und wer sie schuldet, und was nach der Bescheinigung noch möglich ist, ohne einen Betrag zu nennen, den ohnehin niemand vorab kennt.
Redaktion thgverkauf.deZuletzt geprüft am 10 Min. Lesezeit
Was das Umweltbundesamt überhaupt bescheinigt
Wenn im Zusammenhang mit der THG-Quote von der Bescheinigung die Rede ist, ist ein behördliches Dokument des Umweltbundesamts gemeint, kein Zahlungsbeleg. Nach § 8 der 38. BImSchV stellt die zuständige Stelle eine Bescheinigung aus, die zwei Angaben enthält: die energetische Menge des elektrischen Stroms in Megawattstunden und die daraus errechneten Treibhausgasemissionen in Kilogramm CO2-Äquivalent.
Beide Werte sind rechnerische Größen. Sie legen fest, wie viel Strom laut Schätzwert oder gemeldeter Menge auf ein Fahrzeug oder einen Ladepunkt entfällt und welche Treibhausgasemissionen das Umweltbundesamt daraus errechnet. Eine Minderung bescheinigt das Amt ausdrücklich nicht: Sie entsteht erst, wenn ein quotenverpflichtetes Unternehmen die Menge auf seine Minderungspflicht anrechnet. Über Geld sagt die Bescheinigung ohnehin nichts, und das Umweltbundesamt zahlt auch keine Prämie aus: Es stellt ausschließlich fest, welche Menge und welche Emissionen anerkannt werden.
Was mit der bescheinigten Menge geschieht, ob und zu welchem Preis sie an ein quotenverpflichtetes Unternehmen geht, ist eine zweite, davon getrennte Angelegenheit zwischen dir, deinem Dienstleister und dem Markt. Grundlagen dazu stehen im Artikel Was ist die THG-Quote?, der Ablauf insgesamt unter So funktioniert's. Hier geht es allein um das behördliche Dokument: was es enthält, wer es beantragt, was geprüft wird und was danach passiert.
Die Bescheinigung in Zahlen
- Mehr als die Strommenge in Megawattstunden und die Treibhausgasemissionen in Kilogramm CO2-Äquivalent enthält die Bescheinigung nicht
- 2 Angaben
- Quelle [1]
- Letzter Tag, an dem die Mitteilung für Fahrzeuge beim Umweltbundesamt eingehen muss
- 15. November
- Quelle [1]
- Gebühr je Antrag seit dem 17. April 2026, gestaffelt nach Verwaltungsaufwand
- 94,60 bis 6.500,00 Euro
- Quelle [3]
Wer den Antrag stellt und wer den Bescheid bekommt
Adressat der Bescheinigung ist nicht automatisch der Halter des Fahrzeugs, sondern der sogenannte Dritte im Sinne von § 5 der 38. BImSchV: die Person oder das Unternehmen, das die Mitteilung beim Umweltbundesamt tatsächlich einreicht. In der Praxis übernimmt diese Rolle meist ein Dienstleister wie ein Vermittler der THG-Quote, der die Angaben vieler Halter bündelt und gemeinsam meldet.
In jedem Verpflichtungsjahr kann von jedem Betreiber, bei Fahrzeugen also von jedem Halter, nur ein einziger Dritter bestimmt werden. Und je Fahrzeug wird der Schätzwert nur einmal im Jahr bescheinigt: Melden mehrere Stellen dasselbe Fahrzeug für dasselbe Jahr, kommt es darauf an, wer den Antrag zuerst stellt; ist die Menge einmal beschieden, werden weitere Anträge für dieses Fahrzeug abgelehnt. Welche Pauschale im jeweils laufenden Verpflichtungsjahr gilt, steht gebündelt auf thg2026.de beziehungsweise thg2027.de; hier geht es allein um das Verfahren dahinter.
Ein Punkt lässt sich im Nachhinein nicht mehr ändern: der sogenannte Inhaltsadressat, also die Person oder das Unternehmen, auf das der Bescheid ausgestellt wird. Sobald der Antrag beim Umweltbundesamt eingegangen ist, steht fest, wer den Bescheid erhält. Eine spätere Umschreibung auf den Halter oder eine andere Stelle ist nicht vorgesehen; wer einen anderen Adressaten braucht, muss den Antrag zurücknehmen und neu einreichen. Welche Fahrzeuge und Halter dafür überhaupt infrage kommen, steht im Artikel Förderung und THG-Prämie.
Was geprüft wird und woran Anträge scheitern
Das Umweltbundesamt prüft jede Mitteilung entlang weniger klarer Kriterien: Ist das Fahrzeug zulassungspflichtig und rein batteriebetrieben, ist die Mitteilung vollständig, ist die eingereichte Zulassung die aktuellste, die dem Amt für diese Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) bekannt ist, und wurde die Strommenge für dieses Fahrzeug in diesem Jahr noch nicht bescheinigt.
