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Volkswagen Nutzfahrzeuge

THG-Quote für Volkswagen Nutzfahrzeuge e-Crafter beantragenKastenwagen (35,8 kWh brutto)

Reines Batteriefahrzeug, Fahrzeugklasse N1 (Nutzfahrzeug bis 3,5 t). Du trägst das Fahrzeug ein, lädst den Fahrzeugschein hoch, den Rest übernehmen wir.

Foto: Volkswagen Nutzfahrzeuge e-Crafter, Kastenwagen (35,8 kWh brutto)
Foto: Alexander Migl, Lizenz CC BY-SA 4.0, Quelle Wikimedia Commons

Das Modell im Datenblatt

Alle Angaben stammen aus unserer Fahrzeugliste und den unten verlinkten Quellen. Sie beschreiben das Modell, nicht dein einzelnes Fahrzeug.

Marke
Volkswagen Nutzfahrzeuge
Modell
e-Crafter
Variante
Kastenwagen (35,8 kWh brutto)
Segment
Transporter
Fahrzeugklasse
N1 (Nutzfahrzeug bis 3,5 t)
Karosserie
Kastenwagen
Antrieb
rein elektrisch (BEV)
Akku netto
keine belegte Angabe
Reichweite WLTP
keine belegte Angabe
Angeboten
2021 bis 2022

Was sonst noch zu diesem Modell bekannt ist

Laut Wikipedia im August 2018 vorgestellt, Akku 35,8 kWh brutto, Höchstgeschwindigkeit 90 km/h; ein belegter Nettowert und ein WLTP-Wert für Deutschland fehlen, deshalb null.

Quellen zu diesem Modell

Stand der Fahrzeugliste: 08.09.2026.

Transporter

Transporter der Klasse N1: was beim e-Crafter zählt

Leichte Nutzfahrzeuge laufen meist auf eine Firma. Dann stellt die Firma den Antrag, je Fahrzeug einzeln.

Feld J: N1

Klasse N1 steht für Nutzfahrzeug bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse. Der Volkswagen Nutzfahrzeuge e-Crafter ist in unserer Liste so geführt.

P.3: Elektro

Unter P.3 muss Elektro stehen. In unserer Liste ist der Volkswagen Nutzfahrzeuge e-Crafter als reines Batteriefahrzeug geführt. Hybride und Plug-in-Hybride tragen dort eine andere Kraftstoffart und sind ausgeschlossen.

Berechtigung dieser Klasse

berechtigt

Klasse N1 (Nutzfahrzeug bis 3,5 t) ist quotenberechtigt, belegt durch die verlinkte Quelle. Voraussetzung bleibt eine Zulassungsbescheinigung Teil I mit Elektro unter P.3. Bedingung laut Quelle: Reines Batterieelektrofahrzeug, zugelassen; eigener Schätzwert 3 000 kWh. Plug-in-Hybride der Klasse N1 sind für den Schätzwert ausgeschlossen (§ 7 Abs. 1 Satz 1: nur reine Batterieelektrofahrzeuge).

Quelle: umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/doku…

Halter ist oft die Firma

Steht in Feld C der Zulassungsbescheinigung Teil I ein Unternehmen, stellt das Unternehmen den Antrag. Bei einer Flotte gilt das je Fahrzeug: ein Antrag pro Fahrzeugschein, jedes Jahr neu. Bei Leasing regelt der Vertrag, wem die Quote zusteht.

Pkw-Zulassung oder N1?

Manche Kastenwagen sind als Pkw (M1) zugelassen, etwa mit Fenstern und Rücksitzen. Entscheidend ist der Buchstabe in Feld J, nicht die Karosserie. Beide Klassen gehen, der Schätzwert richtet sich nach der eingetragenen Klasse.

Schätzwert je Fahrzeugklasse

Klasse N1 (dieses Modell): 3.000 kWh für das Quotenjahr 2026. Der Schätzwert ist die Strommenge, die je Fahrzeugklasse pauschal angerechnet wird. Er sagt nichts über deinen Verbrauch und nichts über den Auszahlungsbetrag aus.

Quelle: umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/doku…

Hinweis zur Berechtigung aus der Fahrzeugliste

Fahrzeugklasse N1 (Nutzfahrzeug bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse). Maßgeblich ist Feld J im Fahrzeugschein; bei Auflastung über 3,5 t steht dort N2.

Alle Transporter in unserer Liste: THG-Quote für Transporter nach Modell.

Wer die Quote für dieses Fahrzeug anmelden kann

Vier Punkte entscheiden. Drei davon stehen im Fahrzeugschein, einen kennst nur du.

  • Rein elektrisch

    In unserer Fahrzeugliste ist der Volkswagen Nutzfahrzeuge e-Crafter als reines Batteriefahrzeug geführt. Im Fahrzeugschein muss unter P.3 Elektro stehen. Hybride und Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen.

  • Fahrzeugklasse N1

    Nutzfahrzeug bis 3,5 t. Diese Klasse steht in Feld J der Zulassungsbescheinigung Teil I und ist quotenberechtigt, Quelle im Abschnitt zum Segment.

  • Zulassung in Deutschland

    Das Fahrzeug muss hier zugelassen sein. Ohne Zulassungsbescheinigung Teil I geht kein Antrag, etwa bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen.

  • Du bist der eingetragene Halter

    In Feld C der Zulassungsbescheinigung Teil I steht der Halter. Nur wer dort steht, kann die Quote für dieses Fahrzeug anmelden.

Diese Übersicht ersetzt keine Prüfung. Verbindlich wird es, wenn wir deinen Fahrzeugschein gesehen haben. Kosten entstehen dir dabei keine.

Volkswagen Nutzfahrzeuge e-Crafter im Vergleich

Transporter aus unserer Liste mit ähnlicher Akkugröße. Für die Quote zählt keiner dieser Werte, für die Wahl des Fahrzeugs schon.

Werte aus der Fahrzeugliste, Quellen auf der jeweiligen Modellseite
ModellKlasseAkku nettoWLTPAngeboten
Volkswagen Nutzfahrzeuge e-Crafter dieses ModellKastenwagen (35,8 kWh brutto)N1keine Angabekeine Angabe2021 bis 2022
Volkswagen Nutzfahrzeuge e-TransporterKastenwagen (64 kWh, ab 2025)N163,8 kWhkeine Angabe2025 bis 2026
Volkswagen Nutzfahrzeuge ID. Buzz CargoPro (79 kWh, ab Modelljahr 2025)N179 kWh455 km2022 bis 2026
Citroën ë-BerlingoKastenwagen (50 kWh, ab 2024)N150 kWhkeine Angabe2024 bis 2026

Die Werte beschreiben das Modell, nicht dein Fahrzeug. Was für den Antrag zählt, steht in deiner Zulassungsbescheinigung Teil I.

In drei Schritten zum Antrag

Was du tust und was danach bei uns passiert. Zwischen den Schritten wartest du auf uns, nicht auf ein Formular.

  1. Schritt 1: Fahrzeug eintragen

    Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Kennzeichen, Erstzulassung, Fahrzeugklasse und Halter aus der Zulassungsbescheinigung Teil I abtippen. Format und Plausibilität prüfen wir sofort.

  2. Schritt 2: Fahrzeugschein hochladen

    Ein Foto oder ein Scan der Zulassungsbescheinigung Teil I, alle vier Ecken sichtbar. Wir gleichen deine Eingabe Feld für Feld mit dem Nachweis ab.

  3. Schritt 3: Einreichen und Auszahlung anfordern

    Wir reichen bei einem beim Umweltbundesamt registrierten Quotenhändler ein. Nach der Bestätigung steht der Betrag fest, du forderst die Auszahlung an, und ein Mensch bei uns gibt sie frei.

Fragen zum Volkswagen Nutzfahrzeuge e-Crafter

Die Antworten sind aus unseren Daten zu diesem Modell gebaut: Baujahre, Akku, Klasse, Frist, Halter. Was fehlt, steht als fehlend da.

