thgverkauf.deFahrzeugschein hochladenAnmelden

ModellVolkswagen ID. Buzz

THG-Quote für VW ID. Buzz: Voraussetzungen, Fahrzeugschein, Antrag

Der VW ID. Buzz ist ein reines Batterieelektrofahrzeug, und genau darauf kommt es bei der THG-Quote an. Ob du den Bus privat fährst, least oder als Firmenwagen nutzt, entscheidet nicht über die Berechtigung, sondern darüber, wer den Antrag stellen darf. Hier steht, welche Baujahre und Varianten zählen, welche Felder der Zulassungsbescheinigung Teil I gebraucht werden, wie der Antrag beim Umweltbundesamt läuft und was beim Gebrauchtkauf gilt.

Redaktion thgverkauf.deZuletzt geprüft am 9 Min. Lesezeit

VW ID. Buzz in Zweifarblackierung, Seitenansicht von schräg vorn
Foto: Alexander Migl, Lizenz CC BY-SA 4.0, Quelle: Wikimedia Commons. Auf 1600 px Breite skaliert, sonst unverändert.

Ist dein ID. Buzz für die THG-Quote berechtigt?

Der VW ID. Buzz fährt rein elektrisch, und damit erfüllt er die zentrale Bedingung der 38. BImSchV. Den pauschalen Schätzwert nach § 7 gibt es nur für reine Batterieelektrofahrzeuge. Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge bekommen ihn nicht.

Drei Punkte müssen zusammenkommen:

  • Antrieb: rein elektrisch. In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht unter P.3 Elektro.
  • Zulassung: Das Fahrzeug ist in Deutschland zugelassen und im laufenden Kalenderjahr angemeldet.
  • Halter: Du bist in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter eingetragen.

Der ID. Buzz mit Sitzen und Fenstern ist in aller Regel als Pkw der Klasse M1 zugelassen, der ID. Buzz Cargo als leichtes Nutzfahrzeug der Klasse N1. Beide Klassen sind berechtigt. Das zuständige Bundesministerium gibt den Schätzwert aber je Fahrzeugklasse getrennt bekannt, nämlich für M1, N1, N2, N3 und M3. Welche Klasse für dein Fahrzeug gilt, steht in Feld J. Prüf das vor dem Antrag, denn es ist der einzige Punkt, an dem sich Buzz und Buzz Cargo bei der Quote unterscheiden. Wie viel der Schätzwert im laufenden Jahr wert ist, ist eine Frage des Quotenjahrs und steht auf thg2026.de.

Welche Baujahre und Varianten zählen?

Volkswagen hat den ID. Buzz am 9. März 2022 vorgestellt, der Marktstart in den ersten europäischen Ländern lag im Herbst 2022. Seitdem sind Varianten dazugekommen, alle rein elektrisch. Für die THG-Quote heißt das: Es gibt keine Baujahresgrenze. Ein Fahrzeug aus dem ersten Jahrgang zählt genauso wie ein aktuelles, solange es zugelassen ist.

  • Kurzer Radstand: 77 kWh nutzbar, Bruttoenergiegehalt 82 kWh, nach WLTP bis 423 km.
  • Langer Radstand: 86 kWh nutzbar, Herstellerangabe 485 km nach WLTP.
  • ID. Buzz Cargo: Kastenwagen, in der Regel als N1 zugelassen, eigener Schätzwert.

Batteriegröße und Reichweite ändern nichts an deinem Anspruch. Angerechnet wird nicht der Strom, den du tatsächlich geladen hast, sondern ein pauschaler Schätzwert je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr. Wie viele Kilometer du im Jahr fährst und ob du zu Hause oder an einer Säule lädst, spielt für die Anrechnung keine Rolle. Eine messgenaue Abrechnung aus einer privaten Wallbox ist nach der geltenden Rechtslage nicht vorgesehen. Auch ein unterjährig zugelassenes oder unterjährig abgemeldetes Fahrzeug bekommt den vollen Schätzwert und nicht einen Anteil davon.

Zahlen zum ID. Buzz und zur Anrechnung

Nutzbare Batterie, kurzer Radstand (82 kWh brutto)
77 kWh
Quelle [7]
Nutzbare Batterie, langer Radstand
86 kWh
Quelle [8]
WLTP-Reichweite, Pro mit kurzem Radstand
423 km
Quelle [9]
Anrechnung je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr, § 7 Absatz 4 der 38. BImSchV
einmal
Quelle [1]
VW ID. Buzz Cargo als geschlossener Kastenwagen in Seitenansicht
Foto: Alexander-93, Lizenz CC BY-SA 4.0, Quelle: Wikimedia Commons.

Was muss im Fahrzeugschein stehen?

Nachweis ist eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I. Das Umweltbundesamt stellt klar: Die Vorderseite reicht. Erkennbar sein müssen der Halter, das Datum der Erstzulassung, die aktuelle Zulassung, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer mit Prüfziffer und die Fahrzeugklasse. Nur wenn die Kopie lesbar und vollständig ist, kann die Strommenge bescheinigt werden.

Auf dem Papier findest du diese Angaben so:

  • P.3 Kraftstoffart oder Energiequelle. Hier muss Elektro stehen.
  • C.1.1 bis C.1.3 Name und Anschrift des Halters. Übernimm sie genau so, wie sie dort stehen.
  • E Fahrzeug-Identifizierungsnummer.
  • J Fahrzeugklasse, beim ID. Buzz meist M1, beim Cargo meist N1.
  • B Datum der Erstzulassung und A Kennzeichen.

Ein Handyfoto genügt, solange alle Ecken drauf sind und die Felder scharf sind. Eine fehlende, unleserliche oder ungültige Zulassungsbescheinigung ist ein Ablehnungsgrund, den das Umweltbundesamt ausdrücklich nennt. Die Zulassungsbescheinigung Teil II, früher Fahrzeugbrief, wird nicht gebraucht. Ist dem Umweltbundesamt für deine Fahrzeug-Identifizierungsnummer eine aktuellere Zulassung bekannt, wird eine veraltete Kopie abgelehnt. Nach einem Umzug oder einer Ummeldung lädst du also die neue Bescheinigung hoch.

Vor dem Antrag durchgehen

0 von 7 erledigt

Wer stellt den Antrag: Halter, Leasingnehmer oder Firma?

Berechtigt ist die Person, auf die das Fahrzeug nachweislich zugelassen ist. Sie gilt als Betreiberin des nicht öffentlichen Ladepunkts. Ob es sich um eine natürliche oder eine juristische Person handelt, ist nach Auskunft des Umweltbundesamts nicht relevant.

  • Privat gekauft oder finanziert: Du stehst im Fahrzeugschein, also beantragst du.
  • Leasing: Meist ist der Leasingnehmer als Halter eingetragen, in einzelnen Fällen bleibt es die Leasinggesellschaft. Zusätzlich kann der Vertrag regeln, wem die Quote zusteht. Schau in den Vertrag, bevor du etwas einreichst.
  • Firmenwagen: Steht das Unternehmen im Fahrzeugschein, gehört die Quote dem Unternehmen. Steht die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter darin, ihr oder ihm. Auch Behörden dürfen mit ihren Elektrofahrzeugen teilnehmen und Pooling-Dienstleister beauftragen.
  • Gebraucht gekauft: Es zählt, wer zum Zeitpunkt des Antrags eingetragen ist, nicht wer das Fahrzeug bezahlt hat.

Melde dein Fahrzeug in einem Kalenderjahr nur über einen einzigen Dienstleister an. Meldest du parallel bei zwei Anbietern, bescheinigt das Umweltbundesamt nur die zuerst eingegangene Mitteilung, die zweite wird abgelehnt. Ein möglicher Grund dafür ist ein Vertrag aus dem Vorjahr, über den der Dienstleister erneut gemeldet hat.

ID. Buzz, ID. Buzz Cargo und ID.4 im Vergleich

MerkmalVolkswagen ID. BuzzVolkswagen Nutzfahrzeuge ID. Buzz CargoVolkswagen ID.4
FahrzeugklasseM1 (Pkw)N1 (Nutzfahrzeug bis 3,5 t)M1 (Pkw)
Batterie (netto)77 kWh79 kWh77 kWh
Reichweite (WLTP)423 km455 km574 km
Bauzeit2022 bis 20262022 bis 20262021 bis 2026

Daten je Modell aus Volkswagen ID. Buzz: ev-database.org/de/pkw/1651/Volkswagen-…; Volkswagen Nutzfahrzeuge ID. Buzz Cargo: adac.de/rund-ums-fahrzeug/autokatalog/m…; Volkswagen ID.4: ev-database.org/de/pkw/2028/Volkswagen-…. Angaben der Hersteller, Stand der Datei.

Wie läuft der Antrag ab und wann kommt das Geld?

Am Weg sind drei Beteiligte, und keiner davon zahlt an derselben Stelle. Du meldest dein Fahrzeug mit dem Fahrzeugschein bei einem Dienstleister an. Der reicht die Strommenge beim Umweltbundesamt ein. Das Amt prüft und stellt einen Bescheid aus, der Strommenge und Treibhausgasminderung bescheinigt. Der Bescheid kommt als PDF-Datei.

Kostenfrei ist diese Entscheidung seit dem 17. April 2026 nicht mehr. Für alle Anträge ab diesem Datum wird eine Gebühr erhoben. Der Gebührenrahmen liegt zwischen 94,60 Euro und 6.500,00 Euro; die konkrete Höhe bemisst sich nach dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall. Die Gebühr wird zusammen mit der Bescheinigung bekannt gegeben und ist zehn Tage danach fällig. Schuldner ist der Antragsteller, bei einer Meldung über einen Dienstleister also dieser und nicht du als Halter. Ob ein Dienstleister die Gebühr weitergibt, steht in seinen Vertragsbedingungen.

Geld fließt erst danach. Der Quotenhändler überträgt die bescheinigte Menge an ein quotenverpflichtetes Unternehmen. Dieser Handel liegt ausdrücklich außerhalb der Zuständigkeit des Umweltbundesamts. Der genaue Betrag steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat.

Eine Bearbeitungsdauer in Tagen nennen wir nicht. Das Umweltbundesamt sichert keine Dauer zu und arbeitet die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs ab. Für die Mitteilung gilt zusätzlich eine Frist im Verpflichtungsjahr, danach ist für dieses Jahr keine Meldung mehr möglich. Welche Termine im laufenden Quotenjahr gelten, steht auf thg2026.de und thg2027.de.

Der Weg vom Fahrzeugschein zur Auszahlung

  1. Vor dem Antrag

    Zulassungsbescheinigung Teil I bereitlegen. Halter, Datum der Erstzulassung, aktuelle Zulassung, Fahrzeug-Identifizierungsnummer mit Prüfziffer und Fahrzeugklasse müssen erkennbar sein, die Vorderseite reicht.

    Quelle [3]

  2. Beim Antrag

    Fahrzeug eintragen, Fahrzeugschein hochladen und bestätigen, dass die Quote für dieses Fahrzeug und Kalenderjahr noch nicht vergeben ist.

  3. Meldefrist beachten

    Für die Mitteilung gilt eine Frist im Verpflichtungsjahr, danach ist für dieses Jahr keine Meldung mehr möglich. Die genauen Termine stehen auf <a href="https://thg2026.de">thg2026.de</a> und <a href="https://thg2027.de">thg2027.de</a>.

    Quelle [2]

  4. Nach der Prüfung

    Das Umweltbundesamt entscheidet in der Reihenfolge der Eingänge und bescheinigt Strommenge und Treibhausgasminderung per Bescheid. Eine Bearbeitungsdauer wird nicht zugesagt.

    Quelle [3]

  5. Mit dem Bescheid

    Für Anträge ab dem 17. April 2026 erhebt das Umweltbundesamt eine Gebühr zwischen 94,60 Euro und 6.500,00 Euro, bemessen nach dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall. Sie wird mit der Bescheinigung bekannt gegeben, ist zehn Tage danach fällig, Schuldner ist der Antragsteller.

    Quelle [4]

  6. Nach dem Bescheid

    Der Quotenhändler überträgt die Menge an ein quotenverpflichtetes Unternehmen. Der Betrag steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat, danach forderst du die Auszahlung an.

    Quelle [3]

Gebrauchtkauf und Halterwechsel: wer bekommt die Quote?

Der Schätzwert kann pro Fahrzeug und Kalenderjahr nur einmal bescheinigt werden, unabhängig davon, auf wie viele Personen das Fahrzeug im Jahr zugelassen war. Einen anteiligen Anspruch für den Käufer gibt es nicht.

Für einen gebrauchten ID. Buzz heißt das:

  • Im Jahr des Verkaufs sind zunächst alle Halter berechtigt. Es zählt, wer zuerst beim Umweltbundesamt meldet.
  • Ist die Menge einmal beschieden, ist das Fahrzeug für dieses Jahr verbraucht. Weitere Anträge anderer Halter werden abgelehnt.
  • Der Verkäufer muss den Käufer informieren, wenn im laufenden Jahr bereits eine Bescheinigung stattgefunden hat.
  • Das Umweltbundesamt prüft auf Anfrage nicht vorab, ob für eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer schon bescheinigt wurde, und gibt diese Information nicht heraus.

Frag den Vorbesitzer also direkt und lass dir die Antwort schriftlich geben, am besten schon im Kaufvertrag. Verkaufst du selbst, gehört der Hinweis in die Übergabeunterlagen. Ab dem nächsten Kalenderjahr bist du frei: Dann kannst du für deinen ID. Buzz wieder melden, solange du eingetragener Halter bist und das Fahrzeug zugelassen ist.

Musst du die THG-Prämie versteuern?

Für Privatleute ist die Lage eindeutig. Das Bayerische Landesamt für Steuern hält fest: Im Privatvermögen unterliegt die Prämienzahlung als nicht steuerbare Leistung weder der Einkommensteuer noch der Umsatzsteuer. Für einen privat gehaltenen ID. Buzz musst du die Auszahlung also nicht in der Steuererklärung angeben.

Anders liegt der Fall, wenn das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört. Ist der ID. Buzz dem notwendigen oder dem gewillkürten Betriebsvermögen zuzuordnen, ist die THG-Prämie als Betriebseinnahme zu erfassen. Umsatzsteuerpflichtig ist sie zusätzlich, sofern das Fahrzeug zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen gehört. Das betrifft viele Fahrzeuge dieser Baureihe, weil der Bus sowohl privat als auch gewerblich gefahren wird.

Wir sind keine Steuerberater und geben keine Beratung im Einzelfall. Wenn dein Buzz gemischt genutzt wird, auf eine Firma läuft oder über einen Gewerbebetrieb geleast ist, klär die Zuordnung mit deinem Steuerbüro, bevor du die Auszahlung anforderst.

Häufige Fragen

Bekomme ich die THG-Quote für den VW ID. Buzz auch beim Leasing?

Ja, wenn du in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter stehst. Beim Leasing ist das häufig der Leasingnehmer, in einzelnen Fällen bleibt die Leasinggesellschaft Halter. Zusätzlich kann der Leasingvertrag regeln, wem die Quote zusteht. Prüf beides, bevor du den Antrag stellst.

Zählt mein ID. Buzz Baujahr 2023 noch für die THG-Quote?

Ja. Es gibt keine Baujahresgrenze. Entscheidend ist, dass das Fahrzeug ein reines Batterieelektrofahrzeug ist, in Deutschland zugelassen ist und du als Halter eingetragen bist. Ein Fahrzeug aus 2022 oder 2023 zählt genauso wie ein aktuelles.

Wie viel bekomme ich für die THG-Quote beim ID. Buzz?

Eine Summe nennen wir vorher nicht. Der genaue Betrag steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat. Er hängt vom Marktpreis im jeweiligen Quotenjahr und von der Fahrzeugklasse ab. Das Umweltbundesamt zahlt nichts aus, es bescheinigt nur die Strommenge.

Was ist bei der THG-Quote der Unterschied zwischen ID. Buzz und ID. Buzz Cargo?

Die Fahrzeugklasse. Der ID. Buzz ist in der Regel als Pkw der Klasse M1 zugelassen, der ID. Buzz Cargo als leichtes Nutzfahrzeug der Klasse N1. Beide sind berechtigt, aber der Schätzwert wird je Klasse getrennt bekannt gegeben. Was für dein Fahrzeug gilt, steht in Feld J.

Kann ich die THG-Quote für den ID. Buzz zweimal im Jahr verkaufen?

Nein. Der Schätzwert wird pro Fahrzeug und Verpflichtungsjahr nur einmal bescheinigt. Zwei Anträge für dasselbe Fahrzeug im selben Jahr gehen nicht, auch nicht über zwei verschiedene Anbieter. Im nächsten Kalenderjahr kannst du wieder melden.

Muss ich die THG-Prämie für meinen ID. Buzz versteuern?

Im Privatvermögen unterliegt die Prämienzahlung laut Bayerischem Landesamt für Steuern als nicht steuerbare Leistung weder der Einkommensteuer noch der Umsatzsteuer. Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen, ist die Prämie als Betriebseinnahme zu erfassen. Das ist keine Steuerberatung im Einzelfall.

Quellen

  1. gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__7.html
  2. gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__8.html
  3. umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/2025-07-18_uba_faq…
  4. umweltbundesamt.de/themen/verkehr/kraftstoffe-antriebe/vollzug-38-bimsc…
  5. gesetze-im-internet.de/fzv_2023/anlage_6.html
  6. lfst.bayern.de/steuerinfos/weitere-themen/elektromobilitaet
  7. volkswagen-newsroom.com/de/pressemitteilungen/ein-bulli-fuer-die-rein-e…
  8. adac.de/rund-ums-fahrzeug/autokatalog/marken-modelle/vw/vw-id-buzz/
  9. ev-database.org/de/pkw/1651/Volkswagen-ID-Buzz-Pro

Weiterführend

Redaktion thgverkauf.de. Zuletzt geprüft am . Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Der Auszahlungsbetrag steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat.

Verwandte Ratgeber

THG-Quote VW ID. Buzz: Voraussetzungen und Antrag | THG-Verkauf