Vier Gründe nennt das Umweltbundesamt selbst als die häufigsten, ohne sie in eine Rangfolge zu bringen. Einer davon: Für dieses Fahrzeug wurde die Strommenge im Verpflichtungsjahr bereits bescheinigt, etwa nach einem Halterwechsel oder weil der Dienstleister des Vorjahres erneut gemeldet hat. Ein weiterer betrifft die Nachweise: Fehlt die Zulassungsbescheinigung Teil I, ist sie unleserlich oder ungültig, und wird das auf Nachforderung nicht behoben, lehnt die zuständige Stelle die Mitteilung ab. Welche Felder in der Zulassungsbescheinigung dafür überhaupt zählen, erklärt der Artikel Fahrzeugschein: die Felder für die THG-Quote.
Auch das Fahrzeug selbst kann der Grund sein: Ist es zulassungsfrei oder nicht rein batteriebetrieben, etwa ein Plug-in-Hybrid, ist dafür keine Bescheinigung vorgesehen. Bei zulassungsfreien Fahrzeugen liegt das nicht daran, dass die Verordnung sie ausschlösse: Sie lässt die Anrechnung zu, sobald für die betreffende Fahrzeugklasse ein eigener Schätzwert im Bundesanzeiger bekannt gegeben ist, und akzeptiert als Nachweis dann die Übereinstimmungsbescheinigung. Solange eine Klasse dort fehlt, gibt es für sie keine Bescheinigung. Bleibt ein vierter Grund, ein Nachweisproblem: Ist dem Umweltbundesamt für dieselbe FIN bereits eine aktuellere Zulassung bekannt, bescheinigt es nur, wenn ein Nachweis für genau diese neueste Zulassung vorliegt. Wurde ein Fahrzeug also zwischenzeitlich umgemeldet oder verkauft, zählt die neueste Zulassungsbescheinigung, nicht die vom Jahresanfang. Welche Modelle infrage kommen, siehst du in der Fahrzeug-Übersicht. Eine Ablehnungsquote nennt das Amt nicht, nur die häufigsten Gründe; was nach einer Ablehnung möglich ist, steht im Artikel THG-Antrag abgelehnt: die häufigsten Gründe.
Vom Eingang bis zum Bescheid
Bis zum Ablauf des 15. November
Die Mitteilung über den Schätzwert für dein Fahrzeug muss beim Umweltbundesamt eingegangen sein.
Nach Eingang
Prüfung in Eingangsreihenfolge, ohne Zusage zur Dauer; eine Rücknahme ist nur bis zu diesem Zeitpunkt möglich.
Bescheid
Das Amt entscheidet über die mitgeteilte Menge und bescheinigt die energetische Menge sowie die Treibhausgasemissionen; unvollständige Mitteilungen werden abgelehnt.
Seit dem 17. April 2026
Für die Entscheidung fällt eine Gebühr von 94,60 bis 6.500,00 Euro an, zahlbar innerhalb von zehn Tagen nach der Bekanntgabe.
Danach
Übertragung nur direkt an ein quotenverpflichtetes Unternehmen; die Abrechnung läuft über das Hauptzollamt Frankfurt (Oder).
Damit der Antrag nicht abgelehnt wird
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Wie lange es dauert und was das UBA dazu sagt
Eine feste Bearbeitungsdauer nennt das Umweltbundesamt nicht, und das ist keine Ausflucht, sondern die offizielle Auskunft: Wie lange es vom Eingang deiner Mitteilung bis zur Bescheinigung dauert, hängt maßgeblich vom aktuellen Antragsaufkommen ab. Zugesichert wird lediglich, dass die Bearbeitung in der Reihenfolge des Eingangs erfolgt, ohne Vorrang für einzelne Anträge oder Dienstleister.
Der einzige belastbare Anhaltspunkt, den das Amt veröffentlicht, ist der laufend aktualisierte Bearbeitungsstand auf seiner Vollzugsseite. Dort steht mit Datum, bis zu welchem Einreichungsdatum das Amt die Anträge des laufenden Verpflichtungsjahres abgearbeitet hat. Dieser Stand verschiebt sich mit jeder Aktualisierung der Seite, deshalb nennen wir hier bewusst kein Datum: Maßgeblich ist immer der Wert, der beim Aufruf der Vollzugsseite dort steht. Was der Stand zeigt, bleibt dagegen gleich: Es zählt die Reihenfolge des Eingangs, nicht ein festes Datum oder eine feste Anzahl an Wochen.
Wer selbst abschätzen will, wie weit die eigene Mitteilung vom aktuellen Bearbeitungsstand entfernt liegt, kann Einreichungsdatum und veröffentlichten Stand vergleichen. Eine Garantie ergibt sich daraus nicht, denn Antragsaufkommen und Personalkapazität schwanken über das Jahr. Belastbarer als jede Schätzung in Tagen oder Wochen ist dieser Vergleich der Reihenfolge; weitere Antworten rund um den Ablauf sammelt die FAQ-Seite.
Seit wann Gebühren anfallen und wer sie schuldet
Lange war die Entscheidung über eine Mitteilung für den Antragsteller gebührenfrei. Seit dem 17. April 2026 erhebt das Umweltbundesamt für die Entscheidung über mitgeteilte energetische Mengen elektrischen Stroms eine Gebühr je Antrag, gestaffelt nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand: Der Rahmen reicht von 94,60 Euro bis 6.500,00 Euro. Anträge, die vor diesem Stichtag eingegangen sind, sind von der neuen Regelung nicht betroffen.
Die Gebühr ist innerhalb von zehn Tagen nach der Bekanntgabe des Bescheids fällig und per Überweisung zu leisten; die zehn Tage sind also eine Zahlungsfrist, kein Zeitpunkt, ab dem gezahlt wird. Schuldner der Gebühr ist der Antragsteller, also der Dritte nach § 5, der die Mitteilung beim Umweltbundesamt eingereicht hat, in der Regel also der Dienstleister und nicht direkt der Fahrzeughalter.
Wer die Gebühr am Ende wirtschaftlich trägt, ob sie im Preis eines Vermittlungsdienstes enthalten ist oder gesondert ausgewiesen wird, regelt der jeweilige Vertrag zwischen dir und deinem Dienstleister; dazu lohnt ein Blick auf die Preisübersicht und die Vertragsbedingungen, bevor du eine Mitteilung beauftragst. Eine allgemeine Aussage dazu lässt sich aus der Verordnung nicht ableiten.
Was nach der Bescheinigung passiert
Mit der Bescheinigung ist das Verfahren beim Umweltbundesamt abgeschlossen, aber die THG-Quote ist damit noch nicht zu Geld gemacht. Die bescheinigte Menge kann nur auf einem einzigen Weg verwertet werden: durch Übertragung direkt an ein quotenverpflichtetes Unternehmen, meist einen Mineralölkonzern. Ein Zwischenhandel ist ausgeschlossen; eine Weitergabe an einen anderen Dritten, der die Menge seinerseits weiterverkaufen will, sieht die Verordnung nicht vor.
Die eigentliche Abrechnung der THG-Quote erfolgt nicht beim Umweltbundesamt, sondern beim Hauptzollamt Frankfurt (Oder), das die Einhaltung der Minderungspflicht der Quotenverpflichteten überwacht. Für dich als Halter oder Kunde eines Dienstleisters bedeutet das: Die Bescheinigung ist die Voraussetzung, aber erst mit der Bestätigung durch einen Quotenhändler steht fest, ob und zu welchen Konditionen sie tatsächlich verwertet wurde.
Wie genau sich daraus ein Betrag ergibt, ob fest oder markttäglich, hängt vom Modell deines Dienstleisters ab und ist Gegenstand des Artikels Festpreis oder Marktpreis?. Einen Termin oder eine Höhe nennt dir an dieser Stelle niemand seriös vorab.
Rücknahme, Nachmeldung und was nicht mehr geht
Eine Mitteilung lässt sich zurücknehmen, und zwar formlos: Eine Mitteilung an das Umweltbundesamt genügt, solange der Antrag dabei eindeutig identifizierbar ist. Die Rücknahme ist ausschließlich bis zu dem Zeitpunkt möglich, an dem das Amt über die Mitteilung entschieden hat; danach ist sie ausgeschlossen.
Nur der Antragsteller selbst kann die Rücknahme erklären: Hat ein Dienstleister die Meldung für dich vorgenommen, kannst du als Halter die Rücknahme nicht direkt beim Amt veranlassen, sondern musst dich an den Dienstleister wenden.
Für Nachmeldungen gilt eine klare Grenze: Eine Mitteilung für ein zurückliegendes Verpflichtungsjahr, etwa das vorletzte, ist nicht möglich. Für Fahrzeuge ist die Frist bis zum Ablauf des 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres eine gesetzliche Frist und steht nicht zur Disposition der Behörde; für Strom an Ladepunkten nach § 6 der 38. BImSchV läuft sie bis zum Ablauf des 28. Februar des Folgejahres. Eine Kulanzfrist oder Nachfrist sieht die Verordnung in beiden Fällen nicht vor. Welche Stichtage im jeweils laufenden Jahr konkret gelten, steht gebündelt auf thg2026.de und thg2027.de. Wer ein berechtigtes Fahrzeug erst nach Ablauf der Frist entdeckt oder erst dann einen Dienstleister beauftragt, kann für dieses Jahr nichts mehr nachholen und muss auf das nächste Verpflichtungsjahr warten.
Quellen
- gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__8.html
- umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/2025-07-18_uba_faq…
- umweltbundesamt.de/themen/verkehr/kraftstoffe-antriebe/vollzug-38-bimsc…
- umweltbundesamt.de/system/files/document/260702_Anlage1_Veröffentlichun…
- umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/banz_at_28.08.2023…
- gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__7.html
- zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Treibhausgasquote-THG-Qu…
- gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__5.html
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Bescheinigung durch das Umweltbundesamt?
Eine feste Dauer nennt das Amt nicht: Die Bearbeitung hängt vom aktuellen Antragsaufkommen ab und erfolgt streng in der Reihenfolge des Eingangs. Als einziger belegter Anhaltspunkt gilt der Bearbeitungsstand, den das Umweltbundesamt auf seiner Vollzugsseite veröffentlicht: Er nennt das Einreichungsdatum, bis zu dem die Anträge des laufenden Verpflichtungsjahres abgearbeitet sind. Eine Schätzung in Tagen oder Wochen gibt es dafür nicht.
Wie finde ich den Bearbeitungsstand meines THG-Quote-Antrags beim Umweltbundesamt?
Das Umweltbundesamt veröffentlicht auf seiner Vollzugsseite laufend, bis zu welchem Einreichungsdatum es Anträge für das jeweilige Verpflichtungsjahr aktuell bearbeitet. Vergleichst du dein eigenes Einreichungsdatum mit diesem Stand, siehst du, ob deine Mitteilung der Reihenfolge nach schon an der Reihe war oder noch aussteht. Wie viele Mitteilungen noch offen sind, veröffentlicht das Amt nicht. Eine Garantie für einen bestimmten Termin ergibt sich daraus nicht.
Warum lehnt das Umweltbundesamt einen THG-Quote-Antrag ab?
Vier Gründe nennt das Amt als die häufigsten: Die Strommenge wurde für dieses Fahrzeug im Verpflichtungsjahr schon bescheinigt, etwa nach einem Halterwechsel. Die Zulassungsbescheinigung Teil I fehlt, ist unleserlich oder ungültig und wurde auf Nachforderung nicht nachgereicht. Das Fahrzeug ist zulassungsfrei oder nicht rein batteriebetrieben. Oder dem Amt ist für dieselbe Fahrzeug-Identifizierungsnummer bereits eine aktuellere Zulassung bekannt. Eine Ablehnungsquote veröffentlicht das Amt nicht.
Ist die Bescheinigung beim Umweltbundesamt kostenlos?
Nur für Anträge, die vor dem 17. April 2026 eingegangen sind. Seit dem 17. April 2026 erhebt das Umweltbundesamt für die Entscheidung eine Gebühr zwischen 94,60 und 6.500,00 Euro je Antrag, zahlbar innerhalb von zehn Tagen nach der Bekanntgabe des Bescheids. Wer sie schuldet, ist der Antragsteller, meist also der Dienstleister; wer sie am Ende wirtschaftlich trägt, regelt der jeweilige Vertrag.
Kann ich meinen Antrag beim Umweltbundesamt zurücknehmen?
Ja, formlos und jederzeit, aber nur solange das Amt noch nicht über den Antrag entschieden hat. Zurücknehmen kann nur der Antragsteller selbst: Hat ein Dienstleister für dich gemeldet, musst du dich an ihn wenden, nicht direkt an das Umweltbundesamt.
Kann ich die THG-Quote für ein vergangenes Jahr nachträglich beantragen?
Nein. Für Fahrzeuge ist die Mitteilungsfrist bis zum Ablauf des 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres gesetzlich festgelegt und lässt sich nicht nachholen; für Strom an Ladepunkten nach § 6 der 38. BImSchV endet sie mit Ablauf des 28. Februar des Folgejahres. Für ein bereits abgelaufenes Verpflichtungsjahr ist keine Bescheinigung mehr möglich, unabhängig vom Grund der verspäteten Meldung.
Weiterführend
- So läuft es
- Häufige Fragen
- Preise und Auszahlung
- /thg-quote
- Was ist die THG-Quote? Grundlagen für E-Auto-Halter
- THG-Prämie nach der 38. BImSchV: wer sie bekommt und wie der Antrag läuft
- Fahrzeugschein für die THG-Quote: welche Felder zählen
- THG-Quote: Festpreis oder Marktpreis?
- THG-Antrag abgelehnt: die häufigsten Gründe und was du tun kannst
Redaktion thgverkauf.de. Zuletzt geprüft am . Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Der Auszahlungsbetrag steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat.