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THG-Quote für N1-Transporter: Kastenwagen bis 3,5 Tonnen

Kastenwagen, Pritschenwagen und Hochdachkombis der Klasse N1 bekommen bei der THG-Quote einen eigenen Schätzwert von 3.000 kWh, deutlich mehr als die 2.000 kWh für Pkw. Ob dein Transporter dazuzählt, entscheidet nicht der Modellname, sondern Feld J im Fahrzeugschein. Hier liest du, woran du die Klasse erkennst, wie viel Strom je Fahrzeug und Jahr angerechnet wird, wer als Halter im Betrieb, beim Leasing oder als Mitarbeiter antragsberechtigt ist, wie der Antrag abläuft und welche Frist gilt. Jede Zahl auf dieser Seite steht mit Quelle.

Redaktion thgverkauf.deZuletzt geprüft am 8 Min. Lesezeit

Mercedes eSprinter, ein elektrischer Kastenwagen der Klasse N1, im Straßenverkehr
Foto: Sir Morosus, Lizenz CC BY-SA 4.0, Quelle: Wikimedia Commons. Auf 1600 px Breite skaliert, sonst unverändert.

Was bedeutet die Klasse N1 für die THG-Quote?

Für die THG-Quote zählt bei Nutzfahrzeugen nicht die Bezeichnung des Herstellers, sondern die Fahrzeugklasse aus der Zulassungsbescheinigung Teil I. Fahrzeuge der Klasse N1 sind laut Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen. Darunter fallen Kastenwagen, Pritschenwagen und Hochdachkombis gleichermaßen, solange sie für den Gütertransport ausgelegt und zugelassen sind.

Für diese Klasse gibt das Bundesumweltministerium einen eigenen Schätzwert bekannt: 3.000 kWh je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr, statt der allgemeinen 2.000 kWh für die meisten anderen Fahrzeuge. Grundlage ist die Bekanntmachung vom 10. August 2023 nach § 7 Absatz 3 der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Das Umweltbundesamt bestätigt in seiner FAQ, dass eigene Schätzwerte nur für die Klassen N1, N2, N3 und M3 bekannt gegeben wurden.

Wichtig: Der höhere Wert hängt an der Fahrzeugklasse, nicht an der Batteriegröße. Ein kleiner Kastenwagen mit kleinem Akku bekommt denselben Schätzwert wie ein großer Transporter mit doppelter Kapazität. Die Fahrzeugdaten einzelner Modelle stehen im Datenblatt zum Mercedes eSprinter.

Die Zahlen zum N1-Transporter

Schätzwert für Fahrzeuge der Klasse N1 je Verpflichtungsjahr
3.000 kWh
Quelle [1]
Allgemeiner Schätzwert für die meisten anderen Fahrzeugklassen, etwa Pkw der Klasse M1
2.000 kWh
Quelle [1]
Zulässige Gesamtmasse, bis zu der ein Fahrzeug als Klasse N1 gilt
3,5 Tonnen
Quelle [6]
Letzter Tag, an dem die Mitteilung für den Fahrzeug-Schätzwert beim Umweltbundesamt eingehen muss
15. November
Quelle [5]
Für das Verpflichtungsjahr 2025 vom Umweltbundesamt bescheinigte Fahrzeuge der Klasse N1, gerundet
63.500
Quelle [8]

Wo steht die Klasse im Fahrzeugschein und was, wenn dort M1 steht?

Maßgeblich ist ausschließlich Feld J der Zulassungsbescheinigung Teil I. Dort trägt die Zulassungsstelle die Fahrzeugklasse ein, wie es Anlage 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorsieht. Feld P.3 zeigt daneben die Kraftstoffart oder Energiequelle, bei einem reinen Elektrotransporter steht dort Elektro.

Dasselbe Modell kann je nach Ausstattung unterschiedlich zugelassen sein. Ein Kastenwagen ohne Rücksitze und Seitenfenster wird häufig als N1 eingetragen, dieselbe Karosserie mit Sitzreihe und Fenstern dagegen als Kombi mit der Klasse M1. Für die THG-Quote bedeutet das: Zwei baugleiche Fahrzeuge können unterschiedliche Schätzwerte bekommen, 3.000 kWh für den Kastenwagen, 2.000 kWh für den Kombi.

Verlass dich deshalb nie auf den Modellnamen oder auf das, was beim Verkauf gesagt wurde. Prüfe Feld J im eigenen Fahrzeugschein, bevor du den Antrag stellst. Was die einzelnen Felder im Fahrzeugschein bedeuten, erklärt Fahrzeugschein für die THG-Quote ausführlich.

Prüfen: zählt dein Transporter?

Drei Angaben aus der Zulassungsbescheinigung Teil I, dann steht die Antwort. Der Check rechnet nur die Regeln nach, die im Gesetz stehen, und speichert nichts.

Frage 1 von 3
Wie fährt dein Fahrzeug?

Steht im Fahrzeugschein unter Kraftstoff oder Energiequelle, Feld P.3.

Der Check ersetzt keine Prüfung. Verbindlich wird es erst, wenn wir den Fahrzeugschein gesehen haben.

Wie viel Strom wird je N1-Transporter angerechnet?

Der Schätzwert für Fahrzeuge der Klasse N1 liegt bei 3.000 kWh je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr. Das Umweltbundesamt stellt in seiner FAQ klar, dass dieser Wert pauschal je Fahrzeug und Jahr bescheinigt wird. Auf die gefahrenen Kilometer, den Ladeort oder die Batteriegröße kommt es dabei nicht an.

Das gilt auch bei einer Zulassung mitten im Jahr: Wird der Transporter erst im Laufe des Verpflichtungsjahres zugelassen oder vorzeitig abgemeldet, bescheinigt das Amt trotzdem den vollen Schätzwert, ohne anteilige Kürzung nach Monaten. Diese Regel steht ausdrücklich in der FAQ des Umweltbundesamts zu § 7 der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung.

Was diese 3.000 kWh am Ende wert sind, legt das Amt nicht fest. Es bescheinigt nur die Strommenge, verkauft wird die Bescheinigung anschließend an ein quotenverpflichtetes Unternehmen. Einen Betrag in Euro nennen wir deshalb nicht im Voraus, mehr dazu unter Preise.

Drei N1-Transporter im Vergleich

MerkmalMercedes-Benz eSprinterVolkswagen Nutzfahrzeuge ID. Buzz CargoMercedes-Benz eVito
FahrzeugklasseN1 (Nutzfahrzeug bis 3,5 t)N1 (Nutzfahrzeug bis 3,5 t)N1 (Nutzfahrzeug bis 3,5 t)
Batterie (netto)113 kWh79 kWh60 kWh
Reichweite (WLTP)440 km455 km307 km
Bauzeit2021 bis 20262022 bis 20262021 bis 2026

Daten je Modell aus Mercedes-Benz eSprinter: adac.de/rund-ums-fahrzeug/autokatalog/m…, de.wikipedia.org/wiki/Mercedes-Benz_Spr…; Volkswagen Nutzfahrzeuge ID. Buzz Cargo: adac.de/rund-ums-fahrzeug/autokatalog/m…; Mercedes-Benz eVito: adac.de/rund-ums-fahrzeug/autokatalog/m…. Angaben der Hersteller, Stand der Datei.

Wer beantragt: Firma, Einzelunternehmer, Leasingnehmer oder Mitarbeiter?

Berechtigt ist immer die Person oder Firma, die in Feld C.1.1 bis C.1.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter eingetragen ist. Ob es sich dabei um eine natürliche oder eine juristische Person handelt, ist laut Umweltbundesamt nicht relevant. Auch Behörden dürfen mit ihren Elektrofahrzeugen am THG-Quotenhandel teilnehmen und dabei Pooling-Dienstleister nutzen.

Für einen Handwerksbetrieb heißt das: Steht die Firma im Schein, gehört der Antrag der Firma. Ist der Transporter geleast, ist meist der Leasingnehmer als Halter eingetragen, in manchen Verträgen bleibt es die Leasinggesellschaft. Prüfe deshalb immer Feld C.1.1 bis C.1.3, nicht nur den Leasingvertrag.

Ein Sonderfall: Manche Mitarbeiter halten ihren Firmentransporter privat, etwa bei Einzelunternehmern ohne eigene Firmenzulassung. Dann ist die Privatperson berechtigt, nicht der Betrieb, für den sie fährt. Was beim Leasing sonst noch zu beachten ist, steht in THG-Quote beim Leasing.

Wie läuft der Antrag Schritt für Schritt?

Der Ablauf unterscheidet sich für N1-Transporter nicht vom Ablauf bei einem Pkw, nur der Schätzwert ist höher. Zuerst lädst du eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I hoch, die Vorderseite reicht, alle vier Ecken müssen im Bild sein.

Anschließend werden die Angaben geprüft: Feld J muss eine berechtigte Klasse zeigen, Feld P.3 Elektro, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in Feld E muss vollständig lesbar sein. Danach geht die Mitteilung über die Strommenge an das Umweltbundesamt. Das Amt bescheinigt die Menge laut seiner FAQ nur, wenn die Kopie lesbar und vollständig ist: Halter, Datum der Erstzulassung und der aktuellen Zulassung, Fahrzeug-Identifizierungsnummer mit Prüfziffer und Fahrzeugklasse müssen erkennbar sein. Kennt das Amt für dieselbe Fahrzeug-Identifizierungsnummer bereits eine neuere Zulassung, lehnt es die Mitteilung ab. Verkauft wird die Bescheinigung erst nach der Prüfung an ein quotenverpflichtetes Unternehmen.

Eine Bearbeitungsdauer in Tagen oder ein festes Auszahlungsdatum nennen wir bewusst nicht, weil beides nicht in unserer Hand liegt. Den vollständigen Ablauf bei uns beschreibt So läuft es, starten kannst du direkt unter Fahrzeugschein hochladen.

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Welche Fristen gelten und was passiert bei Doppelanmeldung?

Für den Fahrzeug-Schätzwert gilt eine feste Frist: Die Mitteilung muss bis zum Ablauf des 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres beim Umweltbundesamt eingegangen sein, so schreibt es § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung vor. Diese Frist gilt für jeden N1-Transporter gleichermaßen, unabhängig davon, wann im Jahr er zugelassen wurde oder wie groß seine Batterie ist. Wird sie versäumt, lässt sich die Strommenge für dieses Verpflichtungsjahr nicht mehr nachträglich anmelden. Alles, was sich auf ein bestimmtes Verpflichtungsjahr bezieht, etwa Neuerungen oder die Pauschale des Jahres, findest du auf den Jahresseiten thg2026.de und thg2027.de.

Je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr ist außerdem nur ein Dritter anrechnungsberechtigt. Meldest du über zwei Anbieter gleichzeitig, bescheinigt das Amt nur die zuerst eingegangene Mitteilung, die zweite wird abgelehnt.

Eine häufige Ursache für versehentliche Doppelanmeldungen: Der Dienstleister aus dem Vorjahr meldet automatisch weiter, weil sich der Vertrag stillschweigend verlängert hat, während der Halter längst bei einem anderen Anbieter war. Prüfe deshalb vor jeder Neuanmeldung, ob ein älterer Vertrag noch läuft.

Vom Fahrzeugschein bis zum Verkauf

  1. Zulassung in Deutschland

    Der Transporter ist auf dich oder deine Firma zugelassen. Feld J zeigt N1, Feld P.3 Elektro, Feld E die Fahrzeug-Identifizierungsnummer.

    Quelle [3]

  2. Bis zum Ablauf des 15. November des Verpflichtungsjahres

    Die Mitteilung über die Strommenge nach § 7 muss beim Umweltbundesamt eingegangen sein.

    Quelle [5]

  3. Nach der Prüfung

    Das Umweltbundesamt prüft die Angaben und bescheinigt die Strommenge.

    Quelle [2]

  4. Danach

    Ein quotenverpflichtetes Unternehmen kauft die bescheinigte Menge. Der Betrag steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat.

    Quelle [2]

  5. Abgrenzung: 28. Februar des Folgejahres

    Diese spätere Frist gehört zu einem anderen Meldeweg: Sie gilt ausschließlich für Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte nach § 6 der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung, nicht für den Schätzwert deines Transporters nach § 7.

    Quelle [5]

Mehrere Transporter im Betrieb: was ändert sich?

Für den Halter gibt es keinen Mindestbestand: Ob du einen einzelnen Kastenwagen oder eine ganze Flotte hältst, spielt für die Berechtigung keine Rolle. Was sich nicht ändert, ist der Nachweis: Jedes Fahrzeug braucht seine eigene Zulassungsbescheinigung Teil I und wird einzeln bescheinigt.

Anders sieht es aus, wenn ein Dienstleister für mehrere Halter gleichzeitig meldet. Ein solcher Dritter darf im selben Verpflichtungsjahr nur dann erneut eine Mitteilung abgeben, wenn seine vorhergehende Mitteilung mindestens 500 Megawattstunden umfasst hat. Diese Regel betrifft die Meldung selbst, nicht die Anzahl der Fahrzeuge im Betrieb.

Ob und wie die Prämie im Betrieb zu versteuern ist, behandeln wir hier bewusst nicht. Diese Frage beantwortet E-Transporter im Handwerk ausführlich.

Quellen

  1. umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/banz_at_28.08.2023…
  2. umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/2025-07-18_uba_faq…
  3. gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__7.html
  4. gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__5.html
  5. gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__8.html
  6. gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_xxix.html
  7. gesetze-im-internet.de/fzv_2023/anlage_6.html
  8. umweltbundesamt.de/system/files/document/260702_Anlage1_Veröffentlichun…
  9. adac.de/rund-ums-fahrzeug/autokatalog/marken-modelle/mercedes-benz/espr…

Häufige Fragen

Bekommt mein Transporter mehr THG-Prämie als ein normaler Pkw?

Der Schätzwert ist höher: Für Fahrzeuge der Klasse N1 gibt das Umweltbundesamt 3.000 kWh je Verpflichtungsjahr bekannt, für die meisten anderen Fahrzeuge, etwa Pkw der Klasse M1, sind es 2.000 kWh. Wie viel diese Menge am Ende wert ist, hängt vom Markt ab und wird nicht im Voraus beziffert.

Woran erkenne ich, ob mein Transporter als N1 oder M1 zählt?

Allein Feld J deiner Zulassungsbescheinigung Teil I entscheidet. Steht dort N1, gilt der höhere Schätzwert für Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Steht dort M1, gilt der allgemeine Wert. Der Modellname allein sagt nichts aus, weil dasselbe Fahrzeug je nach Ausstattung unterschiedlich zugelassen sein kann.

Zählt die Batteriegröße meines E-Transporters für die THG-Quote?

Nein. Der Schätzwert hängt an der Fahrzeugklasse, nicht an der Batterie. Ein Kastenwagen mit kleinem Akku bekommt denselben Schätzwert wie ein Modell mit doppelter Kapazität, solange beide in Feld J als N1 eingetragen sind.

Wer bekommt die THG-Prämie, wenn ein Mitarbeiter den Firmentransporter privat hält?

Berechtigt ist der eingetragene Halter aus Feld C.1.1 bis C.1.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Ist dort der Mitarbeiter als Privatperson eingetragen und nicht die Firma, steht der Antrag ihm zu, unabhängig davon, wofür der Transporter genutzt wird.

Bis wann muss ich meinen Transporter für die THG-Quote anmelden?

Die Mitteilung für den Fahrzeug-Schätzwert muss bis zum Ablauf des 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres beim Umweltbundesamt eingegangen sein. Diese Frist gilt unabhängig davon, wann im Jahr dein Transporter zugelassen wurde.

Kann ich mehrere Transporter meines Betriebs gleichzeitig anmelden?

Ja, es gibt keinen Mindestbestand für Halter. Jedes Fahrzeug braucht aber seine eigene Zulassungsbescheinigung Teil I und wird einzeln bescheinigt. Meldet ein Dienstleister für dich, darf er im selben Verpflichtungsjahr nur erneut mitteilen, wenn seine vorherige Mitteilung mindestens 500 Megawattstunden umfasste.

Weiterführend

Redaktion thgverkauf.de. Zuletzt geprüft am . Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Der Auszahlungsbetrag steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat.

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