Bekomme ich die THG-Quote für einen Volkswagen Nutzfahrzeuge e-Crafter?

In unserer Fahrzeugliste steht der Volkswagen Nutzfahrzeuge e-Crafter als reines Batteriefahrzeug der Klasse N1 (Nutzfahrzeug bis 3,5 t). Damit passt das Modell, die Klasse ist laut der verlinkten Quelle quotenberechtigt. Entscheidend ist am Ende dein Fahrzeug: In der Zulassungsbescheinigung Teil I muss unter P.3 Elektro stehen, und in Feld C musst du als Halter eingetragen sein.

Quelle: umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/doku…

Für welche Baujahre des e-Crafter gibt es die Quote?

Laut unserer Fahrzeugliste wurde der Volkswagen Nutzfahrzeuge e-Crafter 2021 bis 2022 angeboten. Für den Antrag zählt nicht das Baujahr, sondern dass das Fahrzeug im Quotenjahr auf dich zugelassen ist. Liegt die Erstzulassung erst nach dem Quotenjahr, geht für dieses Jahr kein Antrag. Bei einem Gebrauchten lohnt die Frage an den Vorhalter, ob die Quote für das laufende Jahr schon vergeben ist.

Spielen die technischen Daten des e-Crafter für den Antrag eine Rolle?

Zu Akku und Reichweite haben wir für dieses Modell keine belegte Angabe. Für den Antrag spielt das keine Rolle. Es zählt, was in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht: Kraftstoffart, Fahrzeugklasse, Erstzulassung und Halter. Wie viel am Ende ausgezahlt wird, steht fest, sobald der Quotenhändler den Vorgang bestätigt hat.

Welche Fahrzeugklasse hat der e-Crafter, und was bedeutet sie für die Quote?

In unserer Liste ist der Volkswagen Nutzfahrzeuge e-Crafter als Klasse N1 (Nutzfahrzeug bis 3,5 t) geführt. Die Klasse steht in Feld J deiner Zulassungsbescheinigung Teil I. Für Klasse N1 wird laut Quelle pauschal 3.000 kWh für das Quotenjahr 2026 als Strommenge angerechnet. Das ist der Schätzwert, kein Auszahlungsbetrag.

Quelle: umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/doku…

Bis wann muss die Quote für den e-Crafter gemeldet sein?

Für das Quotenjahr 2026 muss die Mitteilung bis zum 15.11.2026 beim Umweltbundesamt eingegangen sein. Das ist die gesetzliche Frist für Fahrzeuge, sie gilt für jedes Modell gleich. Lade den Fahrzeugschein rechtzeitig vorher hoch, damit die Einreichung nicht an der Frist scheitert. Eine Meldung für zurückliegende Jahre ist nicht möglich.

Quelle: gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__8.html

Der e-Crafter gehört der Firma oder ist geleast. Wer stellt den Antrag?

Der eingetragene Halter, nicht der Fahrer und nicht automatisch der Eigentümer. Bei Leasing steht in Feld C mal der Leasingnehmer, mal die Leasinggesellschaft. Zusätzlich kann der Vertrag regeln, wem die Quote zusteht. Schau in Feld C deiner Zulassungsbescheinigung Teil I und in den Vertrag, bevor du den Antrag stellst. Bei einer Flotte gilt das je Fahrzeug: ein Antrag pro Fahrzeugschein, jedes Jahr neu.

Kann ich die Quote für den e-Crafter jedes Jahr wieder verkaufen?

Ja, einmal je Fahrzeug und Kalenderjahr, solange die Voraussetzungen weiter erfüllt sind. Zwei Anträge für dasselbe Fahrzeug im selben Jahr gehen nicht, auch nicht über zwei Anbieter. Bei einem gebrauchten e-Crafter lohnt die Frage an den Vorhalter, ob die Quote für das laufende Jahr schon vergeben ist.

Mehr Antworten stehen in der FAQ und auf der Seite So läuft es.

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