Zulässige Gesamtmasse
Die zulässige Gesamtmasse liegt uns für dieses Modell nicht belegt vor. Sie steht in Feld F.1 (technisch zulässige Gesamtmasse) deiner Zulassungsbescheinigung Teil I.
MAN
Reines Batteriefahrzeug, Fahrzeugklasse N2 (Lkw bis 12 t). Du trägst das Fahrzeug ein, lädst den Fahrzeugschein hoch, den Rest übernehmen wir.

Alle Angaben stammen aus unserer Fahrzeugliste und den unten verlinkten Quellen. Sie beschreiben das Modell, nicht dein einzelnes Fahrzeug.
Laut Wikipedia batterieelektrische Variante des TGL, Serienproduktion seit Juni 2025; Akku und Reichweite sind dort nicht beziffert, daher null.
Stand der Fahrzeugliste: 08.09.2026.
Lkw
Bei Lkw hängt die Fahrzeugklasse an der zulässigen Gesamtmasse. Die Klasse wiederum bestimmt den Schätzwert.
Die zulässige Gesamtmasse liegt uns für dieses Modell nicht belegt vor. Sie steht in Feld F.1 (technisch zulässige Gesamtmasse) deiner Zulassungsbescheinigung Teil I.
N2 sind Lkw bis 12 t, N3 Lkw über 12 t zulässiger Gesamtmasse. Der MAN eTGL ist in unserer Liste als N2 (Lkw bis 12 t) geführt. Was zählt, steht in Feld J deiner Zulassungsbescheinigung Teil I.
Unter P.3 muss Elektro stehen. In unserer Liste ist der MAN eTGL als reines Batteriefahrzeug geführt. Hybride und Plug-in-Hybride tragen dort eine andere Kraftstoffart und sind ausgeschlossen.
berechtigt
Klasse N2 (Lkw bis 12 t) ist quotenberechtigt, belegt durch die verlinkte Quelle. Voraussetzung bleibt eine Zulassungsbescheinigung Teil I mit Elektro unter P.3. Bedingung laut Quelle: Reines Batterieelektrofahrzeug, zugelassen; eigener Schätzwert 20 600 kWh seit Bekanntmachung vom 10.08.2023 (BAnz AT 28.08.2023 B2). Vorher nur allgemeiner Schätzwert (UBA-Auswertung VJ 2025, S. 3).
Klasse N2 (dieses Modell): 20.600 kWh für das Quotenjahr 2026. Klasse N3: 33.400 kWh für das Quotenjahr 2026. Der Schätzwert ist die Strommenge, die je Fahrzeugklasse pauschal angerechnet wird. Er sagt nichts über deinen Verbrauch und nichts über den Auszahlungsbetrag aus.
Steht in Feld C der Zulassungsbescheinigung Teil I ein Unternehmen, stellt das Unternehmen den Antrag. Bei einer Flotte gilt das je Fahrzeug: ein Antrag pro Fahrzeugschein, jedes Jahr neu. Bei Leasing regelt der Vertrag, wem die Quote zusteht.
Fahrzeugklasse N2 (Lkw über 3,5 bis 12 t zulässige Gesamtmasse). Maßgeblich ist Feld J im Fahrzeugschein.
Alle Lkw in unserer Liste: THG-Quote für Lkw nach Modell.
Vier Punkte entscheiden. Drei davon stehen im Fahrzeugschein, einen kennst nur du.
In unserer Fahrzeugliste ist der MAN eTGL als reines Batteriefahrzeug geführt. Im Fahrzeugschein muss unter P.3 Elektro stehen. Hybride und Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen.
Lkw bis 12 t. Diese Klasse steht in Feld J der Zulassungsbescheinigung Teil I und ist quotenberechtigt, Quelle im Abschnitt zum Segment.
Das Fahrzeug muss hier zugelassen sein. Ohne Zulassungsbescheinigung Teil I geht kein Antrag, etwa bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen.
In Feld C der Zulassungsbescheinigung Teil I steht der Halter. Nur wer dort steht, kann die Quote für dieses Fahrzeug anmelden.
Diese Übersicht ersetzt keine Prüfung. Verbindlich wird es, wenn wir deinen Fahrzeugschein gesehen haben. Kosten entstehen dir dabei keine.
Lkw aus unserer Liste mit ähnlicher Akkugröße. Für die Quote zählt keiner dieser Werte, für die Wahl des Fahrzeugs schon.
| Modell | Klasse | Akku netto | WLTP | Angeboten |
|---|---|---|---|---|
| MAN eTGL dieses ModellVerteiler-Lkw (Serienproduktion seit 2025) | N2 | keine Angabe | keine Angabe | 2025 bis 2026 |
| MAN eTGXSattelzugmaschine (240 bis 560 kWh) | N3 | keine Angabe | keine Angabe | 2025 bis 2026 |
| DAF XD ElectricVerteiler-Lkw (525 kWh) | N3 | keine Angabe | keine Angabe | keine Angabe |
| DAF XF ElectricSattelzugmaschine (525 kWh) | N3 | keine Angabe | keine Angabe | keine Angabe |
Die Werte beschreiben das Modell, nicht dein Fahrzeug. Was für den Antrag zählt, steht in deiner Zulassungsbescheinigung Teil I.
Was du tust und was danach bei uns passiert. Zwischen den Schritten wartest du auf uns, nicht auf ein Formular.
Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Kennzeichen, Erstzulassung, Fahrzeugklasse und Halter aus der Zulassungsbescheinigung Teil I abtippen. Format und Plausibilität prüfen wir sofort.
Ein Foto oder ein Scan der Zulassungsbescheinigung Teil I, alle vier Ecken sichtbar. Wir gleichen deine Eingabe Feld für Feld mit dem Nachweis ab.
Wir reichen bei einem beim Umweltbundesamt registrierten Quotenhändler ein. Nach der Bestätigung steht der Betrag fest, du forderst die Auszahlung an, und ein Mensch bei uns gibt sie frei.
Die Antworten sind aus unseren Daten zu diesem Modell gebaut: Baujahre, Akku, Klasse, Frist, Halter. Was fehlt, steht als fehlend da.
In unserer Fahrzeugliste steht der MAN eTGL als reines Batteriefahrzeug der Klasse N2 (Lkw bis 12 t). Damit passt das Modell, die Klasse ist laut der verlinkten Quelle quotenberechtigt. Entscheidend ist am Ende dein Fahrzeug: In der Zulassungsbescheinigung Teil I muss unter P.3 Elektro stehen, und in Feld C musst du als Halter eingetragen sein.
Laut unserer Fahrzeugliste wurde der MAN eTGL 2025 bis 2026 angeboten. Für den Antrag zählt nicht das Baujahr, sondern dass das Fahrzeug im Quotenjahr auf dich zugelassen ist. Liegt die Erstzulassung erst nach dem Quotenjahr, geht für dieses Jahr kein Antrag. Bei einem Gebrauchten lohnt die Frage an den Vorhalter, ob die Quote für das laufende Jahr schon vergeben ist.
Zu Akku und Reichweite haben wir für dieses Modell keine belegte Angabe. Für den Antrag spielt das keine Rolle. Es zählt, was in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht: Kraftstoffart, Fahrzeugklasse, Erstzulassung und Halter. Wie viel am Ende ausgezahlt wird, steht fest, sobald der Quotenhändler den Vorgang bestätigt hat.
In unserer Liste ist der MAN eTGL als Klasse N2 (Lkw bis 12 t) geführt. Die Klasse steht in Feld J deiner Zulassungsbescheinigung Teil I. Für Klasse N2 wird laut Quelle pauschal 20.600 kWh für das Quotenjahr 2026 als Strommenge angerechnet. Das ist der Schätzwert, kein Auszahlungsbetrag.
Für das Quotenjahr 2026 muss die Mitteilung bis zum 15.11.2026 beim Umweltbundesamt eingegangen sein. Das ist die gesetzliche Frist für Fahrzeuge, sie gilt für jedes Modell gleich. Lade den Fahrzeugschein rechtzeitig vorher hoch, damit die Einreichung nicht an der Frist scheitert. Eine Meldung für zurückliegende Jahre ist nicht möglich.
Der eingetragene Halter, nicht der Fahrer und nicht automatisch der Eigentümer. Bei Leasing steht in Feld C mal der Leasingnehmer, mal die Leasinggesellschaft. Zusätzlich kann der Vertrag regeln, wem die Quote zusteht. Schau in Feld C deiner Zulassungsbescheinigung Teil I und in den Vertrag, bevor du den Antrag stellst. Bei einer Flotte gilt das je Fahrzeug: ein Antrag pro Fahrzeugschein, jedes Jahr neu.
Ja, einmal je Fahrzeug und Kalenderjahr, solange die Voraussetzungen weiter erfüllt sind. Zwei Anträge für dasselbe Fahrzeug im selben Jahr gehen nicht, auch nicht über zwei Anbieter. Bei einem gebrauchten eTGL lohnt die Frage an den Vorhalter, ob die Quote für das laufende Jahr schon vergeben ist.
Mehr Antworten stehen in der FAQ und auf der Seite So läuft es.
7,49 t (Batterie S 41,3, M 82,6 oder L 123,9 kWh)
Foto: MarcelX42, Lizenz CC BY-SA 4.0, Quelle Wikimedia Commons
Fahrgestell (zwei Batteriepakete, 414 kWh)
Foto: Matti Blume, Lizenz CC BY-SA 4.0, Quelle Wikimedia Commons
Verteiler-Lkw 16 t (565 kWh)
Foto: Hullian111, Lizenz CC BY-SA 4.0, Quelle Wikimedia Commons
Dreiachser bis 27 t (280 bis 375 kWh)
Foto: Nicolas Mercier, Lizenz CC BY-SA 4.0, Quelle Wikimedia Commons
Verteiler-Lkw (280 bis 565 kWh)
Foto: Joost J. Bakker IJmuiden from The Netherlands, Lizenz CC BY 2.0, Quelle Wikimedia Commons
Fahrgestell oder Sattelzugmaschine (460 kWh nutzbar)
Foto: Lars Ardarve, Lizenz CC BY-SA 4.0, Quelle Wikimedia Commons