Dienstwagenbesteuerung 0,25 Prozent: was gilt und wer profitiert
Fährst du einen rein elektrischen Dienstwagen privat, wird der geldwerte Vorteil nur mit einem Viertel des Listenpreises versteuert statt mit dem vollen Betrag wie bei einem Verbrenner. Diese 0,25-Prozent-Regelung ist aktiv und gilt für Anschaffungen bis 2030. Dieser Artikel zeigt, wer profitiert, wo die Preisgrenze liegt und wie das mit der THG-Quote für dasselbe Fahrzeug zusammenspielt.
Redaktion thgverkauf.deZuletzt geprüft am 8 Min. Lesezeit
Was bedeutet die 0,25-Prozent-Regelung für Elektro-Dienstwagen?
Wer einen Dienstwagen auch privat nutzen darf, muss diesen geldwerten Vorteil versteuern. Die Grundregel in § 6 Absatz 1 Nummer 4 des Einkommensteuergesetzes setzt dafür monatlich 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung an, zuzüglich Sonderausstattung und Umsatzsteuer.
Für reine Elektrofahrzeuge mit null Gramm CO2-Emission je Kilometer gilt eine Ausnahme: Der Listenpreis wird bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031, also bis einschließlich 2030, nach demselben Paragrafen nur zu einem Viertel angesetzt, also mit 0,25 Prozent statt 1 Prozent im Monat. Das gilt sowohl für die pauschale Ein-Prozent-Methode als auch, entsprechend geviertelt, für die Fahrtenbuchmethode.
Wichtig: Die Regelung betrifft ausschließlich die Besteuerung der privaten Nutzung, nicht die Anschaffung selbst. Es gibt keinen direkten Zuschuss oder Kaufpreisnachlass, sondern eine dauerhaft geringere monatliche Steuerlast über die gesamte Nutzungsdauer des Dienstwagens hinweg, solange die Voraussetzungen erfüllt bleiben.
Der Effekt wirkt jeden Monat neu in der Gehaltsabrechnung, nicht nur einmalig beim Kauf. Je höher der Bruttolistenpreis deines Fahrzeugs ausfällt, desto stärker macht sich der Unterschied zwischen einem Viertel und dem vollen Prozentsatz über die gesamte Vertragslaufzeit bemerkbar.
Die Prozentsätze im Vergleich
- Monatlicher Ansatz des Listenpreises für reine Elektrofahrzeuge bis 100.000 Euro Bruttolistenpreis, Anschaffung bis Ende 2030
- 0,25 Prozent
- Quelle [4]
- Ansatz für teurere Elektrofahrzeuge über der Preisgrenze und für begünstigte Plug-in-Hybride
- 0,5 Prozent
- Quelle [4]
Wer profitiert: Voraussetzungen im Überblick
Begünstigt ist die private Nutzung eines reinen Elektrofahrzeugs mit null Gramm CO2-Emission je Kilometer, das dem Betriebsvermögen zugeordnet ist. Das betrifft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem vom Arbeitgeber überlassenen E-Dienstwagen ebenso wie Selbstständige, die ihr betriebliches Elektrofahrzeug auch privat nutzen und den geldwerten Vorteil selbst versteuern.
Voraussetzung ist außerdem, dass der Bruttolistenpreis eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Plug-in-Hybride fallen nicht unter die 0,25-Prozent-Regel, für sie gelten eigene, strengere Bedingungen mit 0,5 Prozent des Listenpreises.
Ob dein Fahrzeug infrage kommt, hängt also an drei Punkten: reiner Elektroantrieb, betriebliche Zuordnung und Einhaltung der jeweils geltenden Preisgrenze zum Zeitpunkt der Anschaffung. Ob du das Fahrzeug least oder kaufst, spielt für die steuerliche Bewertung selbst keine Rolle, solange es dir für die private Nutzung zur Verfügung steht.
Bei einem Wechsel des Dienstwagens innerhalb eines Jahres wird für jedes Fahrzeug einzeln geprüft, ob die jeweiligen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Anschaffung oder Überlassung erfüllt sind, eine frühere Regelung gilt nicht automatisch weiter.
Die Bruttolistenpreisgrenze: von 60.000 über 70.000 auf 100.000 Euro
Die Preisgrenze wurde mehrfach angehoben. Laut ADAC lag sie bis Ende 2023 bei höchstens 60.000 Euro Bruttolistenpreis. Für danach angeschaffte Fahrzeuge stieg sie auf 70.000 Euro, wie eine Übersicht zur Gesetzesänderung zeigt.
Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm wurde der Höchstbetrag für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft werden, auf 100.000 Euro angehoben. Der Gesetzestext selbst nennt für die 0,25-Prozent-Variante bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 einen Bruttolistenpreis von nicht mehr als 100.000 Euro.
Für dich zählt der Zeitpunkt der Anschaffung deines konkreten Fahrzeugs: Ein vor dem Stichtag gekaufter Dienstwagen bleibt an der zu diesem Zeitpunkt geltenden, niedrigeren Grenze, ein späterer Kauf profitiert von den 100.000 Euro. Die Anwendungsvorschrift in § 52 Absatz 12 EStG legt fest, dass die jeweilige Fassung der Preisgrenze erstmals für Fahrzeuge gilt, die nach dem 31. Dezember 2023 beziehungsweise nach dem 30. Juni 2025 angeschafft werden. Eine rückwirkende Anwendung der höheren Grenze auf bereits laufende Verträge ist dort nicht vorgesehen.
Diese Preisgrenze bezieht sich immer auf den Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung, inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer, nicht auf einen tatsächlich ausgehandelten Kaufpreis nach Rabatten.
Wie die Preisgrenze gestiegen ist
Bis Ende 2023
Die Preisgrenze für die 0,25-Prozent-Regelung lag bei höchstens 60.000 Euro Bruttolistenpreis.
Bis 30. Juni 2025
Vor der Anhebung lag der Höchstbetrag bei 70.000 Euro Bruttolistenpreis.
Nach dem 30. Juni 2025
Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm stieg die Grenze auf 100.000 Euro für danach angeschaffte Fahrzeuge.
Bis Ende 2030
Nach aktuellem Stand läuft die 0,25-Prozent-Regel für Anschaffungen Ende 2030 aus.
Was gilt über der Grenze und bei anderen Antriebsarten?
Überschreitet der Bruttolistenpreis deines Elektrofahrzeugs die jeweils geltende Grenze, greift nicht mehr 0,25 Prozent, sondern 0,5 Prozent des Listenpreises im Monat, also die Hälfte statt ein Viertel. Das betrifft vor allem teurere Oberklasse- und Luxusmodelle.
Für Plug-in-Hybride gelten eigene Bedingungen für die 0,5-Prozent-Regelung: Bei Anschaffung zwischen 2022 und 2024 musste das Fahrzeug höchstens 50 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen oder mindestens 60 Kilometer rein elektrisch fahren, bei Anschaffung zwischen 2025 und 2030 steigt die geforderte elektrische Mindestreichweite auf 80 Kilometer.
Ein herkömmlicher Verbrenner ohne diese Voraussetzungen bleibt bei der vollen 1-Prozent-Regelung. Die Unterschiede zeigt die Übersicht im Kennzahlen-Block oben auf dieser Seite.
Für dich bedeutet das: Prüfe bei einem Plug-in-Hybrid genau, ob die Mindestreichweite deines Modells zum Anschaffungszeitpunkt tatsächlich erreicht oder die CO2-Grenze eingehalten wird, sonst greift ohne weitere Begünstigung nur die volle 1-Prozent-Regelung wie bei einem Verbrenner.
Kein Antrag nötig: wie die Regelung praktisch wirkt
Anders als bei vielen anderen Förderungen musst du für die 0,25-Prozent-Regelung nichts gesondert beantragen. Sie wirkt automatisch in der monatlichen Lohnabrechnung, wenn du Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bist, beziehungsweise in der Gewinnermittlung, wenn du selbstständig bist und dein Elektrofahrzeug im Betriebsvermögen hältst.
Dein Arbeitgeber oder deine Lohnbuchhaltung prüft dabei automatisch, ob dein Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt, insbesondere den reinen Elektroantrieb und die passende Preisgrenze zum Anschaffungszeitpunkt. Ein Fehler dabei fällt in der Regel erst bei der nächsten Lohnsteuerprüfung oder Steuererklärung auf.
Bist du unsicher, ob dein konkretes Fahrzeug erfasst ist, lohnt sich ein Blick auf den Anschaffungszeitpunkt und den Bruttolistenpreis laut Kaufvertrag oder Leasingvertrag. Beide Angaben stehen normalerweise auch in den Unterlagen, die dir dein Autohaus oder deine Leasinggesellschaft ausgehändigt hat.
Eine rückwirkende Korrektur ist möglich, wenn sich herausstellt, dass falsch gerechnet wurde, läuft dann aber über deine Einkommensteuererklärung oder eine Berichtigung der Lohnsteuer, nicht über einen separaten Förderantrag.
Das kannst du selbst prüfen
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Wie das mit der THG-Quote zusammenspielt
Die 0,25-Prozent-Regelung und die THG-Quote beruhen auf völlig unterschiedlichen Gesetzen und schließen sich gegenseitig nicht aus. Die Dienstwagenbesteuerung nach § 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG betrifft, wie hoch der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung versteuert wird. Die THG-Quote nach § 7 der 38. BImSchV betrifft dagegen, wer als Halter den pauschalen Schätzwert für den Strom eines zugelassenen Batterieelektrofahrzeugs anmelden darf.
Beides kannst du für dasselbe Fahrzeug gleichzeitig nutzen: Die günstigere Versteuerung wirkt jeden Monat in der Lohnabrechnung, die THG-Quote meldest du einmal je Verpflichtungsjahr separat an. Wer beim Dienstwagen antragsberechtigt ist, richtet sich dabei ausschließlich nach dem Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I, nicht nach der steuerlichen Bewertung.
Wer beim Firmenwagen die THG-Quote bekommt, Halter oder Mitarbeiter, hängt deshalb allein an der Zulassungsbescheinigung Teil I, unabhängig davon, wie dein Arbeitgeber den geldwerten Vorteil versteuert. Ist das Fahrzeug auf den Arbeitgeber zugelassen, ist er berechtigt, steht dein Name in der Zulassungsbescheinigung, bist du es. Beim geleasten Dienstwagen erklärt THG-Quote beim Leasing, warum weder Eigentum noch Leasingrate zählen.
Kurzcheck: ist dein Fahrzeug für die THG-Quote berechtigt?
Drei Angaben aus der Zulassungsbescheinigung Teil I, dann steht die Antwort. Der Check rechnet nur die Regeln nach, die im Gesetz stehen, und speichert nichts.
Der Check ersetzt keine Prüfung. Verbindlich wird es erst, wenn wir den Fahrzeugschein gesehen haben.
Was das für dich heute heißt
Planst du die Anschaffung eines Elektro-Dienstwagens, lohnt sich ein Blick auf den Bruttolistenpreis im Verhältnis zur aktuell geltenden Grenze von 100.000 Euro. Liegt dein Wunschfahrzeug knapp darüber, kann eine andere Ausstattungslinie oder ein anderes Modell den Unterschied zwischen 0,25 und 0,5 Prozent ausmachen.
Für die genauen aktuellen Voraussetzungen und Übergangsregeln ist der Gesetzestext selbst die verlässlichste Quelle, verlinkt im Quellenverzeichnis dieser Seite. Deine Lohnbuchhaltung oder dein Steuerberater kennt die Details zu deinem konkreten Fall am besten und kann prüfen, ob dein Fahrzeug korrekt eingeordnet wurde.
Denk auch daran, dass sich Preisgrenzen und Prozentsätze im Zeitverlauf ändern können. Was heute gilt, muss für ein Fahrzeug, das du erst in einigen Jahren anschaffst, nicht mehr in gleicher Form gelten, prüfe die aktuelle Rechtslage deshalb jeweils neu.
Dein Elektrofahrzeug kannst du unabhängig von der steuerlichen Behandlung hier für die THG-Quote anmelden, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Mehr zum Ablauf steht unter So läuft es, häufige Fragen unter Häufige Fragen.
Häufige Fragen
Was bringt mir die 0,25-Prozent-Regelung konkret?
Statt monatlich 1 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil zu versteuern, setzt du bei einem reinen Elektro-Dienstwagen nur ein Viertel davon an, also 0,25 Prozent. Bei gleichem Listenpreis sinkt damit die monatliche Steuerlast aus der privaten Nutzung deutlich gegenüber einem vergleichbaren Verbrenner.
Gilt die 0,25-Prozent-Regelung auch für Plug-in-Hybride?
Nein. Sie gilt nur für reine Elektrofahrzeuge mit null Gramm CO2-Emission je Kilometer. Für Plug-in-Hybride gelten eigene Voraussetzungen für die 0,5-Prozent-Regelung, etwa eine Mindestreichweite im rein elektrischen Betrieb, die je nach Anschaffungsjahr unterschiedlich hoch liegt und regelmäßig geprüft werden sollte.
Wie hoch darf mein Elektro-Dienstwagen höchstens kosten?
Für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft werden, liegt die Grenze bei 100.000 Euro Bruttolistenpreis. Für frühere Anschaffungen galten niedrigere Grenzen, laut ADAC bis Ende 2023 60.000 Euro, danach 70.000 Euro. Darüber greift die 0,5-Prozent-Regelung statt 0,25 Prozent.
Muss ich die 0,25-Prozent-Regelung extra beantragen?
Nein, ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Sie wirkt automatisch in der monatlichen Lohnabrechnung bei Arbeitnehmern oder in der Gewinnermittlung bei Selbstständigen, sobald Fahrzeug und Preisgrenze die Voraussetzungen erfüllen. Prüfe im Zweifel selbst, ob deine Lohnbuchhaltung die richtige Variante angesetzt hat.
Kann ich gleichzeitig die THG-Quote für meinen Dienstwagen bekommen?
Ja, beide Regelungen sind unabhängig voneinander und schließen sich nicht aus. Die 0,25-Prozent-Regelung betrifft die monatliche Besteuerung der privaten Nutzung, die THG-Quote das jährliche Anmelden des Fahrzeugs beim Umweltbundesamt. Wer die Quote bekommt, richtet sich allein nach dem Halter im Fahrzeugschein.
Bis wann gilt die 0,25-Prozent-Regelung?
Der Gesetzestext nennt für die 0,25-Prozent-Variante Anschaffungen nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031, also bis einschließlich 2030. Für Fahrzeuge, die danach angeschafft werden, müsste der Gesetzgeber die Regelung eigens verlängern. Bis dahin gilt sie für jedes Fahrzeug, das innerhalb dieses Zeitraums angeschafft wird und die übrigen Voraussetzungen erfüllt.
Quellen
Weiterführend
Redaktion thgverkauf.de. Zuletzt geprüft am . Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Der Auszahlungsbetrag steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat.